STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1 01 59 Thema: Personen aus Sachsen bei Krawallen im Umfeld des G20- Gipfels in Hamburg — Festnahmen, Ermittlungen, Planung der Handlungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Unter der Überschrift ,G20 -Krawalle: Konsequenzen für linke Szene gefordert' meldete am 11. Juli 2017 um 17.26 die Deutsche Presseagentur dpa folgendes: Nach den schweren Ausschreitungen beim G20 -Gipfel in Hamburg wird der Ruf nach Konsequenzen auch für die linke Szene in Sachsen laut. Neben entsprechenden Zentren wie der Roten Flora in Hamburg und Gebäuden in Berlin müssten auch Einrichtungen in Leipzig geschlossen werden, forderte Bundesinnenminister Thomas de Maiziöre (CDU). ,So etwas, was es in Connewitz in Leipzig gibt, kann man nicht hinnehmen. Wenn das einmal eingerissen ist, ist das nicht so leicht wieder zu lösen.' Nach Gewaltexzessen in Hamburg müssten die aus Sachsen angereisten Straftäter ,identifiziert und schnellstmöglich einem Strafverfahren zugeführt werden', meinte der Innenexperte der CDU-Landtagsfraktion, Christian Hartmann. ,Es darf nicht sein, dass sich aus Sachsen kommende Straftäter, die sich in Hamburg als Schwerkriminelle betätigt haben, jetzt einen schlanken Fuß machen und sich aus ihrer Verantwortung stehlen.' Zahlen zu an den Hamburger Krawallen beteiligte Linksextremisten aus Sachsen konnten die Sicherheitsbehörden im Freistaat nicht nennen . Im Leipziger Stadtteil Connewitz gibt es jedoch eine starke Szene, die auch für die Proteste gegen G20 mobilisiert hatte." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/30/88 Dresden, . August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Frage 1: Wie viele Demonstrierende mit Wohnsitz in Sachsen haben an Versammlungen und Aufzügen gegen den und im Umfeld des G20 -Gipfels in Hamburg seit dem 3. Juli 2017 bis zum 10. Juli 2017 teilgenommen? (Bitte aufstellen nach Hauptund Nebenwohnsitz!) Frage 2: Wie viele Personen mit Wohnsitz in Sachsen sind während Versammlungen und Aufzügen gegen den und im Umfeld des G20 -Gipfels in Hamburg sowie in deren unmittelbarem oder mittelbarem Umfeld oder im Zusammenhang mit „Krawallen" während des G20 -Gipfels festgenommen worden? (Bitte aufstellen nach Hauptund Nebenwohnsitz, Datum und Grund der Festnahme und Dauer eventueller Gewahrsamnahme!) Frage 3: Gegen wie viele Personen mit Wohnsitz in Sachsen sind wegen welcher Straftatverdachte zu Straftaten während Versammlungen und Aufzügen gegen den und im Umfeld des G20 -Gipfels in Hamburg sowie in deren unmittelbarem oder mittelbarem Umfeld oder im Zusammenhang mit „Krawallen" während des G20- Gipfels Ermittlungsverfahren eingeleitet worden? (Datum der Einleitung, Straftatbeständen , Haupt- und Nebenwohnsitz!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, da der jeweilige Fragegegenstand im Zuständigkeitsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg liegt. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über welche Vorbereitungshandlungen in kulturellen, soziokulturellen oder gastronomischen Einrichtungen oder Räumen in der Stadt Leipzig zu welchen schweren Straftaten vor, die sich während des G20 -Gipfels oder während Versammlungen und Aufzügen gegen den und im Umfeld des G20 -Gipfels in Hamburg sowie in deren unmittelbarem oder mittelbarem Umfeld oder im Zusammenhang mit „Krawallen" während des G20 Gipfels ereigneten? (Bitte aufstellen nach Vorbereitungshandlungen, Datum der Vorbereitungshandlungen, Anzahl der Beteiligten, dazu eingeleiteten Ermittlungsverfahren (EV), Datum der Einleitung der EV, Straftatbeständen!) Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 5: In welchen Einrichtungen oder Räumen gemäß Fragen 4 fanden diese Vorbereitungshandlungen statt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Der Staatsregierung ist bekannt, dass die linksextremistische Szene in Leipzig gegen iden G29 -Gipfel in Hamburg mobilisiert hatte. Inwieweit sich nachweislich Personen aus Leipzig an den Ausschreitungen vor Ort beteiligt haben und welche Bezüge sich dabei nach eipzi ergeben, werden erst die Ergebnisse der Ermittlungen in Hamburg zeigen . ies sind noch nicht abgeschlossen, sodass die Fragen zum gegenwärtigen Zeitp nkt 4icht beantwortet werden können. Mit freundlichen Grüßen I MVku‘s Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-08-04T09:29:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes