STAATSM11SI15TER11IM des mmm Freistaat |P SACHSEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/7536 Dresden, A JA März 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1008 Thema: Denkmaleigenschaft Stallgebäude Taltitzer Straße 6, Weischlitz (Vogtlandkreis) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Wohnstallhaus Taltitzer Straße 6 in Weischlitz verfügt über einen dreischiffigen Stall (Kuhstall) aus dem 19. Jahrhundert mit für Zeit und Ort charakteristischem böhmischem Kappengewölbe (sog. Kuhkapelle). Waren solche Anlagen hier einst weit verbreitet, ist diese heute soweit bekannt die einzige im Ort noch vorhandene. In Ausführung und Qualität ähnliche Granitsäulen mit Sockelsteinen finden sich ansonsten nur noch im unweit entfernten Herrenhaus. Die Anlage wird derzeit nicht in den Kulturdenkmaliisten im Sinne von § 10 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) geführt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Welche Kenntnis haben die Denkmalbehörden von dieser Anlage, insbesondere welche Art von fachlichen Bestandsaufnahmen und denkmalpflegerische Bewertungen haben bislang stattgefunden? Auf Anregung der Eigentümerin wurde das Anwesen im April 2013 durch den für die Denkmalinventarisation zuständigen Mitarbeiter des Landesamtes für Denkmalpflege besichtigt, um den Denkmalwert zu prüfen. Voraussetzung für die Eintragung in die Denkmalliste sind Denkmalfähigkeit und Denkmalwürdigkeit (öffentliches Interesse am Erhalt). Der dreischiffige Stall aus dem 19. Jahrhundert mit für Zeit und Ort charakteristischem böhmischen Kappengewölbe ist authentisch und prinzipiell denkmalfähig aus bau- und heimatgeschichtlichen Gründen. Er macht aber nur einen geringen Teil des ansonsten stark veränderten Wohnstallhauses aus, in dem er sich befindet. Ein öffentliches Erhaltungsinteresse lässt sich dafür nicht begründen. Zwar ist es grundHausanschrift : Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN BUgüS Freistaat HP SACHSEIN sätzlich möglich, auch Teile (z. B. eines Gebäudes) als Denkmal anzuerkennen. Dies ist nach geübter Verwaltungspraxis aber nur bei entsprechendem Seltenheitswert oder anderen Besonderheiten gerechtfertigt. Zwar mag dieser Stall im Ort der einzige erhaltene sein, im Verhältnis zu Orten im umgebenden Vogtland oder gar im Freistaat Sachsen trifft dies jedoch nicht zu. Frage 2: Welche vergleichbaren Anlagen sind den Denkmalbehörden in den umliegenden Orten bekannt, welchen Erhaltungszustand weisen diese auf und wie ist der jeweilige Denkmalstatus? Es befinden sich vergleichbare Anlagen mit böhmischem Kappengewölbe in Wohnstallhäu-sern in der Umgebung in Plauen, OT Kauschwitz, Schneckengrüner Str. 4, in Plauen, OT Steinsdorf, Jößnitzer Str. 2, in Plauen, OT Reißig, Am Gut 3 und in Plauen, OT Jößnitz, Schloßstr. 6. Die Aufzählung ist beispielhaft und nicht vollständig. Die Objekte sind in der Kulturdenkmalliste des Freistaates Sachsen eingetragen. Im Allgemeinen handelt es sich um dreischiffige Anlagen mit Mittelgang und beiderseits in den sog. Seitenschiffen Stellplätzen für die Kühe. Die weite Verbreitung böhmischer Kappengewölbe und die traditionelle Ausführung der Stallungen führten dazu, dass die Stallungen in der Regel als Bestandteil eines Wohnstallhauses oder von Seitengebäuden geschützt sind, die aufgrund ihres Gesamtbestandes als Kulturdenkmale ausgewiesen wurden. Es ist bekannt, dass die Ställe bis zum beginnenden 19. Jahrhundert in sächsischen Wohnstallhäusern, aber auch in Seitengebäuden durch Kreuzgratgewölbe abgeschlossen wurden. Frage 3: Wurden für den Erhalt von vergleichbaren Anlagen in den umliegenden Orten in der Vergangenheit finanzielle Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln geleistet, wenn ja für wie viele Anlagen und in welcher Höhe? Aus Mitteln des Denkmalschutzes (Landesprogramm und Sonderprogramm Denkmalpflege) erfolgten keine Zuwendungen. Frage 4: Ist den Denkmalbehörden eine Gefährdung (Abbruch- oder Einsturzgefahr) der Anlage Taltitzer Straße 6 in Weischiitz bekannt? Nein. Frage 5: Ist die Aufnahme der Anlage in die Kulturdenkmallisten im Sinne von §10 SächsDSchG geplant; wenn nicht, welche Begründung hat die dafür zuständige Behörde vorgelegt? /! Nein, da das Gebäude kein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 SächsDSchG ist. Ergänzend wird auf/die Ausführungen zu Frage 1 hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 2 von 2