STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10160 Thema: Konzert der Hamburger Elbphilharmonie für am Einsatz zum G20 -Gipfel beteiligte Polizisten und Partner Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Sender Deutschlandfunk meldete unter der Überschrift ,G20- Polizisten in Elbphilharmonie eingeladen': ,Die Hamburger Elbphilharmonie hat Polizisten, die beim G20 -Gipfel im Einsatz waren, zu einer Aufführung eingeladen. Wie das ,Hamburger Abendblatt' berichtet, sollen bei einem Klavierkonzert am Donnerstag alle 2.000 Plätze im großen Konzertsaal kostenlos an Beamte aus dem gesamten Bundesgebiet und ihre Partner vergeben werden. Hotelketten bieten Gratis -Übernachtungen an, in Kaufhäusern gibt es Rabatte. Bei den Ausschreitungen am Rande des 020 -Gipfels am vergangenen Wochenende waren fast 500 Polizisten verletzt worden.' (Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/hamburg-g20-polizisten-inelbphilharmonie -eingeladen.1939.de.html?drn:news_id=767467)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie vielen Bediensteten der sächsischen Polizei, die am Einsatz zur Absicherung des G20 -Gipfels beteiligt waren, wurde durch dienstliche Disposition die Teilnahme an dem in der Vorbemerkung genannten Sonderkonzert der Hamburger Elbphilharmonie ermöglicht? Frage 2: Wie viele Bedienstete der sächsischen Polizei nahmen das Angebot der Hamburger Elbphilharmonie an? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PB-1053/25/50 Dresden, Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Mit Blick auf § 42 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz — BeamtStG) vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), geändert durch Artikel 15 Abs. 16 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 263), und die auf dieser Grundlage erlassene Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Annahme von Belohnungen , Geschenken und sonstigen Vorteilen durch die öffentlich Bediensteten des Freistaates /Sachsen, (VwV Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile) vom 12. Oktober 2011, eändert durch VwV vom 5. Juli 2013 (SächsABI. S. 718) mit Wirkung vom 26. Juli 20j3, wurde den sächsischen Bediensteten untersagt, von den unterbreiteten Angebote Gebrauch zu machen. 1/ Mit firn lichen Grüßen u . MaYkus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-07-20T15:21:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes