STAATSMINISTER1 UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10176 Thema: Rückkehrberatung für abgelehnte Asylbewerber 1. Halbjahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Teams mit jeweils wie vielen Mitarbeitern der mobilen Rückkehrberatung gibt es derzeit? (Bitte aufschlüsseln nach Standorten bzw. Einsatzgebiet/Erstaufnahmeeinrichtungen!) In den Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen waren im ersten Halbjahr 2017 zwei Teams mit je zwei Mitarbeitern in der mobilen Rückkehrberatung tätig. Frage 2: Wie hoch sind die Kosten der mobilen Rückkehrberatung im 1. Halbjahr 2017 für den Freistaat Sachsen? Die Kosten für die mobile Rückkehrberatung belaufen sich im 1. Halbjahr 2017 auf 136.591,00 EUR. Diese konnten abschließend ermittelt werden, da die Rechnungen für Januar bis Juni 2017 vorgelegt wurden. Ergänzend zu der Antwort der Staatsregierung auf die Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/8208 wird mitgeteilt, dass nach Vorlage der Rechnungen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2016 im 2. Halbjahr Kosten für die mobile Rückkehrberatung in Höhe von 67.306,46 EUR entstanden sind. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/31/13 Dresden , /(,(. August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele abgelehnte Asylbewerber haben die mobile Rückkehrberatung im 1. Halbjahr 2017 in Anspruch genommen? Im Rahmen der mobilen Rückkehrberatung wurden im ersten Halbjahr 2017 143 Erstberatungsgespräche mit 234 abgelehnten Asylbewerbern (143 erwachsene Antragsteller zuzüglich 91 minderjähriger Familienangehöriger) in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt. Frage 4: Wie viele abgelehnte Asylbewerber, die die mobile Rückkehrberatung in Anspruch genommen haben, sind tatsächlich im 1. Halbjahr 2017 in ihre Heimat freiwillig zurückgekehrt bzw. aus der Bundesrepublik Deutschland ausgereist (freiwillige Ausreise)? In den ersten sechs Monaten 2017 kehrten 122 abgelehnte Asylbewerber (71 Erwachsene , 51 Minderjährige) mit Hilfe der mobilen Rückkehrberatung in ihre Heimatländer zurück; 29 Personen (14 Erwachsen, 15 Minderjährige) reisten ohne finanzielle Unterstützung der Internationalen Organisation für Migration (I0M) aus. Frage 5: Wie viele abgelehnte Asylbewerber haben die vom Integrationsministerium finanzierten Rückkehrberatungen in den Kommunen im 1. Halbjahr 2017 in Anspruch genommen? Wie viele davon wiederum sind tatsächlich freiwillig ausgereist ? Eine Abfrage bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten brachte folgendes Ergebnis: Landkreis/ Kreisfreie Stadt Anzahl der Personen, die die Rückkehrberatung in Anspruch genommen haben Anzahl der freiwilligen Ausreisen Chemnitz 24 4 Dresden 38 9 Stadt Leipzig 147 83 Bautzen 209 24 Erzgebirgskreis* mind. 58 (gesamt beraten: 158) 58 (gesamt ausgereist) Görlitz 57 11 Leipzig (LK) 288 63 Meißen** 19 8 Mittelsachsen 39 5 Nordsachsen*** 65 54 Sächs. Schweiz- Osterzgebirge*** 100 22 Vogtlandkreis 107 20 Zwickau 98 50 Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN * Die Erfassung des Aufenthaltsstatus erfolgt erst seit April 2017. Die Unterscheidung zwischen abgelehnten oder im Verfahren befindlichen Asylbewerbern ist daher nur für das 2. Quartal 2017 möglich ** Im 1. Quartal 2017 erfolgte noch keine genaue Dokumentation der Beratungen. Die Angaben beziehen sich daher nur auf das 2. Quartal 2017. ***Es sind nur die Angaben der Beratungen und freiwilligen Ausreisen gesamt bekannt (d.h. nicht nur auf den Personenkreis der abgelehnten Asylbewerber beschränkt). Die A hörd tunA gaVen beruhen auf den entsprechenden Meldungen der unteren Ausländerbeweit diese dem Staatsministerium des Innern zum Zeitpunkt der Beantworleinen Anfrage vorlagen. Mit fileuntilichen Grüßen Mai)kus Ulbig Seite 3 von 3 2017-08-15T09:02:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes