STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Drs.-Nr.: 6/1013 Thema: Verkehrsprojekt B 174 Ortsumgehung Großolberdorf/Hohndorf Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-4021/2/3 Dresden, ] fj Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Landesverkehrsplan Sachsen 2025 wurden die wesentlichen Ent-wickiungsziele der Infrastruktur im Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2025 festgehalten. Zukünftig soll u. a. das Schlüsselprojekt „OU Groß-olbersdorf/Hohndorf“ realisiert werden. Für die Wirtschaftsregion Chemnitz-Erzgebirge spielt der grenzüberschreitende Verkehr über die B 174 nach Tschechien eine bedeutende Rolle. Die Straßenbaumaßnahme B 174 Ortsumgehung Großolbers-dorf/Hohndorf war daher schon im Bundesverkehrswegepian 2003 als ein neues Vorhaben aufgeführt und sollte laut einem Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 28. Juli 2005 (Az. 62-3941.13/B 174) bereits bis 2015 realisiert sein.“ Zertifikat seit 2006 audit berufurtdfarr.ilie Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Herstellung einer leistungsfähigen Fernstraßenverbindung zwischen der A 4 über Chemnitz und der Grenze zur Tschechischen Republik in Reitzenhain ist nicht erst seit dem Landesverkehrsplan Sachsen 2025 eines der wichtigsten Verkehrsbauvorhaben im Freistaat Sachsen. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrsmengen im grenzüberschreitenden Verkehr ist in Teilen ein Straßenneubau, in anderen Abschnitten ein Ausbau zur Ausführung gekommen. Damit konnte die Leistungsfähigkeit der grenzüberschreitend bedeutsamen Verbindungsachse sowie die Verkehrssicherheit erhöht werden. Für die Ortsdurchfahrten erfolgte eine deutliche Entlastung. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Mehrere der anspruchsvollen Einzelprojekte der Verbindungsachse konnten bereits fertiggestellt werden. Dazu zählen: - die Verlegung zwischen Chemnitz und Gornau (3,5 km Länge, Freigabe 2013), - die Ortsumgehung Gornau/Zschopau (6,9 km Länge, Freigabe 1998), - die Ortsumgehung Marienberg (4,3 km Länge, Freigabe 2007), Die B 174 stellt somit bereits jetzt eine der wichtigsten leistungsfähigen Achsen der Wirtschaftsregion Chemnitz-Erzgebirge dar. Fragei: Welcher Dringlichkeitsstufe ist der Ausbau der B 174, insbesondere die Ortsumgehung Großolbersdorf/Hohndorf zugeordnet? Die Ortsumgehung Großolbersdorf/Hohndorf ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 in den vordringlichen Bedarf eingeordnet. Frage 2: In welchem Planungsstadium befindet sich das Verkehrsprojekt derzeit? (Bitte die bisher erfolgten Planungs- und Genehmigungsverfahrensschritte sowie die noch erforderlichen Verfahrensschritte bis zum Baubeginn unter Angabe der zeitlichen Abfolge aufstellen.) Frage 3: Sind die erforderlichen finanziellen Mittel für dieses Verkehrsprojekt bereits gesichert oder bereitgestellt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Das Vorhaben befindet sich auf Grund der gewünschten Planungserweiterung unter Einbeziehung der Splittersiedlung „Rote Pfütze“ wieder in der Voruntersuchung (Ermittlung der Vorzugsvariante). Die weiteren Verfahrens- und Genehmigungsschritte stellen sich wie folgt dar: - Vorlage und Genehmigung der Voruntersuchung beim Bund - Anhörung der Träger öffentlicher Belange - Erstellung des Vorentwurfes für die Vorzugsvariante - Vorlage beim Bund und Einholung des Gesehenvermerks - Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens - nach Vorliegen des Baurechts Erstellung der Ausführungsunterlagen, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen - Beantragung und Einordnung der finanziellen Mittel in den Straßenbauplan des Bundes Auf Grund vieler Unwägbarkeiten und Abhängigkeiten können keine Termine benannt werden. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSMINISTERIUM SACHSEN Freistaat Frage 4: Welche rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse könnten die Umsetzung des Verkehrsprojektes zukünftig noch verzögern? Verzögerungen sind möglich, wenn in der Region kein Einvernehmen zur Vorzugstrasse erzielt werden kann oder gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt wird. Des Weiteren hängt der Baubeginn von der Bereitstellung der finanziellen Mittel durch den Bund ab. Frage 5: Falls Hindernisse nach Frage 4 benannt werden, mit welcher Verzögerung ist für das jeweils benannte Hindernis zu rechnen? Konkrete und zuverlässige Aussagen können nur anhand des tatsächlichen Sachverhaltes getroffen werden. Seite 3 von 3