SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/10090 Thema: Aktive Schule Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln der Aktiven Schule Dresden bestimmen die Kinder ihren Tagesablauf selbst. Es gibt keine Klassen. Die Kinder entscheiden selbst, mit was und wem sie sich wie lange beschäftigen. Unterricht findet nicht statt. Der Internetpräsenz der Aktiven Schule Dresden ist zudem zu entnehmen , dass deren Lehrer als ,Lernumweltgestalter' tätig werden. Lehrer dieser Schule vermitteln kein Wissen, sondern sollen für eine Freigabe der Beziehung zwischen Stoff und Schüler sorgen. Schulabschlüsse oder Prüfungen können an der Schule nicht abgelegt werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schüler waren zu Beginn des Schuljahres 2016/2017, wie viele am Ende des Schuljahres 2016/2017 und wie viele Schüler sind für das kommende Schuljahr 2017/2018 an der Aktiven Schule Dresden angemeldet (bitte nach Alter bzw. Jahrgangsstufe angeben; bitte auch angeben, ob Schüler im laufenden Schuljahr die Schule verlassen haben bzw. angemeldet wurden) Zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 waren an der Grundschule 25 Schüler und an der Oberschule 18 Schüler angemeldet, die sich wie folgt auf die einzelnen Klassenstufen aufteilen: Grundschule: Klassenstufe 1 9 Schüler Klassenstufe 2 7 Schüler Klassenstufe 3 3 Schüler Klassenstufe 4 6 Schüler Seite 1 von 3 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/10/12 Dresden, ~j . Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 Oberschule: Klassenstufe 5 5 Schüler Klassenstufe 6 6 Schüler Klassenstufe 7 7 Schüler STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN An- oder Abmeldungen im laufenden Schuljahr sind der Schulaufsichtsbehörde nicht bekannt. Der Schulträger hatte für das kommende Schuljahr eine voraussichtliche Schülerzahl an der Grundschule von 28 Schülern gemeldet. Eine prognostische Schülerzahlmeldung für die Schulart Oberschule erfolgte nicht. Die Schüler können allerdings ihrer Schulpflicht an der Aktiven Schule Dresden nicht mehr nachkommen, da zwischenzeitlich die Genehmigungen für den Schulbetrieb von der Schulaufsichtsbehörde entzogen wurden . Frage 2: Wie viel Personal mit welchen Qualifikationen ist an der Aktiven Schule Dresden beschäftigt und wie wurde vom Schulträger die nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft erforderliche persönliche Zuverlässigkeit für die verantwortliche Führung nachgewiesen? An der Aktiven Schule Dresden, Grundschule und Mittel- bzw. Oberschule, waren im Schuljahr 2016/2017 für beide Schularten insgesamt neun Lehrkräfte angezeigt. Darunter befinden sich auch Vertretungslehrkräfte. Die Qualifikationen reichen von abgeschlossenen Lehramtsausbildungen bis zum Sozialpädagogen. Da keine Anhaltspunkte für eine fehlende Zuverlässigkeit des Schulträgers oder seiner vertretungsberechtigten Organe vorlagen, reichte ein erweitertes Führungszeugnis des Geschäftsführers zur Vorlage bei einer Behörde aus. Frage 3: Überprüft die Staatsregierung (bzw. die oberste Schulaufsichtsbehörde) vor allem bei neu eröffneten Schulen bzw. Schulmodellen den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die verantwortliche Führung und wie und wie oft erfolgte dies bei der Aktiven Schule Dresden im letzten Schuljahr? Die Überprüfung des ordnungsgemäßen Schulbetriebs erfolgt durch Schulbesuche. Im Fall der Aktiven Schule Dresden wurden im Schuljahr 2016/2017 drei Schulbesuche durchgeführt. ln zwei weiteren Fällen wurde den Mitarbeitern der Schulaufsichtsbehörde der Zutritt zur Schule verweigert. Frage 4: Nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft sollen diese in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den Schulen in öffentlicher Trägerschaft zurückstehen. Wie wird überprüft bzw. sichergestellt, dass die Lehrziele der Aktiven Schule Dresden nicht hinter denen an staatlichen Schulen zurückstehen? Vor Genehmigungserteilung prüft die Schulaufsichtsbehörde das eingereichte pädagogische Konzept und entscheidet prognostisch, ob sich damit die Lehrplaninhalte der jeweiligen Schulart zum Ende des Bildungsgangs umsetzen und erfüllen lassen. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Nach GenehmigungserteilunQ und Aufnahme des Schulbetriebs erfolgt die Begleitung durch Schulbesuche verbunden mit der Kontrolle der Ordnungsmittel (Klassen- bzw. Notenbücher, Anwesenheitslisten etc.). Frage 5: Wie viele Flüchtlings- und Asylbewerberkinder lernen an der Aktiven Schule Dresden und wie viele von ihnen sind sogenannte UMA (unbegleitete minderjährige Ausländer)? Der Schulträger hat keine Schüler aus dem benannten Personenkreis gemeldet und es liegen der Schulaufsichtsbehörde dazu auch keine anderen Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen B~~ld2/!L Seite 3 von 3 2017-07-24T14:42:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes