STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10127 Thema: Illegaler Handel mit Hundewelpen, Aktualisierung der Kleinen Anfrage Drs. Nr. 6/6364 Sehr geehrter Herr Präsident, namensund im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Hundewelpen wurden bei Kontrollen von Fahrzeugen ohne notwendige Gesundheitszeugnisse oder Begleitpapiere der Veterinärbehörden im Jahr 2016 gezählt? Im Jahr 2016 wurden bei Kontrollen von Fahrzeugen 55 Hundewelpen ohne die notwendigen Gesundheitszeugnisse oder Begleitpapiere der Veterinärbehörden gezählt. Frage 2: ln wie vielen Fällen lag der Verdacht des illegalen Handels mit Hundewelpen nahe? ln 31 Fällen lag der Verdacht des illegalen Handels mit Hundewelpen nahe. Frage 3: Wie viele Hundewelpen wurden in Folge der Kontrollen im Jahr 2016 beschlagnahmt? Insgesamt wurden 74 Hundewelpen (einschließlich quarantänisierter oder vorläufig beschlagnahmter Welpen) in Folge der Kontrollen im Jahr 2016 beschlagnahmt. Frage 4: Wo wurden die beschlagnahmten Tiere untergebracht? Die beschlagnahmten Tiere wurden im Tierheim Dresden oder in der provisorisch eingerichteten Quarantänestation in der ehemaligen Veterinärgrenzkontrollstelle an der BAB A4 Ludwigsdorf untergebracht. ln Einzelfällen bestand die Möglichkeit, die Hunde am Wohnort unter Quarantäne zu stellen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-17/629 Dresden, ()1. . August 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Frage 5: Was passiert mit den in Beschlag genommenen Tieren? Die Hunde kommen zunächst in Quarantäne. Im Regelfall werden die Tiere anschließend den Tierbesitzern zurückgegeben bzw. entsprechend vermittelt. Ausnahmsweise kann, unter Einhaltung bestimmter Auflagen, eine Quarantäne am Wohnort möglich sein. ln Einzelfällen werden die Hunde in den Herkunftsmitgliedstaat zurückgebracht. Mit freundlichen Grüßen ll~tuL Themas Schmidt Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-08-03T12:13:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes