STAÀTSI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÂCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 I 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter W¡ld, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/10135 Thema: Verkauf Iandwirtschaftlicher Flächen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Bei wie vielen Vorgängen des Verkaufs von landwirtschaftlichen Flächen wurden in den Jahren 2015 und 2016 landund forstwirtschaftliche Berufsvertretungen angehört? (Bitte auch Nennung der einbezogenen Vertretungen.) Frage 2: In wie vielen Fällen haben sich die land- und forstwirtschaftlichen Vertretungen in ihren Stellungnahmen zu den Verkaufsvorgängen der landwirtschaftlichen Flächen gegen den Verkauf ausgesprochen und in wie vielen Fällen wurden diesen Stellungnahmen gefolgt? Frage 3: Wie wird in Sachsen während des Verfahrens der Genehmigung des Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen sichergestellt , dass betreffende Landwirte von ihrem Vorkaufsrecht i nform iert werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Es wird keine Statistik über die Anzahl der Beteiligung der land- und forstwirtschaft lichen Berufsvertretungen beim Verkauf von landwirtschaft lichen Flächen geführt. Bei der Prüfung einer möglichen Versagung des Grundstücksverkaufs durch die Genehmigungsbehörden - in der Regel, wenn landwirtschaftliche Flächen mit mehr als zwei Hektar an einen Nichtlandwirt veräußert werden sollen - wird der Verkaufsfall an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als zuständige Landsiedlungsbehörde abgegeben. Diese prüft in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, ob eine Ausübung des Vorkaufrechtes infrage kommt. Wenn mindestens ein aufstockungsbedürftiger und -fähiger Landwirt erklärt, dass er kaufwillig 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 10. Juli2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t97878 Dresden, /9,o?.lo/l s¡mu1+ N ro(o c! f.- oN 0h&fuddffi&Sbl¡Ñhtrß&ultdùdffiebñ Hausanschríft: Sächsisches Staatsmin¡ster¡um ff¡r Umwelt und Landwirlschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen befinden sich gekennze¡chnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Kein Zugang für elektronisch signierte sow¡e für verschlüsseltê elektron¡schê DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ ist, wird das Vorkaufsrecht von der Sächsischen Landsiedlung GmbH, vorkaufsberechtigte Stelle nach $ 4 Reichssiedlungsgesetz (RSiedlG), ausgeübt. Danach verkauft siedie Fläche an einen landwirtschaftlichen Betrieb, der die genannten Voraussetzungen erfüllt. Land- und forstwirtschaftliche Berufsvertretungen werden rechtzeitig einbezogen, sobald sich abzeichnet, dass der Enryerber von landwirtschaftlichen Flächen ein Nichtlandwirt ist oder sich eine Versagung des Verkaufs abzeichnet. Frage 4: ln wie vielen genehmigungspflichtigen Verkaufsvorgängen landwirtschaftlicher Flächen in den Jahren 2015 und 2016 wurden nach einer Nichtgenehmigung Vorkaufsrechte von kaufinteressieÉen bzw. aufstocku n gsbedü rfti gen Landwirten geltend gemacht (bitte auch prozentuale Nennung) und in wie vielen Fällen wurden die zu verkaufenden Flächen auch tatsächlich an diese Landwirte verkauft? Nach einer Nichtgenehmigung von Verkaufsvorgängen landwirtschaftlicher Flächen wurden im Jahr 2015 in vier Fällen und im Jahr 2016 in sieben Fällen Vorkaufsrechte durch die Sächsische Landsiedlungsgesellschaft (SLS) für kaufinteressierte und aufstockungsbedürftige Landwirte geltend gemacht, was einem Anteil von 0,13 beziehungsweise 0,24 Prozent an den Genehmigungsverfahren nach Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) über zwei Hektar entspricht. Tatsächlich konnten die Flächen jeweils in einem Fall an diese Landwirte verkauft werden. Aus dem Jahr 2015 sind noch drei und aus dem Jahr 2016 noch sechs Vorgänge vor Gericht anhängig und nicht entschieden . Einzelheiten dazu können der Tabelle 1 in der Anlage entnommen werden. Frage 5: ln wie vielen Fällen sind Fristen für Nichtgenehmigungen in Verfahren des Verkaufs landwirtschaftlicher Grundstücke abgelaufen (S 6 Abs. 2 GrdstVG), so dass Flächen faktisch ohne behördliche Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung verkauft wurden? (Bitte Aufschlüsseln nach Landkreisen) lm Jahr 2015 gab es in allen Landkreisen zusammen 17 Fälle von Fristablauf und im Jahr 2016 wurde die Genehmigung faktisch sieben Mal durch Fristablauf erteilt. Das entspricht einem Anteil von 0,2 bzw. 0,1 Prozent an allen Vorgängen. Der Tabelle 2 (Anlage) können die Daten nach Landkreisen aufgeschlüsselt entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen T( tr Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 2 von 2 Anlage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage ,,Verkauf landwirtschaftlicher Flächen" Drucksache 6/10135 Tabelle 1 VKR und Gerichtsverfahren Jahr 2015 2016 Genehmigungsveffahren nach GrdstVG > 2,0 ha Anzahl 3.162 2.875 die aufgrund des Vorliegens eines Versagungsgrundes auf Ausübung des Vorkaufsrechtes zu prüfenden Fälle Anzahl 49 5'l o/o 541 1,77 Anzahl 4 7 dav. Ausübungen o/o 8,2 13,7 VR - rechtswirksam ohne Verfahren 0 13 0 Anzahl 1 1 o/o VR - zurückgezogen ba¡r. ins Leere gegangen Anzahl 0 0 Anzahl 3 6VR - gerichtliche Verfahren o/o 75 86 Vergleich im Verfahren Anzahl 0 0 gewonnen/ verloren Anzahl 110 0/0 noch im Verfahren Anzahl 3 6 Tabelle 2 Landkreis/ kreisfreie Stadt 2015 2016 Fristablauf Anteil in % Fristablauf A¡rteil in % Erzgebirqskreis 0 0,0 1 0,1 Mittelsachsen 2 0,2 2 0,3 Voqtlandkreis 0 0,0 0 0,0 Zwickau 3 0,3 0 0,0 Bautzen 5 0,4 1 0,1 G0rlitz 0 0,0 0 0,0 Meißen 0 0,0 2 0,1 Sächs. Schweiz-Osterzgebi rge 0 0, 0 0 0 ,0 Landkreis Leipziq 0 0,0 0 0,0 Nordsachsen 1 0,3 1 0,3 Chemnitz 4 1,1 0 0,0 Dresden 1 0,1 0 0,0 Stadt Leipzig 1 0,7 0 0,0 Summe 17 0,2 7 0,1 2017-07-21T10:52:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes