STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10145 Thema: Spezialeinsatzkommando der sächsischen Polizei zum G20- Gipfel in Hamburg Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Zusammen mit anderen Spezialeinheiten aus Deutschland, Österreich und den Niederlanden wurde das Spezialeinsatzkommando der sächsischen Polizei zum G20 -Gipfel in Hamburg angefordert. Die einzigen bekannten Einsätze der Truppe erfolgten am 7. und 8. Juli gegen Menschen im Schanzenviertel. Mit automatischen Waffen im Anschlag wurden dabei unter anderem Demosanitäter*innen und Journalistinnen bedroht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Einsätze bzw. Einsatzformen wurde das Spezialeinsatzkommando der sächsischen Polizei ursprünglich angefordert und bei welchen Einsätzen war die Einheit schließlich tatsächlich beteiligt? Zur Absicherung des G20 -Gipfels sind sächsische Einsatzkräfte des Mobilen Einsatzkommandos und des Spezialeinsatzkommandos zum Einsatz gekommen. Entsprechend der Planung wurden diese im Rahmen der Verhinderung von Terroranschlägen und Attentaten sowie zur Gewährleistung der Sicherheit eingestufter Schutzpersonen sowie der Teilnehmer, Gäste und Besucher des G20 -Gipfels eingesetzt. Aufgrund der erheblichen Gefährdungslage wurde das Spezialeinsatzkommando Sachsen im Einsatzverlauf durch die Polizeiführung der Hansestadt Hamburg mit dem Auftrag eingesetzt, Gebäude im Bereich des Schanzenviertels zu durchsuchen und vor allem die Dächer von gewaltbereiten Personen zu räumen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/30/85 Dresden, . August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Unter welcher Kommandostruktur stand die Einheit beim Einsatz gegen Protestierende im Schanzenviertel am Abend/ in der Nacht des 7. Juli auf den 8. Juli und welche weiteren Spezialeinsatzkommandos aus welchen Ländern bzw. Bundesländern waren darin involviert? Die Einsatzkräfte der sächsischen Polizei waren der Einsatzführung der Hamburger Polizei unterstellt. Darüber hinaus wird von einer Beantwortung durch die Staatsregierung abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall. Die Durchführung des Polizeieinsatzes in Hamburg liegt nicht im Verantwortungsbereich der Staatsregierung des Freistaates Sachsen. Frage 3: Welche Ausrüstung (insbesondere Waffen) hat die Einheit nach Hamburg mitgebracht und welche dieser Waffen (darunter auch Abschussgeräte für Gas oder Leuchtmunition) wurden bei den Einsätzen gegen Protestierende im Schanzenviertel getragen? Das Spezialeinsatzkommando der sächsischen Polizei führte im Einsatz Pistolen, Gewehre, Mehrzweckverschussgeräte, Schrotflinten, ballistische Schutzausrüstung, Einweghandfesseln und Einsatzstöcke mit. Frage 4: Inwiefern trifft es zu, dass das Spezialeinsatzkommando der sächsischen Polizei tatsächlich Personen mit vorgehaltenen Maschinenpistolen bedrohte, wie es unter anderem Sanitäter berichten, und aus welchem Grund wollte die Einheit, wie es mehrere Journalisten schildern, dabei von Medien unbeobachtet bleiben („Ab jetzt gibt's keine Pressefreiheit mehr, hau ab oder ins Krankenhaus", Tweet des BILD -Reporters Frank Schneider vom 8. Juli)? Berichte und Schilderungen im Sinne der Fragestellung sind der sächsischen Staatsregierung nicht bekannt. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 5: In welchen Fällen hätten die Angehörigen der Einheit im Umfeld dieses städtischen Pjotest-/Tumultszenarios auch Schüsse aus Maschinenpistolen abgeben dürfen i tDie V rau etzungen des Schusswaffengebrauchs durch Polizeibedienstete in der Freie un Hansestadt Hamburg sind in dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sich rhei und Ordnung Hamburgs geregelt. Mitif eu lichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SAC1-I SEN Seite 3 von 3 2017-08-08T08:19:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes