STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10173 Thema: Beteiligung von Strukturen und Personen aus Sachsen an den Ausschreitungen in Hamburg Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Beteiligung von wie vielen Personen und welchen Strukturen jeweils welchen politischen Lagers aus welchen Orten Sachsens am Protestgeschehen im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel in Hamburg? Frage 2: Welche Straftaten aufgrund welchen Sachverhalts wurden im Zusammenhang mit den AnsammlungenNersammlungen/Auseinandersetzungen /Ausschreitungen rund um den G20 -Gipfel in Hamburg angezeigt oder registriert, bei denen es sich bei den Beschuldigten um Personen handelt, die ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und in welchen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? (Bitte auch die Anzahl, politisches Lager der bekannten/unbekannten Beschuldigten angeben.) Frage 3: In welchen Postleitzahlgebieten haben die in Nr. 2 erfragten Beschuldigten jeweils ihren Wohnsitz. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/30/109 7 Dresden, . August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTEMM DES INNERN Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts - und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 000, 671). LetzWres ist vorliegend der Fall, da der jeweilige Fragegegenstand im Zuständigkeitsber 4h cl,är Freien und Hansestadt Hamburg liegt. Mit freurjdlighen Grüßen Märkut s Ulbi Freistaat SAC1-ISEN Seite 2 von 2 2017-08-04T09:30:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes