SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Große Anfrage der Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/10123 Thema: Lehrerfortbildungen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Den Angaben der Internetseite "lehrerbildung.sachsen" zu Folge werden die bildungspolitischen Schwerpunkte der Fortbildung jährlich im Rahmen der Fortbildungskonferenz festgelegt. Sie sollen auf Festlegungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, den Bedarfsfeststellungen des Sächsischen Bildungsinstituts und der Sächsischen Bildungsagentur und den Bedarfsmeldungen der Schulen basieren." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Fortbildungskonferenz Frage 1: Welche Beschlüsse hat die Fortbildungskonferenz gefasst bzw. welche bildungspolitischen Schwerpunkte wurden festgelegt? (Bitte um Angabe der festgelegten Schwerpunkte seit dem Jahr 2007) Frage 2: Welche Festlegungen wurden dabei vom SMK getroffen? (Bitte um Angabe der Festlegung samt deren Inhalt seit dem Jahr 2007) Frage 3: Auf welchen konkret zu benennenden Grundlagen basierten jeweils die Festlegungen des SMK? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Lehrerfortbildung im Freistaat Sachsen wird in der Verantwortung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) sowie der jeweils nachgeordneten Einrichtungen ausgestaltet. Es wird nach Veranstaltungen der zentralen Ebene, der regionalen Ebene sowie der schulinternen Ebene differenziert . Bezogen auf inhaltliche Schwerpunkte, Klärung der Zielgruppen sowie Abstimmung des Angebotsumfangs ist es - bedingt durch die unter- Seite 1 von 21 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 052/1/14 Dresden, 11( September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN schiedlichen Verantwortlichkeiten - erforderlich, dass Abstimmungen unter den Beteiligten aller Ebenen vorgenommen werden. Um diese systematisch vollziehen zu können , wurde als spezielle Form einer thematischen Dienstberatung das Format der Fortbildungskonferenz eingeführt. ln den Jahren 2007 bis 2012 war die begleitete Einführung der neuen Lehrpläne in allen Schularten zentraler Schwerpunkt. Dabei standen u. a. folgende Aspekte im Vordergrund : Lehrplanmodell, Leistungsbeschreibungen der Schularten, Fachübergreifender und fächerverbindender Unterricht, Eckwerte informatischer Bildung, Medienerziehung, Sprachliche Bildung, Lernen lernen, Leistungsermittlung und Leistungsbewertung. Darüber hinaus fanden u. a. Konzeptionen zur Führungskräftefortbildung oder zur Fortbildung bestimmter Zielgruppen ihre Umsetzung. Zur konkreten Fachunterrichtsgestaltung wurden außerdem schulart- und fachspezifische Kurse vorgehalten. Ein wichtiger Schwerpunkt mit Blick auf Schulentwicklung war die Realisierung der externen Evaluation. Zur besseren Steuerung des Gesamtprozesses der Lehrerfortbildung wurden seit 2012 Fortbildungsleitlinien eingeführt, die den Rahmen innerhalb bestimmter Handlungsfelder der Schulentwicklung setzen und die durch die jeweils verantwortlichen Institutionen mit der Bereitstellung ihrer Einzelangebote ausgestaltet werden . Diese ersetzen die jährlichen Abstimmungen der Fortbildungskonferenz. Sie beschreiben exklusiv, auf welche Weise die staatliche Lehrerfortbildung die Handlungsfelder bearbeitet. Die Fortbildungsleitlinien sind für alle Akteure der staatlichen Lehrerfortbildung bindend. Ihre gesetzliche Grundlage haben die Fortbildungsleitlinien in den Regelungen des § 40 Abs. 2 Satz 2 und 3 SächsSchuiG zur Fortbildungsverpflichtung der Lehrkräfte, da sie die dort genannten Verpflichtung thematisch untersetzen. Fortbildungsleitlinien 2012 bis 2015 waren: Leitlinie 1: Leitlinie 2: Leitlinie 3: Leitlinie 4: Leitlinie 5: Leitlinie 6: Leitlinie 7: Leitlinie 8: Leitlinie 9: Seite 2 von 21 Führen schulischer Entwicklungsprozesse, Umgang mit Heterogenität und individuelle Förderung, Bildungsberatung und Gestaltung von Übergängen, Entwicklung der Unterrichtsqualität, Querschnittsaspekte der Erziehungs- und Bildungsarbeit, Medienkompetenz der Lehrkräfte , Prävention, Einführung bildungspolitischer bzw. juristischer Neuerungen, Lehrergesundheit STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Die im Prozess dieser Arbeit gewonnenen Erfahrungen, aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Inhalte führten zu einer Modifizierung der Fortbildungsleitlinien . Fortbildungsleitlinien 2016 bis 2020 sind : Leitlinie 1 : Leitlinie 2: Leitlinie 3: Leitlinie 4: Leitlinie 5: Leitlinie 6: Leitlinie 7: Schulisches Management, Kommunizieren, Beraten, Führen, Umgang mit Heterogenität und individuelle Förderung, Sicherung der Unterrichtsqualität, Querschnittsaspekte der Erziehungs- und Bildungsarbeit, Schulische Prävention und Gesundheitsförderung, Förderung der Lehrergesundheit Frage 4: Welche Bedarfsfeststellungen haben das SBI und die SBA getroffen? (Bitte um Angabe der Feststellungen samt deren Inhalten seit dem Jahre 2007) Dem SBI obliegt die Aufgabe, zentrale Fortbildungen für spezielle Zielgruppen anzubieten . Die inhaltlichen Schwerpunkte dafür ergeben sich aus den besonderen Aufgaben, die in den Schulen wahrzunehmen sind . Teilweise liegen spezielle Konzeptionen für die Fortbildungen vor (vgl. Konzept der Führungskräftefortbildung unter: www.lehrerbildung.sachsen.de/download/download sbi/konz fk nov2013.pdf) . Im Rahmen der Programmerstellung wird schuljahresweise eine Maßnahmenplanung erarbeitet, die sichert, dass für alle Zielgruppen Angebote unterbreitet werden. Zugleich können bezüglich des Umfangs der Angebote Prioritäten gesetzt werden . Die Fortbildungsmaßnahmen folgen in ihrer Anlage den jeweils gültigen Fortbildungsleitlinien und berücksichtigen zudem Aspekte zur Personalentwicklung, die durch die personalführenden Stellen übermittelt werden, sowie Hinweise der betreffenden Zielgruppen selbst. Die Entwicklung des regionalen Fortbildungsangebotes der SBA folgt den Fortbildungsleitlinien . Alle durch die SBA geplanten regionalen Fortbildungsveranstaltungen sind den Leitlinien zugeordnet. Themen fachwissenschaftliehen bzw. fachdidaktischen Inhalts sowie praktischen Handeins im Unterricht werden zudem mit den schulfachlichen Referaten der SBA oder den Fachberatern abgestimmt. Das Angebot muss darüber hinaus - wie aktuell notwendig - Themen mit besonderem bildungspolitischem Gewicht berücksichtigen. Die Veranstaltungen werden insgesamt im Online- Fortbildungskatalog (http://www.lehrerbildung .sachsen.de/1716.htm) veröffentlicht. Eine konkrete Erfassung und Dokumentation der Bedarfsfeststellungen seit 2007 liegt nicht vor. Frage 5: Welche Bedarfe haben die Schulen gemeldet? (Bitte um Angabe der Bedarfsmeldungen samt deren Inhalten seit dem Jahre 2007) Frage 6: Wie viele Schulen haben Bedarfsmeldungen eingereicht? (Bitte die Anzahl der Bedarfsmeldungen seit 2007 in absoluten und relativen Zahlen nach Schularten aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 5 und 6: Es ist nicht vorgesehen , dass Schulen direkt Fortbildungsbedarfe übermitteln. Für die Abdeckung von Fortbildungsbedarfen, die eine Schule oder Gruppen von Lehrern einer Seite 3 von 21 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Schule betreffen, werden Haushaltsmittel für die schulinterne Lehrerfortbildung vorgehalten . Frage 7: Aus welchen Mitgliedern setzt sich die Fortbildungskonferenz zusammen ? (Bitte um Angabe der konkreten Personen nach Dienststelle und Dienstposten seit 2007) Die Fortbildungskonferenz stellte bis zur Gründung des Sächsischen Bildungsinstitutes (SBI) und der Sächsischen Bildungsagentur (SBA) eine Zusammenkunft von Vertretern der schulfachlichen Abteilungen und Referate des SMK, der damaligen nachgeordneten Institutionen Comenius-lnstitut, Sächsische Akademie für Lehrerfortbildung und der Regionalschulämter dar. Mit der Gründung des SBI und der SBA reduzierte sich der Kreis der Fortbildungskonferenz auf das SMK, die SBA und das SBI. Eine namentliche Benennung oder formale Berufung von Bediensteten der Kultusverwaltung ist nicht erfolgt. Die erfragten Angaben zu konkreten Personen können daher nicht übermittelt werden. Fortbildungsangebote - Kosten Frage 8: Werden Mindestteilnehmerzahlen von SBI/SBA für die einzelnen Fortbildungsangebote vorgegeben? Für die Gestaltung der Fortbildungsveranstaltungen werden Mindestteilnehmerzahlen geplant. ln der Regelliegt die Mindestteilnehmerzahl zwischen zehn und zwölf. Frage 9: Fallen auch für Fortbildungsangebote Kosten an, die im Fortbildungskatalog aufgeführt sind, mangels Teilnehmern aber nicht durchgeführt werden? Wenn ja, wie hoch sind diese? Für Fortbildungsangebote, die im Fortbildungskatalog aufgeführt sind, mangels Teilnehmern aber nicht durchgeführt werden, fallen keine Kosten an . Frage 10: Spielen bei der Bestimmung einer Mindestteilnehmerzahl Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen , wie etwa die Kosten pro Teilnehmer eine Rolle? § 7 der Sächsischen Haushaltsordnung verpflichtet zur Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Honorarkosten für Fortbildner und ggf. Sachkosten wie Mieten fallen pauschal an (vgl. Antwort auf Frage15), gleichzeitig müssen die Ausgaben pro Teilnehmer insgesamt in einem vertretbaren Rahmen liegen. Unter Berücksichtigung der finanziellen Ressourcen müssen bei der Festlegung der Mindestteilnehmerzahl somit auch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen eine Rolle spielen. Frage 11: Für wie viele Teilnehmer sind die jährlichen Fortbildungsprogramme insgesamt ausgelegt? (Bitte Entwicklung seit 2007 darstellen) Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/8057 verwiesen. Das Angebot der staatlichen Fortbildung richtet sich an alle Lehrer. Unter Berücksichtigung der mit dem Haushalt festgelegten finanziellen Ressourcen und unter Zugrundelegung der Fortbildungsleitlinien wird seitens SMK, SBA und SBI ein Angebot konzipiert. Seite 4 von 21 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS SSACHsEN Frage 12: Welches Fortbildungsbudget steht pro Teilnehmer zur Verfügung? (Bitte Entwicklung seit 2007 darstellen) Ein planerisches Fortbildungsbudget pro Teilnehmer wird nur für Veranstaltungen der schulinternen Lehrerfortbildung angenommen, um den Schulen einen Rahmen für ihre Planungen zu ermöglichen. Zunächst betrug diese Größe pro Schuljahr 15 Euro pro Lehrer an der Schule, seit 2012 werden 25 Euro veranschlagt. Alle anderen Kosten für die zentralen und regionalen Veranstaltungen, ggf. für die Teilnahme eines Lehrers an Einzelmaßnahmen (Reisekosten), insbesondere im berufsbildenden Bereich sowie für die Teilnahme von Lehrern an ausgewählten Veranstaltungen externer Anbieter von Lehrerfortbildung sind aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmittels zu decken. Bisher waren die im Haushaltsplan für das SMK (mit SBA) und das SBI verfügbaren Mittel für die Ausgestaltung eines ausreichenden Fortbildungsangebotes auskömmlich. Frage 13: Müssen sich die Schulen und/oder Lehrkräfte an den Kosten der Fortbildungen beteiligen? Wenn ja, in welcher Höhe? Grundsätzlich müssen sich die Schulen und/oder Lehrer nicht an den Kosten der Fortbildungen beteiligen. ln wenigen Ausnahmefällen (Fortbildungsangebote im Ausland, Skikurs, Sommerkurs, Sportlehrertag) wird ein Eigenbeitrag gefordert. Die Höhe richtet sich nach der konkreten Veranstaltung. Eine Eigenbeteiligung kann auch bei Eintrittsgeldern im Rahmen von Exkursionen oder Materialien als Eigenbedarf erhoben werden . Frage 14: Entstehen Stornierungskosten oder ähnliche Kosten, wenn Lehrertrotz Anmeldung nicht an der jeweiligen Fortbildung teilnehmen? Es entstehen keine Kosten für den Lehrer. Frage 15: Fallen die Kosten für die jeweilige Fortbildungsmaßnahme pauschal an oder richten sie sich nach der Anzahl der Teilnehmer? Kosten für das Honorar der Fortbildner und ggf. Mieten fallen pauschal an, Reisekosten werden von jedem Teilnehmer gemäß Sächsischem Reisekostengesetz abgerechnet. Frage 16: Wie hoch sind die Kosten für die Erstattung der Reisekosten im Rahmen der Fortbildungsangebote? (Bitte mit Beginn des Jahres 2007 aufschlüsseln nach Art der Fortbildung: SCHILF, Führungskräfte etc.) Die entsprechenden Angaben sind der Anlage 1 zu entnehmen. Eine Differenzierung entsprechend der Fragestellung wurde vorgenommen, soweit sie nach der Haushaltssystematik möglich und die entsprechenden Angaben damit verfügbar sind. Frage 17: Wie viele Teilnehmer hatten Anspruch auf Erstattung der Reisekosten und wie viele haben tatsächlich die Erstattung beantragt? Die Frage ist mit der Angabe von Teilnehmerzahlen nicht zu beantworten. Seite 5 von 21 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Die Erstattung von Reisekosten richtet sich nach den Regelungen des Sächsischen Reisekostengesetzes. Der Anspruch auf Reisekosten begründet sich aus einem vor Antritt der Reise gestellten und genehmigten Fortbildungsreiseantrag und richtet sich primär nach der Entfernung zwischen Wohn- bzw. Schulstandort und Veranstaltungsort sowie dem zeitlichen Umfang der Fortbildungsreise. Die Beantragung der Erstattung von Reisekosten unterliegt der Freiwilligkeit des Teilnehmers. Es besteht eine Frist von sechs Monaten. Eine Statistik, die eine Reisekostenabrechnung in Beziehung zu einer konkreten Fortbildungsveranstaltung stellt, wird nicht geführt. Frage 18: Wie hoch waren die Kosten für Verpflegungszuschüsse im Rahmen der Fortbildungsangebote? (Bitte mit Beginn des Jahres 2007 unter Einbeziehung aller Angebote auflisten) Grundsätzlich werden keine Verpflegungszuschüsse gezahlt, da die Verpflegung in der Regel komplett finanziert oder im Ausnahmefall über ein Tagegeld gemäß Sächsischem Reisekostengesetz als ein Teil der Reisekosten abgegolten wird . Angaben zu einzelnen Kostenpositionen von Fortbildungsangeboten werden durch die Kultusverwaltung nicht zentral erfasst, sondern sind ggf. Inhalt der individuellen Anträge auf Erstattung der Reisekosten. Eine Auflistung der Kosten für Verpflegungszuschüsse kann daher nicht übermittelt werden. Frage 19: Bei wie vielen Maßnahmen wurde die Erstattung von Übernachtungskosten beantragt und bewilligt? (Bitte Bewilligungen seit 2007 samt deren Summen auflisten ) Der Anspruch auf Übernachtungskosten, die einen Teil der Reisekosten darstellen, begründet sich aus dem dienstlich angeordneten Fortbildungsreiseantrag. Bei Veranstaltungen der zentralen Fortbildungsebene werden die Übernachtungskosten zum größten Teil durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, das SBI oder das SMK direkt gezahlt und werden somit für den einzelnen Teilnehmer als Kosten nicht ausgewiesen. Die vollständige Beantwortung der Frage wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Recherche- und Arbeitsaufwand verbunden. Als Teil der Reisekosten wird die Haushaltsposition "Übernachtungskosten" statistisch nicht separat erfasst. Um die Erstattung von Übernachtungskosten zu ermitteln, wären Einzelfall- und Belegprüfungen notwendig . Diese Prüfungen würden je Kalenderjahr mehr als 10.000 Fälle umfassen, rückwirkend bis zum Jahr 2007 also mehr als 100.000 Fälle. ln jedem Einzelfall wären aus den Abrechnungsunterlagen die einzelnen Belege herauszusuchen, den konkreten Maßnahmen zuzuordnen und die jeweils ggf. angefallenen Übernachtungskosten herauszurechnen . Die so gewonnenen Einzeldaten wären zu dokumentieren und im Sinne der Fragestellung auszuwerten. Für jeden Einzelfall werden mindestens zwei Minuten veranschlagt , so dass sich in der Summe ein Arbeitsaufwand von ca. 3.300 Stunden ergibt; entsprechend wären in der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit von zehn Wochen mehr als acht vollzeitig tätige Bedienstete allein mit der Beantwortung dieser Teilfrage gebunden. Auch eine teilweise Beantwortung ist nicht möglich, weil für die Bearbeitung der sonstigen Fragen der hiesigen Großen Anfrage der zur Verfügung stehende Zeitraum von zehn Wochen bereits voll ausgeschöpft werden musste. Seite 6 von 21 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 20: Wie viel hat das staatliche Lehrerfortbildungsprogramm seit 2007 unter Berücksichtigung aller Kostenfaktoren gekostet? (Bitte nach Einzelposten und Jahren aufschlüsseln) Die entsprechenden Angaben sind der Anlage 2 zu entnehmen. Eine Differenzierung im Sinne der Fragestellung wurde vorgenommen, soweit sie sich aus der Haushaltssystematik ergibt. Frage 21: Wie viele Fortbildungskurse wurden von externen Anbietern, wie viele von SBAISBI veranstaltet? (Bitte Entwicklung seit 2007 darstellen) Es wird auf die Antwort zu Frage 60 verwiesen . Frage 22: Wie viel haben die Kurse der externen Anbieter, wie viel die von SBI/SBA gekostet? (Bitte Entwicklung seit 2007 darstellen) Externe Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen planen diese i. d. R. ohne Beteiligung von SMK, SBA oder SBI. Eine Vielzahl der Veranstaltungen steht neben sächsischen Lehrern auch Lehrern anderer Bundesländer und/oder anderen Interessentengruppen offen. Die finanzielle Beteiligung des Freistaates Sachsen beschränkt sich in der Regel auf die Erstattung von Reisekosten in Einzelfällen. Aus vorgenannten Gründen besteht keine Veranlassung, dass externe Anbieter von Fortbildungsangeboten ihre Kosten darlegen. Informationen zu den Kosten der Fortbildungsangebote externer Anbieter liegen somit nicht vor. Darüber hinaus werden einzelne Kostenbestandteile nicht maßnahmenspezifisch erfasst. Insofern ist auch keine Gegenüberstellung der Kosten möglich. ln der Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion Drs. 6/8057 wurden Studienreisen und Zertifikatskurse erwähnt. Die nachfolgenden Fragen nehmen darauf Bezug. Frage 23: Welche Kosten in welcher Höhe fallen bei den Studienreisen an? (Bitte um Angaben seit dem Jahre 2007 nebst Teilnehmerzahlen) Frage 24: Welche der Kosten für die Studienreisen trägt der Freistaat, welche Kosten muss der Lehrer selbst tragen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 23 und 24: Die Kosten für die Studienreisen im Rahmen des staatlichen Fortbildungsangebotes einschließlich der Reisekosten nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostengesetzes werden durch das Freistaat Sachsen getragen. Von den teilnehmenden Lehrern wird ggf. ein Eigenanteil erhoben. Die Ausgaben für die Studienreisen werden nicht maßnahmenspezifisch erfasst. Eine entsprechende Zuordnung ist deshalb nur über eine Auswertung und Zuordnung an Hand der Haushaltsüberwachungslisten und der zugehörigen Zahlungsanweisungen möglich. Da diese Unterlagen gemäß Nr. 10 der VwV zu§ 34 SäHO lediglich sechs Jahre aufzubewahren sind, ist eine derartige Auswertung erst ab dem Haushaltsjahr 2011 möglich. Seite 7 von 21 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ljSACHstN Die Ausgaben des Freistaates Sachsen (ohne Eigenanteile) und die gezahlten Eigenanteile der teilnehmenden Lehrer in den Haushaltsjahren 2011 bis 2016 sowie die Teilnehmerzahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. ln den Angaben nicht berücksichtigt sind Ausgaben für die Erstattung von Fahrtkosten zu einem ggf. erforderlichen Vorbereitungstreffen bzw. vom Wohnort zum Flughafen sowie Tagegeld für die Tage, an denen ggf. unentgeltliche Verpflegungsleistungen nicht bereitgestellt wurden. Jahr Ausgaben Freistaat Eigenanteile Teilnehmer Anzahl in T€ in T€ Teilnehmer 2011 93,7 30,8 67 2012 105,3 30,8 76 2013 92,1 28,1 62 2014 102,9 27,3 67 2015 137,5 25,4 71 2016 108,6 32,1 83 Frage 25: Wie hoch sind die Kosten für die Zertifikatskurse? (Bitte um Angabe der Kosten beginnend vom Jahre 2007 nebst Teilnehmerzahlen) Die Ausgaben für die Zertifikatskurse werden nicht maßnahmenspezifisch erfasst. Eine entsprechende Zuordnung ist deshalb nur über eine Auswertung und Zuordnung an Hand der Haushaltsüberwachungslisten und der zugehörigen Zahlungsanweisungen möglich. Da diese Unterlagen gemäß Nr. 10 der VwV zu § 34 Sä HO lediglich sechs Jahre aufzubewahren sind, ist eine derartige Auswertung erst ab dem Haushaltsjahr 2011 möglich. Die Ausgaben des Freistaates Sachsen und die Teilnehmerzahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Berücksichtigt sind auch die Ausgaben für unentgeltlich bereitgestellte Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, nicht jedoch die Ausgaben für die Erstattung von Fahrkosten sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten an die teilnehmenden Lehrer, wenn diese im Einzelfall nicht unentgeltlich bereitgestellt wurden. Die Teilnehmerzahlen beinhalten Mehrfachnennungen, da die Zertifikatskurse jahresübergreifend mehrere Blockwochen umfassen, die i. d. R. jeweils in der ersten Woche der Winter-, Sommer- und Herbstferien stattfinden. Jahr Ausgaben Freistaat in T€ Anzahl Teilnehmer 2011 204,3 418 2012 188,8 428 2013 204,8 387 2014 159,9 359 2015 227,7 435 2016 385,2 529 Frage 26: Wie hoch sind die Kosten für die schulinternen Fortbildungen "SCHILF"? (Bitte um Angabe der Kosten beginnend vom Jahre 2007 nebst Teilnehmerzahlen ) Die Ausgaben für die schulinterne Lehrerfortbildung wurden erst seit 2011 gesondert erfasst. Eine weitergehende Differenzierung wäre nur über eine Auswertung und Seite 8 von 21 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS SSACHsEN Zuordnung anhand der Haushaltsüberwachungslisten und der zugehörigen Zahlungsanweisungen möglich. Da diese Unterlagen gemäß Nr. 10 der VwV zu § 34 SäHO lediglich sechs Jahre aufzubewahren sind, ist eine derartige Auswertung für den Zeitraum vor dem Haushaltsjahr 2011 nicht möglich. Die Ausgaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Ausgaben für Schulinterne Lehrerfortbildung in T€ 2011 308,5 2012 431,9 2013 462,0 2014 341,3 2015 550,1 2016 577,5 Die Verantwortung für die schulinterne Lehrerfortbildung trägt der Schulleiter. Eine gesonderte Dokumentation der Teilnehmerzahlen wird von den Schulleitern nicht verlangt und liegt deshalb nicht vor. Frage 27: Wie hoch sind die Kosten für die Qualifizierung schulischer Führungskräfte ? (Bitte um Angabe der Kosten beginnend vom Jahre 2007 nebst Teilnehmerzahlen ) Die entsprechenden Angaben sind der Anlage 3 zu entnehmen. Eine Differenzierung der Ausgaben im Sinne der Fragestellung wurde vorgenommen, soweit sie nach der Haushaltssystematik möglich ist. Frage 28: Wie hoch sind die Kosten für die Angebote für Lehrer mit besonderen Aufgaben? (Bitte um Angabe der Kosten beginnend vom Jahre 2007 nebst Teilnehmerzahlen ) Nur die Kosten für die Fortbildung schulischer Führungskräfte können gesondert ausgewiesen werden (siehe Antwort zu Frage 27). Die durch das SBI angebotenen Fortbildungen richten sich mit wenigen Ausnahmen generell an Lehrer mit besonderen Aufgaben und Funktionen. Die Kosten können daher nicht weiter differenziert dargestellt werden. Frage 29: Welches Fortbildungsangebot war jährlich beginnend von 2007 das jeweils teuerste? (Bitte Art des Angebots, Teilnehmerzahl und Ort der Veranstaltung angeben) Welches Fortbildungsangebot jährlich das teuerste war, kann nicht angegeben werden. Eine Ermittlung der Gesamtkosten für jede einzelne Fortbildungsveranstaltung, auch vor dem Hintergrund, dass Reisekostenabrechnungen nicht in Beziehung zu einer konkreten Fortbildungsveranstaltung gestellt werden können, ist nicht möglich. Frage 30: Sofern es sich bei den Dozenten der Fortbildungsangebote um Privatdozenten handelt, wie hoch ist die Vergütung und wie bemisst sich diese? (Bitte Entwicklung der Vergütungen seit 2007 darstellen) Seite 9 von 21 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS SSACHsEN Die Vergütung der Vortragstätigkeit von freiberuflichen Fortbildnern wird im Rahmen der Vertragsschließung über die Leistungen frei verhandelt. Die Höhe der Vergütung steht in Abhängigkeit von der wissenschaftlichen Qualifizierung und dem fachwissenschaftlichen Bekanntheitsgrad des Dozenten und orientiert sich an Leistungen des freien Bildungsmarkts. Die Höhe der Vergütung bewegt sich grundsätzlich zwischen 25,00 EUR und 100,00 EUR je Unterrichtsstunde. Fortbildungsangebote- Auswahl Frage 31: Wer ist für die inhaltliche Auswahl der Fortbildungsangebote zuständig? (Bitte um Angabe der Entscheidungsträger nach Referaten etc.) Es wird auf die Antwort zu Fragen 1 bis 3 und 7 verwiesen. Anhand der Fortbildungsleitlinien erfolgt in einem intensiven Arbeitsprozess schuljährlich eine Konkretisierung der schulpolitischen, fachlichen, fachdidaktischen und pädagogischen Schwerpunktsetzungen . Dies geschieht in Abstimmung zwischen den jeweiligen schulfachlichen Referaten des SMK, der SBA und den zuständigen Referaten des SBI unter Beteiligung der für Fortbildung zuständigen Referate. Im engeren Sinne werden die Details des Fortbildungsangebotes dann durch die beauftragten Referenten der Fortbildungsreferate in der SBA und dem SBI entwickelt. Entsprechend ihrer übergreifenden Zuständigkeit treffen die Referats- und Abteilungsleiter der jeweiligen Einrichtung die notwendigen Entscheidungen. Frage 32: Basiert das Fortbildungsangebot auf einer Bedarfsanalyse? Wenn ja, wer führt diese durch und wie? Grundlage sind die Fortbildungsleitlinien der staatlichen Lehrerfortbildung des SMK. Bei der Konkretisierung des Fortbildungsangebotes je Schuljahr wird außerdem das zurückliegende Schuljahr analysiert und reflektiert. Dies schließt Betrachtungen zur Ausfallstatistik sowie die Teilnehmerzahlen der einzelnen Kurse ein. Rückmeldungen aus der Praxis, bildungspolitische Entscheidungen (z. B. Inklusion, DaZ) sowie inhaltliche Weiterentwicklungen (z. B. Digitalisierung) haben Einfluss auf die Priorisierung innerhalb der Leilinien . Frage 33: Welche Rolle spielt die Fortbildungskonferenz bei der Auswahl bzw. Bestimmung der konkreten Fortbildungsangebote? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen . Frage 34: Anhand welcher Kriterien werden die Kurse ausgewählt? Anhand der Fortbildungsleitlinien werden die Einzelveranstaltungen gesetzt. Innerhalb der Leitlinien spielen Kriterien wie Aktualität, Bedeutsamkeit, Regionalität usw. eine Rolle (vgl. Antwort zu Frage 32). Frage 35: Wie werden die Bedarfsmeldungen der Schulen bei der Festsetzung der Fortbildungsbedarfe berücksichtigt? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Seite 10 von 21 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS SSACHsEN Frage 36: Auf welchen Informationen/Erhebungen basieren die Bedarfsfeststellungen von SBIISBA? Die Festlegungen zur Gestaltung des Fortbildungsangebotes basieren auf: - der Zuordnung zu den Fortbildungsleitlinien, aktuellen bildungspolitischen Erfordernissen, fachlichen Analysen der Fachberater, Abstimmungen mit den fachlichen Referaten des SMK und der SBA, Abstimmungen mit einzelnen Zielgruppen sowie Rückmeldungen aus konkreten Fortbildungsveranstaltungen. Frage 37: Wie wird sich das unter Frage 36 genannte Prozedere mit der Arbeitsaufnahme des Landesamts für Schule und Bildung gestalten? Oben benannte Grundlagen der Konzipierung der Fortbildung und der Abstimmungsprozesse bleiben im Wesentlichen konstant. Durch die Zusammenführung der Fortbildungsverantwortlichen von SBA und SBI im Landesamt für Schule und Bildung wird sich der Aufwand für Abstimmungsprozesse weiter reduzieren. Die Effizienz der Erarbeitung des Fortbildungsangebotes wird sich damit erhöhen. Fortbildungsangebote- Personal/Dozenten Frage 38: Wie viel Personal ist bei SBIISBAISMK mit der Organisation der Fortbildung betraut? Frage 39: ln welcher Art von Beschäftigungsverhältnis steht das unter Frage 38 genannte Personal? (Bitte Entwicklung seit 2007 aufschlüsseln in Teilzeit, Vollzeit, befristet und unbefristet) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 38 und 39: Im SMK ist die Zuständigkeit für die Lehrerfortbildung im Referat Lehrerbildung, allgemeine Weiterbildung verortet ln der SBA sind die Aufgaben jeweils in den Abteilungen 3 "Qualitätssicherung" verortet Beim SBI ressortieren die Aufgaben ebenfalls in der Abteilung 3 "Lehrerbildung, Weiterbildung, lebenslanges Lernen". Die Detailangaben für die Jahre 2007 und 2017 sowie die daraus ableitbare Entwicklung sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen . Jahr Anzahl der davon davon davon davon Beschäftigten in Vollzeit in Teilzeit unbefristet befristet SBI 2007 28 15 13 14 14 2017 29 26 3 15 14 SBA 2007 19 14 5 19 0 2017 15 10 5 15 0 SMK 2007 3 3 0 1 2 2017 3 3 0 3 0 Seite 11 von 21 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 40: Werden Lehrer für die Durchführung der Lehrerfortbildung abgeordnet? Wenn ja, bitte Entwicklung seit 2007 nach Dauer, Funktion in der Lehrerfortbildung und Lehramtsausbildung aufschlüsseln. Die mit der Durchführung der einzelnen Veranstaltungen betrauten Fortbildner, die als Lehrer tätig sind, werden für diese Tätigkeit generell nicht abgeordnet. Fortbildungsangebote- Evaluation Frage 41: Wie werden schulinterne Fortbildungsangebote evaluiert? Die Gestaltung der schulinternen Lehrerfortbildung obliegt ausschließlich der Verantwortung der Schulleiter. Es werden dazu keine gesonderten Daten erfasst. Zur Umsetzung stehen den Schulen im Schulportal verschiedene Informationsmaterialien zur Verfügung. Diese enthalten auch Aspekte der Evaluation. Frage 42: Wie erfolgt eine Qualitätssicherung der staatlichen Fortbildungsangebote ? Eine Qualitätssicherung der Fortbildungsangebote erfolgt - über Gespräche der Fortbildungsreferenten mit Teilnehmern der Veranstaltungen, - teilweise durch schriftliche Befragungen der Teilnehmer, - gezielte Hospitationen in Fortbildungsveranstaltungen durch Fortbildungsreferenten , - Reflexionen von Veranstaltungen mit Dozenten. Frage 43: Hat die Evaluierung Einfluss auf das Fortbildungsprogramm? Die Ergebnisse der Maßnahmen der Qualitätssicherung fließen in die Planung des nachfolgenden Fortbildungsprogrammes ein. Zudem werden Rückmeldungen zu den einzelnen Angeboten mit den betreffenden Fortbildnern besprochen. Fortbildungsangebote- Entwicklung der Teilnehmerzahlen und Angebote Die nachfolgenden Fragen nehmen Bezug auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage Drs. 6/8057. Frage 44: Warum werden seit mindestens 10 Jahren deutlich mehr Angebote geplant als tatsächlich durchgeführt werden? Frage 45: Warum liegt die tatsächliche Teilnehmerzahl regelmäßig im angegebenen Zeitraum deutlich unter der Kapazität der durchgeführten Angebote? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 44 und 45: Die Antwort auf diese Fragen steht im Zusammenhang mit der Antwort auf Frage 11. Die Realisierung staatlicher Fortbildung ist das Ergebnis von Angebot und Nachfrage. Die inhaltliche Differenzierung der Fortbildungsleitlinien stellt die Basis für die Vielfalt und Seite 12 von 21 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS SSACHsEN Menge der Angebote in der Lehrerfortbildung dar. Damit werden Lehrern vielfältige Möglichkeiten der Auswahl eröffnet. Dabei gibt es sowohl Angebote, die nicht angenommen werden, als auch Angebote, deren Kapazitäten zunächst nicht ausreichen. Zudem ist an den Schulen die Unterrichtsversorgung zu berücksichtigen. Die Freistellung von Lehrern für eine Lehrerfortbildung muss daher auch innerhalb der Einzelschule abgestimmt werden. Frage 46: Ergeben sich aus der deutlichen Unterschreitung der tatsächlichen Teilnehmerzahlen im Vergleich zur Teilnehmerkapazität der durchgeführten Angebote Kostenreduzierungen? Wenn ja, in welcher prozentualen Höhe? Kosten für Dozentenleistungen und ggf. Sachkosten sind Fixkosten. Kosten werden um den Betrag reduziert, der sich durch den Anspruch jedes Teilnehmenden, der nicht erscheint, aus der jeweiligen Reisekostenerstattung (inkl. Unterkunft, Verpflegung) ergibt. Die Reduzierung der Kosten im Bereich der regionalen Angebote beläuft sich erfahrungsgemäß auf ca. 20 - 30 Prozent. Frage 47: Welche Gründe liegen dafür vor, dass die Angebote nicht angenommen werden? Eine Analyse zu den Gründen liegt nicht vor. Eine im Schuljahr 2007/2008 seitens der Universität Leipzig durchgeführte qualitative Studie zum Fortbildungsverhalten von Lehrkräften erbrachte keinerlei Korrelation zwischen bestimmten Themen und einer Teilnahmehäufigkeit Frage 48: Wie hoch war die Teilnahmequote in Abhängigkeit zur jeweiligen Gesamtlehrerzahl beginnend vom Jahre 2005/2006 bis heute? Die Teilnehmerzahlen (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 6/8057) und die Anzahl der Lehrpersonen an Schulen im Freistaat Sachsen (Quelle: Amtliche Schulstatistik des Statistischen Landesamtes Kamenz) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Da der Teilhabeanspruch von Schulen in freier Trägerschaft an den Angeboten der staatlichen Lehrerfortbildung erst 2015 im Sächsischen Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft verankert wurde (§ 15 SächsFrTrSchuiG), ist sowohl die Anzahl der Lehrpersonen an öffentlichen Schulen als auch die Anzahl der Lehrpersonen an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft angegeben. Teilnahmen an Fort- Lehrpersonen Lehrpersonen an öffentlichen Schulen Zeitraum bildungsveranstal- an öffentlichen und Schulen in freier tungen SBAISBI Schulen Trägerschaft 2005/2006 24.871 36.692 39.999 2006/2007 33.399 35.815 39.252 2007/2008 32.712 34.701 38.276 2008/2009 30.033 33.761 37.436 2009/2010 30.834 32.865 36.724 2010/2011 25.811 31.833 35.913 2011/2012 25.692 30.702 34.909 Seite 13 von 21 2012/2013 20.218 2013/2014 17.049 2014/2015 15.947 2015/2016 16.248 2016/2017 13.711* * Stand 03.08.2017 29.995 29.769 29.648 29.716 30.114 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS 34.492 34.386 34.459 34.701 35.423 ljSACHsEN ln der Tabelle nicht berücksichtigt sind die Teilnehmerzahlen an schulinternen Lehrerfortbildungen (vgl. Antwort auf Frage 26). Nicht berücksichtigt sind ferner die Teilnehmerzahlen an den zentralen und in der Regel sehr zeitintensiven Fortbildungen des SMK (vgl. Antwort auf die Fragen 65 bis 68 sowie 69 bis 71 ). Frage 49: ln der Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage wird mitgeteilt, dass nicht erfasst wird, welche Angebote in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Gleichzeitig ist in § 40 Abs. 2 des SächsSchuiG festgehalten, dass Lehrer verpflichtet sind, sich insbesondere in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass ausreichend Angebote zur Lehrerfortbildung in der unterrichtsfreien Zeit angeboten werden? Als unterrichtsfreie Zeiten gelten: - Wochen des Schuljahres, in denen kein Unterricht stattfindet, - alle Tageszeiten, in denen Lehrer nicht unmittelbar im Unterricht tätig sind , sowie - Samstage. SMK, SBI und SBA berücksichtigen bei der Planung, soweit es möglich ist, in diesen Zeiten bevorzugt das Fortbildungsangebot zu platzieren. Darüber hinaus können Schulen die Teilnahmen ihrer Lehrer an Fortbildungen auch dadurch unterstützen, dass der Unterrichtseinsatz für einen bestimmten Tag umgeplant wird. Fortbildungspflicht Aus den Antworten zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion Drs. 6/8057 ergab sich, dass weder kontrolliert noch statistisch erfasst wird, ob jede Lehrkraft seiner Fortbildungspflicht aus § 40 Abs. 2 Satz 2 des SächsSchuiG nachkommt. Dazu ergeben sich nachfolgende Fragen. Frage 50: Plant die Staatsregierung zukünftig die Erfassung, ob sächsische Lehrkräfte ihrer Fortbildungspflicht nachkommen? Ein solcher Ansatz würde voraussetzen, dass neben der Fortbildungspflicht selbst definiert wird, wie man dieser gerecht wird (z. B. sind in einem bestimmten Umfang Veranstaltungen aus dem staatlichen Fortbildungsangebot zu besuchen o. ä.). ln Umsetzung des neuen Schulgesetzes wird SMK auch den Bereich der Fortbildung konzeptionell weiterentwickeln und diese Frage prüfen. Insofern sind derzeit keine Angaben dazu möglich. Frage 51: Gibt es eine Höchstzahl an Fortbildungen, die ein Lehrer pro Schuljahr besuchen darf? Seite 14 von 21 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS SSACHsEN Es gibt keine Höchstzahl an Fortbildungsveranstaltungen, die ein Lehrer besuchen darf. Frage 52: Ist die Fortbildungsverpflichtung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 SächsSchuiG auch im Arbeitsvertrag aufgeführt? Wenn nein, in welcher Art und durch wen werden die Lehrer über ihre gesetzlichen Pflichten informiert? Mit der gesetzlichen Normierung der Fortbildungspflicht im Rahmen der Schulgesetznovellierung 2004 ist die Notwendigkeit der Aufnahme einer entsprechenden Klausel in die Arbeitsverträge der angestellten Lehrkräfte entfallen. Bereits im Verlauf der Lehrerausbildung werden die Betroffenen über diesen Bestandteil des arbeitnehmerseitigen Pflichtkatalogs im Landesschuldienst unterrichtet. Nach der Einstellung wacht der Schulleiter der jeweiligen Einsatzschule über die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung . Frage 53: Nach Ziffer IV. des Orientierungsrahmens Lehrerfortbildung vom 21.08.2008 wird jeder Lehrkraft empfohlen, einen Nachweis zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung zu führen. Liegen der Staatsregierung diese Fortbildungsnachweise vor? Wenn nicht, ist es der Staatsregierung möglich diese anzufordern und auszuwerten? Die empfohlene Nachweisführung dient im Einzelfall und anlassbezogen der Überprüfbarkeit der Fortbildungsverpflichtung . Sie ist keine allgemeine Erkenntnisquelle zur Abklärung der Inanspruchnahme der verschiedenen Fortbildungsangebote durch die im Landesschuldienst tätigen Lehrer. Fortbildungsnachweise werden dem entsprechenden Teilnehmer der Fortbildung ausgegeben. Es liegt in der Verantwortung des Lehrers, eine Kopie des Fortbildungsnachweises in seine Nebenpersonalakte an seiner Schule zu geben. Frage 54: Nach dem o.g. Orientierungsrahmen schließt der Schulleiter gern. Ziffer 111.2.b. mit dem Lehrer eine Zielvereinbarung. Die darin getroffenen Verabredungen sind für die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung maßgeblich. Wie verbindlich sind diese Zielvereinbarungen und welche Konsequenzen haben diese bei Nichterfüllung? Die mit dem Schulleiter getroffenen Verabredungen über die Erfüllung der gesetzlich normierten Fortbildungsverpflichtung sind von Lehrern einzuhalten. Die Lehrer sind grundsätzlich verpflichtet, sich zu bemühen, das Ziel der Fortbildung zu erreichen. Die Fortbildungsveranstaltungen sind pünktlich und zuverlässig zu besuchen, der Unterrichtsstoff ist zu erarbeiten. Die Folgen der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung bestimmen sich nach den allgemeinen arbeits- bzw. beamtenrechtlichen Grundsätzen. Frage 55: Nach Ziffer 111.3. des Orientierungsrahmens ist mindestens ein Drittel des Gesamtumfanges der Fortbildungsverpflichtung im Rahmen der schulinternen Lehrerfortbildung zu erbringen. Über den Gesamtumfang ist im Orientierungsrahmen nichts ausgeführt. Wie wird die "ein Drittel Regelung" praktisch gehandhabt ? Der Fortbildungsumfang, den jeder Lehrer je Schuljahr in Anspruch nimmt, ist individuell und von Schuljahr zu Schuljahr differierend. Intention der genannten Ausführungen Seite 15 von 21 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN im Orientierungsrahmen ist es, dem Format der Schulinternen Lehrerfortbildung eine entsprechende Bedeutung zuzuweisen, da das staatliche Fortbildungsangebot sowohl auf die Qualifizierung der Profession jedes Lehrers als auch auf die Qualifizierung des jeweiligen Schulkollegiums zielt. Frage 56: Nach § 42 Abs. 1 S. 6 SächsSchuiG trägt der Schulleiter die Verantwortung für das Personalentwicklungs- und Fortbildungskonzept für die Lehrer seiner Schule. Nach § 42 Abs. 2 S. 1 SächsSchuiG ist er in Erfüllung seiner Aufgaben weisungsberechtigt gegenüber den Lehrern seiner Schule. Kann der Schulleiter nach § 42 Abs. 1 S. 6 i.V.m. § 42 Abs. 2 S. 1 SächsSchuiG Lehrer seiner Schule zur Teilnahme an bestimmten Fortbildungen verpflichten? Wenn ja, in welchem Umfang wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht? Der Schulleiter ist als Vorgesetzter in Erfüllung der schulrechtlichen Aufgaben weisungsberechtigt gegenüber den Lehrern seiner Einrichtung. Folgerichtig kann er einzelne Mitglieder des Lehrerkollegiums bei Vorliegen eines individuellen Fortbildungsbedarfs auch zur Teilnahme an einer entsprechenden Maßnahme verpflichten. Inwieweit der Schulleiter von diesem Weisungsrecht Gebrauch macht, wird nicht erhoben . Frage 57: Ist der Staatsregierung bekannt, ob die Fortbildungspflicht der Lehrer in anderen Bundesländern kontrolliert wird? Wenn ja, wie? Erkenntnisse darüber, ob und wie die Fortbildungspflicht der Lehrer in anderen Bundesländern kontrolliert wird, liegen nicht vor. Von einer weitergehenden Beantwortung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Die Kontrolle der Fortbildungspflicht in anderen Bundesländern wird jeweils in deren Verantwortung festgelegt und durchgeführt. Veranstalter Frage 58: Welche externen Dienstleister veranstalten Lehrerfortbildungskurse? (Bitte Veranstalter seit 2012 auflisten) Frage 59: Nach Ziffer 11.1.e. des Orientierungsrahmens Lehrerfortbildung müssen externe Anbieter ein Akkreditierungsverfahren durchlaufen, wenn sie in das Programm der Lehrerfortbildung einbezogen werden wollen. Wie läuft dieses Verfahren ab? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 58 und 59: Externe Anbieter zeigen in der Regel an, dass sie Veranstaltungen durchführen, die auch für Lehrer geeignet sind oder bei denen Lehrer als ausgewiesene Zielgruppe angesprochen werden . Vernehmliches Ziel ist es, diese Angebote auch über die Informationswege des SMK potenziellen Interessenten der jeweiligen Veranstaltung bekannt zu machen. Eine Antragstellung auf Veröffentlichung des betreffenden Angebotes im Seite 16 von 21 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Online-Fortbildungskatalog ist formlos unter Angabe des Veranstaltungsthemas, der wesentlichen Veranstaltungsinhalte und des Veranstaltungstermins möglich. Seitens des SMK wird geprüft, ob sich das Angebot in die Rahmenvorgaben der Fortbildungsleitlinien einordnen lässt, ob es die bestehenden staatlichen Angebote sinnvoll ergänzt und ob der Anbieter offensichtlich geeignet ist, fachlich und didaktisch ansprechende Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen. Auf die Installierung eines förmlichen Akkreditierungsverfahrens wurde insbesondere aus Gründen des zeitlichen und personellen Aufwands bisher seitens des SMK verzichtet . Im Interesse der Anbieter können Veranstaltungen im Bedarfsfall so auch sehr kurzfristig in den Fortbildungskatalog aufgenommen werden. Die Veröffentlichung erfolgt mittels Link zu einer Internetseite des Anbieters, über die alle für Interessenten notwendigen weiteren Informationen abrufbar sind. Der Veranstalter selbst wird bisher namentlich im Online-Fortbildungskatalog nicht erfasst und kann deshalb rückwirkend über entsprechende Datenabfragen nicht ermittelt werden. Für das Jahr 2016 wurden alle Anträge externer Anbieter recherchiert und ausgewertet. Die entsprechende Übersicht der externen Anbieter, deren Veranstaltungen 2016 im Schulportal veröffentlicht wurden, ist der Anlage 4 zu entnehmen. Für zurückliegende Zeiträume sind derartige Recherchen aufgrund der überwiegenden Bearbeitung der Anträge per E-Mail nicht möglich. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Erfassung für das Jahr 2016 auch für den Zeitraum 2012 bis 2015 weitgehend repräsentativ ist. Die Veröffentlichung im Schulportal ist nicht zwingende Voraussetzung zum Besuch einer externen Fortbildungsveranstaltung . Unter http://www.lehrerbildung.sachsen.de sind über entsprechende Links Programme weiterer Anbieter abrufbar. So führen z. B. die Europäische Union, die sächsischen Hochschulen und das Theologisch- Pädagogische Institut Moritzburg regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durch, die sich auch an Lehrer richten. Diese Veranstaltungen werden nicht zusätzlich im Schulportal veröffentlicht, eine statistische Erfassung dieser Veranstaltungen erfolgt nicht. Frage 60: Wie hoch ist/war der prozentuale Anteil von externen Angeboten an den Angeboten insgesamt und den tatsächlich durchgeführten Angeboten? (Bitte Anteil seit 2007 darstellen) Die Anzahl der von SBI und SBA geplanten und letztlich durchgeführten Veranstaltungen war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage Drs. 6/8057. Externe Angebote können insoweit berücksichtigt werden, als diese im Schulportal veröffentlicht wurden . Informationen darüber, ob die externen Angebote durchgeführt wurden und ob und ggf. wie viele sächsische Lehrer die Angebote wahrgenommen haben, liegen nicht vor. Die entsprechende Zusammenstellung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Seite 17 von 21 SBAISBI Zeitraum externe Angebote durch-Angebote SBAISBI geführt 2007/2008 426 3.366 1.974 2008/2009 404 3.350 1.801 2009/2010 362 3.398 1.818 2010/2011 331 2.862 1.473 2011/2012 298 3.008 1.473 2012/2013 186 2.412 1.125 2013/2014 169 1.408 929 2014/2015 208 1.232 888 2015/2016 180 1.475 991 2016/2017* 199 1.577 833 * Stand 03.08.2017 Fortbildungskonzepte Angebote gesamt 3.792 3.754 3.760 3.193 3.306 2.598 1.577 1.440 1.655 1.776 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Angebote Anteil gesamt extern/ durch- Angebote geführt in% 2.400 11 ,2 2.205 10,7 2.180 9,6 1.804 10,4 1.771 9,0 1.311 7,2 1.098 10,7 1.096 14,4 1.171 10,9 1.032 - S SACHsEN Anteil extern/ durchgeführt in% 17,8 18,3 16,6 18,3 16,8 14,2 15,4 19,0 15,4 - Frage 61: Wie weisen die Schulen gegenüber der Schulaufsichtsbehörde ihre Fortbildungskonzepte nach? Gemäß § 42 Abs. 1 Satz 6 SächsSchuiG trägt der Schulleiter die Verantwortung für das Fortbildungskonzept für die Lehrer seiner Schule. Bei Bedarf kann der zuständige Schulreferent der jeweiligen Reg ionalstelle notwendige Informationen aus dem Fortbildungskonzept abfordern. Frage 62: Wie viele Fortbildungsangebote für Schulleiter nach Ziffer VI. des Orientierungsrahmens werden jährlich angeboten? ln nachfolgender Tabelle sind die Veranstaltungen aufgeführt, die das schulische Fortbildungskonzeptexplizit thematisiert haben. Schul- 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 jahr Anzahl 4 13 13 4 4 1 1 1 1 Frage 63: Wie und von wem werden Fortbildungskonzepte für Schulen ohne Schulleiter erstellt und wer ist für die kontinuierliche Umsetzung und Weiterentwicklung der Konzepte verantwortlich? An Schulen, an denen ein Schulleiter gemäß § 41 Abs. 2 SächsSchuiG aktuell nicht förmlich bestimmt ist, werden die o. g. Pflichten von den mit der kommissarischen Wahrnehmung der schulischen Führungsaufgaben betrauten Mitarbeitern wahrgenommen . Frage 64: Wie wirkt sich der stetig steigende Anteil an Seiteneinsteigern konkret auf die Fortbildungskonzepte der Schulen aus? Mit ihrer Einstellung in den Schuldienst werden die Seiteneinsteiger in einer dreimonatigen Einstiegsfortbildung auf ihre Unterrichtstätigkeit vorbereitet. Im Anschluss daran stehen- je nach Vorqualifikation - weitere Qualifizierungsangebote zur Verfügung . Wie Seite 18 von 21 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS SSACHsEN diese wahrgenommen werden sollen, ist auch durch den Seiteneinsteiger innerhalb der Schule abzustimmen. Das Ergebnis kann Aufnahme in die Fortbildungskonzeption der Schulen finden. Ungeachtet des Anteils von Seiteneinsteigern in der einzelnen Schule sollte ein Fortbildungskonzept immer die verschiedenen Grundprofessionen sowie besondere Spezifika des Kollegiums berücksichtigen. Studienreisen (siehe Antwort zu Frage 1 Drs. 6/8057) Frage 65: Wie viele Studienreisen wurden seit 2007 durchgeführt? Frage 66: Wie viele Lehrer haben seit 2007 daran teilgenommen? (Bitte nach Lehramt und Unterrichtsfächern und Ziel der Reise aufschlüsseln) Frage 67: Wer veranstaltet die Studienreisen? Frage 68: Sind Studienreisen Teil der staatlichen Lehrerfortbildung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 65 bis 68: Staatliche Lehrerfortbildung umfasst berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen, die dem Erhalt, der Aktualisierung, der Anpassung und der Weiterentwicklung der vorhandenen beruflichen Kompetenzen im Sinne lebenslangen Lernens dienen. Somit sind Studienreisen Teil der staatlichen Fortbildung . Seit 2007 wurden 34 Studienreisen durchgeführt, an denen insgesamt 560 Lehrkräfte teilgenommen haben. Die Teilnehmerzahlen nach Ziel der Reise und Zielgruppe sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Reiseziel Zielgruppe Anzahl Teilnehmer Lehrkräfte der Fächer Geschichte, Ethik, Religion, Israel Gemeinschaftskunde, Deutsch und Geographie sowie 176 Multiplikatoren im deutsch-israelischen Austausch Kanada/ Pro- Lehrkräfte für das Fach Englisch an Mittel-/Ober- 119 vinz Alberta schulen Russland Lehrkräfte für das Fach Russisch an Mittel-/Ober- 147 schulen, Gymnasien und beruflichen Gymnasien USA Lehrkräfte für das Fach Englisch am Gymnasium 63 Lehrkräfte der Fächer Gemeinschaftskunde/Rechts- USA erziehung!Wirtschaft, Gemeinschaftskunde/Rechts- 15 erziehung, Geschichte, Geographie an Mittel-/Oberschulen , Gymnasien und beruflichen Gymnasien Frankreich Lehrkräfte für das Fach Französisch an Mittel-/Ober- 20 schulen, Gymnasien und beruflichen Gymnasien Großbritan- Lehrkräfte für das Fach Englisch an Grundschulen 20 nien!Wales und Mittel-/Oberschulen Seite 19 von 21 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Verantwortlich für die Studienreisen ist das SMK. Die Organisation und Durchführung erfolgt in der Regel unter Einbeziehung von Kooperationspartnern und/oder Reiseveranstaltern . Zertifikatskurse (siehe Antwort zu Frage 1 Drs. 6/8057) Frage 69: Welche Zertifikatskurse wurden seit 2007 angeboten? Frage 70: Wie viele Lehrer haben an den Zertifikatskursen teilgenommen? (Bitte jährliche Teilnehmerzahlen seit 2007 auflisten) Frage 71: Mit welchen anderen Ländern wurden welche Zertifikatskurse durchgeführt ? (Bitte Entwicklung seit 2007 auflisten) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 69 bis 71 : Die seit 2007 durchgeführten Zertifikatskurse und die Teilnehmerzahlen in den einzelnen Kursen sind der Anlage 5 zu entnehmen. Es wurden keine Zertifikatskurse in Kooperation mit anderen Ländern durchgeführt. Haushalt Frage 72: Mit Mitteln in welcher Höhe sind die Fortbildungsprogramme in den Haushalten seit 2007 veranschlagt? Frage 73: Wurden die zur Verfügung stehenden Mittel stets ausgeschöpft? Wenn nicht, wie hoch waren die nicht ausgeschöpften Mittel jeweils in den Haushalten seit 2007? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 72 und 73: Die Soll- und Ist-Ausgaben in den einschlägigen Haushaltstiteln (Kap. 0508fTG 73 und Kap. 0545fTG 70) sind der Anlage 6 zu entnehmen. Die Mittel in Kap. 0545fTG 70 stehen je nach konkretem Bedarf sowohl für Maßnahmen der Fortbildung als auch für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (hochschulische Qualifizierung) zur Verfügung . Frage 74: Wie werden die pro Haushaltsjahr erforderlichen Beträge für die staatliche Lehrerfortbildung ermittelt? Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage der Zahlen des Vorjahres, Erfahrungswerten und Prognosen über zu erwartende Aufträge. Für die schulinterne Lehrerfortbildung werden im Haushaltsjahr 25 Euro je Lehrer zur Verfügung gestellt. Sonstiges Frage 75: Gern. § 15 S. 1 Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchuiG) sind Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft in der Nutzung von staatlichen Angeboten der Lehrerfortbildung gleichberechtigt. Seite 20 von 21 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Umfasst dieser Teilhabeanspruch auch die kostenfreie Nutzung der Angebote, sofern sie für Lehrer an Schulen in öffentlicher Trägerschaft ebenfalls kostenlos sind? Wenn nein, zu welchen Konditionen können Lehrer von Schulen in freier Trägerschaft an den Angeboten teilnehmen? Angebote der staatlichen Lehrerfortbildung können kostenfrei durch Lehrer aus Schulen in freier Trägerschaft genutzt werden, sofern sie für Lehrer an Schulen in öffentlicher Trägerschaft ebenfalls kostenfrei sind. Lediglich Reisekosten werden durch den Freistaat nicht getragen. Frage 76: Gem. § 15 S. 2 SächsFrTrSchuiG sollen Schulen in freier Trägerschaft bei der Erstellung und Umsetzung der Angebote einbezogen werden. Wie wird diese Einbeziehung umgesetzt? ln die Gestaltung des staatlichen Fortbildungsangebotes werden auch Rückmeldungen von Lehrkräften aus Schulen in freier Trägerschaft einbezogen. Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gewährleistet. Frage 77: Wie wirkt sich der steigende Anteil an Seiteneinsteigern auf die Angebote der staatlichen Lehrerfortbildung aus? ln den ersten drei Monaten ihrer Tätigkeit als Lehrer in Sachsen absolvieren Seiteneinsteiger eine verpflichtend wahrzunehmende Einstiegsfortbildung. Diese wird regional gemäß den jeweiligen Bedarfen angeboten. Dazu stellte die Staatsregierung über das Maßnahmenpaket "Zukunftsfähige Schule für Sachsen" zusätzliche Mittel bereit. Darüber hinaus werden schrittweise die Fortbildungsangebote für Schulleitungen und Lehrer mit besonderen Aufgaben inhaltlich angepasst, so dass die Kolleginnen und Kollegen im Kontext ihres spezifischen Arbeitsfeldes in den Schulen die Seiteneinsteiger bei Bedarf unterstützen können. Frage 78: Können aus Änderungen der Lehrpläne zwingende Fortbildungsbedarfe für einen Großteil der Lehrer entstehen und wie werden diese gegebenenfalls umgesetzt ? Aus Änderungen der Lehrpläne können zwingende Fortbildungsbedarfe für einen Großteil der Lehrer entstehen. Wie diese umgesetzt werden, hängt von Umfang und Charakter der Änderungen ab und ist entsprechend zu konzipieren. Mit freundlichen Grüßen 1-~IC Brunhild Kurth Anlagen Seite 21 von 21 Ausgaben für Reisekosten im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung Anlage 1 zur Großen Anfrage Drs. 6/10123 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Lehrbetrieb SBI 224,0 235,1 249,0 274,9 294,3 287,0 259,6 287,0 316,0 312,9 SCHILF* 26,0 61,6 76,1 121,2 116,5 134,3 Gesamt 1.202,2 1.169,0 1.204,4 1.072,7 881,7 950,7 752,2 933,6 1.065,6 1.037,6 * bis 2010 keine weitere Differenzierung möglich; einschließlich Reisekostenerstattungen für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ** einschließlich Ausgaben für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen 590,4 Art der Fortbildung Ausgaben in T€ 978,2 933,9 955,4 797,8 regionale Fortbildung SBA und zentrale Fortbildung SMK* ** 561,4 602,1 416,5 525,4 633,1 Seite 1 von 1 Ausgaben für die staatliche Lehrerfortbildung seit 2007 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/10123 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fortbildung SBI Honorare 336,2 310,3 297,5 317,5 410,0 360,3 335,9 351,6 396,7 445,0 Geschäftsbedarf 40,3 38,7 24,2 28,6 28,4 15,5 21,5 24,3 22,7 17,9 Verbrauchsmaterialien/ Verpflegung* 89,3 102,4 110,9 88,4 243,4 279,2 269,7 274,8 Mieten Unterichtsräume/ Sportstätten 3,0 1,6 3,4 30,8 5,6 1,5 2,6 3,8 5,7 8,8 Lehr- und Lernmittel 72,8 6,8 10,1 13,0 5,4 5,8 15,4 9,9 4,9 6,2 Reisekostenvergütung 224,0 235,1 249,0 274,9 294,3 287,0 259,6 287,0 316,0 312,9 verm. Verwaltungsausgaben 11,8 2,3 sächl. Verwaltungsausg.* 1,7 37,8 12,8 29,3 317,4 313,1 Erwerb Geräte/Ausstattung 3,5 20,8 19,0 32,5 7,5 47,6 8,0 37,6 19,9 5,3 SBI Gesamt 769,1 715,7 725,9 788,0 996,3 1.034,7 925,5 1.018,3  1.083,3  1.109,2  Fortbildung SBA und SMK ** Unterrichtsvergütungen 868,0 981,0 754,0 653,5 554,1 580,3 494,6 506,2  643,7  707,6  Erwerb Geräte/Ausstattung 50,3 84,6 23,5 129,8 78,1 76,6 55,0 104,8  41,8  31,3  Allgemeine Sachausgaben 1.603,2 1.055,9 1.019,4 816,0 440,8 437,1 541,6 557,2  605,9  666,3  Reisekostenvergütung 978,2 942,6 955,4 797,8 587,4 663,7 492,6 646,6  749,6  724,7  Veröffentlichungen, Dokumentationen und Öffentlichkeitsarbeit 2,0  SBA und SMK Gesamt 3.499,7  3.064,1  2.752,3  2.397,1  1.660,4  1.757,7  1.583,8  1.814,8  2.041,0  2.131,9  * ab 2011 bzw. 2015 einschließlich Personal Kantine ** bis 2010 einschließlich Mittel für berufliche Weiterbildung Ausgaben in T€ Seite 1 von 1 Ausgaben für die Qualifizierung schulischer Führungskräfte und Teilnehmerzahlen seit 2007 Anlage 3 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/10123 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Honorare 54,9 103,2 107,4 156,3 134,3 146,3 150,3 Geschäftsbedarf Verbrauchsmaterialien/ Verpflegung Mieten Unterichtsräume/ Sportstätten Lehr- und Lernmittel Reisekostenvergütung 10,1 13,0 34,5 75,3 76,9 81,0 77,2 verm. Verwaltungsausgaben sächl. Verwaltungsausg. Erwerb Geräte/Ausstattung Gesamt 65,0  116,2  141,9  231,6  211,2  227,3  227,5  2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Teilnahmen 4.930 2.915 2.518 2.053 3.489 1.612 1.279 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Teilnehmer 84 168 285 369 410 385 305 302 *Die Führungskräftequalifizierung ist seit 2010 in 4 Phasen aufgeteilt. Deshalb beginnen die statistischen Angaben ab dem Jahr 2010. In den Phasen 1, 2 und 4 sind die Teilnahmen aufgeführt. Personen, die mehrfach an Fortbildungen teilgenommen haben, sind entsprechend mehrfach gezählt worden. Die Erfassung der Teilnehmer der Phase 3 (Amtseinführung für Schulleiter, Oberstufenberater, Fachleiter, Schulreferenten) erfolgt nach der Anzahl der Personen in Qualifizierungsjahrgängen. Diese beziehen sich auf Kalenderjahre. Anzahl Teilnehmer Phase 3* Anzahl Teilnahmen Phase 1, 2 und 4* Ausgaben in T€ keine Differenzierung möglich keine Differenzierung möglich keine Differenzierung möglich keine Differenzierung möglich keine Differenzierung möglich keine Differenzierung möglich keine Differenzierung möglich keine Differenzierung möglich keine Differenzierung möglich keine Differenzierung möglich Seite 1 von 1 Externe Anbieter Anlage 4 zur Großen Anfrage von Lehrerfortbildungen 2016 Drs. 6/10123 Seite 1 von 2 Akademie Plauen – Koordinierungsstelle Alphabetisierung Arbeitgeberverband Nordostchemie e. V. Arbeitskreis für Jugendliteratur e. V. Arbeitskreis Musik in der Jugend Atlantik-Brücke e. V. BASF SE Basketballverband Sachsen e. V. Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH Bildung & Begabung gGmbH Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft e. V. BMS Bildungsmedien Service Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen e. V. Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz Bundesverband Musikunterricht e. V. Bundesverband Theater in Schulen Carolus-Magnus-Kreis e. V. Courage-Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit e. V. Deutsch-Amerikanisches Institut Tübingen Deutsche Gesellschaft für berufliche Bildung e. V. Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e. V. Deutsche Shakespeare-Gesellschaft e. V. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V. Deutscher Philologenverband e. V. Deutscher Verein zur Förderung des mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterrichts e. V. Deutscher Wandererverband Deutsches Hygiene-Museum Dresden Deutsch-Französisches Jugendwerk DPFA-Schulen gGmbH Ernst Klett Verlag GmbH Europäische Akademie Nordrhein-Westfalen e. V. Europäische Organisation für Kernforschung Europäische Union Evangelisches Landesjugendpfarramt Sachsen Freie Universität Berlin - Institut für Koreastudien Friedrich-Ebert-Stiftung Gesamtverband Moderne Fremdsprachen Gesellschaft Deutscher Chemiker e. V. Gesellschaft für Kanada-Studien e. V. Gesellschaft gegen Alkohol- und Drogengefahren Sachsen e. V. Goethe-Institut Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, Fakultät Geoinformation Institut für Neue Musik und Musikerziehung Internationales Begegnungszentrum St. Marienthal Jugendoffiziere Sachsen Externe Anbieter Anlage 4 zur Großen Anfrage von Lehrerfortbildungen 2016 Drs. 6/10123 Seite 2 von 2 Julius Beltz GmbH und Co. KG Landesarbeitsstelle Schule – Jugendhilfe e. V. Landeshauptstadt Dresden Landesjugendamt Sachsen Landespräventionsrat Sachsen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e. V. Landkreis Görlitz – Sächsische Landesstelle für frühe nachbarsprachliche Bildung Leipziger Messe GmbH Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg – Institut für Romanistik Medienpädagogisches Zentrum Leipzig MINT Zukunft e. V. Pädagogische Hochschule Ludwigsburg – Institut für Sprachen Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. Sächsischer Kinder- und Jugendfilmdienst e. V. Sächsischer Lehrerverband im VBE Sächsischer Sportlehrerverband e. V. Sächsischer Volkshochschulverband e. V. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Landesverband Sachsen e. V. Staatliche Kunstsammlungen Dresden Stiftung Weltethos Technische Universität Bergakademie Freiberg Technische Universität Dresden – Fakultät Informatik Technische Universität Dresden – Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Technische Universität Dresden – Institut für Berufspädagogik Technische Universität Dresden – Institut für Erziehungswissenschaft Technische Universität Dresden – Institut für Kern- und Teilchenphysik TWINevents Unfallkasse Sachsen Universität Leipzig – Erziehungswissenschaftliche Fakultät Universität Leipzig – Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie Universität Leipzig – Institut für Germanistik Universität Leipzig – Sportwissenschaftliche Fakultät Universität Leipzig – Theologische Fakultät Universität Leipzig – Institut für Didaktik der Chemie Universität Regensburg – Institut für Slavistik Verband Bildung und Erziehung Verband Bildungsmedien e. V. Verband der Geschichtslehrer Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e. V. Verband der Köche Deutschlands e. V. Verband Deutscher Schulgeographen e. V. Verband Sonderpädagogik e. V. Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. Vision Kino gGmbH Anlage 5 zur Großen Anfrage Drs. 6/10123 Seite 1 von 4 Zertifikatskurse (Berufsbegleitende Fortbildung) des SMK seit 2007 Beginn Zertifikatskurs Durchführungszeitraum Teilnehmer 2005 Zertifikatskurs „Systemische Motopädie“ für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen 2005 bis 2007 25 Zertifikatskurs Ethik für Lehrkräfte an Grundschulen 2005 bis 2007 33 Zertifikatskurs Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) für Lehrkräfte an Grundschulen 2005 bis 2007 25 2006 Zertifikatskurs Polnisch für Lehrkräfte an Grundschulen 2006 bis 2007 13 Zertifikatskurs Ethik für Lehrkräfte an Grundschulen 2006 bis 2008 25 2007 Zertifikatskurs Englisch für Lehrkräfte an Grundschulen 2007 bis 2008 44 Zertifikatskurs Ethik für Lehrkräfte an Grundschulen 2007 bis 2009 12 Zertifikatskurs LRS für Lehrkräfte an Grundschulen 2007 bis 2009 25 Zertifikatskurs für Lehrkräfte an Schulen zur Lernförderung für das Fach Informatik 2007 bis 2008 60 Zertifikatskurs „Systemische Motopädie“ für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen 2007 bis 2009 25 Zertifikatskurs "Sensomotorische Förderung und geistige Entwicklung" für Lehrkräfte und Pädagogische Unterrichtshilfen an Schulen für geistig Behinderte 2007 bis 2009 25 Zertifikatskurs zur Deutschen Gebärdensprache für Lehrkräfte an Schulen für Hörgeschädigte 2007 bis 2009 17 2008 Zertifikatskurs Tschechisch für Lehrkräfte an Grundschulen 2008 bis 2009 8 Zertifikatskurs Deutsch als Zweitsprache für Betreuungslehrer an Grundschulen und Lehrkräfte der Primarstufe an Förderschulen 2008 bis 2009 11 Zertifikatskurs "Integrativer Unterricht" (ZINT) für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen 2008 bis 2010 48 Zertifikatskurs "Integrativer Unterricht" (ZINT) für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen 2008 bis 2010 42 2009 Zertifikatskurs Französisch für Lehrkräfte an Mittelschulen, die das Fach Französisch als zweite Fremdsprache unterrichten 2009 bis 2010 20 Grundkurs LRS für Lehrkräfte an Gymnasien 2009 bis 2010 25 Zertifikatskurs "Hauswirtschaft " für Lehrkräfte an Schulen zur Lernförderung 2009 bis 2011 16 Zertifikatskurs "Integrativer Unterricht" (ZINT) für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen 2009 bis 2011 50 Anlage 5 zur Großen Anfrage Drs. 6/10123 Seite 2 von 4 Zertifikatskurse (Berufsbegleitende Fortbildung) des SMK seit 2007 Beginn Zertifikatskurs Durchführungszeitraum Teilnehmer noch 2009 Zertifikatskurs zur Deutschen Gebärdensprache für Lehrkräfte an Schulen für Hörgeschädigte 2009 bis 2011 20 Zertifikatskurs für Lehrkräfte an Grundschulen zur Förderung von Schülern mit verhaltens- und leistungsbedingten Besonderheiten 2009 bis 2011 25 Zertifikatskurs "Systemische Motopädie und Verhalten" für Lehrkräfte und Pädagogische Unterrichtshilfen an Grund-, Mittel- und Förderschulen 2009 bis 2011 25 2010 Zertifikatskurs LRS für Lehrkräfte an Grundschulen 2010 bis 2012 25 Zertifikatskurs Französisch für Lehrkräfte an Mittelschulen, die das Fach Französisch als zweite Fremdsprache unterrichten 2010 bis 2011 20 Zertifikatskurs "Integrativer Unterricht" (ZINT) für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen 2010 bis 2012 70 2011 Zertifikatskurs LRS für Lehrkräfte an Mittelschulen und Gymnasien 2011 bis 2012 20 Zertifikatskurs „Förderung von Schülern mit Unterstützungsbedarf im Sozial- und Arbeitsverhalten“ für Lehrkräfte an Mittelschulen 2011 bis 2013 15 Zertifikatskurs „Sensomotorische Förderung und geistige Entwicklung“ für Lehrkräfte und Pädagogische Unterrichtshilfen an Schulen für geistig Behinderte 2011 bis 2013 23 Zertifikatskurs Englisch für Lehrkräfte an Grundschulen 2011 bis 2012 44 Zertifikatskurs "Integrativer Unterricht" (ZINT) für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen 2011 bis 2013 41 Zertifikatskurs „Autismus“ für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen 2011 bis 2012 24 2012 Zertifikatskurs Ethik für Lehrkräfte an Grundschulen 2012 bis 2013 9 Zertifikatskurs Englisch für Lehrkräfte an Mittelschulen 2012 bis 2014 19 Berufsbegleitende Fortbildung zur LRS für Lehrkräfte an Mittelschulen und Gymnasien - Grundkurs (Voraussetzung für den Aufbaukurs, der zum Zertifikat führt) 2012 bis 2013 24 Zertifikatskurs „Anfangsunterricht“ für Lehrkräfte an Grundschulen mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt 2012 bis 2014 21 Zertifikatskurs "Integrativer Unterricht" (ZINT) für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen 2012 bis 2014 39 Anlage 5 zur Großen Anfrage Drs. 6/10123 Seite 3 von 4 Zertifikatskurse (Berufsbegleitende Fortbildung) des SMK beginnend seit 2007 Beginn Zertifikatskurs Durchführungszeitraum Teilnehmer noch 2012 Zertifikatskurs „Technik/Computer“ für Lehrkräfte an Mittelschulen, Förderschulen und Gymnasien 2012 bis 2013 54 2013 Zertifikatskurs "Integrativer Unterricht" (ZINT) für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen 2013 bis 2015 53 Zertifikatskurs LRS für Lehrkräfte an Grundschulen 2013 bis 2015 22 Zertifikatskurs „Anfangsunterricht“ für Lehrkräfte an Grundschulen mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt 2013 bis 2015 22 Zertifikatskurs „Autismus“ für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen 2013 bis 2015 22 Berufsbegleitende Fortbildung zur LRS für Lehrkräfte an Mittelschulen und Gymnasien - Grundkurs (Voraussetzung für den Aufbaukurs, der zum Zertifikat führt) 2013 bis 2014 23 2014 Zertifikatskurs „Anfangsunterricht“ für Lehrkräfte an Grundschulen mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt 2014 bis 2016 23 Zertifikatskurs LRS für Lehrkräfte der Schularten Mittelschule und Gymnasium - Aufbaukurs 2014 bis 2016 12 Zertifikatskurs „Technik/Computer“ für Lehrkräfte der Schularten Mittelschule, Förderschule und Gymnasium 2014 bis 2015 59 Zertifikatskurs "Integrativer Unterricht" (ZINT) für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen 2014 bis 2016 44 2015 Zertifikatskurs „Anfangsunterricht“ für Lehrkräfte an Grundschulen mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt 2015 bis 2017 25 Zertifikatskurs für Lehrkräfte mit Fachhochschulabschluss an berufsbildenden Schulen in den Themenbereichen Pädagogik/Pädagogische Psychologie und Fachdidaktik 2015 bis 2016 17 Zertifikatskurs Ethik für Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen 2015 bis 2016 11 Zertifikatskurs LRS für Lehrkräfte an Grundschulen 2015 bis 2017 24 Zertifikatskurs für Lehrkräfte an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ oder „Emotionale und soziale Entwicklung“ mit einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt 2015 bis 2017 39 Anlage 5 zur Großen Anfrage Drs. 6/10123 Seite 4 von 4 Zertifikatskurse (Berufsbegleitende Fortbildung) des SMK beginnend seit 2007 Beginn Zertifikatskurs Durchführungszeitraum Teilnehmer noch 2015 Zertifikatskurs Deutsch als Zweitsprache (DaZ) für Lehrkräfte der Schularten Grundschule, Mittelschule, Gymnasium, berufliche Schule und allgemein bildende Förderschule 2015 bis 2016 20 Zertifikatskurs "Integrativer Unterricht" (ZINT) für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen 2015 bis 2017 42 2016 Zertifikatskurs „Anfangsunterricht“ für Lehrkräfte an Grundschulen mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt 2016 bis 2017 23 Zertifikatskurs „Anfangsunterricht“ für Lehrkräfte an Grundschulen mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt 2016 bis 2018 23 Zertifikatskurs LRS für Lehrkräfte der Schularten Mittelschule und Gymnasium 2016 bis 2018 23 Zertifikatskurs „Technik/Computer“ für Lehrkräfte der Schularten Mittelschule, Förderschule und Gymnasium 2016 bis 2018 56 Zertifikatskurs Deutsch als Zweitsprache (DaZ) für Lehrkräfte der Schularten Grundschule und Mittelschule 2016 bis 2017 25 Zertifikatskurs Deutsch als Zweitsprache (DaZ) für Lehrkräfte der Schularten Grundschule, Mittelschule, Gymnasium, berufliche Schule und allgemein bildende Förderschule 2016 bis 2017 24 Zertifikatskurs "Integrativer Unterricht" (ZINT) für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen 2016 bis 2018 39 2017 Zertifikatskurs für Lehrer an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen zum Thema "Autismus" 2017 bis 2018 22 Veranschlagte Haushaltsmittel für Fortbildung und Ist-Ausgaben Anlage 6 zur Großen Anfrage Drs. 6/10123 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0508/ TG 73 - SBI - Ausgaben für den Lehrbetrieb veranschlagte HH-Mittel 784,0 789,0 873,0 926,0 971,5 981,5 950,0 965,0 1.064,6 1.089,4 Ist-Ausgaben 769,1 715,6 725,8 788,1 996,3 1.034,8 925,5 1.018,3 1.083,3 1.109,2 +Mehr-/-Minderausgaben -14,9 -73,4 -147,2 -137,9 24,8 53,3 -24,5 53,3 18,7 19,8 Deckung der Mehrausgaben aus gekoppelten Einnahmen 0545/ TG 70 - Berufliche Fort- und Weiterbildung von pädagogischem Personal veranschlagte HH-Mittel 3.515,0 3.523,0 3.473,0 3.473,0 2.830,0 2.795,0 2.477,9 2.482,3 3.200,0 3.400,0 Ist-Ausgaben 3.499,7 3.064,1 2.752,3 2.397,1 2.062,2 2.057,1 1.835,6 2.074,6 2.741,9 3.054,1 +Mehr-/-Minderausgaben -15,3 -458,9 -720,7 -1.075,9 -767,8 -737,9 -642,3 -407,7 -458,1 -345,9 Mittel/Ausgaben in T€ Seite 1 von 1 6-10123 Teil I 6-10123 Teil II Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 2017-09-15T07:57:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes