STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10071 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Sachsen, II. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht vor. Recherchiert wurde insofern im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gern. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2017 im Freistaat Sachsen (Stand: 12. Juli 2017). Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) abgeglichen. Es kann zudem davon ausgegangen werden, dass es sich häufig um noch laufende Ermittlungsverfahren handelt. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Frage 1: Wie oft kam es im II. Quartal 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgemeinde, Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/30/56 Dresden, Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN g!:= Freistaat Insgesamt wurden 128 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich wie folgt nach Tatzeit und Tatbeständen auf: Tatzeit SprengG § 308 StGB April 22 19 Mai 31 16 Juni 24 16 Die Verteilung nach Tatgemeinden ist in der folgenden Tabelle dargestellt. SACHSEN Gemeinde SprengG § 308 StGB Gemeinde SprengG § 308 StGB Aue 1 - Hoyerswerda 1 - Bad Muskau 1 - Kannenz 2 1 Bad Schlema 1 - Lauta - 1 Bautzen 2 - Leipzig 21 5 Beilrode - 1 Limbach-Oberfrohna 1 - Bernsdorf (Bautzen ) - 1 Markkleeberg 1 - Böhlen - 1 Meißen 3 1 Borna - 1 Mittweida 1 Borsdorf - 1 Mügeln 1 - Callenberg - 1 Oschatz 1 - Chemnitz 1 3 Pirna 1 Coswig - 2 Plauen 1 - Delitzsch 1 Rathen 1 - Dresden 11 6 Riesa 2 1 Ebersbach- Neugersdorf 3 1 Schwarzenberg/ Erzgeb. 1 - Frankenberg/Sa. 1 1 Schkeuditz - 1 Freital 1 - Taucha - 1 Frohburg - 1 Taura - 1 Glauchau 1 - Torgau 2 - Görlitz 1 1 VVeischlitz - 1 Grimma 1 - Weißwasser/O.L. 2 - Großenhain 1 2 Wurzen 3 3 Großolbersdorf 1 - Zittau 2 3 Großröhrsdorf 1 - Zwickau 4 5 Hartmannsdorf - 1 Seite 2 von 6 STAATSTO1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zu den Tatörtlichkeiten liegen in 101 Fällen Angaben vor. Dabei sind auch Mehrfachnennungen möglich. Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Sonstige Tatörtlichkeit im Freien 14 8 Land -/Staatsstraße - 1 Wohngebiet/Siedlung 6 10 Krankenhaus 1 - Gemeindestraße 9 6 Bahngleis 1 Tatörtlichkeiten im Freien 10 4 Verkehrsflächen 1 - Mehrfamilienhaus 7 5 Haltestelleffaxistand - 1 Wohnraum/Zimmer 7 - Sportanlage - 1 Sonstige Verkehrsfläche 1 3 Bahnhof 1 - Fußgängerzone /Ladenpassage 1 2 Park 1 - Geldinstitut/Bank - 2 Sonstige Handels-/ Dienstleistungseinrichtung - 1 Hausflur/-eingang - 2 Unbewohntes Gebäude 1 - Hof 2 - Gaststätte - 1 Markt 1 1 Polizeidienststelle 1 - Stadion 1 1 Freizeitobjekte - 1 Parkplatz 1 1 Wald 1 - Ufer/Strand 1 1 Sonstige Wirtschaftseinrichtung / Unternehmen - 1 Vereinsheim - 2 Sonstiges öff. Gebäude /Einrichtung - 1 Wiese/Brachland 2 - See/Gewässer - 1 Wohngebäude/ Unterkünfte 2 - Sonstige gastron. Einrichtung - 1 Vereinsgebäude/ Parteizentrale - 1 Privatstraße 1 - öffentliche Grünanlage 1 - Reihenhaus - 1 Privater Garten - 1 Dem Phänomenbereich PMK -rechts- sind vier Straftaten zuzuordnen und dem Phänomenbereich PMK -links- drei Straftaten. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Seite 3 von 6 STAATSIVIINISTER1UM DES INNERN Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Angaben zu Sprengstoffarten werden statistisch nicht erfasst. Es kann zwar gesagt werden, dass es sich in der Mehrzahl der Fälle um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt, aber zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten insofern alle 128 in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies 64 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter fast zwei Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im II. Quartal 2017 in Sachsen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Art der Waffen und der Straftat, sowie Phänomenbereich !) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2017 im Freistaat Sachsen nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel" die Werte „Hiebwaffe ", „Stichwaffe" oder „Schusswaffe" enthalten sind. Diese Werte umfassen folgende konkret bezeichnete Waffen: Freistaat SACHSEN Hiebwaffe Stichwaffe Hiebwaffe (allg.) Stichwaffe (allg.) Kette Ahle Knüppel Messer Schlagring Springmesser Stahlrute Dolch Totschläger Stilett Hiebwaffe Stichwaffe Baseballschläger Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Schusswaffe Faustfeuerwaffe (allg.) Pistole Vorderladerpistole Feuerzeug pistole Pistolennachbildung Getarnte Kurzwaffe Pfeifenpistole Leuchtpistole Revolvernachbildung Schussapparat Luftpistole Schreckschussrevolver Bolzenschussapparat Schreckschusspistole Schießkugelschreiber Böller Revolver Schießstift Faustfeuerwaffe Schusswaffe Kriegswaffe (allg.) Flammenwerfer Granatgewehr Kampfrakete Maschinengewehr Panzerabwehrwaffe ABC-Waffe Maschinenkarabiner Artilleriewaffe Kriegswaffe Maschinenpistole Granatwerfer Karabiner Raketenwerfer Schusswaffe Langwaffe (allg.) Gewehr Jagdgewehr Spazierstockgewehr Schnellfeuergewehr Luftgewehr Stockschirmgewehr Revolvergewehr Langwaffennachbildung Langwaffe Gewehr/abgesägter Lauf Getarnte Langwaffe Außerdem ist der Wert „Waffe" ohne nähere Beschreibung enthalten. Insgesamt wurden im o. g. Zeitraum im Freistaat Sachsen 651 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen" als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich wie folgt auf die Landkreise /Kreisfreien Städte: Landkreis/Kreisfreie Stadt 2. Quartal 2017 Bautzen 36 Chemnitz, Stadt 42 Dresden, Stadt 95 Erzgebirgskreis 42 Görlitz 69 Leipzig 25 Leipzig, Stadt 124 Meißen 39 Mittelsachsen 29 Nordsachsen 32 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 39 Vogtlandkreis 30 Zwickau 49 gesamt 651 Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Freistaat SACHSEN Straftatenobergruppe 2. Quartal 2017 Straftaten gegen das Leben 9 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 305 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 2 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 43 Sonstige Straftatbestände (StGB) 92 Strafrechtliche Nebengesetze 198 gesamt 651 Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 2. Quartal 2017 Hiebwaffen 110 Stichwaffen 344 Schusswaffen 201 Waffe ohne nähere Bezeichnung 31 1gesamt 686 Dem Phädmenbereich PMK -rechts- sind zwei Straftaten zuzuordnen. Mit fr‘uncilichen Grüßen Markus Ulbigl\ Seite 6 von 6 2017-07-19T08:31:20+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes