STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Faktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10084 Thema: Umsetzung des Erlasses der Sächsischen Staatsregierung gegen den Waffenbesitz sogenannter „Reichsbürger" — 1. Halbjahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Freien Presse vom 15.12.2016 ist auf Seite 5 zu lesen: 'Der Freistaat Sachsen erhöht den Druck auf Reichsbürger. Das Innenministerium verlangt kurzfristig von den zehn Landratsämtern und drei Großstädten, bei verdächtigen Waffenscheinbesitzern gegebenenfalls die Waffen zu kassieren. Die Polizeiaktion vom Dienstag in Neuclausnitz , einem Ortsteil von Rechenberg -Bienenmühle in Mittelsachsen, diente offenbar diesem Zweck. Das besagen Informationen aus dem Landratsamt. Die Aktion mit massiver Polizeipräsenz gilt als erstes Resultat eines Erlasses aus dem Innenministerium, wonach einschlägig bekannten Personen die Waffenerlaubnisse entzogen werden solle .'" Vorbemerkung: Die in der Vorbemerkung zitierte Presseäußerung, das SMI verlange kurzfristig „bei verdächtigen Waffenbesitzern" Waffen zu kassieren, trifft in ihrer Zuspitzung nicht den Kern des Erlasses und suggeriert ein rechtsstaatswidriges Vorgehen. Der Erlass (vgl. inhaltlich Drs. 6/7073) fordert zur Prüfung auf, ob Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse die Rechtsordnung der Bundesrepublik nicht als für sich bindend anerkennen und den Repräsentanten des Staates — sei es gewählten Volksvertretern wie auch Vertretern der Exekutive — ihre Legitimität absprechen. Eine solche Feststellung ist dann Grundlage der weiteren waffenrechtlichen Bewertung. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/30/64 . 7 Dresden, .34. Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 1: Wie viele Maßnahmen entsprechend dem Erlass des Sächsischen Innenministeriums gegen den Waffenbesitz sogenannter „Reichsbürger" erfolgten bisher im 1. Halbjahr 2017 in den Landkreisen und Kreisfreien Städten Sachsens? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten und Maßnahmen!) Die Frage bezieht sich nur auf den Umfang getroffener Maßnahmen, ohne diese konkret zu benennen. Zur Beantwortung dieser Frage wird daher davon ausgegangen, dass der Fragesteller nicht nur die Anzahl sondern auch die Art der erfolgten Maßnahmen erfragen wollte. Auf der Grundlage dieser Auslegung wird zur Beantwortung auf die Anlage verwiesen. Sie enthält eine Auflistung der Anzahl der Personen, bei denen eine waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung anlassbezogen eingeleitet worden ist, eine Auflistung der Anzahl der Personen, bei denen ein Waffenbesitzverbot nach § 41 Waffengesetz (WaffG) verhängt worden ist sowie eine Auflistung der Anzahl der Personen, bei denen ein Widerruf oder eine Rücknahme waffenrechtlicher Erlaubnisse erfolgt ist. Die Anlage bezieht sich auf die Gesamtumsetzung des durch die Kleine Anfrage thematisierten Erlasses und erfasst deshalb auch den Zeitraum ab dem 1. November 2016. Frage 2: Wie vielen Personen wurde entsprechend dem Erlass aus der Vorbemerkung im 1. Halbjahr 2017 die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Zur Beantwortung wird auf die Anlage verwiesen. Frage 3: Wie viele Waffen wurden entsprechend dem Erlass aus der Vorbemerkung im 1. Halbjahr 2017 sichergestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten und Waffenart entsprechend der Kategorisierung der EU- Feueiwaffenrichtlinie!) nn4 -Im g'rstelyHalbjahr 2017 erfolgte keine behördliche Waffensicherstellung im Sinne der FrajestEillung. Mit/freu dlichen Grüßen t Markus Ulbi Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage 6/10084 Frage 1 und Frage 2 Zeitraum 01.11.2016 — 30.06.2017 Anzahl von Personen mit Einleitung waffenrechtlicher Zuverlässigkeitsprüfungen Anzahl Erteilung Waffenbesitzverbot Anzahl von Personen mit Widerruf bzw. Rücknahmen waffenrechtlicher Erlaubnisse Freistaat Sachsen 89 4 12 Stadt Chemnitz 0 0 0 Erzgebirgskreis 14 1 1 Landkreis Mittelsachsen 5 1 1 Landkreis Zwickau 9 0 0 Vogtlandkreis 6 0 1 Stadt Dresden 14 0 1 Landkreis Görlitz 10 0 0 Landkreis Meißen 4 0 3 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 13 2 2 Landkreis Bautzen 4 0 0 Stadt Leipzig 2 0 1 Landkreis Leipzig 7 0 2 Landkreis Nordsachsen 1 0 0 2017-08-01T12:19:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes