STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSC HUTZ Albertstraße 1 o 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10149 Thema: Infektionen mit Krankenhauskeimen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft und aus welchem Anlass wurden seit 2010 Aufnahmescreenings an Krankenhäusern in Sachsen veranlasst? (Bitte jährlich aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Auf die Antwort zu Frage 5 der Drucksache 6/4685 wird verwiesen. Die Anzahl der Aufnahmescreenings in Krankenhäusern wird statistisch nicht erhoben. Daher liegen diesbezüglich keine Zahlen vor. Seit Erscheinen der Screening-Vorgaben der KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut) im Jahre 2008 für MRSA (novellierte Fassung ab 2014 - Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillinresistenten Staphylococcus aureus- Stämmern (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen 6/2014) bzw. für MRGN im Jahre 2012 (Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen 1 0/2012) wurden diese schrittweise in den Krankenhäusern umgesetzt. Dies geschah in Eigenverantwortung der Häuser. Frage 2: Nach welchem Verfahren werden Risikopatienten in Krankenhäusern untersucht und wer zählt zu dieser Risikogruppe? Das risikoadaptierte Screening richtet sich grundsätzlich nach den o.g. Vorgaben der KRINKO (s. Antwort zu Frage 1 ). Anhand der Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von methicillinresistenten Staphylococcus-aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141 .51-17/659 Dresden, fA.ugust 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VFRBRAUCHERSCHUTZ Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut wird in den Sächsischen Landeskrankenhäusern nach folgenden Risikogruppen unterschieden: • Patienten bei denen schon einmal MRSA festgestellt wurde, • die in den letzten zwölf Monaten stationär untergebracht waren, • aus einer anderen medizinischen Einrichtung kommen oder in einer tätig sind, • mit chronischen Wunden, • mit Dialysepflicht, • die in den letzten sechs Monaten eine Sepsis, Pneumonie und/oder schwere Wundinfektionen hatten, • die in der Landwirtschaft beschäftigt sind, • in den Ietzen sechs Monaten Antibiotika genommen haben, • im Ausland ärztlich behandelt wurden. Trifft einer dieser Punkte zu oder ist nicht erhebbar, folgt in der Regel ein gepoolter Nasen-/Rachenabstrich. Frage 3: Wie viele Menschen haben sich seit 2010 in sächsischen Krankenhäusern mit multiresistenten Erregern infiziert? (Bitte jährlich aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Die auf Grund der Meldepflicht in Sachsen vorhandenen Daten (MRSA in Blut und Liquor , Erreger mit erworbener Carbapenem-Resistenz/Carbapenemase) geben keine Auskunft darüber, ob der Erreger im Krankenhaus oder ambulant erworben wurde. Es lassen sich daher keine Schlüsse auf nosokomiale Infektionen ziehen. Frage 4: Wie viele Menschen wurden auf Grund von Infektionen mit multirestistenten Keimen erwerbsunfähig und wie viele Sterbefälle in Sachsen sind nachweislich auf multirestistente Erreger in Krankenhäusern zurückzuführen ? Der Staatsregierung liegen mangels diesbezüglicher statistischer Erhebungen keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Was hat die Staatsregierung unternommen, damit das vom Robert Koch- Institut empfohlene prästationäre MRSA-Screening bei planbaren Krankenhausaufenthalten durchgeführt wird? Die Thematik wurde sowohl in der Landesarbeitsgemeinschaft gegen Multiresistente Erreger als auch in der Facharbeitsgruppe Hygienemaßnahmen/Kommunikation des Netzwerkes gegen Multiresistente Erreger diskutiert. 'sal a Kle Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-08-09T07:50:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes