STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10165 Thema: Krankenstand sächsischer Polizeibeamter 1. Halbjahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind die folgenden Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Stange in Drs. 6/3135 ist zu lesen: ,Quartalsweise liegen für die Bediensteten des Pol izeivollzugsdienstes kurzfristig verfügbare statistische Daten nur zur Anzahl der Erkrankungsfälle und der Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage sowie die daraus abzuleitenden prozentualen Gesamtkrankenstände und die prozentualen Krankenstände ohne Langzeiterkrankte (Erkrankungsdauer > 6 Wochen) vor."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der prozentuale Krankenstand der sächsischen Polizeivollzugsbediensteten im 1. Halbjahr 2017 dar? (Bitte aufschlüsseln in Anlehnung an Anlage 1 zu Drs. 6/2021 nach Dienststellen, Polizei Sachsen gesamt, 1. Halbjahr 2017, 1. Quartal 2017, 2. Quartal 2017, prozentualer Krankenstand aller Erkrankten, prozentualer Krankenstand Erkrankungsdauer > 6 Wochen!) Der prozentuale Krankenstand aller erkrankten Polizeivollzugsbediensteten in den fragegegenständlichen Zeiträumen stellt sich wie folgt dar: Dienststelle 1. Halbjahr I. Quartal II. Quartal Polizeidirektion Chemnitz 9,0 11,0 7,2 Polizeidirektion Dresden 9,5 10,2 8,9 Polizeidirektion Görlitz 10,5 11,5 9,4 Polizeidirektion Leipzig 10,2 11,4 9,2 Polizeidirektion Zwickau 7,9 9,1 7,9 Landeskriminalamt 7,2 9,3 3,2 Polizeiverwaltungsamt 6,7 6,3 7,6 Präsidium der Bereitschaftspolizei 6,3 7,4 5,4 Hochschule der Sächsischen 3,2 4,2 2,3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/%190 Dresden, . August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Polizei (FH) Gesamt 8,8 10,2 7,7 Freistaat SACHSEN Der prozentuale Krankenstand erkrankter Polizeivollzugsbediensteten mit Erkrankungsdauern von mehr als sechs Wochen in den fragegegenständlichen Zeiträumen stellt sich wie folgt dar: Dienststelle 1. Halbjahr I. Quartal Il. Quartal Polizeidirektion Chemnitz 2,9 4,0 1,8 Polizeidirektion Dresden 4,4 4,1 4,8 Polizeidirektion Görlitz 4,6 4,4 4,9 Polizeidirektion Leipzig 4,3 4,7 3,9 Polizeidirektion Zwickau 2,5 2,8 2,6 Landeskriminalamt 2,5 3,2 1,1 Polizeiverwaltungsamt 2,0 1,0 3,0 Präsidium der Bereitschaftspolizei 2,2 2,3 2,2 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 0,2 0,5 0,0 Gesamt 3,5 3,8 3,3 Frage 2: Wie stellt sich die Anzahl der Erkrankungsfälle der sächsischen Polizeivollzugsbediensteten im 1. Halbjahr 2017 dar? (Bitte aufschlüsseln in Anlehnung an Anlage 1 zu Drs. 6/2021 nach Dienststellen, Polizei Sachsen gesamt, 1. Halbjahr 2017, 1. Quartal 2017, 2. Quartal 2017, Erkrankungsfällen aller Erkrankten, Erkrankungsfällen ohne Langzeiterkrankte, Erkrankungsfälle der Langzeiterkrankten!) Hinsichtlich der Erkrankungsfälle aller Erkrankten erfolgt keine kontinuierliche differenzierte statistische Erfassung. Dauernd wird lediglich die Anzahl der Erkrankungsfälle insgesamt erfasst. Eine der Fragestellung entsprechend differenzierte Beantwortung wäre nur nach einer händischen Auswertung der sich zum großen Teil bereits in den einzelnen Personalakten befindlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des erfragten Zeitraums möglich. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil für eine weitergehende Beantwortung eine (überwiegend händische) Auswertung der Krankenunterlagen der rund 12.000 Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes der sächsischen Polizei für den fragegegenständlichen Zeitraum erforderlich wäre. Eine geschätzten Bearbeitungszeit je Personalakte von fünf Minuten vorausgesetzt, würde dies für die Beantwortung einen Zeitaufwand von rund 1.000 Stunden erforderlich machen. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzu- Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER11JM DES INNERN e FreistaatSACHSEN nehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis , dass aufgrund dieses Aufwands dies ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der mit der Personalverwaltung befassten Bereiche nicht möglich wäre. Unter Beachtung der vorangehenden Ausführungen stellt sich die Anzahl der Erkrankungsfälle im fragegegenständlichen Zeitraum wie folgt dar: Dienststelle 1. Halbjahr I. Quartal II. Quartal Polizeidirektion Chemnitz 2.011 1.210 801 Polizeidirektion Dresden 3.508 1.952 1.556 Polizeidirektion Görlitz 1.681 1.003 678 Polizeidirektion Leipzig 4.894 2.827 2.067 Polizeidirektion Zwickau 1.156 675 481 Landeskriminalamt 901 618 283 Polizeiverwaltungsamt 118 63 55 Präsidium der Bereitschaftspolizei 1.862 1.140 722 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 413 270 143 Gesamt 16.544 9.758 6.786 Frage 3: Wie stellt sich die Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage der sächsischen Polizeivollzugsbediensteten im 1. Halbjahr 2017 dar? (Bitte aufschlüsseln in Anlehnung an Anlage 1 zu Drs. 6/2021 nach Dienststellen, Polizei Sachsen gesamt, 1. Halbjahr 2017, 1. Quartal 2017, 2. Quartal 2017, krankheitsbedingten Fehltagen aller Erkrankten, krankheitsbedingten Fehltagen ohne Langzeiterkrankte, krankheitsbedingten Fehltagen der Langzeiterkrankten!) Die Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage der sächsischen Polizeivollzugsbediensteten stellt sich im fragegegenständlichen Zeitraum wie folgt dar: Alle Erkrankten Dienststelle 1. Halbjahr I. Quartal II. Quartal Polizeidirektion Chemnitz 26.952 16.344 10.608 Polizeidirektion Dresden 38.733 20.611 18.122 Polizeidirektion Görlitz 23.818 13.235 10.583 Polizeidirektion Leipzig 48.460 26.789 21.671 Polizeidirektion Zwickau 14.846 8.509 6.337 Landeskriminalamt 7.859 4.998 2.861 Polizeiverwaltungsamt 1.346 596 750 Präsidium der Bereitschaftspolizei 15.325 8.815 6.510 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 1.867 1.198 669 Gesamt 179.206 101.095 78.111 Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Ohne Langzeiterkrankte Dienststelle 1. Halbjahr I. Quartal II. Quartal Polizeidirektion Chemnitz 18.273 10.391 7.882 Polizeidirektion Dresden 20.791 12.391 8.400 Polizeidirektion Görlitz 13.264 8.199 5.065 Polizeidirektion Leipzig 28.140 15.743 12.397 Polizeidirektion Zwickau 10.129 5.899 4.230 Landeskriminalamt 5.144 3.282 1.862 Polizeiverwaltungsamt 957 505 452 Präsidium der Bereitschaftspolizei 9.980 6.098 3.882 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 1.732 1.063 669 Gesamt 108.061 63.222 44.839 Nur Langzeiterkrankte Dienststelle 1. Halbjahr I. Quartal II. Quartal Polizeidirektion Chemnitz 8.679 5.953 2.726 Polizeidirektion Dresden 17.942 8.220 9.722 Polizeidirektion Görlitz 10.554 5.036 5.518 Polizeidirektion Leipzig 20.320 11.046 9.274 Polizeidirektion Zwickau 4.717 2.610 2.107 Landeskriminalamt 2.715 1.716 999 Polizeiverwaltungsamt 389 91 298 Präsidium der Bereitschaftspolizei 5.345 2.717 2.628 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 135 135 0 Gesamt 71.145 37.873 33.272 Freistaat SAC1-I SEN Frage 4: Wie viele Beamtinnen und Beamte des sächsischen Polizeivollzugsdienstes waren im 1. Halbjahr vorübergehend dienstunfähig (mehr als drei Monate, weniger als zwei Jahre), dauerhaft dienstunfähig, und bei wie vielen dienstunfähigen Beamtinnen und Beamten erforderten die auszuübenden Funktionen die besonderen gesundheitlichen Anforderungen zum Polizeivollzugsdienst nicht mehr uneingeschränkt ? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen!) Eine kontinuierliche statistisch auswertbare Zählung vorübergehend dienstunfähiger Beamter des sächsischen Polizeivollzugsdienstes erfolgt nicht. Erfasst werden lediglich Erkrankungsfälle, diese jedoch auch nicht bezogen auf (einzelne) Personen. Eine Erhebung der Anzahl der Beamten des sächsischen Polizeivollzugsdienstes, die länger als drei Monate den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügen, erfolgt einmal jährlich zum Stichtag 31. Dezember. Klarstellend e dist arauf hinzuweisen, dass solche Beamten im Rahmen der ihnen verbliebenen Leistu sfäljigkeit Dienst verrichten. Es wird dazu auch auf die Antwort der Staatsregierung f di0 Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/9453 verwiesen. Im VVIhiteribn wird auf die Antwort auf die Frage 2, Absätze 1 und 2 verwiesen. Mit frieunblichen Grüßen Markus Ulbig Seite 4 von 4 2017-08-10T08:40:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes