SACHSISCHES STPÁTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 | 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10062 Thema: Nachfrage zu Drs 618377 - Stand der Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Aufmarsch von Legida am 02. Mai 2016 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie ist der Stand der im Zusammenhang mit dem Aufmarsch von Legida und Nolegida-Protesten am 02. Mai 2016 in Leipzig eingeleiteten Ermittlungs- und Strafuerfahren? (bitte einzeln und unter Angabe der Zahl der Beschuldigten, des Tatvorwurfs, Deliktsgruppe, Zuordnung PMK und Gründen einer etwaigen Einstellung aufführen)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage (Stand: 18. Juli 2017) verwiesen . Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabel larische Verfahrensaufl istu ng STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1S09 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-2599/1 6 Dresden,(. Juli 20'17 Hausanschrltt: SächBisches Staatsmlnisterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost iiber Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbi ndu ng: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, I, 11 Parken und behindertengerechter Zugang ilber Einfahrt Hospitalstraße 7 *zugang fiir elektronisch s¡gn¡€rta sowie tür verschlüsselte elêktronische Dokumente nur über das ElsKron¡sch€ Ger¡chts- und Verualtungspostfachì nähere lnformationen unter M.ôgvp.de Anlage zu Drs. 6/10062 Deliktsbezeichnung Anzahl Beschuldigte Deliktsgruppe Zuordnung PMK Verfahrensstand Einstellungsgründe 1 Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (§ 29 BtMG) 1 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen keine Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO Einstellung des Verfahrens, weil gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat eine Strafe ausgesprochen wurde und die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, daneben nicht beträchtlich ins Gewicht fiele 2 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz (§§ 17, 28 SächsVersG) 1 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen PMK rechts Einstellung gemäß § 45 Abs. 2 JGG i.V.m. § 109 JGG Leistung von gemeinnütziger Arbeit nach Weisung der Jugendgerichtshilfe und Verzicht auf die Herausgabe eines gefährlichen Gegenstandes 3 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz (§ 22 SächsVersG) 158 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen PMK links a) 135 Ermittlungsverfahren gemäß § 153 Abs. 1 StGB i.V.m. § 43 Abs. 1 OWiG eingestellt und an die Bußgeldbehörde abgegeben 10 Ermittlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 1 JGG i.V.m. § 43 Abs. 1 OWiG eingestellt und an die Bußgeldbehörde abgegeben b) 1 Ermittlungsverfahren gemäß § 153a Abs. 1 StPO eingestellt c) 1 Ermittlungsverfahren gemäß § 154f StPO eingestellt a) Einstellung der Verfahren gegen 145 Beschuldigte, weil ihre Schuld als gering anzusehen wäre und bezogen auf sie kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestand b) Zahlung einer Geldauflage c) unbekannter Aufenthalt Anlage zu Drs. 6/10062 d) 7 Ermittlungsverfahren durch Erhebung der öffentlichen Klage abgeschlossen; Verfahren durch rechtskräftige Urteile abgeschlossen e) 4 Ermittlungsverfahren durch Erhebung der öffentlichen Klage abgeschlossen, noch keine rechtskräftige Entscheidung - 4 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) 1 Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung PMK links Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe - 5 Beleidigung (§ 185 StGB) 1 Straftaten gegen die Person PMK links Einstellung gemäß § 153a Abs. 1 StPO Zahlung einer Geldauflage 6 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz (§ 26 SächsVersG) 1 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen PMK links Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen, keine Erteilung einer sofort vollziehbaren Beschränkung im Sinne von § 15 Abs. 1 oder 2 SächsVersG 7 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 22 SächsVersG, § 113 StGB) 1 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen PMK links Rechtskräftige Verurteilung (Teilfreispruch und Verurteilung im Übrigen) - 8 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz (§ 22 SächsVersG und §§ 17, 28 SächsVersG) 1 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen PMK links Rechtskräftige Verurteilung - Anlage zu Drs. 6/10062 Ordnungswidrigkeiten Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz (§§ 17,30 SächsVersG) 1 PKM links Abgabe an die Bußgeldbehörde Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz (§§ 17,30 SächsVersG) 1 PKM links Abgabe an die Bußgeldbehörde KA6-10062 KA6-10062_Anl 2017-07-28T09:41:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes