STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10146 Thema: Einsatz sächsischer Polizisten im Rahmen des G20 -Gipfels Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele sächsische Polizisten waren im Rahmen des G20 -Gipfels in Hamburg eingesetzt worden? Im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel in Hamburg waren bis zu 657 Polizeibedienstete des Freistaates Sachsen eingesetzt. Frage 2: Wie viele sächsische Polizisten wurden im Rahmen des G20 -Gipfels verletzt? (Bitte Benennung der Verletzungen, der Ursächlichkeit und der Straftatbestände auf die die Verletzungen zurückzuführen sind) Während des Einsatzes zur Absicherung des G20 -Gipfels wurden 22 Polizeibedienstete des Freistaates Sachsen in Form von Prellungen, Quetschungen , Schnittverletzungen, Schädel -Hirn -Trauma, Kopfschmerzen sowie Kreislaufschwäche verletzt. Als Ursachen sind unmittelbare körperliche Einwirkungen durch gewalttätige Personen, der Bewurf mit Glasflaschen und Steinen, zeitweiliger Erschöpfungszustand sowie auch die Verletzung ohne Fremdeinwirkung bekannt. Im Sachzusammenhang werden Ermittlungen wegen des Verdachtes des Landfriedensbruchs und des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs , des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Versammlungsgesetz und gegen weitere Nebengesetze geführt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/30/86 Dresden, U . August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 3: Wie viele polizeibekannte linksradikale und linksextremistische Personen wurden in Sachsen mit einem sogenannten Gefährderanschreiben angeschrieben? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/10015 verwiesen. Frage 4: Wie viele der Personen aus Ziffer 3. sind trotz Gefährderanschreibens während des Gipfeltreffens nach Hamburg gereist und wie viele Personen aus der linksextremistischen Szene sind insgesamt aus Sachsen angereist? Nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen (LfV) beteiligten sich an den Protesten gegen den G20 -Gipfel in Hamburg auch sächsische Linksextremisten . Es wird von Anreisen sächsischer linksextremistischer Gruppen sowie von Einzelpersonen ausgegangen. Im Übrigen sind die erfragten Umstände Gegenstand der Ermittlungen der Sonderkommission „Schwarzer Block". Der Staatsregierung liegen zu Frage 4 weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung jedoch überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen . Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nr. 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des LfV Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde die jeweils eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG wäre ohne Geheimhaltung das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit dieser Personen gefährdet. Diese Rechtsgüter waren mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass das Schutzinteresse vorrangig zu sehen war. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionstüchtigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeiten des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsvermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments und Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Im Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsre- Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN gierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet ist, wenn die Informationsvermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 5: WelApr Sachschaden entstand an der Ausrüstung sächsischer Polizeibeamter? (Bitt'/Benennung woran ein Sachschaden entstanden ist: z. B. Kfz) Es grd 4uf die Anlage verwiesen. fteurlidlichen Grüßen Markus Ulbig Anlage Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/1 01 46 Anzahl Führungs- und Einsatzmittel Beschreibung des Schadens Schadenshöhe 1 Halbgruppenfahrzeug Glas in allen Reifen ca. 480,00 € 1 Halbgruppenfahrzeug Glas in allen Reifen ca. 480,00 € 1 Halbgruppenfahrzeug Glas in allen Reifen ca. 480,00 € 1 Halbgruppenfahrzeug Glas in allen Reifen ca. 480,00 € 1 Halbgruppenfahrzeug Glas in allen Reifen ca. 480,00 € 1 Beweissicherungs- und Dokumentationswagen Glas in allen Reifen ca. 480,00 € 1 Halbgruppenfahrzeug Kratzer am Stoßfänger vorn ca. 300,00 € 1 Bearbeitungskraftwagen Delle im Dach, Signalhorn außer Funktion, Stoßfänger vorn beschädigt ca. 1.000,00 € 1 Gefangenenkraftwagen Delle sowie Lackabsplitterung an Beifahrertür ca. 900,00 € 1 Halbgruppenfahrzeug Reifen zerstochen ca. 150,00 € 1 Halbgruppenfahrzeug Delle ca. 500,00 € 1 Halbgruppenfahrzeug Reifen beschädigt ca. 150,00 € 1 Befehlskraftwagen Dellen und Lackschaden über der Windschutzscheibe sowie im hinteren Bereich des Daches ca. 1.200,00 € 1 Wasserwerfer Schlagmarken, Lackabsplitterung am gesamten Fahrzeug umlaufend und am Dach, Schlagmarken und Kratzer an der Lexanverglasung Frontscheibe und der Tür ca. 15.000,00€ 1 Wasserwerfer Schlagmarken, Lackabsplitterung am gesamten Fahrzeug umlaufend und am Dach ca. 8.000,00 € 1 Funkstreifenwagen deformierte rechte und linke Fahrzeugseite derzeit nicht bezifferbar 1 Funkstreifenwagen vorderer Stoßfänger beschädigt derzeit nicht bezifferbar 1 Funkstreifenwagen rechte Fahrzeugseite beschädigt derzeit nicht bezifferbar Seite 1 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/1 01 46 Anzahl Führungs- und Einsatzmittel Beschreibung des Schadens Schadenshöhe 1 Reizstoffsprühgerät Verlust 10,00€ 3 Akku Digitalfunkgeräte Verlust 66,00 € 3 Taschenwerkzeuge Verlust 19,90€ 1 Digitalfunkgarnitur abgebrochen 85,10€ 1 rechter Unterarmschutz Verlust 39,00 € 1 Trägerplatte Digicam abgebrochen 100,00€ 1 Stativstab abgebrochen 105,00 € 3 Handsprechgarnituren beschädigt 255,30 € 1 Diensthandy Display beschädigt 639,90 € 1 Videokamera Display beschädigt 1.000,00 € 1 Handfunkgerät Softwarefehler 20,00 € 2 Polizeischutzhelme gerissen 800,00 € 1 Einsatzmehrzweckstock Verlust 15,00 € 1 Brandschutzhaube Verlust 14,00 € 1 Plastikdeckel eines Reizstoffsprühgerät zerbrochen 10,00€ 1 Akku Videokamera Verlust 50,00 € 1 Helmvisier Halterung gebrochen 100,00€ 1 Hand -Mikrofonlautsprecher abgebrochen 85,10 € 1 Adapter am Helm beschädigt 600,00 € Seite 2 von 2 2017-08-08T08:21:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes