STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10111 Thema: Einführung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung und Aktenführung „eVA.SAX" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die Anlage zu Kapitel 03 25/TG 96 weist für die Einführung /Umsetzung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung und Aktenführung ,eVA.SAX` Gesamtkosten für die Jahre von 2015 bis 2023 in Höhe von über 53 Mio. Euro aus. Die Basiskomponente ,eVA.SAX` setzt sich — so die Homepage www.eqovernment.sachsen.de aus den Teilkomponenten ,VIS.SAX` und ,Kofax Capture` zusammen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Beantwortung der Fragen vorangestellt ist darauf hinzuweisen, dass die Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung in der Staatsverwaltung ein schrittweiser Veränderungsprozess ist. Dabei kann eine Unterteilung in drei zeitliche Phasen erfolgen. In Phase 1 (2004 bis 2008) erfolgten grundlegende konzeptionelle Tätigkeiten, die Auswahl einer geeigneten Softwarelösung sowie die Erprobung einzelner Prozesse in einzelnen Organisationseinheiten. In der anschließenden Phase 2 (2008 bis 2012) erfolgte die Einführung in ausgewählten weiteren Behörden, wobei der Schwerpunkt auf eine behördenweite Einführung gelegt wurde. Weiterhin erfolgte in dieser Phase die Weiterentwicklung der ausgewählten Softwarelösung . Seit 2012 läuft Phase 3. Zunächst auf Basis eines Kabinettsbeschluss erfolgt die Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung in der Staatsverwaltung. Der Umsetzung lagen zunächst von den Ressorts gemeldete Umsetzungsbedarfe zu Grunde. Mit dem Sächsischen E-Government-Gesetz (SächsEGovG) gibt es zudem seit 2014 eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung in allen Staatsbehörden. Freistaat SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Dresden, . August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Wie setzen sich die o.g. Kosten konkret zusammen, insbesondere in welchem Umfang wurden welche Softwareprodukte welcher Firmen zu jeweils welchen Anschaffungskosten , jährlichen Lizenzkosten etc. beschafft? (Bitte ggf. nach Einführungs -, Beratungs-, Betreuungs-, Lizenz-, Softwarekosten sowie Kosten für zusätzlich Hardware oder erforderliche Erhöhung der Bandbreiten je Jahr und ggf. Komponente differenzieren.) Frage 2: Welche sonstigen weiteren Kosten sind seit der Einführung entstanden und entstehen künftig? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: In der beigefügten Tabelle (Anlage 1) sind die Kosten nach zentralem Projektbudget (des Sächsischen Staatsministeriums des Innern) unter A und Kosten, die von den Ressorts aus dem eigenen Haushalt getätigt wurden bzw. werden unter B aufgeteilt. Diese unter B. genannten Behörden-AddOns stellen dabei Verschiedenes sicher. Unter Anderem werden das Zusammenspiel von Fachanwendungen und Schriftgutverwaltung sowie die beiden automatisierten Schnittstellen zum Landtagsverfahren EDAS und zum Bundesratsserver ermöglicht. Die gewählte Kostendarstellung enthält darüber hinaus keine Angaben für die Datenübermittlung zwischen den Staatsbehörden, da hier als Weitverkehrsnetz das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN) zum Einsatz kommt. Eine explizite Bandbreitenanpassung auf Grund der Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung wurde nicht durchgeführt. Die Lizenz- und Pflegekosten werden jahresweise summiert angegeben. Damit ist eine Einordnung dieser Kosten zu den benannten anderen Kostenarten möglich. Darüber hinaus wird von einer öffentlichen Beantwortung abgesehen. Der Benennung der Lizenz- und Pflegekosten je Komponente stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Bei der Beantwortung der Frage würden in unzulässiger Weise Geschäftsgeheimnisse offenbart. Geschäftsgeheimnisse sind auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge kaufmännischer Art, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien , Unterlagen zur Kreditwürdigkeit und Kalkulationsunterlagen gezählt (vgl. u. a. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006— 1 BvIR 2087/03—, juris Rn. 87). Durch die Mitteilung der je nach Komponente aufgeschlüsselten Lizenz- und Pflegekosten würden die dem Freistaat Sachsen abweichend von der Standardpreisliste eingeräumten — nicht offenkundigen - Konditionen öffentlich bekannt. Dies würde insbesondere Rückschlüsse auf den Umsatz sowie vereinbarte Konditionen und Kalkulationen der Firma PDV-Systeme GmbH zulassen und könnte somit zu einem Wissensvorsprung und damit Wettbewerbsvorteil anderer Marktteilnehmer führen. Eine Veröffentlichung hätte somit Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Es hat an deren Geheimhaltung daher ein schutzwürdiges Interesse, denn anderenfalls würde es in Seite 2 von 6 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN diesem Punkt nur deshalb schlechter gestellt, weil es einen Vertrag mit der öffentlichen Hand geschlossen hat. Das Unternehmen war mit einer Offenbarung dieser Informationen auch auf Nachfrage der Staatsregierung nicht einverstanden. Die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnis ergibt, dass zu diesen Teilinformationen nicht öffentlich geantwortet wird. Dem hohen Rang des Fragerechts des Abgeordneten wird dadurch Rechnung getragen, dass die betreffenden Teilinformationen dem Abgeordneten nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Durch die nicht öffentliche Beantwortung können auch die Geheimhaltungsrechte des Unternehmens angemessen berücksichtigt werden, da die Beeinträchtigung dieser Rechte insbesondere auf Grund der Bekanntgabe in der Öffentlichkeit und damit gegenüber Mitbewerbern bestehen würde. Das Fragerecht des Abgeordneten, welches grundsätzlich auf eine öffentliche Beantwortung angelegt ist, wird daher auch nur insoweit beschränkt, als es dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen Dritter bedarf. Im Bedarfsfall kann eine Detailaufstellung für den Abgeordneten als nicht öffentliche Teilantwort in einer nicht öffentlichen Sitzung des zuständigen Landtagsausschusses bereitgestellt werden. Frage 3: Wann, mit welchem konkreten Ausschreibungstext und mit welchem Ergebnis wurden die o.g. (Teil -)Komponenten ausgeschrieben bzw. aus welchen konkreten Gründen nicht ausgeschrieben? Die Basiskomponente eVA.SAX besteht derzeit aus den beiden Teilkomponenten VIS.SAX und Kofax Capture. VIS.SAX ist die an die Bedürfnisse der Staatsverwaltung angepasste Version der Standardsoftware VIS-Suite der PDV-Systeme GmbH. Kofax Capture wird für die Digitalisierung von papierbasierter Eingangspost im sogenannten Massen- bzw. Stapelverfahren verwendet. Die Beschaffung der beiden Komponenten beruht auf einer Ausschreibung über einen „Rahmenvertrag für die Lieferung von Lizenzen des DOMEA-konzeptkonformen Produktes einschließlich Softwarepflege für den Einsatz in weiteren Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen" aus dem Jahr 2005. Für die Vergabe wurde ein europaweites nichtoffenes Verfahren mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Ankündigung der durchzuführenden Vergabemaßnahme erfolgte durch öffentliche Vergabebekanntmachung. In der Bekanntmachung wird auch der Vergabegegenstand beschrieben. Im Ergebnis der durchgeführten Vergabe wurde der Zuschlag an die Firma PDV- Systeme GmbH mit dem Produkt VIS-Suite (bzw. zum damaligen Zeitpunkt VISkompakt) erteilt. VIS.SAX setzt sich aus dem Standardprodukt VIS-Suite und dem sachsenspezifischen SAX-AddOn zusammen. Das SAX-AddOn ist als lndividualsoftware zu kategorisieren. Die Erstellung und Weiterentwicklung beruht auf Rahmenverträgen über Entwicklungsdienstleistungen . Hierfür wurde 2008 ein Vergabeverfahren durchgeführt. Für diese Vergabe erfolgte eine öffentliche Vorinformation sowie anschließend ein beschleunigtes Verhandlungsverfahren, das ebenfalls mit einer Veröffentlichung im Supplements zum Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben wurde. Für die Entwicklungsleistungen ist Los 1 des Auftrags relevant. 2014 wurde als Nachfolgeregelung ein Rahmenvertrag über Entwicklungsdienstleistungen für die Verfahrenssoftware erneut vergeben. Dabei wurde unter Anwendung von § 3 EG Abs. 4 lit. c) VOL/A ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Nach vorgenannter Vorschrift ist die Auftragserteilung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb möglich, soweit der Auftrag aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten (z. B. Patent-, Urheberrecht) nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden kann. Für die Weiterentwicklung des SAX-AddOn ist dies einschlägig. Frage 4: Welche konkreten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen liegen der Einführung von eVA.SAX zugrunde, insbesondere wann wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse mit welchem Ergebnis durchgeführt? Zur Vorbereitung der Kabinettsentscheidung zur Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung 2012 wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach dem Konzept „Empfehlung zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in der Bundesverwaltung, insbesondere beim Einsatz der IT" in der damaligen gültigen Fassung 4.1 (WiBe 4.1; abrufbar unter http://www.cio.bund.de/SharedDocs/ Publikationen/DE/Architekturen-und-Standards/wibe_fachkonzept_download.pdf? blob=publicationFile) durchgeführt. Das betrachtete Einführungsszenario beruht auf dem folgenden von den Ressorts für ihren Geschäftsbereich gemeldeten Umsetzungsbedarf aus dem Jahr 2012: Ressort inkl. Geschäftsbereich 2012* 2013* 2014* 2015* 2016* SK 200 25 SMWK 220 65 SMWA 300 1.250 0 80 SMS 350 100 SMUL 300 670 115 SMJus 339 SMF 1.660 1.084 SMI 957 731 1.316 909 Summe Arbeitsplätze 3.219 3.561 1.071 1.811 1.009 kumuliert 3.219 6.780 7.851 9.662 10.671 Die angemeldeten Bedarfe sind dem Jahr zugeordnet, in dem die Umsetzung beginnt und die Hauptaktivitäten zur Einführung realisiert werden sollen. Zum Abfragezeitpunkt für die Erstellung der WiBe Anfang 2012 lag von SMK keine Meldung über Umsetzungsbedarf vor. Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde der Zeitraum 2012 bis 2020 betrachtet. Bei der monetären Untersuchung wurde den geplanten Kosten der angestrebte Nutzen gegenübergestellt . Die Kosten lassen sich in die vier Kategorien Investitionskosten, laufende Sachkosten, Personalkosten und Kosten für Pflege- und Wartung einordnen. Dem Bereich Investitionskosten werden auch die Planungs- und Entwicklungskosten, Systemkosten (Hard- und Software) sowie Kosten der Systemeinführung zugeordnet. Für den Betrachtungszeitraum wurden haushaltswirksame Kosten in Gesamthöhe von 73,488 Mio. EUR ermittelt. Dabei ist zu beachten, dass die durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eine exante Betrachtung ist. Eine ex -post Betrachtung, die dann auch prüft, ob die getroffenen Annahmen eingetreten sind, kann erst nach Abschluss der Einführung der Vorgangsbearbeitung in der Staatsverwaltung durchgeführt werden. Für die Ermittlung des Nutzens wurden Einsparungen in folgenden vier Bereichen identifiziert : Einsparung bei Verbrauchsmaterial, Einsparung von Arbeitszeit für Informationsbeschaffung und Aktenführung, Einsparung durch elektronische Weiterleitung und Einsparung bei Serviceaufgaben (insb. Boten, Registratur). Bei der Ermittlung der Einsparung von Arbeitszeit für Informationsbeschaffung und Aktenführung wurden folgende Annahmen zu Grunde gelegt. Die Einsparung wird erst zwei Jahre nach der Einführung wirksam. Eine angenommene wöchentliche Recherchezeit von eineinhalb Stunden kann um ca. 60 % reduziert werden. Von dieser erreichbaren Einsparung werden wiederum nur 50 % als haushaltswirksam erreichbar angenommen. Für den Betrachtungszeitraum wurde ein haushaltswirksamer Gesamtnutzen von 79,744 Mio. EUR ermittelt. Im nichtmonetären Teil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden die Aspekte der Dringlichkeit und der qualitativ -strategische Nutzen betrachtet. Für die Dringlichkeit wurde ein Wert von 720 von 1.000 möglichen Punkten ermittelt und zeigt damit eine hohe Dringlichkeit an. Mit einem ermittelten Wert von 730 von 1.000 möglichen Punkten zeigt die Betrachtung der qualitativen Aspekte ebenfalls an, dass eine Einführung aus strategisch -qualitativer Sicht zu empfehlen war. Durch die Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung werden folgende Vorteile ermöglicht: • Stärkung der Zukunftsfähigkeit der sächsischen Staatsverwaltung, • Schnittstellen zu anderen Vorhaben der Verwaltungs- und Staatsmodernisierung, • Verbesserte Qualität der Verwaltungsarbeit, • erhöhte Effizienz der Verwaltungsarbeit, • höhere Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeber und • verbesserte Bürgerfreundlichkeit. Auch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum SächsEGovG wurden die Aspekte der Wirtschaftlichkeit betrachtet. Im Gesetzesentwurf der Staatsregierung LT-Drs.-Nr. 5/13651 wird auf Seite 10 u. a. ausgeführt: „Die entsprechenden lnvestitions- und Betriebskosten werden kompensiert durch Einsparungen bei Serviceaufgaben in der Registratur und bei Botendiensten, durch interne elektronische Weiterleitung von Posteingängen, durch Reduzierung des Aufwands für Informationsbeschaffung und Aktenführung sowie bei Verbrauchsmaterial. Da außerdem die zentralen Komponenten für den Betrieb der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung dann bereits ausgebaut sind, ist für die Einrichtung weiterer Arbeitsplätze mit sinkenden (Stück-) Kosten zu rechnen." Seite 5 von 6 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Inwieweit und auf Grundlage welchen Haushaltstitels wurden für das Produkt eVA.SAX oder Teilprodukte welche Werbemittel in welchem (Kosten -)Umfang für welche Zielgruppe hergestellt? Im Jahr 2015 wurden Werbemittel beschafft und aus dem Titel 531 96 finanziert. Die Gesamtsumme betrug 25.001,90 €. Diese Ausgaben sind in der Tabelle unter Frage 1 bei A7 eingeflossen. Beschafft wurden folgende Artikel: Artikel Stückzahl Notizblöcke A5 2.000 Kugelschreiber 2.000 USB-Sticks 500 Notizbücher 1.000 Haftnotizen 500 Papiertüten 500 Diese Werbemittel dienen in erster Linie der Unterstützung der Projektarbeit, insbesondere im Rahmen des Veränderungs- und Akzeptanznnanagements bzw. der Ergänzung der Schulungsunterlagen oder so genannter Starterpakete zum Beginn des Produktivstarts des IT-Verfahrens eVA.SAX in den Behörden. Hauptzielgruppe sind die (potentiellen) Nutzer des IT-Verfahrens eVA.SAX. Weiterhin werden diese Artikel zu Beginn eines Behördenprojektes an das Behördenprojektteam ausgegeben. An din StAnden bei diversen (Fach -)Tagungen wie ITOF, CeBiT und der Spezialveranstalfting liraxisforum E -Akte im Jahr 2015 wurden diese Artikel ebenfalls ausgelegt. Mit fieurldlichen Grüßen Märkus Ulbig\ AnlageAnlage Seite 6 von 6 Stand: 26. Juli 2017 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plandaten Plandaten Plandaten Haushaltsjahre 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019-2023 A zentrales Budget SMI A1 Projektstellen 7.234,63 € - € - € - € - € - € - € - € A2 externe Unterstützung für das Kompetenzzentrum Vorgangsbearbeitung 414.570,06 € 549.885,93 € 785.898,31 € 864.471,87 € 821.881,82 € 307.443,37 € 340.721,07 € 445.000,00 € 1.215.000,00 € A3 Entwicklung Software 54.442,50 € 11.900,00 € 1.025.919,79 € 805.208,09 € 458.262,41 € 529.204,81 € 1.207.980,03 € 850.000,00 € 1.950.000,00 € A4 zentraler Betrieb bei SID (Plattforminfrastruktur und Personal) 740.226,73 € 1.535.004,37 € 1.491.584,73 € 2.669.619,84 € 1.599.253,53 € 2.458.889,23 € 2.042.341,72 € 2.354.850,00 € 15.710.000,00 € A5 Lizenzen (Beschaffung) 186.428,02 € 85.477,70 € 132.206,62 € 59.500,00 € 177.446,85 € 205.733,15 € 237.962,20 € 400.000,00 € 700.000,00 € A6 Pflege und Wartung der Soft- und Hardware 223.377,72 € 208.326,06 € 298.982,42 € 237.225,67 € 137.632,34 € 526.429,02 € 560.155,30 € 600.000,00 € 3.150.000,00 € A7 Öffentlichkeitsarbeit (Werbemittel, Veränderungsmanagement und Veranstaltungen) - € - € - € - € 67.272,42 € 1.467,23 € 20.000,00 € 50.000,00 € 100.000,00 € A8 Teilprojekt Langzeitspeicherung und elektronische Archivierung 781.349,69 € 230.777,48 € 249.080,40 € 230.810,91 € 90.701,62 € 9.136,97 € 584.095,40 € 585.000,00 € 1.285.000,00 € A9 E-Kabinett (elektronischer Kabinettsprozess) 700.502,42 € 1.846.662,36 € - € - € - € - € - € - € - € A10 Landesweiter Roll-Out (Behördenprojekte) 361.146,67 € 524.995,09 € 627.137,52 € 1.241.485,18 € 1.301.158,96 € 1.357.697,13 € 2.353.400,00 € 2.226.250,00 € 4.400.000,00 € Summe 234.621,40 € 491.904,88 € 847.641,07 € 455.382,80 € 2.356.094,48 € 1.977.029,35 € 3.469.278,44 € 4.993.028,99 € 4.610.809,79 € 6.108.321,56 € 4.653.609,95 € 5.396.000,91 € 7.346.655,72 € 7.511.100,00 € 28.510.000,00 € Haushaltsjahre 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019-2023 B dezentrale Haushaltsmittel Ressorts B1 Personal B1.1 Projektstellen eVA.SAX 136.450,00 € 302.650,00 € 310.103,33 € 159.502,65 € 188.868,09 € 514.187,13 € 628.450,00 € 801.807,00 € B1.2 Sonstige Personalkosten (u.a. Dauerrollen VIS.SAX) 19.471,68 € 22.321,00 € 127.119,66 € 163.451,35 € 57.934,60 € 57.451,00 € 125.291,00 € 688.355,00 € B2 Scanner (für eVA.SAX) B2.1 Scannerwartung 4.008,90 € 28.101,01 € 13.044,34 € 34.731,51 € 57.624,03 € 40.039,39 € 47.954,67 € 213.103,87 € B2.2 Beschaffung Scanner, welche außerhalb der zentralen Finanzierung erfolgt (auch Ersatzbeschaffung) 15.870,03 € 91.972,50 € 76.465,00 € 15.522,00 € 37.092,61 € 25.000,00 € 327.900,00 € B3 Behörden-AddOn B3.1 Behörden-AddOn Entwicklung 23.900,00 € 16.103,28 € 91.988,79 € 80.260,51 € 112.153,61 € 36.667,67 € 24.300,00 € 96.500,00 € B3.2 Behörden-AddOn Pflege 55.531,15 € 45.900,00 € 52.718,70 € 50.210,89 € 65.610,49 € 20.695,16 € 21.445,33 € 117.000,00 € B3.3 Behörden-AddOn Betrieb 119.500,00 € 119.500,00 € 119.500,00 € 163.813,50 € 175.098,87 € 163.081,65 € 155.900,00 € 779.500,00 € B4 Fachverfahren B4.1 Anbindung Fachverfahren 13.377,09 € 132.018,00 € 28.564,00 € 65.000,00 € 110.000,00 € 320.000,00 € B5 weitere Kosten B5.1 Kosten ext. Unterstützungsleistungen, welche außerhalb der zentralen Finanzierung erfolgt 43.740,12 € 83.448,94 € 258.622,49 € 388.252,45 € 434.256,22 € 707.631,78 € 501.466,00 € 499.000,00 € B5.2 Arbeitsplatzausstattung/Hardware 26.509,14 € 6.997,20 € 171.497,74 € 6.666,03 € 11.747,93 € 26.943,70 € 93.300,00 € 323.000,00 € B5.3 Software-Beschaffung, welche außerhalb der zentralen Finanzierung erfolgt 121.761,27 € 59.642,09 € 40.031,82 € 9.507,51 € 19.070,64 € 3.000,00 € 3.000,00 € B5.4 Software-Pflege, welche außerhalb der zentralen Finanzierung erfolgt 3.832,97 € 4.814,73 € 6.875,90 € 5.000,00 € 10.000,00 € B5.5 Fahrtkosten Projektmitarbeiter 6.500,00 € 7.100,00 € 12.000,00 € B5.6 Scaninfrastruktur, welche außerhalb der zentralen Finanzierung erfolgt (Beschaffung und Pflege) 145.100,00 € 21.400,00 € 142.100,00 € B5.7 Betrieb bei SID, welcher außerhalb der zentralen Finanzierung erfolgt 20.000,00 € 20.000,00 € 40.000,00 € Summe 444.981,02 € 838.755,20 € 1.294.079,23 € 1.238.293,68 € 1.183.272,69 € 1.829.244,02 € 1.789.607,00 € 4.373.265,87 € Veranschlagung aller Kosten über zentrales Budget GondroMe Schreibmaschinentext GondroMe Schreibmaschinentext Anlage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10111 GondroMe_2017-08-04_07-59-41 6_10111_Anlage-1_Kostenaufstellung 2017-08-04T08:58:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes