STAATSTVUNISTERIIJM DES INNERN Freistaat ^ SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8530 Dresden, Ju • März 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1012 Thema: Ermittlungsverfahren wegen Blockadeaufruf Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragen beziehen sich auf zwei Sachverhalte, die aus Sicht der mit den Ermittlungen betrauten Staatsanwaltschaft Leipzig zu trennen und unterschiedlich strafrechtlich zu würdigen sind: a) Am 16. Januar 2015 wurde durch das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ auf der Internetseite www.leipzig-nimmt-platz.de die sog. „Leipziger Erklärung 2015 - Legida den Platz nehmen“ in einer Liste von 29 Erstunterzeichnern veröffentlicht. Im Rahmen einer sich anschließenden Online-Petition gab es dann die Möglichkeit, in der Zeit vom 16. bis 22. Januar 2015 anonym oder mit Namen seine Unterstützung für die Ziele des Aktionsnetzwerkes zu erklären. Bis zum Ablauf der Frist erklärten insgesamt 2.183 Personen ihre Unterstützung. b) Im weiteren Verlauf kam es am 19. Januar 2015 zu einer Pressekonferenz des Aktionsnetzwerkes, in der nach Übereinstimmung von Presseberichten unbestritten durch Vertreter des Aktionsnetzwerkes öffentlich zu Sitzblockaden und zivilem Ungehorsam aufgerufen worden sein soll, um die für den 21. Januar 2015 geplante Kundgebung des Legida-Bündnisses zu verhindern. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Frage 1: Wie viele strafrechtliche (Vor-)Ermittlungsverfahren wurden wegen welcher Straftaten und wie viele Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Aufruf „Legida soll nicht laufen - Aktionsnetzwerk ruft zu Blockaden auf“ und der sog. „Leipziger Erklärung 2015 - LEGIDA den Platz Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 meiden. STAATSM1N1STERHJ1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN nehmen“ eingeleitet? (Bitte Aufzählung sämtlicher Ermittlungsverfahren unter Angabe des Einleitungsdatums, Straftatbestand und Tatbestandsaiternativen, Lebenssachverhalt und Ort der Tat.) zu a): Im Zusammenhang mit der sog. „Leipziger Erklärung 2015 - Legida den Platz nehmen“ wurden seitens der Staatsanwaltschaft Leipzig von Amts wegen keine Verfahren eingeleitet. Nachdem im Zusammenhang mit der Pressekonferenz vom 19. Januar 2015 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden (siehe b), gingen aufgrund eines Aufrufs zur Selbstanzeige durch das Aktionsnetzwerk vom 21. Februar 2015 mit Stand vom 2. März 2015 Selbstanzeigen von 16 Personen wegen des Tatvorwurfs der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gern. § 111 StGB ein. Von den 16 erstatteten Strafanzeigen gingen drei bei der Polizei und 13 bei der Staatsanwaltschaft ein. In einer Anzeige waren die Anzeigen von fünf Personen zusammengefasst. Insgesamt wurden durch die Staatsanwaltschaft Leipzig zwölf Verfahren eingeleitet, wobei das Einleitungsdatum sich wie folgt verteilt: 20. Februar 2015: ein Verfahren mit einer Selbstanzeige, 24. Februar 2015: sechs Verfahren mit zehn Selbstanzeigen, 25. Februar 2015: ein Verfahren mit einer Selbstanzeige, 26. Februar 2015: zwei Verfahren mit zwei Selbstanzeigen und 27. Februar 2015: zwei Verfahren mit zwei Selbstanzeigen. zu b): Im Zusammenhang mit dem Aufruf „Legida soll nicht laufen - Aktionsnetzwerk ruft zu Blockaden auf“ anlässlich einer Pressekonferenz des Aktionsnetzwerkes vom 19. Januar 2015 wurden durch die Staatsanwaltschaft Leipzig mit Verfügung vom 20. Januar 2015 fünf Ermittlungsverfahren gegen insgesamt fünf Personen wegen des Anfangsverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB eingeleitet. Die beschuldigten Personen sollen zu Straftaten gemäß § 22 Sächsisches Versammlungsgesetz - Störung von Versammlungen und Aufzügen - in Form von Verhinderungsblockaden anlässlich einer bevorstehenden Legidakundgebung am 21. Januar 2015 aufgerufen haben. Frage 2: Wann wurden die in Ziffer 1 angegebenen Ermittlungsverfahren jeweils wie (Anklageerhebung, Einstellung mangels Tatverdacht, Einstellung wegen geringer Schuld, Strafbefehl etc.) beendet? (Bitte Rechtsgrundlage der Verfahrensbeendigung und Höhe des Strafmaßes bei Strafbefehlen und ggf. Art und Höhe der Auflagen bei Einstellungen angeben.) zu a): In allen Verfahren im Zusammenhang mit der sog. „Leipziger Erklärung 2015 - Legida den Platz nehmen“ wurde mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 27. Februar 2015 gemäß § 152 Abs. 2 StPO von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. zu b): Die Ermittlungsverfahren, die im Zusammenhang mit dem Aufruf zu Sitzblockaden und zivilem Ungehorsam anlässlich der am 19. Januar 2015 durchgeführten Pressekonferenz von der Staatsanwaltschaft eingeleitet wurden, sind noch nicht abgeschlossen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM des mmm Freistaat SACHSEN Frage 3: In welcher der in Antwort zu Ziffer 2 angegebenen Verfahren kam es zu welcher Art von Gerichtsentscheidung (Freispruch, Verurteilung inkl. Strafmaß, Einstellung inkl. Auflagen) durch jeweils welche Gerichte in jeweils welcher Instanz? (Bitte Kennzeichnung inwieweit die Entscheidungen rechtskräftig und ob die Rechtsmittel von der Staatsanwaltschaft oder Betroffenen eingelegt wurden.) Es kam bisher in keinem Verfahren zu einer gerichtlichen Entscheidung. Frage 4: Gegen wie viele der Beschuldigten zu Ziffer 1 wurde die Aufhebung der Immunität beantragt bzw. soll beantragt werden? Ein Antrag auf Aufhebung der Immunität wurde bisher in keinem Fall gestellt. In zwei Fällen hat die Staatsanwaltschaft Leipzig unter Bezugnahme auf eine durch die betroffene gesetzgebende Körperschaft zu Beginn der jeweiligen Legislaturperiode erteilt^ allgemeine Genehmigung zur Durchführung von Ermittlungsverfahren dem Präsidenten d&r betroffenen gesetzgebenden Körperschaft eine Mitteilung über die beabsichtigte Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemacht, j / Mit freundlichen Grüßen .1 \j i 1 Markus Ulbig \ Seite 3 von 3