STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10154 Thema: Betonzerfressendes aggressives Grundwasser beim Hafen¬ ausbau der Sächsischen Binnenhäfen Oberelbe GmbH (SBO) in Torgau (Landkreis Nordsachsen) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 65-1053/41/33 Dresden, 0 9. Aug. 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Torgauer Zeitung wurde am 30.06.2017 davon berichtet, dass die Bauarbeiten der Sächsischen Binnenhäfen Oberelbe GmbH (SBO) eine andere Bauweise verlangen, als ursprünglich angenommen. Dadurch erhöhen sich die Kosten für das Projekt um ca. das Doppelte. Als Grund für die Änderungen wird aggressives Grundwasser, welches den Beton zerfrisst, genannt. Der im Jahr 2014 begonnene Bau ruht deshalb seit 2015, soll aber bis 2018 abgeschlossen sein." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Um welche Stoffe handelt es sich in dem aggressiven Grund¬ wasser, die den Beton des neuen Bauwerkes zerfressen ha¬ ben? Die angefragten Angaben wurden bei der Sächsischen Binnenhäfen Oberel¬ be GmbH (SBO) abgefragt. Die nachfolgenden Ausführungen geben die dabei gewonnenen Informationen wieder. Im Hafen Torgau wurden bislang keine Bauwerke zerfressen. Bei dem be¬ probten Grundwasser handelt es sich um schwefelverbindungs- und kohlen¬ säurehaltiges Grundwasser. Das Wasser wurde nach DIN 4030 Teil 1 in die Kategorie betonangreifend (XA3) eingestuft. Zertifikat seit 200& audlt bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. 5TAATSM1NISTER1UIV1 FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 2: Wann wurden im Vorfeld der Bauarbeiten welche Wasserproben zur Untersuchung des vorhandenen Grundwassers genommen und mit welchem Ergebnis? (bitte alle auflisten) Baugrunduntersuchungen mit Bewertung der Betonaggressivität des Grundwassers liegen der Staatsregierung nicht vor. Der unteren Wasserbehörde liegt eine Grundwas¬ seranalyse vom 11. November 2015 vor. Diese wurde im Zusammenhang mit der Be¬ antragung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Bauwasserhaltung von der unteren Wasserbehörde gefordert und von der SBO übergeben. Darüber hinaus teilt die SBO mit, dass im Rahmen der Planung zu den Baumaßnah¬ men im September 2010 eine Beprobung des Grundwassers und des Hafenwassers erfolgte. Hierbei wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Im Zuge der Vorbereitung der bauseitigen Grundwasserhaltung erfolgte im November 2015 eine weitere Grundwas¬ serprobe, in deren Auswertung eine weitere Probenentnahme durch die SBO angeord¬ net wurde. Auflistung der Grundwasserbeprobungen gemäß den Angaben der SBO: • 17. September 2010 Grundwasserpasserprobe und Hafenwasserprobe nach DIN 4030 - Ergebnis nicht betonaggressiv • 6. November 2015 Grundwasserprobe an einem neu gebauten Grundwasser¬ pegel nach DIN 4030 - Ergebnis stark betonangreifend (Kategorie XA2) • 7. April 2016 Grundwasserprobe an zwei weiteren Pegeln nach DIN 4030 - Er¬ gebnis sehr stark betonangreifend (Kategorie XA3 und XA2) Frage 3: Welche weiteren schädlichen Auswirkungen sind von diesen Stoffen für die Umgebung zu erwarten und welche Wechselwirkungen beste¬ hen zwischen diesem relativ oberflächennahem Grundwasserkörper und dem Wasser der Elbe? Aktuell liegen für weitere schädliche Auswirkungen des Grundwassers keine Anhalts¬ punkte vor, wenn auch Einflüsse auf andere Gebäude, deren unterirdische Betonfun¬ damente im Grundwasserkontakt stehen, durch betonaggressives Grundwasser nicht ausgeschlossen werden können. Der Grundwasserleiter und das Wasser der Elbe stehen in hydraulischer Verbindung. Bei Mittel- und Niedrigwasser der Elbe fließt das Grundwasser in Richtung Hafenbe¬ cken bzw. in Richtung Elbe. Bei Hochwasser der Elbe kehrt sich dieser Zustand um und es kommt zu einer temporären Infiltration von Oberflächenwasser in den Grund¬ wasserleiter. Frage 4: Ist es möglich, dass diese Verunreinigung aus dem Elbwasser in das Grundwasser eingetragen wurde? Wenn ja, was könnte die Ursache für die Verunreinigung in der Elbe gewesen sein? Im Wasser der Elbe wurden in den vergangenen Jahren und aktuell weder pH-Werte im sauren Bereich (< pH 7) noch erhöhte Sulfatgehalte festgestellt. Gemäß den vorliegen¬ den Analysen zur Güteüberwachung der Elbe (Gütemessstellen OBF02550-Belgern Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SACHSEN Freistaat und OBF02810-Dommitzsch) wies die Elbe im Jahr 2016 z. B. pH-Werte zwischen 7,2 und 8,8 sowie Sulfatgehalte zwischen 52 mg/l und 77 mg/l auf. Eine Verunreinigung des Grundwassers aus dem Elbwasser kann daher ausgeschlossen werden. Frage 5: Ist davon auszugehen, dass die schädlichen Stoffe im Grundwasser¬ körper auch Auswirkungen auf das nur wenige Kilometer weiter südöst¬ lich liegende Trinkwassereinzugsgebiet der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH hat? Wenn ja, wie will man einer möglichen Ver¬ unreinigung des Trinkwassers entgegenwirken? Das Hafengebiet Torgau liegt trotz der räumlichen Nähe nicht im Einzugsgebiet der Wasserfassungen. Das den Brunnen zuströmende Wasser hat aufgrund der hydrauli¬ schen Fließbedingungen eine andere Herkunft und ist nicht mit dem im Bereich des Hafenbeckens anstehenden Grundwasser vergleichbar. Eine Beeinträchtigung der Wasserfassungen durch die im Hafengebiet vorgefundenen Stoffe kann aufgrund der hydrogeologischen Strömungsbedingungen und der auch durch Modellierungen bestätigten Einzugsgebietsgrenzen ausgeschlossen werden. Seite 3 von 3 2017-08-10T09:02:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes