STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Frank Heidan, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10162 Thema: Vereinheitlichung der Tarifsysteme im ÖPNV Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aktivitäten wurden durch die fünf Zweckverbände in den letzten Jahren unternommen, um ein einheitliches Ta¬ rifsystem in Sachsen zu schaffen? Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1053/42/26 Dresden, 0 9. Aug. 2017 Organisation, Planung und Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahver¬ kehrs (ÖPNV) obliegen gemäß sächsischem ÖPNV-Gesetz den kommuna¬ len Aufgabenträgern und deren Zusammenschlüssen. Der Freistaat Sachsen hat keinen direkten Einfluss auf die Dualität und Quantität der jeweiligen ÖPNV-Angebote und auf die Ausgestaltung der korrespondierenden Tarife. Die Tarifautonomie liegt allein bei den leistungserbringenden Verkehrsunter¬ nehmen sowie bei den relevanten Zweckverbänden. Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Zwischen den Jahren 1998 und 2002 führten die fünf sächsischen Zweck¬ verbände einheitliche Verbundtarife für den öffentlichen Nahverkehr ein. Seitdem besteht für den Fahrgast die Möglichkeit, innerhalb der jeweiligen Nahverkehrsräume mit einem Fahrschein alle Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbusse sowie alle Nahverkehrszüge zu nutzen. Verbundübergreifend wurden nachfolgend verschiedene Übergangstarife mit nach Nutzergruppen differenzierten tariflichen Ausgestaltungen entwickelt. Dies sind beispielsweise: Übergangstarif für den ehemaligen Landkreis Döbeln, Regionenticket Zwickau - Vogtland (Pilotprojekt), WO-ZVON-Übergangstarif, Elbe-Labe-Ticket, Euro-Neiße-Ticket und EgroNet-Ticket. Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Durch die zuständigen Verkehrsverbünde erfolgen kontinuierlich und systematisch Überprüfungen der Tarifstrukturen. Frage 2: Welche Vorschläge sind von Seiten des Ministeriums erarbeitet wor- Frage 3: Gab es Abstimmungen zwischen den Verantwortlichen im SMWA und Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Grundsätzlich wird auf den ersten Absatz der Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Arbeitsgruppe „Tarif & Vertrieb" der vom Sächsischen Staatsministerium für Wirt¬ schaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) ins Leben gerufenen ÖPNV-Strategiekommission beschäftigt sich intensiv mit den Themenfeldern „Tarifharmonisierung" sowie „Sachsen¬ tarif". Von den in der Arbeitsgruppe versammelten Fachleuten wird das Modell „Dachta¬ rif" favorisiert, welches für alle verbundübergreifenden Fahrten im ÖPNV zur Anwendung käme. Die Arbeit der AG wird über die Geschäftsstelle der Strategiekom¬ mission durch das SMWA begleitet. Gleichzeitig würde mit der Beibehaltung der Ver¬ bundtarife eine Berücksichtigung der regionalen Differenzen und Zuständigkeiten gewährleistet. Konkrete Flandlungsempfehlungen der ÖPNV-Strategiekommission wer¬ den Ende 2017 im Rahmen des Abschlussberichtes erwartet. Bereits für 2017 ist die Vereinheitlichung der Beförderungsbedingungen im Freistaat Sachsen geplant. Frage 4: Welche Vorschläge von den Zweckverbänden wurden genehmigt? Wel- Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ist gemäß Verordnung der Säch¬ sischen Staatsregierung und des SMWA über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Personenbeförderungsrechts (Sächsische Personenbeförderungszuständigkeitsverordnung ) zuständige Genehmigungsbehörde für Liniengenehmigungen und damit auch für die Tarifzustimmung. Vorschläge der Zweckverbände zur Vereinheitlichung der Tarifsysteme im ÖPNV lie¬ gen nach Aussage des LASuV nicht vor. Mit freundlichen Grüßen den? den Zweckverbänden? che wurden abgelehnt? Seite 2 von 2 2017-08-10T09:03:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes