SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER JUSTIZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6110144 Thema: Führte medizinische Nichtversorgung in der JVA Dresden zu Tod? Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach Informationen der Gefangenen-Gewerkschaft kam es am 07.Juli 2017 zum Todesfall eines 41 jährigen Inhaftierten. Der Gefangene soll bereits am 06.Juli 2017 über Schmerzen im Brustbereich geklagt, jedoch keine Behandlung erfahren haben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass der Gefangene am 6. Juli 2017 über Schmerzen im Brustbereich geklagt habe. Der Gefangene stellte sich mit diesen Problemen erstmals am Morgen des 7. Juli 2017 beim Medizinischen Dienst vor und gab gegenüber der Anstaltsärztin an, dass er am frühen Morgen des 7. Juli 2017 (gegen 5.00 Uhr) Schmerzen im Brustbereich gehabt habe. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj .justiz.sachsen.de• Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040- KLR-1975/17 Dresden, >· August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.jusliz.sachsen de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; Mhere Informationen unter www egvp de Frage 2: STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Wie war die Soll/Ist Besetzung des medizinischen Dienstes an den betreffenden Tagen? An den betreffenden Tagen sah die Planung für die Besetzung des Medizinischen Dienstes ein Soll von acht Mitarbeitern und einer Anstaltsärztin für den 6. Juli 2017 und von sieben Mitarbeitern und einer Anstaltsärztin für den 7. Juli 2017 vor. Die Ist-Besetzung belief sich aufgrund einer kurzfristigen Krankmeldung am 6. Juli 2017 auf sieben Mitarbeiter und eine Anstaltsärztin und am 7. Juli 2017 auf sechs Mitarbeiter und eine Anstaltsärztin . Frage 3: Sind Bedienstete des Stationsdienstes geschult Symptome lebensbedrohlicher Zustände (Bsp. Herzinfarkt) zu erkennen? Im Rahmen der Ausbildung der Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz im Schwerpunkt Justizvollzugsdienst findet am Ende des Fachtheorieblocks 1 ein zertifizierter, 16 Stunden umfassender Erste-Hilfe-Grundkurs statt. Des Weiteren werden auch anstaltsinterne Erste-Hilfe-Kurse angeboten. Diese Kurse dienen nicht dazu, die Erkennung von Symptomen auf die Bediensteten vorzuverlagern. In allen Fällen, in denen ein Gefangener angibt, unverzüglich einen Arzt zu benötigen oder in denen ein Bediensteter eine eventuelle gesundheitliche Notfallsituation bei einem Gefangenen feststellt, wird unverzüglich eine Vorstellung bei einem Arzt veranlasst. Mit freundlichen Grüßen &-g?-- Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2017-08-04T09:31:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes