STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10094 Thema: Ermittlungen gegen Polizeibeamte 2017— Aktualisierung der Kleinen Anfragen Drs. 6/5775, Drs. 6/3806, Drs. 6/2264 und 6/7727 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Straf- und Disziplinarverfahren wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und im ersten Halbjahr 2017 aufgrund welches Tatvorwurfs /Dienstvergehens im Amt gegen sächsische Polizeibeamte eingeleitet? (Bitte aktualisiert aufstellen nach Jahren, Verfahrensart und Art des Tatvorwurfs/Dienstvergehens, unter Einbeziehung von Verfahren aufgrund von Anzeigen gegen sächsische Polizeibeamte, Angabe Anzeige von Amts wegen oder durch Anzeigenerstatter!) Frage 2: Wie viele in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und im ersten Halbjahr 2017 eingeleitete Straf- und Disziplinarverfahren aus Frage 1 gegen sächsische Polizeibeamte wurden mit welchem Resultat abgeschlossen ? (Bitte aktualisiert aufschlüsseln nach Jahren, Verfahrensart und Art des Tatvorwurfs/Dienstvergehens!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Fragen können im Hinblick auf die Strafverfahren nur im Umfang der anliegenden tabellarischen Aufstellung beantwortet werden, die auf einer Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit dem Stand 10. Juli 2017 beruht. In dieser Tabelle sind die Verfahren aufgeführt , die nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Justizgeschäftsstatistik) vom 22. Dezember 2014 unter den Sachgebietsschlüsseln 52 „Vorsätzliche Tötungsdelikte Freistaat SAC1-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/30/69 Dresden, 2? Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN durch Polizeibedienstete", 53 „Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete " und 54 „Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete" sowie unter dem Sachgebietsschlüssel 51 „Verfahren gegen Justizbedienstete, Richter, Notare, sonstige Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen (ohne Korruptionsdelikte)", letztere soweit in den Verfahrensdatenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften als Beruf „Polizist" oder eine ähnliche mit dem Polizeidienst in Verbindung stehende Berufsbezeichnung vermerkt ist, registriert wurden. Die unter diesen Sachgebietsschlüsseln erfassten Verfahren umfassen grundsätzlich nur Straftaten, die einen Bezug zur Dienstausübung der betreffenden Polizeibeamten aufweisen. Die vollständige Beantwortung der zwei Teilfragen, die grundsätzlich auch Straftaten umfassen, die von Polizeibediensteten außerhalb ihrer Dienstausübung begangen wurden, ist nicht möglich. In den Verfahrensdatenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften werden grundsätzlich nur die Personalien eines Beschuldigten erfasst. Zur Erfassung des Berufes kommt es nur, soweit dieser im Zuge der Ermittlungen bekannt geworden ist. Zur vollständigen Beantwortung der beiden Teilfragen müssten daher alle von den sächsischen Staatsanwaltschaften in dem angefragten Zeitraum geführten Ermittlungsverfahren manuell ausgewertet werden. Da von den sächsischen Staatsanwaltschaften bereits in einem Jahr über 200.000 Ermittlungsverfahren betrieben werden, ist dies im Hinblick auf die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden kurzen Frist ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht zu leisten. In der beigefügten tabellarischen Aufstellung ist jeweils die Anzahl der Amtsanzeigen bzw. der Anzeigen durch Anzeigeerstatter ausgewiesen, soweit diese Informationen den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften entnommen werden konnten. Zu insgesamt 1.690 in der Anlage aufgeführten Beschuldigten war ein diesbezüglicher Eintrag in den Datenbanken jedoch nicht vorhanden. Zusätzlich zu der o. g. Auswertung müsste auch insoweit eine manuelle Durchsicht und Auswertung der betreffenden Ermittlungsakten vorgenommen werden, um diese Teilfrage vollständig beantworten zu können. Dies kann wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes nicht erfolgen. Zur vollständigen Beantwortung der Frage wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 1.690 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 105 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Zur Beantwortung der Fragen im Hinblick auf die Disziplinarverfahren wird auf die Anlagen 2 und 3 verwiesen. Hinsichtlich der in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 eingeleiteten Disziplinarverfahren wird auf die Antworten auf die Kleinen Anfragen Drs.- Nr. 6/546, Drs.-Nr. 6/3806 und Drs.-Nr. 6/7727 verwiesen. Hinsichtlich der abgeschlossenen Disziplinarverfahren konnten solche Disziplinarvorgänge , die zwischenzeitlich einem Verwertungsverbot gemäß § 16 des Sächsischen Disziplinargesetzes (SächsDG) bzw. gemäß § 112 der Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO) in Verbindung mit § 89 Abs. 1 SächsDG unterliegen, nicht berück ichtigt werden. Nach Eintritt des Verwertungsverbots sind die betreffenden Disziplina vorgenge grundsätzlich zu vernichten (§ 16 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 Säch G; A112 Abs. 2, Abs. 4 Satz 5 SächsDO in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Säch DG) Mit frleunallichen Grüßen V Markus Ulbig Anlagen: 3 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10094 Anlage zu Drs. 6/10094 (Quelle: web.sta-Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES), Stand: 10.07.2017) Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftl iche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis Jahr 2013 3 312 360 675. Amtsanmaßung 5 7 12 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 7 Aufbewahren einer Schusswaffe 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Aussageerpressung 1 1 § 17011 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Ausspähen von Daten 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Bedrohung 6 4 10 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Begünstigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Beleidigung 16 15 31 § 17011 StPO wegen erwiesener Unschuld 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 3 1 4 ohne gerichtl. Erledigung 3 1 4 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3_ ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 5 7 ohne gerichtl. Erledigung 2 5 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 5 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 2 4 6 ohne gerichtl. Erledigung 2 4 6 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Betrug 3 2 9 14 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 17011 StPO 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 4 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 4 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 4 4 Antrag Erlass Strafbefehl abgelehnt 2 2 Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO Geringfügigkeit - Staatskasse trägt Auslagen 1 1 Freispruch 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Diebstahl 10 3 13 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 6 2 8 ohne gerichtl. Erledigung 6 2 8 Verbindung mit einer anderen Sache 1' 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Entziehung Minderjähriger 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Erpressung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Fahrlässige Körperverletzung 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 1 von 18 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10094 Einstellung nach § 170 II StPO, Kein öffentliches Interesse 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Falsche Verdächtigung 18 2 20 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 9 1 10 ohne gerichtl. Erledigung 9 1 10 Verbindung mit einer anderen Sache 3 3 ohne gerichtl. Erledigung .. 3 3 Freiheitsberaubung 10 8 18 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 5 10 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 10 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Gefährl. Eingriffe in Straßenverkehr 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Gefährliche Körperverletzung 1 1 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Hausfriedensbruch 8 10 18 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 7 1 8 ohne gerichtl. Erledigung 7 1 8 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 7 8 ohne gerichtl. Erledigung 1 7 8 Körperverletzung ._ 7 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 6 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 6 Körperverletzung im Amt 54 163 217 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 5 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 § 17011 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 § 17011 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 14 15 ohne gerichtl. Erledigung 1 14 15 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OVVi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Freispruch 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 9 14 ohne gerichtl. Erledigung 5 9 14 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 8 22 30 ohne gerichtl. Erledigung 8 22 30 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 34 94 128 ohne gerichtl. Erledigung 34 94 128 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindemis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 1531 StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 2 3 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 2 2 Freispruch 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 3 3 6 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 6 Misshandlung von Schutzbefohlenen 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 von 18 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10094 Nachstellung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Nötigung 31 29 60 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 153a 1 StPO (Täter-Opfer-Ausg.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 154 1 StPO 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 13 15 28 ohne gerichtl. Erledigung 13 15 28 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 9 12 21 ohne gerichtl. Erledigung 9 12 21 Einstellung nach § 170 11 StPO, Verfahrenshindemis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Raub 7 7 § 170 11 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 7 - 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 7 Räuberische Erpressung 5 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 ohne gerichtl. Erledigung _ 3 3 Rechtsbeugung 17 4 21 § 170 11 StPO wegen erwiesener Unschuld 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 § 170 11 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 3 1 4 ohne gerichtl. Erledigung 3 1 4 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1- 3 Einstellung § 154d StPO (Klärung einer Vorfrage) 1 1 ohne gerichti. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 7 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 7 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Sachbeschädigung 5 8 13 § 170 11 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 2 6 ohne gerichtl. Erledigung 4 2 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindemis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Schwerer Raub 4 4 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Störung von Versammlung u. Aufzügen 2 2 § 170 11 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafvereitelung 3 1 4 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Strafvereitelung Im Amt 53 25 78 § 17011 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 6 2 8 ohne gerichtl. Erledigung 6 2 8 § 170 11 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Freispruch 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 22 3 25 ohne gerichtl. Erledigung 22 3 25 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 2 5 ohne gerichtl. Erledigung 3 2 5 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 20 15 35 ohne gerichtl. Erledigung 20 15 35 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Üble Nachrede 4 4 3 von 18 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10094 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 UneidlIche Falschaussage 14 8 22 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 6 13 ohne gerichtl. Erledigung 7 6 13 Verbindung mit einer anderen Sache 3 1 4 ohne gerichtl. Erledigung 3 1 4 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Unterlassene Hilfeleistung 4 2 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 4 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Unterschlagung 1 3 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Untreue 1 1 2 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Urkundenfälschung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verfolgung Unschuldiger 20 8 28 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 6 4 10 ohne gerichtl. Erledigung 6 4 10 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 3 5 ohne gerichtl. Erledigung 2 3 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 1 8 ohne gerichtl. Erledigung 7 1 8 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Vergehen nach § 29 BtMG 3 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Verleltung Untergebenen zu Straftat 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verletzung der Vertraulichk. des Wortes 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 3 10 13 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 3 4 ohne gerichtl. Erledigung 1 3 4 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO Geringfügigkeit - Staatskasse trägt Auslagen 1 1 Verletzung Post/Fernmeldegeheimniss 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verletzung von Privatgeheimnissen 2 1 3 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verleumdung 2 2 4 § 17011 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 4 von 18 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10094 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verstoß gegen § 39 SächsDSG 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OVVi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Vortäuschen einer Straftat 4 4 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Geldstrafe (Urteil) 1 1 Jahr 2014 4 379 369 752 Amtsanmaßung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Bedrohung 9 4 13 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 1 6 ohne gerichtl. Erledigung 5 1 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindemis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Begünstigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Beleidigung 27 15 42 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 8 8 ohne gerichtl. Erledigung 8 8 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 8 15 ohne gerichtl. Erledigung 7 8 15 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 5 - 5 10 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 10 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Betrug 3 2 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Bildung krimineller Vereinigungen 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OVVi, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Diebstahl 6 13 19 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 4 5 ohne gerichtl. Erledigung 1 4 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 - 7 9 ohne gerichtl. Erledigung 2 7 9 Einstellung wegen Geringfügigkeit § 153 I StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Diebstahl gern. § 244 StGB 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Erpressung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Erschleichen von Leistungen 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Fahrlässige Körperverletzung 1 8 9 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 5 von 18 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10094 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Kein öffentliches Interesse 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindemis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Fahrlässige Tötung 2 2 Anklage vor dem Strafrichter 2 2 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 2 2 Falschbeurkundung im Amt 1 2 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Falsche Verdächtigung 24 9 33 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 13 2 15 ohne gerichtl. Erledigung 13 2 15 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 7 10 ohne gerichtl. Erledigung 3 7 10 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Freiheitsberaubung 14 9 23 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 10 4 14 ohne gerichtl. Erledigung 10 4 14 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 2 6 ohne gerichtl. Erledigung 4 2 6 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Gefährl. Eingriffe in Straßenverkehr 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Gefährliche Körperverletzung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Hausfriedensbruch 11 16 27 Einstellung nach § 17011 StPO 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 9 12 ohne gerichtl. Erledigung 3 9 12 Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 6 7 ohne gerichtl. Erledigung 1 6 7 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindemis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Körperverletzung 1 3 4 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Körperverletzung im Amt 98 170 268 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 5 6 ohne gerichtl. Erledigung 1 5 6 Anklage vor dem Strafrichter 7 2 9 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (mehrere Auflagen und Weisungen) 3 3 Freispruch 2 1 3 Revision Staatsanwaltschaft 2 2 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 13 8 21 ohne gerichtl. Erledigung 13 8 21 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 3 5 ohne gerichtl. Erledigung 2 3 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 9 36 45 ohne gerichtl. Erledigung 9 36 45 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 62 100 162 ohne gerichtl. Erledigung 62 100 162 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindemis 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 8 8 ohne gerichtl. Erledigung 8 8 6 von 18 Anlage 1 zu Drs.-Nr 6/10094 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 2 2 Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO Geringfügigkeit - Staatskasse trägt Auslagen 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 3 4 ohne gerichtl. Erledigung 1 3 4 Missbrauch von Titeln, Berufsbez., Abz. 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Nachstellung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Nötigung 60 22 82 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 32 9 41 ohne gerichtl. Erledigung 32 9 41 Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 11 1 12 ohne gerichtl. Erledigung 11 1 12 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 12 9 21 ohne gerichtl. Erledigung 12 9 21 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 OWi Sächs.Datenschutzgesetz 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Raub 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Rechtsbeugung 10 4 14 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 3 4 ohne gerichtl. Erledigung 1 3 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 9 1 10 ohne gerichtl. Erledigung 9 1 10, Sachbeschädigung 16 2 18, Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 1 5 ohne gerichtl. Erledigung 4 1 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 5 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafvereitelung im Amt 3 40 25 68 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 16 5 24 ohne gerichtl. Erledigung 3 16 5 24 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 7 2 9 ohne gerichtl. Erledigung 7 2 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 15 12 27 ohne gerichtl. Erledigung 15 12 27 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Straßenverkehrsgefährdung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Üble Nachrede 6 1 7 § 170!! StPO wegen erwiesener Unschuld 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 Uneidliche Falschaussage 5 3 8 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170!! StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 1701! StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 4 4 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 7 von 18 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10094 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Unterlassene Hilfeleistung 6 7 13 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 4 7 ohne gerichtl. Erledigung 3 4 7 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 1 4 ohne gerichtl. Erledigung 3 1 4 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Unterschlagung 2 7 9 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 3 4 ohne gerichtl. Erledigung 1 3 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Verfolgung Unschuldiger 14 5 19 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 3 7 ohne gerichtl. Erledigung 4 3 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 3 1 4 ohne gerichtl. Erledigung 3 1 4 Vergehen nach § 29 BtMG 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Vergehen nach § 52 Abs. 1 WaffG 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Verletzung des Briefgeheimnisses 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 1 9 12 22 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 2 2 4 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 4 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 3 5 ohne gerichtl. Erledigung 2 3 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindemis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Verletzung von Privatgeheimnissen 3 3 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, § 153 StPO - geringe Schuld 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verleumdung 3 4 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verstoß gegen § 39 SächsDSG 2 4 6 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 8 von 18 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10094 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verwahrungsbruch 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Vortäuschen einer Straftat 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Jahr 2015 2 371 351 724 Amtsanmaßung 2 3 5 Einstellung nach § 17011 StPO 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 3 4 ohne gerichtl. Erledigung 1 3 4 Bedrohung 2 1 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Beleidigung 8 18 26 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 5 7 ohne gerichtl. Erledigung 2 5 7 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 5 4 9 ohne gerichtl. Erledigung 5 4 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindemis 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Betrug 2 2 4 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Diebstahl 7 13 20 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 6 7 ohne gerichtl. Erledigung 1 6 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Diebstahl gem. § 244 StGB 5 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 Entziehung Minderjähriger 2 1 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Erpressung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Fahrlässige Körperverletzung 9 9 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, § 153 StPO - geringe Schuld 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Fahrlässige Tötung 6 6 Anklage vor der Großen Strafkammer 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindemis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Falschbeurkundung im Amt 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Falsche Verdächtigung 4 10 14 9 von 18 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10094 Absehen Erhebung der öffentl. Klage (§ 154e StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 5 7 ohne gerichtl. Erledigung 2 5 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 4 6 ohne gerichtl. Erledigung 2 4 6 Freiheitsberaubung 15 8 23 anhängig 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 8 2 10 ohne gerichtl. Erledigung 8 2 10 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 4 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 4 5 ohne gerichtl. Erledigung 1 4 5 Gefährl. Eingriffe in Straßenverkehr 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Gefährliche Körperverletzung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Hausfriedensbruch 11 17 28 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Freispruch 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 4 6 ohne gerichtl. Erledigung 2 4 6 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 6 4 10 ohne gerichtl. Erledigung 6 4 10 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Jugendpornografische Schriften 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Körperverletzung 3 5 8 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Körperverletzung Im Amt 137 129 266 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 4 6 ohne gerichtl. Erledigung 2 4 6 anhängig 3 2 5 ohne gerichtl. Erledigung 3 2 5 Anklage vor dem Strafrichter 1 3 4 Einstellung nach § 154 Abs.2 StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 1 1 Freispruch 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 17011 StPO 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 14 14 28 ohne gerichtl. Erledigung 14 14 28 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 14 3 17 ohne gerichtl. Erledigung 14 3 17 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 44 3 47 ohne gerichtl. Erledigung 44 3 47, Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 46 92 138' ohne gerichtl. Erledigung 46 92 138 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 3 1 4 ohne gerichtl. Erledigung 3 1 4 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 Berufung Angeklagte 1 1 . Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 2 2 Einstellung nach § 153 b Abs. 2 StPO 1 1 Freispruch 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 5 2 7 ohne gerichtl. Erledigung 5 2 7 Nötigung 59 31 90 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 4 2 6 ohne gerichtl. Erledigung 4 2 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 33 5 38 ohne gerichtl. Erledigung 33 5 38 Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 6 9 ohne gerichtl. Erledigung 3 6 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 1 4 10 von 18 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10094 ohne gerichtl. Erledigung 3 1 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 14 17 31 ohne gerichtl. Erledigung 14 17 31 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Rechtsbeugung 21 21 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 12 12 ohne gerichtl. Erledigung 12 12 Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Sachbeschädigung 5 6 11 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 4 6 ohne gerichtl. Erledigung 2 4 6 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Antrag Erlass Strafbefehl abgelehnt 1 1 Sex. Missbr. Ausnutzung einer Amtss 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafvereitelung im Amt 46 27 73 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 2 Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 12 9 21 ohne gerichtl. Erledigung 12 9 21 Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 17 4 21 ohne gerichtl. Erledigung 17 4 21 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 5 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 12 19 ohne gerichtl. Erledigung 7 12 19 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Straßenverkehrsgefährdung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Üble Nachrede 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Uneidliche Falschaussage 10 5 15 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 6 1 7 ohne gerichtl. Erledigung 6 1 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 8 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 8 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Unterlassene Hilfeleistung 5 5 10 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 2 6 ohne gerichtl. Erledigung 4 2 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Unterschlagung 4 2 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 2 6 ohne gerichtl. Erledigung 4 2 6 Untreue 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Urk.unterdr.Neränder. Grenzbezeichng. 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Urkundenfälschung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 11 von 18 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10094 Verfolgung Unschuldiger 9 5 14 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 4 7 ohne gerichtl. Erledigung 3 4 7 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 1 5 ohne gerichtl. Erledigung 4 1 5 Verletzung der Vertraulichk. des Wortes 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 1 5 16 22 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 2 6 9 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 6 9 Sonstige Erledigungsart 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verletzung von Privatgeheimnissen 2 4 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindemis 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verleumdung 7 6 13 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 2 6 ohne gerichtl. Erledigung 4 2 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verweisung auf den Weg der Privatklage 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verstoß gegen § 39 SächsDSG 1 1 2 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand. Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Volksverhetzung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Vortäuschen einer Straftat 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Jahr 2016 1 308 384 693 Amtsanmaßung 8 2 10 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 4 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 5 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Bedrohung 1 3 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Beleidigung 14 21 35 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 6 1 7 ohne gerichtl. Erledigung 6 1 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 10 12 ohne gerichtl. Erledigung 2 10 12 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindemis 2 3 5 ohne gerichtl. Erledigung 2 3 5 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 1531 StPO) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 Einstellung nach § 206 a StPO (Verfahrenshindemis) 1 1 12 von 18 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10094 Verweisung auf den Weg der Privatklage 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Belohnung/Billigung von Straftaten 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Bestechlichkeit 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Betrug 4 1 5 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Diebstahl 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Entziehung Minderjähriger 6 6 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 6 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 6 Fahrlässige Körperverletzung 8 8 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, §§ 374, 376 StPO - Kein öffentliches Interesse 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 - 1 Fahrlässige Tötung 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Falsche Verdächtigung 10 14 24 Absehen Erhebung der Öffentl. Klage (§ 154e StPO) 2 2 4 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 3 4 ohne gerichtl. Erledigung 1 3 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 7 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 7 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 5 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 Fälschung bew.erh. Daten 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Freiheitsberaubung 12 10 22 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 4 9 ohne gerichtl. Erledigung 5 4 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 3 5 ohne gerichtl. Erledigung 2 3 5 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Gefährl. Eingriffe in Straßenverkehr 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Gefährliche Körperverletzung 1 1 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 - 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Hausfriedensbruch 6 7 13 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 5 9 ohne gerichtl. Erledigung 4 5 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 Körperverletzung 8 7 15 Einstellung nach_§ 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrig_keit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 6 13 ohne gerichtl. Erledigung 7 6 13 Körperverletzung im Amt 98 188 286 13 von 18 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10094 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 3 5 ohne gerichtl. Erledigung 2 3 5 anhängig 5 6 11 ohne gerichtl. Erledigung 5 6 11 Anklage vor dem Strafrichter 4 4 Berufung 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 8 16 24 ohne gerichtl. Erledigung 8 16 24' Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 2, ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 48 52 100 ohne gerichtl. Erledigung 48 52 100 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 30 103 133 ohne gerichtl. Erledigung 30 103 133 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 2 2 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Freispruch 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Nachstellung 2 1 3 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OVVi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 anhängig 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Nötigung 47 34 81 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 30 11 41 ohne gerichtl. Erledigung 30 11 41 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 11 8 19 ohne gerichtl. Erledigung 11 8 19 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 11 15 ohne gerichtl. Erledigung 4 11 15 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Raub 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Rechtsbeugung 6 3 9 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Sachbeschädigung 1 8 9 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Schreiben vom 14.06.2016 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Sexueller Missbrauch von Gefangenen 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Störg.d.öff.Fried.d.Androhg.v.Straftaten 1 1 Einstellung § 45 II JGG (erzieherische Maßnahme) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafvereitelung 3 1 4 anhängig 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafvereitelung im Amt 31 29 60 14 von 18 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10094 anhängig 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 Anklage vor dem Strafrichter 2 2 Berufung Staatsanwaltschaft 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 7 6 13 ohne gerichtl. Erledigung 7 6 13 Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 6 9 ohne gerichtl. Erledigung 3 6 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 3 5 ohne gerichtl. Erledigung 2 3 5 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 17 11 28 ohne gerichtl. Erledigung 17 11 28 Straßenverkehrsgefährdung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Üble Nachrede 3 2 5 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Uneidliche Falschaussage 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Unterlassene Hilfeleistung 9 1 10 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 1 4 ohne gerichtl. Erledigung 3 1 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 5 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 Unterschlagung 6 7 13 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 4 6 ohne gerichtl. Erledigung 2 4 6 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Untreue 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Urkundenfälschung 3 2 5 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Verfolgung Unschuldiger 5 4 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Verletzung des Dienstgeheimnisses 5 11 16 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 anhängig 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 4 5 ohne gerichtl. Erledigung 1 4 5 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 15 von 18 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10094 Verletzung Post/Femmeldegeheimniss 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verletzung von Privatgehelmnissen 2 3 5 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindemis 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Verleumdung 1 4 5 Absehen Erhebung der öffentl. Klage (§ 154e StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Vorteilsannahme 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Wohnungseinbruchdiebstahl 2 1 3 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 1. Halbjahr 2017 2 165 226 393 Bedrohung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Beleidigung 3 10 13 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 6 7 ohne gerichtl. Erledigung 1 6 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindemis 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Betrug 6 6 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 anhängig 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Diebstahl 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Diebstahl mit Waffen 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Entziehung Minderjähriger _ 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Erpressung 4 4 anhängig 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Fahrlässige Brandstiftung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Fahrlässige Körperverletzung 1 3 4 anhängig 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 1 StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Falsche Verdächtigung 3 1 4 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Freiheitsberaubung 3 8 11 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 anhängig 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 2 3 16 von 18 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10094 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Gefährl. Eingriffe in Straßenverkehr 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Hausfriedensbruch 2 1 4 7 anhängig 2 1 2 5 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 2 5 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Körperverletzung 11 1 12 anhängig 11 1 12 ohne gerichtl. Erledigung 11 1 12 Körperverletzung im Amt 58 126 184 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 4 6 ohne gerichtl. Erledigung 2 4 6 anhängig 36 51 87 ohne gerichtl. Erledigung 36 51 87 Anklage vor dem Strafrichter 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 7 8 ohne gerichtl. Erledigung 1 7 8 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 12 24 36 ohne gerichtl. Erledigung 12 24 36 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 5 35 40 ohne gerichtl. Erledigung 5 35 40 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindemis 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 - 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Meineid 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Nötigung 14 17 31 anhängig 6 6, 12 ohne gerichtl. Erledigung 6 6 12 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 3 8 ohne gerichtl. Erledigung 5 3 8 Einstellung nach § 170 II StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 8 8 ohne gerichtl. Erledigung 8 8 Raub 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Rechtsbeugung 7 2 9 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 anhängig 5 1 6 ohne gerichtl. Erledigung 5 1 6 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Sachbeschädigung 11 11 anhängig 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 7 Strafvereitelung 2 2 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafvereitelung im Amt 25 15 40 anhängig 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 8 6 14 ohne gerichtl. Erledigung 8 6 14 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 12 12 ohne gerichtl. Erledigung 12 12 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 4 7 ohne gerichtl. Erledigung 3 4 7 Straßenverkehrsgefährdung 2 2 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 17 von 18 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10094 Uneidliche Falschaussage 5 5 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtli Erledigung 2 2 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 3 3 anhängig 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Unterlassene Hilfeleistung 2 2 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Unterschlagung 2 2 anhängig 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Untreue 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Urkundenfälschung 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verfolgung Unschuldiger 5 1 6 anhängig 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Vergehen nach dem Tierschutzgesetz 2 2 anhängig 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verletzung der Fürsorge-/Erziehungspfl. 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 1 6 7 anhängig 1 6 7 ohne gerichtl. Erledigung 1 6 7 Verletzung von Privatgeheimnissen 1 1 2 anhängig 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Verleumdung 3 5 8 Absehen Erhebung der öffentl. Klage (5 154e StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 anhängig 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Vollstreckung gegen Unschuldige 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Vortäuschen einer Straftat 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Gesamtergebnis 12 1535 1690 3237 18 von 18 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/10094 1. Halbjahr 2017 Art des Dienstvergehens Summe der eingeleiteten Verfahren Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 2 Fernbleiben vom Dienst 0 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 0 Ordnungswidrigkeiten 0 Sonstiges 3 Störung des Betriebsfriedens 1 Straftat 15 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 4 Verletzung der Wahrheitspflicht 0 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 0 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 2 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) 0 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 0 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 7 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 0 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/10094 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/10094 2013 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 3 1 1 3 Fernbleiben vom Dienst 1 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 1 Ordnungswidrigkeiten Sonstiges Störung des Betriebsfriedens 4 Straftat 3 1 2 1 20 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 1 1 5 Verletzung der Wahrheitspflicht 2 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 1 2 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 2 1 3 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 5 1 7 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 1 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/10094 2014 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 1 2 5 Fernbleiben vom Dienst 1 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 1 Ordnungswidrigkeiten 2 Sonstiges 3 Störung des Betriebsfriedens 1 2 Straftat 1 1 29 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 1 1 9 Verletzung der Wahrheitspflicht 2 3 1 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum Verstoß gegen Datenschutzgesetz 2 4 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 1 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 5 1 2 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 1 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/10094 2015 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 5 1 2 Fernbleiben vom Dienst leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten Ordnungswidrigkeiten Sonstiges 2 Störung des Betriebsfriedens 1 1 Straftat 16 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 2 1 4 Verletzung der Wahrheitspflicht Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 1 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 5 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 4 2 9 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 1 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/10094 2016 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit Fernbleiben vom Dienst 1 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten Ordnungswidrigkeiten Sonstiges 1 Störung des Betriebsfriedens 1 Straftat 1 7 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 4 4 Verletzung der Wahrheitspflicht Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum Verstoß gegen Datenschutzgesetz 3 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 3 6 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/10094 1. Halbjahr 2017 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit Fernbleiben vom Dienst leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten Ordnungswidrigkeiten Sonstiges Störung des Betriebsfriedens Straftat 1 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung Verletzung der Wahrheitspflicht Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum Verstoß gegen Datenschutzgesetz Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport GondroMe_2017-07-28_14-32-08 GondroMe_2017-07-28_14-43-46 6_10094_Anlage 2 Frage 1 6_10094_Anlage 3 2013 2014 2015 2016 1. HJ 2017 2017-07-31T08:04:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes