STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlitzer, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10188 Thema: Bedrohung und Einschüchterungen gegenüber Vermietern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Bedrohungen und Einschüchterungen gegenüber Vermietern , die ihre Räumlichkeiten für die Durchführung von Partei-, Fraktions - oder Wahlkampfveranstaltungen in Sachsen zur Verfügung stellten bzw. stellen wollten, sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2014 und Parteizugehörigkeit des Mieters aufschlüsseln) Frage 2: Wie viele Beschädigungen oder Zerstörungen von Mietobjekten, die zu Partei-, Fraktions- oder Wahlkampfveranstaltungen genutzt wurden bzw. werden sollten, sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2014 und Parteizugehörigkeit des Mieters aufschlüsseln ) Frage 3: Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele Partei-, Fraktions- oder Wahlkampfveranstaltungen in den dazu angemieteten Räumlichkeiten aufgrund der Bedrohungslage abgesagt oder räumlich und/oder zeitlich verschoben wurden und wie und durch wen die betroffenen Vermieter bisher entschädigt wurden? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2014 und Parteizugehörigkeit des Mieters aufschlüsseln) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/30/94 Dresden, /u.August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden mit welchen Ergebnissen hinsichtlich der mit den Fragen 1 und 2 abgefragten Taten durchgeführt? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Jahren seit 2014, Straftat, Parteizugehörigkeit des Mieters, Einordnung PMK — wenn möglich Vorgehen aus welcher politischen motivierten Personengruppe, Ermittlungserfolge und Ausgang des Verfahrens mit jeweiliger Rechtsgrundlage) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die nachfolgenden Angaben für das Jahr 2017 basieren auf den beim Landeskriminalamt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch Motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Stand vom 24. Juli 2017 eingegangenen Erstmeldungen der Polizeidienststellen und haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Die Fallzahlen für die Jahre 2014 bis 2016 beruhen jeweils auf dem statistischen Jahresabschluss . Für die Beantwortung der Fragen 1 und 2 wurden als Suchkriterien das Themenfeld „Innen- u. Sicherheitspolitik (Parteiveranstaltungen)", welches zum 1. Januar 2016 eingeführt wurde, sowie das Themenfeld „Innen- u. Sicherheitspolitik (Parteitag)" genutzt. Für den angefragten Zeitraum liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor und es wurden keine Maßnahmen durchgeführt. Frage 5: Welche präventiven Maßnahmen ergreift die Staatsregierung in diesem Zusammenhang ? Konkrete Präventionsangebote im Sinne der Fragestellung gibt es nicht. Die Polizeilichen Beratungsstellen beraten Hauseigentümer auf Nachfrage individuell vor Ort zum Einbruchschutz sowie zum Schutz vor Vandalismus und Graffiti. Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen berät in den gesetzlich geregelten Fällefi auf Wunsch staatliche und nichtstaatliche Akteure über relevante extremismusbezqger Erkenntnisse und unterrichtet zudem auch die Öffentlichkeit gemäß § 15 Säc sis hes Verfassungsschutzgesetz. Mit freulndlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-08-15T08:38:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes