STAATSM1N1STER111M DER JUST1Z Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10088 Thema: Abschiebung eines „islamistischen Gefährders" aus Sachsen - Nachfrage zur kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange Drs. 6/9377 Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-1174/17 Dresden, 34. Juli 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf die Frage 3 „Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig und für wann ist die Abschiebung vorgesehen?" der kleinen Anfrage zu Drs. 6/9377 antwortete die Staatsregierung folgendermaßen: „Das Amtsgericht Leipzig hat am 21. April 2017 die Abschiebehaft gemäß § 62 AufenthG angeordnet. Ein genauer Termin für die Abschiebung steht noch nicht fest, da der für eine Abschiebung notwendige Passersatz von den marokkanischen Behörden bislang (Stand: 12. Mai 2017) noch nicht ausgestellt wurde." Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Seite 1 von 3 Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de STAATSM1N1STERIUM DER JUST1Z Freistaat SACH SEN Frage 1: Unter welchen Aktenzeichen wurden die Ermittlungsverfahren bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten gemäß tabellarischer Übersicht zur Beantwortung der Frage 1 der kleinen Anfrage zu Drs. 6/9377 geführt? Zur Beantwortung der Frage wird auf die tabellarische Übersicht in der Anlage verwiesen . Frage 2: Erfolgte die Abschiebehaftanordnung des Amtsgerichts Leipzig vom 21. April 2017 nach § 62 Abs. 3 Nummer 1a AufenthG und aufgrund einer Abschiebungsverfügung nach § 58a AufenthG? Frage 3: Wann und durch wen wurde die Abschiebung nach § 58a AufenthG verfügt und aufgrund welcher Tatsachen oder Sachverhalten bzw. Sachverhaltsannahmen begründet? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 und 3: Die Anordnung der Abschiebungshaft durch das Amtsgericht Leipzig erfolgte aufgrund des Vorliegens der Haftgründe nach § 62 Abs. 3 Nummer 1a und Nummer 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Die Abschiebungsanordnung gemäß § 58a Abs. 1 AufenthG wurde durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 20. April 2017 erlassen. Begründet wurde die Abschiebungsanordnung insbesondere mit der von dem Betroffenen ausgehenden Gefährdungslage aufgrund von vorliegenden Informationen zu Anschlagsplanungen in Berlin. Seite 2 von 3 STAATS1V11N1STER1UM DER JUST1Z Freistaat SACHSEN Frage 4: Wann wurde die Abschiebehaft seitens welcher Behörde beim Amtsgericht Leipzig beantragt und mit welchen Tatsachen oder Sachverhalten wurde der Antrag begründet? Der Antrag auf Abschiebungshaft wurde am 20. April 2017 durch die Landesdirektion Sachsen gestellt. Begründet wurde der Haftantrag mit der Abschiebungsanordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Zudem wies die Landesdirektion Sachsen auf eine bestehende Fluchtgefahr im Fall einer Freilassung hin. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage 1 Übersicht Seite 3 von 3 Anlage zu Frage 1, Drs.-Nr. 6/10088 Einleitende Ermittlungsbehörde Einleitungsdatum (Eingangsdatum) Straftatbestände Staatsanwaltschaft / Gericht staatsanwaltschaftliche / gerichtliches Aktenzeichen Bundespolizeiinspektion 22. September Erschleichen von Leistungen gemäß Staatsanwaltschaft 720 Js 48678/15 Klingenthal 2015 § 265a StGB Chemnitz Polizeidirektion Chem- 1, Oktober 2015 gefährliche Körperverletzung gemäß §§ Staatsanwaltschaft 580 Js 15411/16 flitz 223, 224 StGB, Sachbeschädigung gemäß Chemnitz § 303 StGB, Bedrohung gemäß 241 StGB, Beleidigung gemäß § 185 StGB Amtsgericht 4 Cs 580 Js 15411/16 Aue Polizeidirektion Leipzig 21. Dezember Diebstahl gemäß §§ 242, 248a StGB Staatsanwaltschaft 150 Js 5807/16 2015 Leipzig Bundespolizeiinspektion 30. November mittelbare Falschbeurkundung gemäß Staatsanwaltschaft 703 Js 1088/17 Leipzig 2016 §271 StGB Leipzig Amtsgericht 211 Cs 703 Js 1088/17 Leipzig Polizeidirektion Leipzig 8. Februar 2017 Störung des öffentlichen Friedens durch Staatsanwaltschaft 607 Js 12794/17 Androhung von Straftaten gemäß § 126 Leipzig StGB Staatsanwaltschaft 8. April 2017 Vorbereitung einer schweren staatsge- Staatsanwaltschaft 201 Js 18762/17 Leipzig fährdenden Gewalttat gemäß Dresden § 89a StGB Landeskriminalamt 11. April 2017 Bedrohung gemäß § 241 StGB Staatsanwaltschaft 201 Js 31971/17 Sachsen Dresden KA6-10088 KA6-10088 Anlage 2017-08-01T08:19:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes