STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10079 Thema: Abschiebung von „islamistischen Gefährdern" aus Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einer Pressemitteilung des Sächsischen Innenministers Markus Ulbig vom 03.06.2017 ist zu lesen: ,Sachsen hat am Freitagabend (2. Juni 2017) einen islamistischen Gefährder via Frankfurt am Main nach Marokko ausgeflogen. [...] Dem Marokkaner wird vorgeworfen, einen Terroranschlag vor der russischen Botschaft in Berlin vorbereitet zu haben.' (Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/ 211192, zuletzt aufgerufen am 06.06.2017)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele „islamistische Gefährder" welcher Staatsangehörigkeit wurden bisher wann aus Sachsen in welche Länder abgeschoben und an welche Behörden der aufnehmenden Länder wurden die „islamistischen Gefährder" aus Frage 1 übergeben! Im Sinne der Fragestellung wurde am 1. Februar 2017 ein tunesischer Staatsangehöriger nach Tunesien und am 2. Juni 2017 ein marokkanischer Staatsangehöriger nach Marokko abgeschoben. Im Weiteren wird von einer Beantwortung durch die Staatsregierung abgesehen . Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/30/57 Dresden, Z7. Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SADA SEN Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frageund Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall. Die betreffenden Personen werden an die Bundespolizei übergeben, die für die weitere Abschiebung zuständig ist. Mithin liegt Teil 2 des Fragegegenstandes im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern. Frage 2: Wann wurden durch welche Ermittlungsbehörden Ermittlungsverfahren wegen welcher Straftatverdachte gegen die „islamistischen Gefährder" aus Frage 1 eingeleitet und wann wurden die Ermittlungsverfahren aufgrund welcher Rechtsnormen mit welchem Ergebnis abgeschlossen oder eingestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Ermittlungsbehörde , Datum der Eröffnung und Beendigung der Ermittlungsverfahren, Straftatbestand!) Hinsichtlich des marokkanischen Staatsangehörigen wird auf die Anlage 1, hinsichtlich des tunesischen Staatsangehörigen auf die Anlage 2 verwiesen. Frage 3: Welche Kenntnisse hat die Sächsische Staatsregierung über eine Weiterführung strafrechtlicher Ermittlungen gegen die „islamistischen Gefährder" in den jeweiligen aufnehmenden bzw. Herkunftsländern? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zur Fortführung strafrechtlicher Ermittlungen in Marokko bzw. Tunesien vor. Frage 4: Wurde im Zusammenhang mit den Ermittlungen aus Frage 2 auch gegen weitere Personen als Komplizen oder Tatbeteiligte bzw. gegen die „Gefährder" aus Frage 1 als Teile oder Beteiligte anderer krimineller Netzwerke ermittelt? (Bitte aufschlüsseln nach Ermittlungsverfahren!) Im Hinblick auf den marokkanischen Staatsangehörigen werden und wird gegen keine weiteren Personen im Sinne der Fragestellung ermittelt. Hinsichtlich des tunesischen Staatsangehörigen wird auf die Anlage 2 verwiesen. Hinweise zu möglichen Verbindungen zu Netzwerken haben sich im Ergebnis der gegen beide Personen geführten Ermittlungsverfahren nicht bestätigt. Ergänzend wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. Nr. 6/9918 wird verwiesen. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie viele Opfer bzw. Geschädigte und welche Schadenssummen wurden aufgrund der Ermittlungen aus Frage 2 festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Ermittlungsverfahred ! Es wird aLif die Anlagen 1 und 2 verwiesen. Mit fteuntilichen Grüßen Madkus Ulbig Anlagen: 2 Seite 3 von 3 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10079 Einleitende Einleitungsdatum Straftat- Staats- Verfahrens- Verfahrensstand bzw. Opfer/Geschädigte/ Ermittlungsbehörde (Eingangsdatum) bestände anwaltschaft abschluss Abschlussverfügung Schadenssummen Bundespolizei- 22.09.2015 § 265a StGB Chemnitz 18.12.2015 Einstellung gemäß DB Regio AG Inspektion Klingenthal § 153 Abs. 1 StPO 3,30 € Polizeidirektion 01.10.2015 § 185 StGB Chemnitz 02.05.2016 Hinsichtlich §§ 223, 224 § 185 StGB: Chemnitz StGB kein hinreichender 2 Sicherheitsmitarbeiter Tatverdacht; im Übrigen der Asylaufnahme- Strafbefehl antragsgemäß einrichtung Schneeberg am 09.05.2016 erlassen; §§ 223, 224, Gesamtgeldstrafe in Höhe § 241 StGB: 241, 52 StGB von 70 Tagessätzen 5 Sicherheitsmitarbeiter (rechtskräftig) der Asylaufnahmeeinrichtung Schneeberg § 303 StGB § 303 StGB: Malteser Hilfswerk ca. 200 € Polizeidirektion 21.12.2015 §§ 242, 248a Leipzig 01.02.2016 Einstellung gemäß Betreiber einer Leipzig StGB § 153 Abs. 1 StPO Asylbewerberunterkunft 19,90€ Bundespolizei- 30.11.2016 § 271 StGB Leipzig 11.01.2017 Strafbefehl antragsgemäß keine Opfer oder inspektion Leipzig am 28.02.2017 erlassen; materielle Schäden Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen; Einspruch des Angeklagten Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10079 Einleitende Einleitungsdatum Straftat- Staats- Verfahrens- Verfahrensstand bzw. Opfer/Geschädigte/ Ermittlungsbehörde (Eingangsdatum) bestände anwaltschaft abschluss Abschlussverfügung Schadenssummen Polizeidirektion 08.02.2017 § 126 StGB Leipzig 29.05.2017 Einstellung gemäß ca. 500 Schüler und Leipzig § 170 Abs. 2 StPO Lehrer (Räumung des mangels Tatnachweises Bildungs- und Technologiezentrums der Handwerkskammer Leipzig); keine materiellen Schäden Staatsanwaltschaft 08.04.2017 § 89a StGB Dresden 26.06.2017 Einstellung gemäß keine Opfer oder Leipzig § 170 Abs. 2 StPO materielle Schäden mangels Tatnachweises Landeskriminalamt 11.04.2017 § 241 StGB Dresden - Ermittlungen dauern an 2 Mitbewohner der Sachsen Asylbewerberunterkunft Borsdorf; keine materiellen Schäden Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10079 Einleitende Einleitungs- Straftat- Staatsanwalt- Verfahrens- Verfahrensstand bzw. Opfer/Geschädigte/ weitere Ermittlungs- datum bestände schaft abschluss Abschlussverfügung Schadenssummen Beteiligte behörde Eingangsdatum Polizeidirektion 20.11.2014 § 242 StGB Chemnitz, 12.02.2015 Strafbefehl antragsgemäß Galeria Kaufhof ein weiterer Chemnitz Az. 530 Js am 16.02.2015 erlassen, 149,95€ Beteiligter 5277/15 Geldstrafe in Höhe von 30Tagessätzen (rechtskräftig) Polizeidirektion 20.01.2015 § 242 StGB Leipzig 18.02.2015 Strafbefehl antragsgemäß Kaufland ein weiterer Leipzig Az. 463 Js am 26.02.2015 erlassen, 64,07 € Beteiligter 9502/ 15 Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen (rechtskräftig) Polizeidirektion 16.03.2015 § 85 AsylG Leipzig 13.05.2015 Einstellung gemäß § 154 keine Opfer oder kein Leipzig Az. 802 Js Absatz 1 StPO materielle Schäden weiterer 26220/15 Beteiligter Polizeidirektion 19.03.2015 § 242 StGB Leipzig 05.11.2015 Urteil vom 01.07.2016, Globus vier weitere Leipzig Az. 703 Js Geldstrafe in Höhe von 80 171,94 € Beteiligte 12963/16 Tagessätzen (rechtskräftig) 2017-07-31T11:11:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes