STAATSM1NISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10120 Thema: Anzahl und Beobachtung von Salafisten und Gefährdern in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Salafisten gab es in Sachsen in den Jahren 2010 bis 2016 und aktuell? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren) Die Anzahl der bekannten Salafisten in Sachsen stellte sich wie folgt dar: 2013 — ca. 100 Personen 2014 — ca. 130 Personen 2015 — ca. 170 Personen 2016 — ca. 190 Personen Aktuell beläuft sie sich auf ca. 210 Personen. Vor 2013 wurde das salafistische Personenpotential nicht gesondert ausgewiesen , sondern war Bestandteil der „Islamistischen Bestrebungen". Frage 2: Wie viele Gefährder gab es in Sachsen in den Jahren 2010 bis 2016 und aktuell? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und der Eingruppierung der Gefährder — islamistisch, rechtsextrem, linksextrem, sonstige) Gemäß den Abstimmungen in den polizeilichen Fachgremien von Bund und Ländern werden nur seitens des Bundeskriminalamtes bundesweite Gesamtzahlen der „Gefährder" und „relevanten Personen" veröffentlicht, durch die Länder lediglich Tendenzen in Form von Größenordnungen. Demensprechend stellt sich die Anzahl der Einstufungen in Sachsen wie folgt dar: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/ 3025 Dresden, / f . August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN PMK -rechts- PMK -links- PMK -ausländische Ideologie- PMK -religiöse Ideologie- 2010 A A A A 2011 A A A A 2012 A A A A 2013 A A A A 2014 A A A A 2015 A A A A 2016 A A A A 2017 A A A B Anmerkung: A = keine bzw. unterer einstelliger Bereich; B = unterer zweistelliger Bereich Frage 3: Wie viele Moscheen werden derzeit aus welchen Gründen polizeilich oder nachrichtendienstlich in Sachsen beobachtet? (Bitte aufschlüsseln um welche Moscheen es sich handelt und seit wann diese beobachtet werden) Die Beobachtung von Moscheen ist keine Aufgabe der sächsischen Polizei. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen beobachtet keine Moscheen an sich, sondern Bestrebungen im Sinne von § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Verfassungsschutzgesetz — SächsVSG). Insoweit wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4622 verwiesen. Frage 4: Wie viele Personen wurden in der Vergangenheit und werden aktuell zur Überwachung von Gefährdern in Sachsen eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren 2010 bis 2016 und aktuell, einschließlich der Aufschlüsselung, wieviele Personen den jeweiligen Gefährder überwachten und welchem politischen Bereich der Gefährder zuzuordnen ist — islamistisch, rechtsextrem, linksextrem, sonstige) Frage 5: Wie viele Personen werden zur Beobachtung und Überwachung der salafistischen und islamistischen Szene derzeit insgesamt eingesetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Ihr stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegen. Auskünfte dazu, wie viele Personen bei der sächsischen Polizei in der Vergangenheit zur Überwachung von Gefährdern bzw. der salafistischen und islamistischen Szene in Sachsen eingesetzt wurden bzw. aktuell eingesetzt werden, würden polizeiliche Vorgehensweisen offenlegen oder Rückschlüsse darauf ermöglichen und damit die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Polizei gefährden. Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken. Kriminellen würde dies ermöglichen, polizeiliche Einsatzkapazitäten und -frequenzen sowie die polizeitaktischen Optionen solcher poli- Freistaat SACH SEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN zeilicher Ermittlungen und Maßnahmen einzuschätzen und ihre kriminellen Strategien und Taktiken hieran auszurichten. Hierdurch würden die polizeilichen Möglichkeiten zur Bekämpfung solcher Kriminalitätsbereiche erheblich eingeschränkt oder sogar neutralisiert werden. Entsprechende Gefahren und Straftaten könnten dann nicht mehr wirkungsvoll abgewehrt bzw. verhütet oder verfolgt werden. Im Einzelfall könnte durch die Preisgabe solcher Informationen der Erfolg laufender Ermittlungsverfahren gefährdet oder sogar vereitelt werden. Das Interesse der Staatsregierung am Schutz der dargestellten Rechtsgüter macht es auch erforderlich, eine Beantwortung in jeglicher Hinsicht abzulehnen, da eine positive wie auch eine negative Antwort zu einer Gefährdung der dargestellten Rechtsgüter führen könnten. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch eine Zusammenschau verschiedener oder teilweiser Antworten zu diesem Themenkomplex entsprechende Rückschlüsse gezogen und die dargestellten Rechtsgüter im Ergebnis in gleicher Weise gefährdet werden könnten. Auskünfte dazu, wie viele Personen beim LfV Sachsen in der Vergangenheit zur Überwachung der salafistischen und islamistischen Szene eingesetzt wurden bzw. aktuell eingesetzt werden, würden in gleicher Weise die jeweils eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen gefährden. Das Interesse der Staatsregierung am Schutz der dargestellten Rechtsgüter war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem schützenswerten Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung und an einer wirksamen Aufgabenerfüllung des LfV Sachsen Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen , ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Staatsregierung zufriedenstellen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird/ darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlartgen für den Zuständigkeitsbereich des LfV Sachsen weitergehende Auskunft erteilt /wird/ Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig 2017-08-01T12:21:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes