STAATSM1N1STER1 UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10093 Thema: Arbeit der zentralen Beschwerdestelle für die sächsische Polizei — 1. Halbjahr 2017 und Aktualisierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange Drs. 6/7715 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Soll -/Ist- Personalbesetzung der zentralen Beschwerdestelle für die sächsische Polizei jeweils zum Monatsersten der Monate Januar bis Juni 2017 dar? (Bitte aufstellen nach Beamten PVD, VwB und Tarifbeschäftigten, Monaten, Vollzeitstellen, Teilzeitstellen sowie Laufbahngruppen, Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen !) Für die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei ist entsprechend der Konzeption eine Personalausstattung mit einem/r Leiter/in (Laufbahngruppe 2.2), einem/r Referent/in (Laufbahngruppe 2.2), zwei Sachbearbeiter /innen (Laufbahngruppe 2.1) sowie einem/r Tarifbeschäftigten vorgesehen . Diese kann belastungsorientiert angepasst werden. Die Personalbesetzung der Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei stellte sich in den Monaten Januar bis Juni 2017 wie folgt dar: - ein Beamter Laufbahngruppe 2.2 PvB, B2, in Vollzeit - ein Beamter Laufbahngruppe 2.2 VwB, A15, in Vollzeit - eine Beamtin Laufbahngruppe 2.1 PvB, All, in Teilzeit - eine Tarifbeschäftigte Laufbahngruppe 1.2, E6, in Vollzeit. Ergänzend dazu wurde im Juni 2017 ein Beamter Laufbahngruppe 2.2 VwB, A15, in Vollzeit eingesetzt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) ZBSt-1053/30/68 Dresden, 7 7 . Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wie viele Beschwerden, Anfragen und Hinweise wurden im 1. Halbjahr 2017 an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei gerichtet? (Bitte aufschlüsseln nach Monat und Art des Anliegens — Beschwerde, Anfrage, Hinweis; Adressanten — Beamte/Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei und Bürger, sowie Bundesland der Adressanten und zahlenmäßiger Zuordnung der Beschwerden , Anfragen und Hinweise zu den Adressanten!) Im 1. Halbjahr 2017 wurden insgesamt 105 Beschwerden und 215 sonstige Anliegen (Bitten, Anfragen, Hinweise) an die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei gerichtet. Auf die einzelnen Monate aufgeschlüsselt ergeben sich folgende Zahlen: Monate 01 02 03 04 05 06 Beschwerden 15 13 27 14 16 20 sonstige Anliegen 47 25 41 39 30 33 Eine differenzierte Darstellung der von Beschwerden und sonstigen Anliegen Betroffenen (Adressaten) ist nicht möglich, da die übersandten Anliegen nur zum Teil auf das Handeln konkreter Personen hinweisen. Eine Zuordnung der Beschwerdeführer/Petenten nach Bundesländern ist nicht möglich, da häufig nur Namen und E -Mail -Adressen angegeben werden. Frage 3: Wie viele Beschwerden gegen Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei aus 2016, die in der Kleinen Anfrage zu Drs. 6/7715 noch nicht berücksichtigt werden konnten, und aus dem 1. Halbjahr 2017 wurden mit welchem Ergebnis bearbeitet und zu welchen dienstrechtlichen Konsequenzen führten diese Beschwerden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Monat und Art der Beschwerde sowie Art der dienstrechtlichen Konsequenz!) Von den in der Kleinen Anfrage zu Drs.-Nr. 6/7715 noch unberücksichtigten Beschwerden wurden 20 Beschwerden abschließend bearbeitet. Im Ergebnis der Prüfung erwiesen sich fünf als teilweise begründet und zehn als unbegründet. Zu fünf Beschwerden konnte keine Entscheidung getroffen werden, weil Sachverhalte andere Behörden betrafen oder zur rechtlichen Würdigung der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden. Von den im ersten Halbjahr 2017 eingereichten Beschwerden wurden mit Stand 3. Juli 2017 68 Beschwerden abschließend bearbeitet. Im Ergebnis der Prüfung erwiesen sich neun als begründet, 14 als teilweise begründet und 41 als unbegründet. Zu vier Beschwerden konnte keine Entscheidung getroffen werden, weil die Sachverhalte andere Behörden betrafen oder zur rechtlichen Würdigung der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden. Zu dienstrechtlichen Konsequenzen trifft die Zentrale Beschwerdestelle keine Entscheidungen . Auf die zusammengefasste Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3, 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5008 wird verwiesen. Die o. g. Beschwerden führten mit Stand 3. Juli 2017 zu keinen mitgeteilten dienstrechtlichen Konsequenzen. Freistaat SACH SEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Wie viele Hinweise an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei bezogen sich auf die Verbesserung der Arbeit der Polizei und welche Kritikpunkte wurden dabei im Wesentlichen vorgebracht? (Bitte aufstellen nach Jahren!) Die im 1. Halbjahr 2017 als sonstige Anliegen vorgetragenen 215 Sachverhalte enthielten auch zahlreiche Hinweise. Eine genaue statistische Angabe ist nicht möglich, da die Anliegen häufig Bitten, Hinweise und Anfragen im Komplex beinhalten. Bisher sind keine Hinweise vorgetragen worden, welche die praktizierte polizeiliche Arbeit grundsätzlich betreffen oder landesweit die Veränderung von Arbeitsweisen erfordern. Wesentliche Themen waren Hinweise auf vermeintliche, örtliche Kriminalitätsschwerpunkte , Hinweise auf örtliche Schwerpunkte für eine polizeiliche Verkehrsüberwachung, Bitten um polizeiliche Präsenz in konkreten örtlichen Bereichen und Bitten bezüglich der beschleunigten Bearbeitung von Strafanzeigen in konkreten Einzelfällen. Bezüglich des Jahres 2016 wird auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/7715 sowie auf den unter www.smi.sachsen.de veröffentlichten Jahresbericht 2016 der zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei verwiesen. Frage 5: Wie viele Beschwerden, Anfragen und Hinweise wurden im Jahr 2016 und 2017 an die Zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei von Bediensteten der sächsischen Polizei gerichtet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Monat und Art des Anliegens, Beschwerde, Anfrage, Hinweis) Im Jahr 2016 sind sechs Beschwerden von Bediensteten der sächsischen Polizei eingereicht worden, davon jeweils zwei in den Monaten Januar und April und jeweils eine in de4i Monaten August und Dezember. Darüber hinaus wurden drei Anfragen gestellt. Im sten albjahr 2017 sind zwei Beschwerden von Bediensteten der sächsischen Poli ei ei gereicht worden, davon jeweils eine in den Monaten April und Juni. Darüber hin s wurden zwei Anfragen gestellt. Mitlfreuridlichen Grüßen V ' Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-07-31T08:01:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes