STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10061 Thema: Nachfrage Drs 6/ 9715 - Chipkarten -Systeme in Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die taz berichtet am 29. Mai 2017 über den Einsatz von Chipkarten in Asylunterkünften in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein (https://www.taz.de/Ueberwachungssoftwarefuer-Gefluechtete/ 154098161). Mit einer speziellen Software werden damit umfassende Daten von Geflüchteten erfasst. Neben dem Einsatz für Ein- und Ausgangskontrollen sowie die Protokollierung der Essenausgabe würden auch ,medizinische Checks, Verwandtschaftsverhältnisse, Religionsoder ,Volks` -Zugehörigkeit gespeichert. Die genutzte Software stammt von der in Sachsen ansässigen Firma Cevisio GmbH. Die Software sei ,in enger Zusammenarbeit' mit dem sächsischen Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes entwickelt worden. Datenschützer und Flüchtlingsinitiativen in den genannten drei Nord- Ländern kritisieren die Grundrechtseingriffe, die mit dem Einsatz der Überwachungssoftware einhergehen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Chipkartensysteme mit welcher Software werden in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen eingesetzt? (bitte aufschlüsseln nach EA-Standort, Betreiber und Beginn des Einsatzes der Software) Die Software „Quartiersmanagement (QMM)" wird derzeit in folgenden Aufnahmeeinrichtungen im Freistaat eingesetzt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/28/24 Dresden, Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN > Dresden I, Bremer Str. 25, Einsatz ab 3. August 2015, DRK-Landesverband (LV) Sachsen e.V. > Dresden V, Hamburger Str. 19, Einsatz ab 17. September 2015, DRK -LV Sachsen e.V. > Grillenburg, Einsatz ab 16. Februar 2016, DRK -LV Sachsen e.V. > Leipzig XII, Max-Liebermann-Str. 36, Einsatz ab 2. Dezember 2016, Johanniter- Unfall-Hilfe e.V. Die Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH benutzt seit Ende 2015 eine eigens entwickelte Software zur Verwaltung der Aufnahmeeinrichtungen Schneeberg, Chemnitz Adalbert-Stifter-Weg, Chemnitz Thüringer Weg und Schkeuditz/Dölzig. Frage 2: Welche Daten werden mittels der Software erfasst und wie lange und wo werden diese Daten gespeichert? (bitte aufschlüsseln, ob direkt auf der Karte oder zentral oder dezentral auf Servern, und wenn ja, wo sich diese Server befinden) a) Quartiersmanagement (QMM) Es können folgende personenbezogene Daten der untergebrachten Asylbewerber erfasst werden: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Körpergröße, Augenfarbe, Herkunftsland, Volkszugehörigkeit, Sprache/Zweitsprache, Religion, Beruf, Nummer bei der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB-Nummer), Datum der Erstankunft, Quartier, Zimmer/Wohneinheit, Raumgruppe/Raum, Bett, Nummer im Ausländerzentralregister (AZR-Nummer), Nummer des Ankunftsnachweises (AKN-Nummer) einschließlich Ausstellungsdatum und ausstellender Behörde, Datum der medizinischen Erstuntersuchung, Aktenzeichen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), familiäre Zugehörigkeit, Lichtbild. Ergänzend können folgende Merkmale gespeichert werden: Schwangerschaft, Diabetes, geistige Behinderung, Sehbehinderung, unbegleitete minderjährige Ausländer, Ramadanverpflegung, Gehbehinderung, sonstige Behinderungen . Folgende Aktivitäten können mit Hilfe der Software protokolliert werden: Datum der Neuaufnahme/Entlassung aus der Einrichtung, Zugangsberechtigung, Anwesenheit , Essenempfang Frühstück/Mittag/Abend, Warenausgabe, Ausgabe von Geldleistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Daten werden ausschließlich auf Servern des Staatsbetriebs Sächsische Informatik Dienste gespeichert; auf den Chipkarten werden keine personenbezogenen Daten außer den äußerlich sichtbaren Grunddaten, die auch auf dem Chip gespeichert werden, gespeichert. Ein Löschzeitpunkt für die gespeicherten Daten ist bisher wegen der erst kurzen Nutzungsdauer noch nicht konkret definiert worden. Die Speicherung erfolgt jedenfalls für Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN die Dauer des Aufenthaltes in der Aufnahmeeinrichtung sowie nachfolgend als Dokumentation erbrachter Leistungen bis zur vollständigen Abwicklung der Abrechnung für den Aufenthalt in der Aufnahmeeinrichtung zwischen Betreiber und Freistaat sowie entsprechend den buchhalterischen Aufbewahrungsfristen für Belege. Die Betreiber beachten die einschlägigen Datenschutzregelungen, unter anderem auch das Suchdienstedatenschutzgesetz , und die dort verankerten Löschfristen. b) Von der Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH eingesetzte Software Die Datenerfassung ist untergliedert in verschiedene Bereiche. Grundsätzlich werden nur die persönlichen Daten der Bewohner erfasst, welche notwendig zur Verwaltung und Betreibung der Einrichtungen oder zur Berücksichtigung als besonders schutzbedürftig sind. Der Bereich Betreuung erfasst folgende Daten: Eine individuelle Nummer zur Identifizierung der Person (bevor diese z. B. durch Behörden erfasst wurde), die ZAB-Nummer, Lichtbild, Name, Vorname, Geschlecht, die Familienbeziehung, Geburtsdatum, Alter, die Staatsangehörigkeit, die Muttersprache, die Religionszugehörigkeit, das zugeteilte Zimmer, das An- und Abreisedatum, den Status bei der Behörde (Jugendamt, BAMF, Aktenanlage, Quarantäne, Krankenhaus usw.), das Aktenzeichen BAMF und den Fall (wurde der Bewohner als A- oder B -Fall notaufgenommen). Dies alles ist unter anderem wichtig für die Zutrittsberechtigung, für die Zimmerzuteilung, für die Abrechnung mit der Landesdirektion Sachsen, für die Essensausgabe (z. B. Ramadan Ja oder Nein) usw. Dazu kommen noch die Erfassung der Materialausgabe (wann welcher Bewohner welchen Artikel in welcher Menge bekommen hat) und die Erfassung der Arbeitszeiten des Bewohners nach Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb der Einrichtung. Der Bereich der Gesundheitsstation erfasst Daten über die TBC -Untersuchung (Röntgen , MM Test, Quantiferon-Test oder Sputum -Test), die Eingangsuntersuchung, mögliche Infektionen (HIV, Hepatitis A, B und C), mögliche Diabeteserkrankungen, Impfungen , Behinderungen (ob ein Rollstuhl benötigt wird) und mögliche Schwangerschaften. All diese Punkte werden noch spezifischer ausgeführt, wie z. B. ob es einen positiven TBC -Test gab, wenn ja, wie ist das weitere Vorgehen. Bei Schwangerschaften wird erfasst, wie viele bisherige Kinder die Bewohnerin vor dem Geburtstermin hatte, ob es einen Mutterpass gibt und ob die Bewohnerin transferfähig ist. Zusätzlich werden noch eigens getroffene Diagnosen, ein möglicher Medikamentenplan, Arzttermine und Krankenhausaufenthalte erfasst. Die Wache erfasst die Ein- oder Ausgangszeiten der Bewohner und die Kantine erfasst , wann der jeweilige Bewohner gegessen hat. Alle Daten werden in der jeweiligen Einrichtung auf einem speziell dafür vorgesehenen Server gespeichert. Auf der Karte werden nur die individuellen Daten des Besitzers, welche auch auf der Karte sichtbar sind, gespeichert, d. h. Lichtbild, Name, Vorname, Geburtsdatum, ZAB-Nummer, Aktenzeichen, Nationalität, Zimmernummer, Anreisedatum und eigener Barcode. Nach dem Auszug aus der Aufnahmeeinrichtung werden die Karten vernichtet, soweit sie wie vorgesehen abgegeben werden. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Ein Löschzeitpunkt für die gespeicherten Daten ist bisher wegen der erst kurzen Nutzungsdauer noch nicht konkret definiert worden. Die Speicherung erfolgt jedenfalls für die Dauer des Aufenthaltes in der Aufnahmeeinrichtung sowie nachfolgend als Dokumentation erbrachter Leistungen bis zur vollständigen Abwicklung der Abrechnung für den Aufenthalt in der Aufnahmeeinrichtung zwischen Betreiber und Freistaat sowie entsprechend den buchhalterischen Aufbewahrungsfristen für Belege. Die Daten auf der Karte werden nach Auszug unverzüglich durch Zerstörung nach erfolgter Rückgabe gelöscht. Frage 3: Wer hat Zugriff auf die Daten? a) Vom DRK -LV Sachsen e. V. und der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. genutzte Software Zugriff haben Mitarbeiter der Betreiber der Einrichtungen jeweils auf den bzw. die Datensätze , welche unmittelbar für die jeweilige Tätigkeit erforderlich sind. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Pflichten oder auf Wunsch der erfassten Person, z. B. im Rahmen der internationalen Suchdienstarbeit des Roten Kreuzes. b) Von der Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH eingesetzte Software Der Datenzugriff ist auf Mitarbeiter des Betreibers entsprechend deren Zuständigkeiten beschränkt. Die Mitarbeiter der Wache haben beispielsweise keinen Zugriff auf Bewohnerdaten und medizinische Daten, sondern nur auf die aktuelle Ein- oder Ausgangsliste . Zugriff auf den Server haben die IT-Verantwortlichen. Frage 4: Inwiefern genügen die Datenerfassungen und -speicherungen aus Sicht der Staatsregierung datenschutzrechtlichen Standards, besonders im Hinblick besonders schützenswerter Personendaten? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Fr4gE regieRing ge auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatscht verpflichtet. Mit freunglichen Grüßen i Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 2017-07-25T11:09:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes