STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlitzer, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10189 Thema: Angriffe auf und Blockade von Veranstaltungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf den beim Landeskriminalamt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch Motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Stand vom 25. Juli 2017 eingegangenen Erstmeldungen der Polizeidienststellen und haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Für die Beantwortung der Frage 3 wurden als Suchkriterien das Themenfeld „Innen- u. Sicherheitspolitik (Parteiveranstaltungen)", welches zum 1. Januar 2016 eingeführt wurde, sowie das Themenfeld „Innen- u. Sicherheitspolitik (Parteitag)" genutzt. Frage 1: Wie viele strafrechtlich und zivilrechtlich relevante Angriffe auf und Blockaden von Konferenzen, Tagungen, Treffen und sonstigen geschlossenen Veranstaltungen in Sachsen, an denen Politiker teilgenommen haben, sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Jahren seit 2014, Veranstaltungen und Parteizugehörigkeit der teilnehmenden Politiker). Frage 2: Wie viele strafrechtlich und zivilrechtlich relevante Angriffe auf und Blockaden von öffentliche Veranstaltungen in Sachsen, an denen Politiker teilgenommen haben, sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Jahren seit 2014, Veranstaltungen und Parteizugehörigkeit der teilnehmenden Politiker) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/30/99 Dresden, J . August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Freistaat SACHSEN AngabenAngaben zu konkreten Veranstaltungen werden im KPMD-PMK nicht erfasst. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 3: Wie viele strafrechtlich und zivilrechtlich relevante Angriffe auf und Blockaden von Partei- und Fraktionsveranstaltungen in Sachsen, sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Jahren seit 2014, Veranstaltungen und Parteizugehörigkeit der teilnehmenden Politiker) Frage 4: Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden mit welchen Ergebnissen hinsichtlich der mit den Fragen 1, 2 und 3 abgefragten Taten durchgeführt? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Straftat, Parteizugehörigkeit des Mieters, Einordnung PMK — wenn möglich Vorgehen aus welcher politischen motivierten Personengruppe, Ermittlungserfolge und Ausgang des Verfahrens mit jeweiliger Rechtsgrundlage jährlich seit 2014). Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Für die Zeit seit dem Jahr 2014 wurden keine Straftaten, die sich gegen Partei- und Fraktionsveranstaltungen in Sachsen richteten, registriert. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 5: Welche präventiven Maßnahmen ergreift die Staatsregierung in diesem Zusammenhang ? Grundsätzlich ist der Veranstalter für die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf seiner Veranstaltung zuständig. Sollte dieser nicht allein in der Lage sein, die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten, erfolgt die Unterstützung durch die örtlichen Polizeidienststellen . Sofern Politiker, die aufgrund ihres Gefährdungsgrades als Schutzperson eingestuft wurden, an Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung teilnehmen, werden verschiedenste polizeiliche Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Schutzperson durchgeführt, u. a. Erteilung von Zugangsberechtigungen, Einlasskontrollen, Personenschutzmaßnahmen . Dast an samt für Verfassungsschutz Sachsen berät in den gesetzlich geregelten Fäll a f deren Wunsch staatliche und nichtstaatliche Akteure über relevante extremis us ezogene Erkenntnisse und unterrichtet zudem auch die Öffentlichkeit gemäß § 1 Sä hsisches Verfassungsschutzgesetz. Mit freuridliclien Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-08-10T08:37:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes