STAATSM1N1STERIUM DES INNERN k>el Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10104 Thema: Fund einer Rohrbombe in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Leipziger Volkszeitung vom 4. Juli 2017 heißt es zu Vorfällen am Abend des 30.6.2017 in Leipzig-Connewitz: ,Wie berichtet, hatten am vergangenen Freitag 80 teils vermummte Extremisten in Connewitz Mülltonnen angezündet und einen mit Fahrgästen besetzten Bus der Linie 70 mit Feuerwerkskörpern attackiert. Die Polizei bestätigte am Montag Berichte, wonach am Straßenrand auch eine 30 Zentimeter lange Rohrbombe entdeckt wurde. Diese sei allerdings noch nicht fertig gewesen, hätte aber dennoch Schaden anrichten können."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass es sich bei dem o.g. Fund tatsächlich um eine Rohrbombe handelt? (Beschaffenheit des Materials, Vorhandensein von Sprengsubstanzen und eines Zünders , etc) Frage 2: Welche Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass dieses Fundstück tatsächlich durch die Personen mitgeführt wurde, die am späten Abend des 30.6.2017 in Connewitz randaliert haben? Frage 3: Welche Informationen liegen der Staatsregierung über die politischen Hintergründe der Vorfälle am späten Abend des 30.6.2017 vor? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/30/57 Dresden, 2 ( Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN InL ,MLZ .......> Frage 4: Welche und wie viele Strafverfahren wurden im Zusammenhang mit diesen Ereignissen eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Im Zusammenhang mit den angefragten Ereignissen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen schweren Landfriedensbruchs gern. § 125a StGB gegen Unbekannt eingeleitet. Am Ereignisort wurden mehrere etwa 15 Zentimeter lange Metallzylinder aufgefunden, die einen Durchmesser von drei Zentimeter hatten, mit brennbaren Stoffen gefüllt und zum Teil bereits abgebrannt waren. Im Weiteren wird von einer Beantwortung durch die Staatsregierung abgesehen. Bei dem Sachverhalt handelt es sich um ein laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren , dessen Untersuchungen erst am Anfang stehen. Eine vollständige Beantwortung der Fragen würde die Ermittlungen gefährden. Insbesondere bestünde dabei die Gefahr, dass dadurch Täterwissen preisgegeben würde, was einer späteren Beweisführung und damit auch dem Ziel des Ermittlungsverfahrens entgegenstünde. Mit Auskünften dazu würde die Staatsregierung auch polizeiliche Vorgehensweisen im Bereich der Ermittlungsmaßnahmen offenlegen oder Rückschlüsse darauf ermöglichen und damit die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Polizei gefährden. Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken. Kriminellen würde dies ermöglichen, polizeiliche Einsatzkapazitäten und -frequenzen sowie die polizeitaktischen Optionen dieser Ermittlungsmaßnahmen einzuschätzen und ihre kriminellen Strategien und Taktiken hieran auszurichten. Das Interesse der Staatsregierung am Schutz der dargestellten Rechtsgüter war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem schützenswerten Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse der Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsieressen der Staatsregierung zufrieden stellen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantiertung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis , dass der erforderliche Schutz der Ermittlungen nur dann hinreichend gewährleistet werden k rin, wenn die Informationsübermittlung zum gegenwärtigen Zeitpunkt unterbleibt . Mit 1reurIdlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-07-26T14:56:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes