STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10059 Thema: Familientrennungen durch Abschiebungen 2. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Familien wurden im Zeitraum 01.04. bis 30.062017 durch Abschiebungen getrennt (bitte nach Rechtsgrundlage, Ort der letzten Unterbringung , Größe des Familienverbands, Alter und Geschlecht der Personen und Aufenthaltsdauer in Deutschland aufschlüsseln; den Familienbegriff bitte auf Eltern und Kinder, alleinstehende Elternteile mit Kindern sowie unverheiratete Eltern mit Kindern beziehen)? Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2017 ist keine Familientrennung bei einer durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) organisierten Abschiebung erfolgt. Die Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz teilte mit, einen Familienverband durch Abschiebung am 25. April 2017 getrennt zu haben. Dabei wurde die Mutter im Alter von 45 Jahren nach § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes nach einer zehnjährigen Aufenthaltsdauer — zuletzt in einer Privatwohnung untergebracht — getrennt von ihrem 18 -jährigen Sohn abgeschoben. Die übrigen unteren Ausländerbehörden haben Fehlmeldung erteilt. Frage 2: Welche Angaben kann die Staatsregierung über Familientrennungen in den Jahren 2015, 20176 und im 1. Halbjahr 2017 machen, die bereits während der Vorbereitung der Abschiebung geplant wurden (vgl. Antwort auf Frage 2. der Kleinen Anfrage Drs 6/9541)? (bitte nach Rechtsgrundlage , Ort der letzten Unterbringung, Größe des Familienverbands , Alter und Geschlecht der Personen und Aufenthaltsdauer in Deutschland aufschlüsseln; den Familienbegriff bitte auf Eltern und Kinder, alleinstehende Elternteile mit Kindern sowie unverheiratete Eltern mit Kindern beziehen) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/31/6 Dresden, d . Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSUNISTEMM DES INNERN Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Freistaat SACH SEN Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarischer Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungstreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Angaben zu Entscheidungen zu Familientrennungen im Rahmen der Vorbereitung von Abschiebungen werden in der ZAB statistisch nicht erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten die in der ZAB vorliegenden Akten händisch ausgewertet werden. Insgesamt erfolgte in dem abgefragten Zeitraum die Abschiebung von 2.989 Personen. Für diese Personen müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach Anhaltspunkten für eine Familientrennung gesucht und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Person ein Gesamtaufwand für die ZAB von durchschnittlich einer Stunde zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 2.989 Arbeitsstunden. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Zentralen Ausländerbehörde andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit, von der Beantivortung abgesehen. Die unteren" Ausländerbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte erteilten zu dieser Frage Fehheldungen. Mit fjeuridlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-07-26T14:13:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes