STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe!, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10174 Thema: Straftaten durch MITAs (Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber ) 2. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im 2. Quartal 2017 waren MITAs als Tatverdächtige beteiligt? (Bitte aufschlüsseln nach Deliktsgruppen; Landkreisen /Kreisfreien Städten und Beteiligung der MITAs (kumulativ)!) Für den Tatzeitraum 1. April bis 30. Juni 2017 wurden im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) 1.083 Straftaten erfasst, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger als MITA registriert ist. In der Tabelle wurden die Schlüsselzahlen für die Straftatenobergruppen wie folgt verwendet: 0 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2 Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit 3 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 4 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 5 Vermögens- und Fälschungsdelikte 6 sonstige Straftatbestände StGB 7 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze 9 Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen V Verkehrsstraftaten Freistaat SAC1-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/30/108 Dresden, . August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN e FreistaatSACHSEN Die Darstellung der Straftaten nach Landkreisen/Kreisfreien Städten sowie nach Deliktgruppen ist in der folgenden Tabelle ersichtlich: Landkreis/Kreisfreie Stadt 0 1 2 3 4 5 6 7* 9 V Chemnitz, Stadt - 3 24 44 4 16 16 13 - 1 Erzgebirgskreis - - 9 6 1 - 6 1 - 2 Mittelsachsen - 3 19 8 6 1 11 5 - - Vogtlandkreis - - 7 14 7 - 8 3 - 1 Zwickau - - 13 9 1 2 7 4 - - Dresden, Stadt - 4 39 75 26 13 35 48 2 3 Bautzen - - 14 8 - - 24 4 - 7 Görlitz - - 3 4 3 1 - - - - Meißen - - 10 11 1 2 5 9 - 7 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge - - 6 1 - 2 6 2 - - Leipzig, Stadt 1 2 49 107 52 24 60 68 - 11 Leipzig - - 13 7 1 1 10 - 1 2 Nordsachsen - 1 9 2 - - 8 4 - - Gesamt 1 13 215 296 102 62 196 161 3 34 * ohne ausländerrechtliche Verstöße Frage 2: Wie viele Asylbewerber sind derzeit in Sachsen als Intensivstraftäter erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis/Kreisfreier Stadt und Herkunftsland!) Mit Stand vom 13. Juli 2017 sind im Freistaat Sachsen 729 Zuwanderer als MITA erfasst. Für die Einstufung als „MITA" werden nicht ausschließlich Personen mit dem Aufenthaltsstatus „Asylbewerber" betrachtet, sondern auch Personen mit dem Aufenthaltsstatus „International /national Schutzberechtigte (Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote) und Asylberechtigte", „Duldung (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens)", „Kontingentflüchtlinge" oder „Unerlaubter Aufenthalt" berücksichtigt . Diese gliedern sich wie folgt auf die Landkreise/Kreisfreien Städte (Aufenthaltsort): Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl Chemnitz, Stadt 70 Erzgebirgskreis 39 Mittelsachsen 44 Vogtlandkreis 39 Zwickau 27 Dresden, Stadt 155 Bautzen 47 Görlitz 18 Meißen 39 Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 29 Leipzig, Stadt 136 Leipzig 50 Nordsachsen 36 Gesamt 729 Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Staatsangehörigkeit Anzahl Libyen 155 Tunesien 118 Marokko 105 Georgien 79 Syrien, Arabische Republik 61 Afghanistan 32 Russische Föderation 24 Irak 23 Algerien 19 Indien 16 Pakistan 13 Kosovo 10 Somalia 10 Libanon 9 Iran, Islamische Republik 8 Serbien 8 Ukraine 8 Albanien 6 Eritrea 6 Türkei 5 Ägypten 2 Gambia 2 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 2 Aserbaidschan 1 Bangladesch 1 Belarus 1 Benin 1 Bosnien und Herzegowina 1 Kasachstan 1 Kasachstan, Russische Föderation 1 Peru 1 Gesamt 729 Seite 3 von 5 STAATSM1N1STER1IJM DES INNERN Freistaat SADA SEN Frage 3: Wie viele in Sachsen registrierte MITAs sind derzeit inhaftiert? (Bitte aufschlüsseln nach zuständigem Gerichtsbezirk und Herkunftsland!) Mit Datenbestand vom 14. Juli 2017 befanden sich 141 MITA in Haft. Angaben zum zuständigen Gerichtsbezirk liegen in den Polizeilichen Auskunftssystemen nicht vor. Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 3 Albanien 1 Algerien 10 Bangladesch 1 Benin 1 Eritrea 1 Georgien 8 Indien 4 Irak 4 Kosovo 1 Libyen 28 Marokko 24 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 1 Pakistan 1 Russische Föderation 9 Serbien 1 Somalia 2 Syrien, Arabische Republik 7 Türkei 2 Tunesien 30 Ukraine 2 Gesamt 141 Frage 4: Wie viele MITAs sind im laufenden Jahr freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Ausreisezielland!) Im ersten Halbjahr 2017 wurden 1.265 Asylbewerber nach § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) abgeschoben bzw. reisten nach § 58 Abs. 3 AufenthG überwacht aus. Zudem wurden in diesem Zeitraum insgesamt 713 freiwillige Ausreisen aus Sachsen nach dem REAG1/GARP2-Programm der International Organization for Migration (I0M) bewilligt . 1 Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany 2 Government Assisted Repatriation Program Seite 4 von 5 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 S. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). In den Statistiken der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) wird die MITA-Eigenschaft nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage kann daher nur nach händischer Einzelbearbeitung der o. a. 1.265 Akten erfolgen. Es müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach der MITA-Eigenschaft gesucht bzw. hierzu jeweils im Einzelfall Anfragen an die Polizei gerichtet, auf die Beantwortung dieser Anfragen gewartet und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Akte ein Gesamtaufwand allein für die ZAB von durchschnittlich vier Stunden zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 5.060 Arbeitsstunden . Das bedeutet, dass ein Sachbearbeiter bei einer 40 -Stunden -Woche mit der / 0( Beantw rtung über 126,5 Wochen beschäftigt wäre. Dieses Personal stünde für Kernaufgaben er ZAB dann nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung m her bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Frag ech einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung ande rs its zu dem Ergebnis, dass eine solche aufwendige Recherche unverhältnismäßig d ne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der ZAB nicht zu leisten ist. Mi frieurldlicben Grüßen Markus Ulbig Seite 5 von 5 2017-08-10T08:39:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes