STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10183 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der Sächsischen Polizei im Juni 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der Sächsischen Polizei im Monat Juni 2017 nicht, die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten ? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz 12 davon Polizeirevier Freiberg 4 Polizeidirektion Dresden 10 davon Polizeirevier Pirna 1 Polizeidirektion Görlitz 16 Polizeidirektion Leipzig 17 Polizeidirektion Zwickau 10 davon Polizeirevier Auerbach Polizeirevier Zwickau 1 1 Landeskriminalamt 127 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 2 Präsidium der Bereitschaftspolizei 117 Polizeiverwaltungsamt 8 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/384,01 Dresden, . August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im Juni 2017 war bei 292 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1 i.V.m. Frage 2) wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat Juni 2017 erfolgte in 13 Fällen eine Mehrarbeitsvergütung. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im Juni 2017 eine Mehrarbeitszeit von 5 Stunden in der monatlieen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten MehrarMitsstunden verfallen sind? t/In 38 r äll wurde im Juni 2017 Mehrarbeit geleistet, ohne dass eine Mehrarbeitszeit von hr Is fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus erreicht wurd Mit ifl unillichep Grüßen \Ma us Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-08-10T08:38:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes