STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT SÂCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 0107ôDresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/10110 Thema: Brände in Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen und Deponien seit August 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Brände von Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen bzw. offenen oder eingehausten Abfalllagern und Deponien sind der Staatsregierung seit August 2015 bekannt geworden (Bitte Angabe des Ortes, der Zeit, der Firman Brandereignis, -schadenshöhe und -ursache)? Durch die Landesdirektion Sachsen wurde auf Grundlage der eigenen Erkenntnisse sowie der Zuarbeiten der Landkreise und Kreisfreien Städte über folgende Brände in Abfallbehandlungsanlagen berichtet: Ort: Zelt: Firma:Leipzig 1./2. August2015 REWO Recycling & Rekultivierung GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Es haben in einem 15 mal 15 mal 6 Meter-Hauñryerk 30 Kubikmeter Grünschnitt gebrannt. Der Betreiber vermutet Brandstiftung. Es entstanden keine weiteren Schäden. Die Schadenshöhe ist unbekannt. Ort: Zeit: Firma:Gröbern 5. August 2015 Forberger Entsorgungsgesellschaft mbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Es kam zu einem Brand im Altholzlager. Die Schadenshöhe und Brandursache sind unbekannt. Ð Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 6. Juli 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t973 ù&ñitfrùl¡& stMhffi&Udd¿ffieÞñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡sterium fl¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivshaße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, l3 Für Besucher m¡t Behinderungen befìnden sich gekennzeichnete Parkplätze am K0nigsufer. Für alle Besucherparkpl¿itze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang fùr eloktron¡sch signierte sowie für verschlüsselte êlektronische Dokumentê Dresden, 01.0î,lotl s¡mu[+ 1 2. o o) O) ¡.f, N f.. o c\¡ Seite 1 von 13 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENt 3. 4. 6. 5 Ort: Zelt:. Firma:Chemnitz 7. August 2015 REISSWOLF GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Es kam zu einer Rauchentwicklung in der Halle für Elektroschrott. Zur Brandursache und zur Schadenshöhe liegen keine Erkenntnisse vor. Ort: Zelt: Firma:Langenau 12. August 2015 Becker Umweltdienste GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Brand von etwa einem Kubikmeter Ersatzbrennstoff (EBS)-Material in der BMA- Halle. Zur Schadenshöhe liegen keine Angaben vor. Es wird von Selbstentzündung ausgegangen. Ort: Zeit= Firma:Delitzsch 28. August 2015 Kreiswerke Delitzsch GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Gegen 15:40 Uhr wurde eine Rauchentwicklung in der Annahmehalle an dem zuletzt gelieferten Abfall entdeckt. Es entstand kein offener Brand. 15 Tonnen Abfall wurden separiert und nach dem Abtrocknen zur EBS- Produktion verwendet . Es entstand kein Personen- oder Sachschaden. Zur Brandursache und zur Schadenshöhe liegen keine Erkenntnisse vor. Ort: Zeit: Firma:Chemnitz 7. September 2015 Veolia Umweltservice Ost GmbH &Co.KG Brandereignis, -schaden und -ursache: ln der EBS-Halle kam es zu einem Schwelbrand. Der Sachschaden beträgt ungefähr 1.000 Euro. Zur Brandursache liegen keine Erkenntnisse vor. Ort: Zeit: Firma:Espenhain 27. September 2015 Scholz Recycling GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Brand von ungefähr 50 Tonnen zwischengelagerter Shredderleichtfraktion. Es entstanden keine Schäden außer den verbrannten gelagerten Abfällen. Zur Brandursache liegen keine Erkenntnisse vor. Ort: Zeit: Firma:Dresden 28. September 2015 Fehr Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Brandereignis, -schaden und -ursache: Es kam zu einem Brand im Outputlager der Sortieranlage für Sperrmüll. Die Schadenshöhe und Brandursache sind unbekannt. Ort: Zeit= Firma:Quersa 12. Oktober 2015 REMONDIS Elbe-Röder GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Es kam zu einem Schwelbrand im Grünschnittlager, vermutlich durch Selbstentzündung . Die Schadenshöhe ist unbekannt. 7 L 9. Seite 2 von 13 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENú l0 Ort: Zeit: Firma:Chemnitz 22. Oktober 2015 Becker Umweltdienste GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Gebrannt hat ein Haufwerk (300 Kubikmeter auf 20 Quadratmeter Fläche) Baumischabfall/Sperrmüll. Als Brandursache wird vermutet, dass sich der Brandherd im Container befand und sich der Brand mit dem Abladen durch Sauerstotfzutritt entwickelte. Die Schadenshöhe ist unbekannt. 11. Ort Zeit= Firma:Dresden 26. Oktober 2015 Dresdner Abfallveruvertungsgesellschaft mbH (DAVG mbH) Brandereignis, -schaden und -ursache: Bei Reparaturarbeiten an den Entstaubungsrohren in der Aufbereitungshalle kam es nach Bohr- und Sägearbeiten zur Entzündung (Schwelbrand) von Ablagerungen im Rohrinneren. Durch die Feueruvehr wurde das entstandene Glutnest gelöscht und beseitigt. Es entstand kein Personen- oder Sachschaden. 12. Ort: Zeit= Firma:Dresden 27. Oktober 2015 DAVG mbH Brandereignis, -schaden und -ursache: An einem geschlossenen Förderaggregat (FT28H01) kam es zu einem Schwelbrand . Es kam zu keinem Personen- oder Sachschaden. Als Ursache für die Entzündung wird Enruärmung von Abfallbestandteilen im vorgeschalteten Zerkleinerungsaggregat und Reibung im betroffenen Förderaggregat vermutet. Die Schadenshöhe ist unbekannt. 13. Firma: Becker Umweltdienste GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Es kam zu einer Rauchentwicklung in einem separierten Haufwerk aus dem Brand vom 22. Oktober 2015, welche vermutlich durch ein noch vorhandenes Glutnest entstand. Die Schadenshöhe ist unbekannt. 14. Firma: Becker Umweltdienste GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: ln der Abfallbehandlungsanlage brannten auf einer Fläche von 20 mal 20 Meter gemischte Siedlungsabfälle. Die Feuenivehr vermutet Selbstentzündung. Die Schadenshöhe ist unbekannt. 15. Ort: Zelt: Firma: Aue, OT Alberoda 30. Januar 2016 NothnagelWertstoffverarbeitung GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Gebrannt hat ein Haufwerk an Spuckstoffen. Brandstiftung kann nicht ausgeschlossen werden. Zur Schadenshöhe kann keine Aussage getroffen werden. Seite 3 von 13 Ort: Chemnitz Ort: Leipzig Zeit: 28. Oktober 2015 Zeit= 23. Dezember 2015 STAATSI\4 I NI STERI UI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# 16. 17. 18. 19. 20 21. Ort: Zeit: Firma:Mülsen 10. Februar 2016 Schmutzler Recycling GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Stichflamme und anschließender Brand am Vozerkleinerer und der Siebtrommel der Ersatzbrennstoff-Anlage. Brandursache ist die Entzündung von Abfall. Die Schadenshöhe ist unbekannt. Ort: Zeit: Firma:Dresden 4.Mär22016 DAVG mbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Es kam zu einem Schwelbrand im Pufferbunker vor der Pelletierung. Es ist kein Personen- und Sachschaden eingetreten. Mögliche Ursache für die Brandentstehung ist der Eintrag von heißen Teilen aufgrund von Reibung in der vorherigen mechanischen Aufbereitung. Die Schadenshöhe ist unbekannt. Ort: Zeit: Firma:Espenhain 28. Mär22016 Scholz Recycling GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Brand mobiler Lagerboxen. Es brannten ungefähr 175 Tonnen vorbehandelte Elektrotechnik und Elektroschrotte sowie 100 Holzschwellen der Lagerboxen. Es wird von Selbstentzündung ausgegangen. Die Schadenshöhe ist unbekannt. Ort: Zeit: Firma:Großpösna 7. Mai 2016 Parentin GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Die Halle der Holzrecyclinganlage und der gesamte Abfalllagerbestand sind abgebrannt, die darin befindliche Anlagentechnik wurde zerstört. Es wird von Selbstentzündung ausgegangen. Die Schadenshöhe ist unbekannt. Ort: Zeit: Firma:Dresden 18. Juni 2016 DAVG mbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Es kam zu einem Brand in der Rottebox 9. Es kam zu keinem Personen- oder Sachschaden. Da der Brand im lnneren der Rottebox g ausgebrochen ist, wird von einer Selbstentzündung ausgegangen, welche durch die aktive Belüftung während des Trocknungsprozesses zum Brand geführt hat. Die Schadenshöhe ist unbekannt. Ort: Zeit: Schwarzenberg 23. Juni 2016 Brandereignis, -schaden und -ursache: Gebrannt hat ein Abfallcontainer im Freien. Schadenshöhe liegen keine Erkenntnisse vor. Firma: Containerdienst Mehlhorn Zur Brandursache und zur Seite 4 von 13 STÀATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# 22. Ort: Zett: Firma:Chemnitz 9. Juli 2016 Becker Umweltdienste GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Ein 30-Kubikmeter-Deckelcontainer mit ölverschmutzten Betriebsmitteln ist in Brand geraten. Es gab keinen Personenschaden. Der materielle Schaden ist auf den Container begrenzt. Zur Brandursache und zur Schadenshöhe liegen keine Erkenntnisse vor. Ort: Zeit: Firma:Freiberg 9. Juli 2016 Fehr Umwelt Ost GmbH Muldenhütten Brandereignis, -schaden und -ursache: Gebrannt hat eine zehn Kubikmeter Vormischmulde mit ungefähr 100 Kilogramm Aufsaugmaterial, vermischt mit Farbresten. Ursache war vermutlich Selbstentzündung. Neben dem Container wurde der Ladekran beschädigt. Die Schadenshöhe ist unbekannt. Ort: Zeit: Firma:Espenhain 10. Juli 2016 Scholz Recycling GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Es brannten im offenen lnputlagerbereich der Anlage zur Aufbereitung für Shredderschwerfraktion ungefähr 200 Tonnen Shredderschwerfraktion (Shredderrückstände aus Vertikalshredder), zwei Tonnen (Big Bags) Filterstaub und 80 Holzschwellen. Es wird von Selbstentzündung ausgegangen. Die Schadenshöhe ist unbekannt. Firma: Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Es kam zu einem Brand der Kompensationsanlage der Niederspannungshauptverteilung . Ursache ist ein elektrischer Defekt der Kondensatoren. Der Schaden beträgt ungefähr 7.000 Euro. Ort: Zeit= Firma:Dresden 17. September 2016 DAVG mbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Es ereignete sich ein Brand im Anlieferbunker der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlung. Es haben sich ungefähr 20 Tonnen eingelagerter Restmüll mit offener Flamme entzündet. Es wurden keine Personenschäden festgestellt. Es kam zu einem Sachschaden am Sektionaltor (Totalschaden). Darüber hinaus wurden durch die Wärmeeinwirkung elektrische Einrichtungen (Lampen, Stromleitungen) und das Rauchansaugsystem im Bereich des Anlieferbunkers stark beschädigt beziehungsweise vollständig zerstört. Zur Brandursache und zur Schadenshöhe liegen keine Erkenntnisse vor. 23 24. 25 26. Ort: Reinsdorf Zeit: 17. August 2016 Seite 5 von 13 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENü 27 28. 29 30. 31. Ort: Zeit: Firma:Quersa 25. September 2016 REMONDIS Elbe-Röder GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: lm Grünschnittlager kam es zu einem Schwelbrand durch Selbstentzündung Zur Schadenshöhe kann keine Aussage getroffen werden. Ort: Zeit: Firma: Großrückerswalde 20. Dezember 2016 Firma Grübler GmbH Co. KG Brandereignis, -schaden und -ursache: Gebrannt haben Abfallcontainer im Freien. Brandstiftung kann nicht ausgeschlossen werden. Zur Schadenshöhe kann keine Aussage getroffen werden. Ort: Zeit= Firma:Freiberg 20. Januar 2017 Fehr Umwelt Ost GmbH Muldenhütten Brandereignis, -schaden und -ursache: Gebrannt hat es in einer zehn Kubikmeter Vormischmulde, gefüllt mit ungefähr 200 Kilogramm PE-Kunststoffkanister und einem ASP-Behälter mit ungefähr 300 Kilogramm Farb- und Lackabfälle. Neben dem Container wurde der Ladekran beschädigt. Als Ursache wird vermutet, dass in einem Abfallsammelbehälter für pastöse und feste Abfälle (ASP-Behälter) neben Farb- und Lackabfällen auch von der Annahme ausgeschlossener Härter (lsocyanat) enthalten war. Die vorsichtshalber zur Kontrolle ins Krankenhaus gebrachten drei Mitarbeiter der Firma konnten am gleichen Tag das Krankenhaus wieder verlassen und waren am nächsten Werktag wieder arbeitsfähig. Zur Schadenshöhe kann keine Aussage getroffen werden. Ort: Zeit= Firma:Wiedemar 26. Januar 2017 Kreiswerke Delitzsch GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: ln der Kompostanlage kam es zu einem Schwelbrand in einem Hauflruerk aus Baum- und Heckenschnitt. Es entstand weder Personen- noch Sachschaden. Die Brandursache ist unbekannt. Ort: Zeit: Firma:Krostitz 27. Februar 2017 MAD Recycling GmbH 7. März2O17 26. Mär22017 Brandereignis, -schaden und -ursache: ln der Abfallbehandlungsanlage hat die Kanalballenpresse teilweise gebrannt. Es entstand weder Personen- noch Sachschaden. Zur Brandursache liegen keine Angaben vor. Seite 6 von 13 STAATSil4INISTERIUM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Ort: Zeit: Firma:OelsnitzA/. 3. Mär22017 Glitzner Entsorgung GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: lm Bereich der Sperrmirllhalle kam es zu einem örtlich begrenzten Schwelbrand, vermutlich durch Wärmeentwicklung bei der Vorzerkleinerung. Es entstand weder Personen- noch Sachschaden. Ort: Zeit= Firma:Schönberg 14. Mär22017 Fehr Umwelt Ost GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: ln der Abfallanlage kam es zu einem Schwelbrand auf der Ladefläche eines Lkw. Zur Brandursache und zur Schadenshöhe liegen keine Erkenntnisse vor. Ort: Zeit= Firma:Gröditz 4. April2017 SCHOLZ Recycling GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: lm Schrottlager geriet durch einen technischen Defekt ein Bagger in Brand. Die Schadenshöhe ist unbekannt. Ort: Zeit:. Firma:Eilenburg 11.Mai2017 Stora Enso Sachsen GmbH Brandereignisn -schaden und -ursache: lm Aufgabebunker im Altpapierlager wurde beim Aufgeben von Altpapier ein Glutnest festgestellt. Der Entstehungsbrand wurde durch die werkseigene Feuerlöschgruppe gelöscht. Die Brandursache ist unbekannt. Es entstand weder Personen- noch Sachschaden. Freistaat SACHSEN 33. 34. 35 32 36. Ort: Reinsdorf Ort: Chemnitz Zeit: 17 . Mai 2017 Zeit: 13.+14. Juni 2017 Brandereignis, -schaden und -ursache: ln der Aufbereitungshalle kam es zu einem Sperrmüllbrand im Aufgabetrichter des Vorzerkleinerers. Zur Brandursache und zur Schadenshöhe liegen keine Erkenntnisse vor. Firma: Entsorg ungsgesellschaft Zwickauer Land GmbH Firma: AWVC Abfa I lve rwertu n gsgesellschaft mbH 37 Brandereignis, -schaden und -ursache: Am 13. Juni 2017 kam es zu einem Schwelbrand in einer Filteranlage. Durch die Feuerwehr wurden die ungefähr 300 Filtersäcke ausgetauscht. Am nächsten Morgen musste die Feuenryehr nochmals Glutnester in den Rohrleitungen und im Filter bekämpfen. Ursache war vermutlich ein Fehlwurf im Restabfall (wahrscheinlich Propangasflasche), durch den trotz vorhandener Sicherheitstechnik Propangasreste in den nachfolgenden Filter gelangten. Der Sachschaden wird auf 10.000 Euro geschätzt. Seite 7 von 13 STAATSIVIINISTERIUM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN æ 38. Ort: Zeit: Firma:Wiedemar 9. Juli2Q17 Kreiswerke Delitzsch GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: ln der Kompostierungsanlage kam es zu einem Schwelbrand in einem Haufwerk aus Baum- und Heckenschnitt. Betroffen war ein ungefähr zehn Meter langer Abschnitt. Die Feuerwehr wurde alarmiert und hat den Brand gelöscht. Die Brandursache ist unbekannt. Es entstand weder Personen- noch Sachschaden. 39. Ort: Zett= Firma: Hartmannsdorf 8. Juli2017 Mineralölhandel Schmidt GmbH & Co. KG Brandereignis, -schaden und -ursache: Ein Großcontainer mit ölhaltigen Betriebsmitteln hat sich entzündet. Teile der Hallenwand und -decke wurden dadurch beschädigt. Zur Schadenshöhe liegen keine Angaben vor. Die Brandursache ist ungeklärt. Auf Deponien gab es keine Brandereignisse Frage 2: Welche Erkenntnisse über Brandstiftung und mangelnden Brandschutz liegen der Staatsregierung bei den seit August 2015 bekannt gewordenen Bränden vor? Zum Brand in der Wertstoffverarbeitung Nothnagel GmbH am 30. Januar 2016 ermittelte die Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen des dringenden Verdachts auf Brandstiftung. Zum Brand in der Firma Grübler GmbH & Co. KG am 20. Dezember 2016 laufen Ermittlungen bei der Polizei wegen des dringenden Verdachts auf Brandstiftung. Weitere Erkenntnisse über mögliche Brandstiftungen und mangelnden Brandschutz im Zusammenhang mit den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Bränden liegen den zuständigen Behörden nicht vor. Frage 3: Bei welchen Anlagen wurden im Rahmen der Überwachung seit August 2015 Verstöße gegen bestehende Brandschutzvorschriften unabhängig von Brandereignissen festgestellt (Bitte Angabe des Ortes, der Zeit, der Firma, Mangel bzw. Verstoß)? Bei der Brandverhütungsschau am 9. November 2015 bei der Firma AWVC Abfallverwertungsgesellschaft mbH in Chemnitz wurde Folgendes festgestellt: - An den Wandhydranten ist anstelle außen besser innerhalb des Haspelfaches eine Bedienungsanleitung gut sichtbar, dauerhaft und gut lesbar anzubringen. - Die Rettungswege im Treppenhaus sind zum Teil ungünstig gekennzeichnet . Die Rettungskennzeichen, welche nicht direkt die Fluchtrichtung kennzeichnen , sind zu entfernen. - Die im Sozialraum auf dem Elektroherd abgestellten Materialien sind zu entfernen und die Beschäftigten über den Sachverhalt zu unterweisen. 2 I Seite I von 13 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ 2 Bei der Brandverhütungsschau am 8. Oktober 2015 bei der Firma Glitzner Entsorgung GmbH am Standort Reichenbach wurden folgende Mängel vorgefunden : - An der westlichen Seite der großen Lager- und Verarbeitungshalle wurden Anhänger und Container in der Feuenrvehrumfahrt abgestellt. Diese ist komplett freizuhalten. - Der Flur des Venrualtungsgebäudes, welcher ein Flucht- und Rettungsweg ist, ist frei zu halten (Kopiergerät und Kopiermaterial entfernen). - Für das Sonderabfallzwischenlager wird dringend empfohlen, eine ständig aktualisierte lnventarliste der Lagermengen zu erstellen und der Feueruvehr frei zugänglich zur Verfügung zu stellen (neben der digitalen Erfassung). Bei der Firma Jahnsmüller & Spranger in Schöneck wurde im Rahmen einer Überuvachung am 21. Juni 2017 festgestellt, dass die Menge der Löschwasserrückhaltung nicht ausreichend ist. Zur Mängelabstellung wurden die erforderlichen venrualtungsrechtlichen Schritte eingeleitet. Bei der Firma Pyral AG am Standort Mittweida wurden am 17. Mai 2016 Mängel in der Löschwasserversorgung (Speicherung und Weiterleitung) vorgefunden. Die Niederschriften über die von der Stadt Dresden durchgeführten Brandverhütungsschauen sind als Anlage 1 beigeftìgt. Dort sind die vorgefundenen Mängel dokumentiert. Bei der Firma Klaus-Georg Gehrt in Glauchau wurden bei einer Brandverhütungsschau am 21. März 2017 teilweise blockierte Feuerlöscher festgestellt. Bei der Firma Loser Chemie GmbH wurden bei einer Brandverhütungsschau am 18. Mai 2017 zur Mängelabstellung folgende Festlegungen getroffen. - Die Übersicht der in der Firma vorhandenen Rohstoffe und Produkte ist zu aktualisieren. - Poröse und defekte Dichtgummis an den Auffangsystemen zur Rückhaltung von Löschwasser und Gefahrstoffen sind zu erneuern. - Der Feuenruehrplan ist hinsichtlich der Ansprechpartner, Größe des Feuerlöschteichs , sowie der Nichtveruvendbarkeit des Wasserspeichers 30 Kubikmeter für Löschzwecke zu aktualisieren. - Der im Objekt vorhandene Giftschrank ist im Feuenryehrplan zu kennzeichnen . Ebenfalls ist eine Kennzeichnung der Gefahren am Schrank votzunehmen . Die Kennzeichnung ist entsprechend der Einlagerung zu aktualisieren . - Die Löschwasserentnahmestelle am Löschteich ist stets frei zu halten. Bei der Firma Scholz Recycling GmbH & Co. KG in Zwickau wurde bei einer Brandverhütungsschau am 21. Juni 2017 fehlender Löschsand am Lager für Magnesium- und Aluminium-Späne festgestellt. Dieser Mangel wurde sofort abgestellt . 9. Bei der Firma Parentin GmbH in Großpösna wurden bei einer Üben¡vachung am 11. Mai 2017 fehlende Brandgassen/-abschnitte bei der Lagerung kunststoffartiger Abfäl le ( Ku nststoffrichtl i n ie) festgestel lt. 3 4. 5. þ 7 I Seite 9 von 13 STAATST4INISTERIUM FÜR UI4WELT UND TANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENt 10. Bei der Firma Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG in Markkleeberg waren bei einer Übenrvachung am 06. April 2017 die aus bauordnungsrechtlicher /brandschutzrechtlicher Sicht geforderten zehn Meter breiten Freiflächen zwischen den Lagern nicht vorhanden. 11. Bei der Firma Plambeck ContraCon Bau- und Umwelttechnik GmbH in Neukieritzsch waren bei einer Überuvachung am 29. Mai 2017 keine ausreichenden Brandgassen in zwei Betriebseinheiten vorhanden. 12. Bei der Firma Autovenryertung Oskar in Chemnitz wurden bei einer Brandverhütungsschau am 19. Oktober 2015 folgende Mängel festgestellt: - Nachweis über Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlage fehlt; - Nachweis llber Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel fehlt; - das Rauchen in der Werkstatt ist nicht untersagt. 13. Bei der Firma REMEX Mineralstoff GmbH in Chemnitz wurde bei einer Brandverhütungsschau am 19. Oktober 2015 festgestellt, dass eine Sicherung der Druckgasflaschen gegen Umfallen durchzufuhren ist. 14. Bei der Firma Veolia Umweltservice GmbH & Co. KG in Chemnitz wurden bei einer Brandverhütungsschau am 20. Oktober 2016 folgende Mängel festgestellt: - Prüffrist Feuerlöscher im Büro überschritten; - Feuerlöscheraufstellung in der Werkstatt nicht sichtbar; - Feuerlöscher in der Werkstatt ungesichert; - Feuerlöscher im Werkstattbereich Öllager sind verstellt; - gekennzeichnete Notausgänge sind verschlossen (Pressenhalle). 15. Bei der Firma TSR Recycling GmbH & Co. KG in Chemnitz wurden bei einer Brandverhütungsschau am 2. März 2017 folgende Mängel festgestellt: - Aktualisierung Feuenruehrplan - Fertigstellung über externes lngenieurbüro erfolgt bis Mitte 0812017; - aktuellerNachweisPrüfungBlitzschutzanlage; - fehlender Feuerlöscher im Serverraum; - Fluchtwege und Notausgänge im Büro-Container besser kennzeichnen; - geprüfte Rauchmelder im Büro-Container venruenden; - elektrischen Betriebsraum von Brandlasten (Nutzung als Abstellraum) befreien' - Kennzeifhnung der Firmentankstelle mit den entsprechenden Hinweis- und Verbotsschildern. 16 Bei der Firma GMR Gesellschaft für Metallrecycling mbH in Leipzig wurden bei einer Brandverhütungsschau am 12. Oktober 2015 folgende Mängel festgestellt: Aktualisierung Feuenruehrplan erforderlich ; Anbringung Feuerlöscher mangelhaft; Mangelhafte Brandsch utzordn ung (Notruf nach au ßen m it N ull-Vorwahl) ; vorgefundene Mischlagerung beseitigen (bei den quecksilberhaltigen Abfällen befanden sich Druckgasbehälter). Seite 10 von 13 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENt 1 2 3 Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen wurden jeweils im Zusammenhang mit den Bränden bzw. unabhängig von Brandereignissen von Behörden bzw. Gutachtern geordert (Bitte Angabe des Ortes, Datum der Forderung und der Umsetzung)? Maßnahmen im Zusammenhang mit Bränden: Mit Bezug auf das Brandereignis bei der Firma DAVG mbH in Dresden am 18. Juni 2016 erfolgte am 13. September 2016 eine Abstimmung mit der Feuerwehr zu Handlungsrichtlinien für den Brandfall (siehe Anlage 2). Nach den drei Bränden zwischen Februar und Mai 2017 bei der Firma MAD Recycling GmbH in Krostitz wurde durch die Firma ein Brandschutzgutachten in Auftrag gegeben. Die Reinigungs- und Wartungspläne wurden überarbeitet sowie die lntervalle verküzt. Weiterhin sind unter anderem eine regelmäßige Temperaturmessung mittels lnfrarot-Thermometer und die Überprüfung und lnstandsetzung der Löschwasserhilfe geplant bezieh ungsweise bereits umgesetzt. Nach dem Brandereignis am 7. Mai 2016 bei der Firma Parentin GmbH in Großpösna wurde nach Vorlage der zum Brandzeitpunkt gelagerten Abfälle mit Bescheid vom 25. Mai 2016 der Anlagenbetrieb nach $ 20 Bundes-lmmissionsschutzgesetz teilweise untersagt und ein sofortiger Annahmestopp verfügt, sofern die Lagermengen nicht reduziert werden. Maßnahmen unabhängig von Brandereignissen: ln der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 23. Màz 2017 für eine Anlage in Chemnitz wurden folgende Forderungen zum Brandschutz erhoben: - Die beiden Bereiche des neuen Tanklagers und der Containerstellplätze sind in die vorhandene beziehungsweise in Enrueiterung befindliche Brandmeldeanlage dahingehend einzubinden, dass an beiden Standorten jeweils mindestens ein nichtautomatischer Brandmelder frei zugänglich installiert ist. - Zudem muss in diesen Bereichen bei Auslösung der Brandmelder eine akustische Alarmierung aktiviert werden. - Für das Containerlager sind im Zusammenhang mit den ,,nicht mit Wasser löschbaren Stoffen" Sonderlöschmittel analog zum Sonderabfallzwischenlager vorzuhalten. - Der für das Objekt vorhandene Feuen¡vehrplan ist auf der Grundlage der DIN 14095 zu aktualisieren und der Feuenryehr der Stadt Chemnitz vorzulegen . - Die Landesdirektion Sachsen ist über die Vorlage des geänderten Planes zu informieren. - Die vorhandenen Feuerwehrpläne sind gegen die tiberarbeiteten Exemplare auszutauschen. Die geänderte Anlage ist noch nicht in Betrieb Seite 11von 13 STAATSIVIINISTERIUIV FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# 2 Für eine Anlage zur Lagerung von Kunststoffen in Plauen wurden mit Bescheid vom 24. Mai 2017 die Einhaltung der Kunststofflager-Richtlinie (KLAR) und die Vorlage eines Feuerwehrplanes durch den Betreiber gefordert. Bislang erfolgte noch keine lnbetriebnahmekontrolle. Für eine Anlage in Schöneck wurde am 21. Juni 2017 eine ausreichende Menge an Löschwasserrückhaltung beauflagt - der Vorgang befindet sich noch in der Bearbeitung. Fur eine Anlage in Mittweida wurde am 1. Dezember 2016 für eine funktionierende Ringleitung der Einbau einer neuen Pumpe mit einer erforderlichen Pumpenleistung von 1,5 bar (an der letzten Entnahmestelle) bei einer Durchflussmenge von 1.600 Liter pro Minute gefordert. Der Einbau der Pumpe erfolgte im Januar 2017. ln der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 22. Oktober 2015 für eine Anlage in Glauchau wurde ein mit der Brandschutzbehörde abgestimmter Feuerwehrplan nach DIN 14095 gefordert. Der Feuerwehrplan wurde der örtlichen Feuerwehr dreifach übergeben. ln der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 17. Januar 2017 für eine Anlage in Zwickau wurden folgende brandschutzrechtlichen Forderungen gestellt: Fluchtwege und Notausgänge müssen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein. Erforderliche Feuenrehzufahrten sowie Aufstellflächen für die Fahrzeuge der Feuerwehr müssen der Richtlinie über Flächen für die Feuenruehr auf Grundstücken entsprechen. Arbeitsstätten müssen entsprechend ihrer Abmessung und Nutzung, der Brandgefährdung sowie der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit Feuerlöschern ausgestattet werden. Als vorbeugende Maßnahme des Brandschutzes ist für die Werkstatt und Kalthalle eine Brandschutzordnung zu erstellen. Die in den Antragsunterlagen unter Kapitel 6 ,,Bestätigung des Eingangs der Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 27.01.2015" unter Nr. 7 geforderte Betriebsanweisung ist aufzustellen. Entsprechend der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 30. Mai 2017 ist für eine Anlage in Hohenstein-Ernstthal ein zerstörungsfreier Zugang im Gefahrenfall auch außerhalb der Geschäftszeiten abzusichern. Für die Außentoranlage wird die Nachrüstung eines Feuenruehrschltlsseldepots empfohlen. Detailfragen sind mit der zuständigen Brandschutzdienststelle im Landratsamt Zwickau abzustimmen. Für eine Anlage in Werdau wurden in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 21. Juni 2017 folgende Hinweise zum Brandschutz gegeben: 3 4 5. 6 7 I Seite 12 von 13 STÀATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Zur Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung ist die beschriebene Regenwassezisterne nur bedingt geeignet. Alternativ könnte der Löschteich auf dem angrenzenden Flurstück 306111 der Gemarkung Langenhessen den aktuellen oder gegebenenfalls höheren Löschwasserbedarf liefern. Dazu sollte eine entsprechende Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer getroffen werden. Der ungehinderte Zugang zum Objekt und dem Betriebsgelände sollte für die Einsatzkräfte der Feuenruehr auch außerhalb der Betriebszeiten - durch den Einbau einer Feueruvehrschließung (Feuenruehrhalbzylinder) in die Toranlagen der Einfriedung - sichergestellt werden. Mit freundl Grüßen Thomas Schmidt Anlagen: 2 l#iÄëilsu'r Seite 13 von 13 wll D Anlage 1 efl.ÇIJ"restç?dq STEAG New Energies GmbH Landeshauptstadt Dresden ' Postfach 12 00 20 ' 01001 Dresden 01"259 Dresden La ndesha uptstadt Dresden Brand- und Katastrophenschutzamt Abteilung Katastrophenschutz und vorbeugender Brandschutz lhr Zeichen Unser zeichen (G83l,37.42/ Ostsáchsische Sparkasse Ðresden ¡BA¡\¡: DE58 8505 0300 3159 0000 00 8IC: OSDDDESlXXX (onto 3 159 000 000 Br.z 850 503 00 StB gank IBAN: DE62 8601 0111 1414 0000 00 BIC: E55EDE5F860 lät I t-vtr¡l I o.trttt - I Es inform¡ert sielr l''.'.' Niederschrift über die Brandverhütungsschau Liegenschaft: DreSden Die Bra ndve rh ütu ngsscha u erfo lgte am O2.O3.2OL7 durch das Brand- und Katastrophenschutzamt der Landeshauptstadt Dresden gemäß 5 22 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsd íenst und Katastrophenschutz (SächsBRKG). Teílgenommen haben: Das Ergebnis der Brandverhütungsschau ist in dem zu dieser Niederschrift gehörenden Beiblatt festgehalten . Bitte informieren Sie uns bis zum 18.04.2017 über die Beseitigung der vorgefundenen Mängel oder veranlasste Maßnahmen. Deutsche Bank IBAN: DE81 8707 0000 0527 7777 O0 BIC: DÉUTDESCXXX Postbank IBANr DE77 8601 0090 0001 0359 03 BIC: PBNKDEFF Commerzbank IBAN: DE76 8504 0000 0112 0740 00 ôlC: COBADEFFXXX Scharfenberger Straße 47, 01139 Dresden Telefon (03 51! I 15 50 Telefax (03 51) I ¡.5 52 53 E-Mallsr Feuerwehr@dresden.de www.dresden,de 5ie erre¡chen uns i¡ber die Haltestellen: Overbeckstraße, Kaditzer Straße Sprechzeiten: Mo +-12 Uhr Di, Ðo $-18 Uhr, Fr 9-12 Uhr Fi¡r Menschen m¡t geh¡nderung: Parkplatz, Auf¿ug, wC Kein zugang fÜr verschlüsselte elektron¡sche Dokumente. Elektronlsche 0okumente m¡t quallfìzierter elektronischer Sitnatur können tiber ein Formular unter http://www. dresden.de/kontakt e¡ngerelcht werden. Wurde bis zum Ablauf o. g. lnformationsfrist n¡cht die Beseitigung der im Be¡blatt genannten Mängel bzw' die Einleitung erforderlicher Maßnahmen nachgewiesen, erfolgt durch das Brand- und Katastrophenschutzamt eine kostenpflichtige Nachschau zur Brandverhütungsschau, bei welcher die Möelic.hkeit besteht , die Mängelbese.iiigunþ jemaß 5 80 Abs.'2 Satz.l,:Nr. 4 Vèrwaltungsgerichtso.rdnung (VwGO), neugefasst durch Bekanntmacñung uo* 19. März 19b1 (BGBl. I s. 686) zuletzt geändert durch Art- 2 Gesetz vom 22. August 2005 (BGBl. I s. 2ã82), zur sofortigen Vollziehung im öffentlichen lnteresse anzuordnen. lm übrigen weisen wir darauf hin, dass mit der vorgenannten Brandverhütungsschau keine Haftung für nicht erkennbare Mängel übernommen wird und die Braddverhütungsschau nicht von der Beachtung weitergehender gesetzlicher Vorschriften und Auflagen befreit' im Auftrag Ç Brandamtsrat Sachgebietsleiter Brandverhütungsschau Verteiler: Umweltamt !,'i ¡.,.:tÍ am: 02.03.2017 Liegenschaft: 1259 Dresden lfd. Nr. Mängelbefund L Brandschutzordnung Für den Betrieb / Anlage ist eine Brandschutzordnung zu erstellen($ 3 der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättv)). Als Brandschutzordnung wird eine Regelung fi,ir das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellênwert einer Hausordnung beziehungsweise einer al lgemeinen Geschäftsbedingung. Die Brandschutzordnung Teil A, B und C sollte konsequent nach den Maßgaben der DIN 14 096 (2014-05) überarbeitet werden. Die konkrete Form deg Aushangs (Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14 096) sollte mít abgedruckt werden und auch an den Flucht- und Rettungswegplänen im öffentlich zugänglichen Bereich ausgehangen werden. Die konkrete Form der Brandschutzordnung TeilB nach DIN 14 096 sollte als Merkblatt gestaltet und den Mitarbeitern ausgehändigt werden, Die einzelnen Abschnitte sind nach Maßgaben der DIN 14 096 Punkt 7.2.2 zu bezeichnen und einzuteilen' ln der Brandschutzordnung TeilC nach DIN 14 096 sind die Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben konkret zu benennen und die Aufgaben zuzuweisen. Es sollen auch die Maßnahmen , welche zur Rettung von Menschen mit Behinderung, insbesondere Rollstuhlbenuuern erforderlich sind, festgelegt werden. Fijr eine laufende Aktualisiêrung, spätestens nach Ablauf von 2 Jahren, ist lhrerseits zu sorgen. Die Brandschutzordnung ist von der Geschäftsleitung m¡t Datum und Unterschrift in Kraft zu setzen . 2. Flucht: und Rettungswegpläne Flucht- und Rettungswegepläne werden u. a. nach ArbStättVO 5 4 und BGV A 1 nach Maßgabe der DIN ISO 2360L gefoidert. Die vorhandenen Rettungswegpläne entsprechen nicht der aktuellen DIN ISO 23601 und sollten entsprechend überarbeitet werden. 3. Feuerwehrplan Feuerwehrpläne müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan míndestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prtifen zu lassen (DlN 14095:2007-05). Dervôrhandene Feuerwehrplan ist zu überarbeiten und mít dem Brand- und Katastrophenschutzamt der Landeshauptstadt Dresden (Tel. 035U 8155-27U- 270, email: Feuerwehr-Einsatzplanuns@dresden.de ) abzustimmen. Dabei sind die Arbeitshinweise des Brand- und Katastrophenschutzamtes Dresden zu beachten, die sich auf der lnternetseite www.dresden.de befinden: https ://www.d resde n,de/de/ratha us/aemter-und- 4. einrichtu neen/unternehmen/feuerwehr/bra ndschutz'php Nach erfolgter überarbeitung ¡st der neue Feuerwehrplan am Zugangspunktder Feuerwehr zu hinterlegen, der alte Feuerwehrplan zu entfernen' : Die Bereiche Brennstofftransport und Lagerhalle sind im F-Plan, wie auch vor ort an den Zugängen als Ex-Schutz Bereiche gekennzeichnet' Hier ist die Relevanz der Kennzeichnungen zu prüfen und gegebenfalls ist eine Berichtigung im Fplan zu veranlassen. Gleichzeitig sind die Kenzlichnungsbeschielderung an den Zugängen der betreffenden Bereichen zu entfernen' Türen mit Brandschutzanforderungen5 6 Brandschutztüren müssen immer selbstschließend ausgeführt sein und dürfen nicht mit Keilen oder ähnlichem offen g"t.lt"n werden. Sollten betr¡edl¡che Abläufe ein dauerhaftes Aufhalten von Brandschutztüren erfordern, sínd diese Türen mit einer bauaufsichtlich zugelassenen Kombination aus Schließmíttel und Feststellanlage zu versehen (hier z.B. zwischen der Fernwärmestation und den angrenzenden Fluren, zur Werkstatt)' Die Brandschutztür zw¡schen der Leitwarte und dem Flur Heizhaus schließt nicht' Die Brandschutztüren sind auf Funktion zu überprüfen. Defekte oder falsch eingestellte Türen sind instand zu setzen. Kqnnzeichnung der Rettungswege .Die Rettungswegkennzeichnung (hier Ebene 4, in Richtung Brücke) war z.Z. defekt. Die Fuktionstücktiekeitlsi tu päi"n und gegebenenfalls ist díese wieder herzustellen' Allgemeiner Hinweis Die Brandverhütungsschau erfolgte stichprobenartig und schwerpunktorientiert':': Yl: "'"" sachverständige Aeurtãilung irn ñ.¡t*"n der Fortscñreibung eines Brandschutzkonzeptes nicht ersetzen. während der Brandverhütungsschau wurde auf die aufgeführten Mängel hingewiesen und Lösungsvarianten erörtert. Rntãgs- und Genehmigungsunterlagen haben nicht vorgelegen' lhrerseits wäre zu beachten, dass der Betreiber einer baulichen Anlage für die sicherheit der Gäste und Mitarbeiter im Hause die verantwortung trägt. Falls (aufgrund der Niederschrift) bekannte Mängel im Brandschutz nicht abgestellt werden, könnte, in einem möglichen schadensfall' der Vorwurf des vorsätzlichen Handelns im Raum stehen' 7 8 Entsorgungsbetrieb Keller GbR tanderhãuptstàdt oresden ' Postf¡ch 12 00 ?0 - 01001 Dresden Dresder]. DrÇ?g€Lr" Landesha uptstadt Dresden Brand- und Katastrophenschutzamt Abteilung Katastrophenschutz und vorbeugender Brandschut z Sachgeblet Brandverhtitungsschau ffill I lhr Zelchon Unr€r Zelchen 3?.27_UH Es lnformiert 5ìe NiederschrÍft fiber die Brandverhtllungeschau Liegenschaft: - l¡tr*u, lr"¡ufon II'ot-l É-Mall Schr/f¿ûbètgpr 5lr.47 - 01139 oßrdún t€lefoû (!3 s1, E t5 t0 fßl€fàr [o3 511 I 15 52 5] €-M¡Ui! fsuErwehrgdr¿tdËû.de crloëvre@dtgiden,d€ Ùntum 10.02,¿{t 7 Die Bran dverh ütungsschau erfolgte am O7 .02,2017 ãur"n O.r Brand- u-n¿ rcatastropñeñsohuuamt der Landeshauptstadt Dreeden geq{-!.22 des Sächsischen OÀsetzes über den Brandschutä, Rettungsdienst und Katastrophenechutz (SåchsBRKG). Teilgenommen haben: Das Ergebnis dor Brandverhûtungsschau ist in dem ¿u dieser Niederschrift gehörendan Beiblatt festgehalten. Bitte informieren Sie uns bis zum 15.03.2015 tlber die Beseitigung der vorgefundenen Mängel oder versnlasste Maßnahmen, i. Wurde bis zum Ablauf o- g. lnformaüonsfrist nicht die Beseitigung der im.Beiblatt.genannten Mångel bzu Oi" É¡ntuìtung erforaerl¡cÀer MËßnahmen nachgewiesen, erfolgt durch das.Prqg'.gq ryþsqo$eychuEamt ;iftgütenúichgge Nãcnscnau zur Brandverñutungsschau,. bel we.lcher dte Mðgllchkeit besteht, dia Mångeloå ""itigung gernað S a¡ Àus. á sau I Nr. 4 Vepqar¡ungsgertchlsordnung {vwGo), neugefasst durch8eka¡nl ,ãã¡,ùñg ioñr tg. När¿ rgòì (BcBr. I s, 6s6) zulect ge.anãert duroh Art. 2 Gesetz vom 22. August 20û5 (BGBI. f S. 248ã), zur sofortÌgan Vollziehung im öffentlichen lnteresse anzuordnen. Ortr¡chrlscha Spúrlotr€ 0ûtd6n r8rrN: orss 8505 0109 3¡59 0000 00 8lg: 95D0ÞEEIXXX xffiro 3 159 000 tt00 Bl.: !¡50 503 00 stB Éank DEuts(he tãnk lgAlr¡t 0Ë 81 8707 0000lri¡7 ?777 00 elcr DEtrfoË8cX).X fbîtb¡nk ¡8AN: oE 77 8601 0090 00O10X99 03 BIç: PÛNKDTFT Commenbtnl tBÂfÈ oE 76 E504 0090 811:074000 6rg: coEAÞEFFlffX 5lû ¡r.lchtn un¡ Ûbor dle H¿ll€tièllenl oer.backtr!ßô, Xrdtt €r 3tcße 5prcÉhrùltçni Mo$-ü¡ühr Dt, Dô 9-18 Uhr, Fr 9-12 UhÌ tûr Men¡cå€n ml¡ Srhtrdorun8¡ þ¡rkplaÞ, ^ut¿u& v¿c lSAn¡ DE61 8É0r0ri1 1¡14 0000 00 SIC! ÉSSEo!5F86O mçdre¡den.de feln ?ugu6 tÍr wrschlüssrlte eleklronBche Dokurncntc. SlotllÖnlrcàü Dokum€¡lE mtt qutllltirfler elekrrontscherSlgnatur lrÖnnën obçi eln Formulat untsr http.,/¡r¡wlr.dr¿!d€n.dê./¡oûutkt elruetelcht wÊrd!Ë. -2. lm Übrlgen weíeen erkennbare Mängel Brandamtsrat Saohgebietsleiter wir darauf hin, dass mit der vorgenannten Brandverhütungsschau keine Haftung ftlr ¡icht ù¡"*mr"n wiro un¿ jrJ Êr"nduãrholungeschau nicht von der Beachtúng weitergehender' riften und Auflagen befreit' am: Q7.02.2017 Llegenschaft: tfd. Nr. Mångelbefund 1 lnsbesondere wlrd Radius von mlnti. 1 3. Fousrlö¡cher ln der Halle ist der abgebildete FeuerlÕscher scher nicht funktionsttlchtlg, und lst somit zu Rossendorf hierbei auf die Notwendiglcelt eines 000 m um dle Anlage hlngewiesen. Aus dem UmgebungePlan müssen Fall einas Brandes fm Abfallzwischenlager hinsichtlioh einer Schadetolfausbreitung durch Brandgase el Schulen, Kindergårten, Pflegeeinrichtungen,besonders schtif¿enswerten Gebåudé, wie zum Beispi Gaststätten. Wohnsiedlungen usw. erkennbar seÍn. Þer Plan islbls zur Inbetriebnahme des LagerÉ mit der Feuenvehr Dresden abzuslimmon. Termln: 3t.4.2417 2. Slcherung Löschwassat Laut Nebãnbestimmung Nr.: 17 hat sich der Batrsiber vor ¡nbetrlebnahme mit dem Brand- und Kata' stropnenschuAamt ¡bei die NuÞbarkeit des Teiches als Lôschwasserquelle abztl;timmen- Dies ist nôãä nìshi"rfoigi. r¡iezu tst mtt Hr. Kästner unter 0gs1/8155-847 bzw. ikaestner(ôdresden.de unver' zt¡glìch Kontakt aufzunehrnen Hjãrbei handelt es sÍch um einen ertreþlichen Mangel, da im Falle.eínes Brandes das $chuÞziel ú;- $ 1+ SAcnsgO ,,wlrksame Löscharbeiten" nicht erreicht werden kann. Tennln: unverzüglich und Umgebu ngsplanes lm alle fUr den aufgestellt wotden. Augenscheinlieh ist dieser Feuertöentfernen . Te¡min: 'lõ.3.20{7 4. EleKrÍeehe Betriebsmlttel Alle efektrtsohen Betríebsmlttelsind gemåß DGUV Vorschltft 3 ln den notwendigen Abständen zu prtl' fen. it Allgemelner HlnwelE Die B¡andverhfttungsschau erfolgte stichprobenartls.un! sghwerpuhktorientiort. Síe kann eine sachverståndige n"rrtálung im R¡jh-men der Fortõchreibuiq el¡et BrandschuEkonzeptes nlcht ersetzon. We¡r*o der Brandverfrútungsscnau wurdä auf die aufgeführten Mängel hingewtesen und Lösungsvarianten .o*e*. Antrage- und Genehmlgungsunterlagen haben nicht vorgelegen, O. Edwin Vockert OHG Landeshauptstadt Dresden ..Postfach 12 (x) 20' 01001 Dresden 01109 Dresden lhr Zeichen Unser Zeichen (c8 3) 37.27 Ei infórmiert Sie Dresden. Dr.c?gÇu" Landeshauptstadt Dresden Brand- und Katastrophènschutzamt Abteilung Einsatz und Fortbildung wll I r l:ï'"'lhlb Datum28.09.2016 Niederschrift über die Brandverhütungsschau Liegenschaft: 01109 Dresden Die Brandverh ütungsscha u erfolgte am 27.09.2016 durch das Brand- und Katastrophenichutzamt der Landeshauptstadt Dresden gemäß 5 22 des Säch3ischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG). Teilgenommen haben: Das Ergebnis der Brandverhütungsschau ist in dem zu dieser Niederschrift gehörenden Beiblatt festgehalten . Bitte informieren Sie uns bis zum 30.ll,,20t6 über die Beseitigung der vorgefundenen Mängel oder veranlasste Maßnahmen Wurde bis zurn Ablauf o. g. lnformationsfrist nicht die Beseítigung der im Beiblatt genannten Mängel bzw. die Einteitung erforderlicher Maßnahmen nachgewiesen, erfolgt durch das Brand- und Katastrophenostsächshche Sparkas:e Dresdsn lSAN: DE58 8505 0300 3159 000000 8lC: OSDD0ESlXXX Konto 3 159 000 000 812850 503 00 sEB Bank IBAN: DE62 8601 0111 1414 0(x)0 00 Blc: ËsSEDE5F86O Deutsche Eank IBAN: DE81 8707 00wo927 7777 æ TIC: DÉUTDE8OfiX Postbank IBAN: DEn 8601 0090 0001 0359 03 8lC: PBN(DEFF commerzbank IEAN: 0E76 8504 0000 0112 0740 (X, Blc: coBADÉFt¡C(X Telefon {03 51} I 15 50 Têlefax(03511 8155253 É-Mails: f €u€ruehr@dresden,de ww.dresden.de overbeckstaße, Kadltser stråße 5prechzelten: Mo 9-12 Uhr Dl, Do +-18 Uhr, Fr F12 Uht F0r Menschen m¡t Eehinderung: Parkplatz, Aufzu& WC sch¿rfenberger straße 4¿ 01139 Dresden 5le errelchen uns Ûber die Hãltestellen: Keln Zugang füi verschll¡sselte elektronlsche Dokumente. Elektrcnische Dotumentê mlt qual¡f¡rlerter elektronlschel Signatur können i¡ber eln Formular unter http://w.dresden.de/kontakt elngerelcht werden' schutzamt eine kostenpflichtige Nachschau zur Brandverhütungsschau, bei welcher die Möglichkeit besteht , die Mångelbeseitigung Jemäß S 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), neugefasst durch Bekanntmacñrnã uor 19. März 1991 (BGBI. I S. 586) zuletzt geändert durch Art' 2 Gesetz vom 22. August 2005 (BGBl. lS,2^sll,zur sofortigen Vollziehung im öffentlichen lnteresse anzuordnen. lm übrigen weisen wir darauf hin, dass mit der vorgenannten Brandverhütungsschau keine Haftung für nicht erkennbare Mängel übernommen wird und die Brandverhütungsschau nicht von der Beachtung weitergehender gesetzlicher Vorschriften und Auflagen befreit' Mit freundlichen Grüßen I im Auftrag ,i.. - Tachbearbeiter vertriirerlllF 86.55 am: 27.09.2016 Liegenschaft: 01109 D lfd. Nr. Mängelbefund 1. Die vorhandenen Hydranten im Objekt sind zu kennzeichnen. Die Beschilderung soll nach DIN 4065 erfolgen. Die Höhè der Beschilderung sollte an die vorgestellten Hydranten angepasst sein. Die Zuwegung zum Hydranten muss frei bleiben. 2. lm F-Plan ist eine andere Zufahrt gekennzeichnet, als die für die Feuerwehr. zu nutzende Zufahrt. Die tatsächlich zu nutzende Zufahrt ist in der F-Plan-Überarbeitung (nächtste Revision: 1:A12016I zu berückichtigen. 3. Weitere Stellplatzänderungen sind in der F-Plan-Überarbeitung zu beachten. 4. Die Brandschutzordnung ist nach DIN 14096 stets auf dem aktuellen Stand zu halten und mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu prtifen. Die DIN 14096 gibt Gliederung und Form vor. Nordmineral Recycling GmbH & Co. KG Landeshauptstadt Dresden ' Postfach 12 oo 20'01001 Dresden o1L27 Dresden Unser zeichen (GB 3) 37.42l Dresden DLC?gcu Landesha uPtstadt Dresden Brand- und KatastroPhenschutzamt Abteilung KatastroPhenschutz und vorbeugender Brandschutz wll ï I Die Brandverhütungsschau erfolgte am 1-6'08'2016 durch das Brand- und Katastrophenschutzamt der Landeshauptstadt Dresden gemäß 5 22 des Sächsischen Gesetzes Über den grandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (sächsBRKG) lhr Zeichen Niederschrift über die Brandverhütungsschau Liegenschaft: O!L27 Dresden Teilgenommen haben: Das Ergebnis der Brandverhütungsschau ist in dem zu dieser Niederschrift gehörenden Beiblatt festgehalten . Bitte informieren Sie uns bis zum Mängel oder veranlasste Maßnahmen' 29.O}.2OL6 über die Beseitigung der vorgefundenen I ¡s ¡nformiert sielr T.''"lruH--J ostsächsische SParkasse Dresden IBAN: DE58 8505 0300 3159 0000 00 '8lC: OSDDDESlXXX Konto 3 159 000 000 Brz 850 503 00 5EB BôNK Deutsche Bank IBAN: DE81 8707 0000 0527 7777 00 BIC: DÉUToEBCXXx Postbank lEAN: DE77 8601 0090 0001 0359 03 BIC: PBN(DEFF commerzbônk IBAN: 0Ê76 8504 0000 0112 0740 00 Scharfenberter Straße 47, 01139 Dresden Telefon (03 51) I 15 50 Telefax (03 51| I 15 52 53 E-Ma¡ls: Feuerwehr@dresden.de Datum 17.08.2016 S¡e erre¡chen uns über dle Haltestellen: Overbeckstraße, Kaditzer straße sprechzeiten: Mo F12 Uhr Di, Do 9-18 Uhr, Fr 9-12 Uhr Fi¡r Menschen m¡t Beh¡nderung: Parkplâtz, Aufzug, WC wurde bis zum Ablauf o. g. lnformationsfrist nicht die Beseitigung der im Beiblatt genannten Mängel bzw' die Einleitung erforderlicher Maßnahmen nachgewiesen, erfolgt durch das Brand- und Katastrophenschutzamt eine ko'tenpflichtige Nachschau zur ãrandverhütungsschau, bei welcher die Möglichkeit besteht , die Mähgelbeseit¡gung gemäß 5 80 Abs. 2 satz 1 Nr' 4 Verwaltungsgerichtsordnung (vwGo)' neuge- IBAN: DE62 8601 0111 1414 0000 00 BIC: ES5EDÉ5F860 BlCr COBADETFXXX Kein zutang für verschlússelte elektronische Dokumente' Elektron¡sche http://www.dresden.de/kontakt elngere¡cht werden' www.dresden'de Dokumente m¡t qúalifìzierter elektron¡scher SiBnatur können über ein Formular unter 2 fasst durch Bekanntmachung vom 19. März 1991 {BGBI. I S. 686} zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 22. August 2005 (BcBl, 1S.2482), zursofortigen Vollziehung im öffentlichen lnteresse anzuordnen. tm Übrigen weisen wir darauf hin, dass mit der vorgenannten Brandverhütungsschau keine Haftung für nicht erkennbare Mängel übernommen wird und die Brandverhütungsschau nicht von der Beachtung weitergehender gesetzlicher Vorschriften und Auflagen befreit. im Auftrag - Brandamtsrat Sachgebietsleiter Brandverhütungsschau 5 am: 16.08.20L6 Liegenschaft: 07727 Dresden lfd. Nr. Mängelbefund 1. Brandschutzordnung Für den Betrieb ist eine Brandschutzordnung zu erstellen und nachweislich allen Mítarbeitern zur Belehrung zu bringen (5 3 der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättv))' Die Brandschutzordnung Teil A, B und C sollte konseqúent nach deñ Maßgaben der DIN 14 096 (20L4- 05) entsprechen. Die konkrete Form des Aushangs (Brandschutzordnung Teil A nach DIN L4 096) sollte mit abgedruckt werden und auch an den Flucht- und Rettungswegen ausgehangen werden. Die konkrete Form der Brandschutzordnung TeilB nach DIN L4 096 sollte als Merkblatt gestaltet und den Mitarbeitern ausgehändigt werden. Die einzelnen Abschnitte sind nach Maßgaben der DIN L4 096 Punkt 7.2.2 zu bezeichnen und einzuteilen' ln der Brandschutzordnung TeilC nach DIN 14 096 sind die Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben konkrêt zu benennen und die Aufgaben zuzuweisen' Für eíne laufende Aktualisierung, spätestens nach nblauf von 2 Jahren, ist lhrerseits zu sorgen' Die Brandschutzordnung ist von der Geschäftsleitung mit Datum und Unterschrift in Kraft zu setzen' Nach DGUV Vorschrift 1 5 24 Absatz'5 und DGUV lnformation 205-001 ist der unternehmer zu Aushängen die über Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen informieren verpflichtet. 2. Feuerulehrplan Feuerwehrpläne müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen (DlN 14095: Z0O7-05). Der vorhandene Feuen¡¡ehrplan ist zu überarbeiten und mit dem Brand- und Katastrophenschutzamt der Landeshauptstadt Dresden (Tel. 0351/ 8755-Z7U-270, email: Feuerwehr- Einsatzpianune@dresden.de ) abzustimmen. Dabei sind die Arbeitshinweise des Brand- und Katastrofñenscfruizamtes Oresden zu beachten, die sich auf der lnternetseite www.dresden'de befinden: einrichtungen /untelnehmen/feuerwehr/brandschutz'php Nach erfolgter überarbeítung ist der neue Feuerwehrplan am Zugangspunkt der Feuerwehr zu hinterlegen , der alte Feuerwehrplan zu entfernen. Folgende Angaben sind beispielhaft zu überarbeiten: alAngaben zur Zisterne - Zuschaltung derDruckerhöhung, wo und wie; b)Schlüssel für Schaltschrank der Druckerhöhung, wo; c) Es ist ein Entwässerungsplan zu erstellen, aus welchem hervor geht, wohin das Löschwasser abgeleitet wird und ob es Möglichkeiten zum Abschiebern gibt' dlDie Zufahrt und lnbetriebnahme der Saugstelle ist im Feuerwehrplan eindeutiger darzustellen. Hierzu sollten Fotos mit Erklärungen als Ergänzung zum Feuerwehrplan gem DIN 14095 genutzt werden. 2.1 Für die Aufbewahrung des F-Planes,ist der im freien befindliche Briefkasten, zu ersetzen (z.B Wandschrank (DlN A4); Material: Stahlblech) Größe: 300 x 400 x 210 mm) und der Schlüssel íst im Notschlüsselrohr zu hinterlegen 3. löschwasserversorgung Auf dem Gelände stehen der Feuerwehr eine Löschwasserzisterne mit einem Sauganschluss und auf dem Gelände verteilt Unterflurhydranten zur Verfügung. Gemäß 914 SächsBO werden hier folgende Forderungen gestellt: 3.j. Für eine Wasserentnahme aus der Zisterne ist im Feuerwehrplan eine Dokumentations einzufügen, so dass jede ortsunkundige Führungskraft die Saugstelle findet und in Betrieb nehmen lassen kann. 3.2 Die Saugstelle ist mit einem schild gem. DIN 4o66 zu kennszeichnen. 3.3 Das Hydrantennetz auf dem Gelände bezieht sein Wasser ebenfalls aus der Zisterne. Um das Netz in Betrieb zu nehmen muss eine Pumpe'eingeschaltet werden. Für das Netz ist die Leistungsfähigkeit, regelmäßige wartung und Prüfung nachzuweisen. 3.4 Es ist sicherzustellen, dass die im Feuerwehrplan eingetragenen Hydranten jederzeit für die Feuerwehr zugänglich und nutzbar sind' 4. Rettungsweg Der Rettungsweg des Anlagenfahrers {Halle-Recyhlinganlagein) der z.Z. nicht nutzbar ¡st, ist wieder herzustellen. Kennzeichnungen Die Kennzeichnung des Schmierstofflagers ist zu erneuern. (ASR 1'3) !i*ui 5 i, I 6. Allgemeiner Hinweis 6.1 Auf dem Gelände ist zu jeder Zeit darauf zu achten, dass ausreichend breite Fahrwege frei gehalten werden. (S14 SächsBO 6.2 Für den Kraftstoffbehälter, díe Rohrleitungen und Abgabeeinríchtuhgen sind die Protokolle über die durchgeführte Wartung nachzuweisen. (BetrSichV) 6.3 Díe Brandverhütungsschau erfolgte stichprobenartig und schwerpunktorientiert. Sie kann eine sachverständige Beurteilung im Rahmen der Fortschreibung eines Brandschutzkonzeptes niçht ersetzen. Während der Brandverhütungsschau wurde auf die aufgeführten Mängel hingewiesen und Lösungsvarianten erörtert. Antrags- und Genehmígungsunterlagen haben nicht vorgelegen. lhrerseits wäre zu beachten, dass der Betreiber einer baulichen Anlage'für die Sicherheit der Gäste und Mitarbeiter im Hause die Verantwortung trägt. Falls (aufgrund der Niederschrift) bekannte Mängel im Brandschutz nicht abgestellt werden, könnte, in einem möglichen Schadensfall, der Vorwurf des vorsätzlichen Handelns im Raum stehen. wll Anlage 2 Dresden, Dr.6?g6u' Landeshau ptstadt Dresden . Postfach t2 0O 20. 01001 Dresden Dresd ner Abfa llverwertungsgesellschaft m bH Hammerweg 23 OLL27 Dresden lhr Zeichen Es lnformiert Sie - Landesha uptstadt Dresden Brand- und Katastrophenschutzamt Abteilung Einsatz und Fortbildung Sachgebiet Ei nsatzvorbereitung E-Mail Datum Sle erreichen uns Uber dle Hahestellen: Overbeckstraße, Kad¡tzer Straße Sprechzelten: Mo 9-12 Uhr Dl, Do 9-18 Uhr, Fr 9-1? Uhr F{lr Menschen mlt Behlnderung: Parkplatz, Aufzug, WC Zlmmer Telefon(ossr)I Scharfenberger Str, 47 - 01139 Dresden Telefon (03 51) 8 15 50 Telefax (03 51) 8 15 52 53 E-Malls; feuerwehr@dresden,de caloewe@dresden.de Unser Zeichen 37.27 ¡ ,ot Besprechungsnotiz vom 13. September 2016, 8.30 Uhr bis 11 Uhr Sehrgeehrteranbei übergebe ich lhnen die Besprechungsnotiz, Sollten Sie Einwände bzw. Ergänzungen haben, bitte ich Sie mir diese bis zum 30. September 2016 zul