STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10151 Thema: Multiresistente Keime in der Tierhaltung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mittels welcher Untersuchungen, Forschungsprogramme, Monitorings usw. wurden bzw. werden seit 2012 in Sachsen durch wen welche Tierarten auf den Befall mit MRE untersucht und welche Erreger wurden im Rahmen oben genannter Untersuchungen jeweils in welchem Umfang nachgewiesen? (Bitte jährlich aufschlüsseln unter Angabe der Tierart, des multiresistenten Keimtyps und der Datenquelle) Im Rahmen des Zoonose-Monitorings wird durch die Landesuntersuchungsanstalt für Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) im Freistaat Sachsen auch die Resistenzsituation von Zoonoseerregern bei bestimmten Tierarten erfasst. Eine detaillierte Darstellung der von 2012 bis 2016 erhobenen Daten können der beigefügten Anlage 1 entnommen werden. Das Zoonosen- Monitoring wird im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung durchgeführt. Grundlage bildet die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette . Dabei richtet sich die Untersuchung der Proben nach den Vorgaben eines bundesweit gültigen Zoonosen-Stichprobenplans, der vom Bundesinstitut für Risikobewertung in Abstimmung mit den Bundesländern jährlich neu erstellt wird. Weitere Informationen zum Zoonose-Monitoring können auf der Hornepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingesehen werden. Im Rahmen anderer Untersuchungen wurde ein mittelbarer, nicht repräsentativer Nachweis zum Vorkommen von MRE erhoben: Im Zeitraum von 2012 bis 2014 bestand auf Basis einer freiwilligen Teilnahme die Möglichkeit für Milchvieh- und Schweinehaltungsanlagen, Umweltproben (z. B. Gülle, Staub) auf das Vorkommen von Methicillin-resistenten Staphylococcus Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141 .51-17/658 Dresden, f . August 2017 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERl UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ aureus (MRSA) und von Extended-Spektrum Beta-Laktamase (ESBL) tragenden Bakterien untersuchen zu lassen. Insgesamt beteiligten sich 25 Milchvieh- und 16 Schweinehaltungsanlagen . ln allen untersuchten Milchviehbetrieben konnten in den Umweltproben ESBL-tragende Bakterien nachgewiesen werden, MRSA jedoch nur in einem Betrieb. Im Bereich der Schweinehaltung wurden in fast allen Betrieben ESBL-tragende Bakterien aus den Umweltproben isoliert. Der Nachweis von MRSA erfolgte in fünf Fällen . Frage 2: Inwiefern wurde das Projekt "Diagnostik der MRSA in schweinhaltenden Betrieben Sachsen" vom Schweinegesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse aus den Jahren 2012 und 2013 fortgesetzt und welche Ergebnisse brachte dies (vgl. Drs. 5/13627)? Das Projekt "Diagnostik der MRSA in schweinhaltenden Betrieben Sachsen" vom Schweinegesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse war vom 1. April 2012 bis zum 31 . Dezember 2013 befristet. In dieser Zeit konnte die Projekt-Fragestellung beantwortet werden. Weitere Untersuchungen wurden deshalb nicht durchgeführt. Frage 3: ln wie vielen Fällen wurde seit 2012 gegen den rechtskonformen Einsatz von Antibiotika in sächsischen Nutztierbeständen verstoßen und wie wurden diese Verstöße jeweils geahndet? (Bitte um Gliederung nach Landkreisen) Seit 2012 wurde in 58 Fällen gegen den rechtskonformen Einsatz von Antibiotika in sächsischen Nutztierbeständen verstoßen. Die Gliederung nach Landkreisen und die Maßnahmen der Ahndung können Anlage 2 entnommen werden. Nicht aufgeführte Landkreise sowie die kreisfreien Städte haben Fehlmeldung erteilt. Die Maßnahmen variieren in Bezug auf den Tatbestand von mündlicher Belehrung, kostenpflichtiger Nachkontrolle, amtlicher Anordnung, Ordnungswidrigkeiten (OWi) - und Bußgeldverfahren bis hin zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Frage 4: ln welchen Mengen wurde seit 2012 welche Antibiotika durch pharmazeutische Unternehmen und Großhändler an sächsische Tierärzte abgegeben? (Bitte um Gliederung nach Landkreisen) 2011 wurde in Deutschland erstmals die Verpflichtung für pharmazeutische Unternehmer und Großhändler eingeführt, jährlich die Abgabemengen zu bestimmten Tierarzneimitteln regional aufgegliedert an das zentrale Tierarzneimittelregister zur Erfassung von Abgabemengen von Antibiotika in Deutschland zu melden. Die Meldung erfolgt aufgeschlüsselt nach den ersten zwei Ziffern der Postleitzahl, unter der die belieferten Tierärzte gemeldet sind, also eine Zuordnung der abgegebenen Mengen zu Postleitzonen (erste Ziffer: 0-9) und Postleitzahlenbereichen (ersten beiden Ziffern : 01 -99). Eine eindeutige Zuordnung zu den Ländern oder Kreisen oder Tierärzten ist nicht möglich. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 5: Hat sich die Staatsregierung dafür eingesetzt, dass die Antibiotika- Leitlinien der Bundestierärztekammer in eine rechtliche Verbindlichkeit überführt wird? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nicht, bitte begründen. Leitlinien sind ihrem Charakter nach nicht rechtlich verbindlich, sondern sollen im Fall der Antibiotika-Leitl inien dem Tierarzt ein Instrument an die Hand geben, nach dem aktuellen Stand der Veterinärmedizinischen Wissenschaft zu handeln, von dem es in besonderen Fällen immer Ausnahmen geben kann und muss. Dies ist die Therapiefreiheit des Tierarztes. Ungeachtet dessen hat die Bundesregierung 2016 den Referentenentwurf einer 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken vorgelegt, der einige Punkte aus den Antibiotika-Leitlinien aufgreift und somit gesetzlich verankern würde (z. B. bestimmte Umwidmungsverbote und eine Antibiogrammpflicht für bestimmte Konstellationen, wie Wechsel des Antibiotikums im Verlauf einer Behandlung oder bei wiederheiter oder längerfristiger Behandlung oder bei kombinierter Verabreichung von Antibiotika oder bei Abweichen von den Zulassungsbedingungen oder bei Anwendung bestimmter kritischer Antibiotika). Diese geplante Gesetzesänderung wird von der Staatsregierung grundsätzlich unterstützt. Mit freundlichen L ~ra~ch Anlagen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Anlage 1 zu Drs. 6t1 0151 AVV -Zoonosen-Monitoring ESBUAmpC- Carbapenemase- MRSA bildende E. coli bildende E. coli Jahr Tierart Betriebsart Anzahl positiv Anzahl positiv Anzahl positiv Pute Mastbetrieb 7 2 2012 Pute Schlachthof 45 31 KalbtJungrind Schlachthof 5 2 Huhn Zuchtbetrieb 21 0 2013 Hähnchen Schlachthof 34 29 Rind Schlachthof 2 1 Huhn Legebetrieb 18 11 2014 Pute Mastbetrieb 7 0 Rind Tankmilch 26 1 Sau Zuchtbetrieb 12 1 12 5 Läufer Zuchtbetrieb 12 5 12 10 2015 Schwein Schlachthof 1 0 1 1 KalbtJungrind Schlachthof 4 1 Hähnchen Mastbetrieb 12 0 8 6 8 0 2016 Hähnchen Schlachthof 26 20 26 0 Pute Schlachthof 23 10 23 0 Abkürzungsverzeichnis: AmpC AmpC Beta-Laktamase AW Allgemeine Verwaltungsvorschrift E. coli Escherichia coli ESBL Extended-Spektrum Beta-Laktamase MRSA Methicillin-resistente Staphylococcus aureus Anlage 2 zu Drs. 6/10151 Landkreis Zwickau Landkreis Vogtlandkreis Landkreis Sächsische Schweiz- Landkreis Bautzen Osterzgebirge Jahr Anzahl Maßnahmen Anzahl Maßnahmen Anzahl Maßnahmen Anzahl Maßnahmen Verstöße Verstöße Verstöße Verstöße 2012 1 Abgabe an die 1 Abgabe an die 4 mOndliehe Belehrung 0 Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaft 2013 0 1 Abgabe an die 2 mOndliehe Belehrung 3 Abgabe an die Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaft 2014 0 0 1 mOndliehe Belehrung 0 2015 0 0 1 mOndliehe Belehrung 1 Abgabe an die Staatsanwaltschaft 2016 0 0 2 mOndliehe Belehrung 1 Abgabe an die Staatsanwaltschaft 1. Halbjahr 2017 0 0 3 mOndliehe Belehrung, 0 1-mal Bußgeldverfahren - -- ----- 1/2 Anlage 2 zu Drs . 6/10151 Landkreis Leipzig Landkreis Nordsachsen Landkre is Mittelsachsen Landkreis Görlitz Jahr Anzahl Maßnahmen Anzahl Maßnahmen Anzahl Maßnahmen Anzahl Maßnahmen Verstöße Verstöße Verstöße Verstöße 1-mal Bußgeldverfahren, kostenpflichtige 2012 2 Abgabe an die 2 1-mal kostenpflichtige 0 1 Nachkontrolle, Staatsanwaltschaft Abgabe an Nachkontrolle Staatsanwaltschaft kostenpflichtige 1-mal amtliche Anordnung, amtliche Anordnung mit Nachkontrolle, 2013 2 1 0 2 amtliche Anordnung, 1-mal OWi-Verfahren Zwangsmittelandrohung Abgabe an Staatsanwaltschaft 1-mal kostenpflichtige 2-mal Abgabe an die 1-mal kostenpfl ichtige Nachkontrolle, kostenpflichtige 2014 3 Staatsanwaltschaft, 2 Nachkontrolle, 5 1-mal amtliche Anordnung, 1 Nachkontrolle, 1-mal amtliche Anordnung 1-mal amtliche Anordnung 1-mal Bußgeldverfahren, Abgabe an mit Zwangsmittelandrohung 2-mal Abgabe an Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaft 1-mal kostenpflichtige kostenpflichtige 2015 7 6-mal amtliche Anordnung, 0 4 Nachkontrolle, 2 Nachkontrolle, 1-mal OWi-Verfahren 2-mal amtliche Anordnung, Abgabe an 1-mal Bußgeldverfahren Staatsanwaltschaft 1-mal Abgabe an die amtliche Anordnung mit 2016 2 Staatsanwaltschaft, 1 0 0 1-mal amtliche Anordnung Zwangsmittelandrohung 1. Halbjahr 2017 0 0 0 0 ---- --~- ~- 2/2 2017-08-09T07:48:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes