STAATSM1NISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlitzer, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10192 Thema: Cyberattacken im Rahmen der Bundestagswahl 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind der Staatsregierung Cyberattacken zur Einflussnahme auf die Bundestagswahl 2017 bekannt? Frage 2: Falls die Frage 1 bejaht wurde: a) Wer wurde als Urheber der Cyberattacke festgestellt, b) wer / was war das Ziel der Cyberattacke, c) welchen konkreten Zweck hatte die Cyberattacke und wurde der Zweck erreicht, d) wie gestaltete sich die Cyberattacke? Frage 3: Was wurde von wem konkret gegen die Cyberattacke unternommen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Der Staatsregierung sind bisher keine Cyberattacken zur Einflussnahme auf die Bundestagswahl 2017 bekannt. Frage 4: Welche Präventiven Maßnahmen hat die Staatsregierung vor der Bundestagswahl 2017 ergriffen, um Cyberattacken einzudämmen? Die Sächsische Staatsregierung misst dem Schutz der IT-Infrastruktur vor Angriffen aus dem Cyberraum generell eine hohe Bedeutung zu. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/30/111 Dresden,/1 . August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN e FreistaatSACHSEN Grundsätzlich können Cyberattacken über das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN) mit seiner Kopfstelle erkannt und abgewehrt werden. Bei der Weiterentwicklung des SVN zum neuen SVN 2 wurde Wert darauf gelegt, die Schutzeinrichtungen nochmals auszubauen . Bis das SVN 2 zur Verfügung steht, hat das Staatsministerium des Innern, insbesondere vor dem Hintergrund des IMK-Vorsitzes und der Bundestagswahl, für seinen Geschäftsbereich ein spezielles Schutzsystem aufgebaut, das den Anforderungen des SVN 2 grundsätzlich entspricht. Als weitere Schutzmaßnahme wurde die Nutzung von Speicherdiensten, E-Mail auf Web -Basis (web.de, gmx.de usw.) sowie von Werbenetzwerken technisch unterbunden . Analysen in den letzten Jahren zeigten, dass über diese Wege Schadsoftware unbemerkt in die Netze der Landesverwaltung gelangt ist. Um eine wirksame Erkennung von Spionageaktivitäten in den Netzen der Landesverwaltung zu ermöglichen, wurde im Staatsministerium des Innern die Anwendung „HoneySens" entwickelt. Sie ermöglicht die Erkennung und Meldung von unerlaubten Netzwerkzugriffen innerhalb des Netzes der Landesverwaltung und schützt so beispielweise vor Trojanern, die Daten von Dateiservern entwenden wollen. Durch die gemeinsam mit dem Hasso-Plattner-Institut in Potsdam entwickelte Anwendung „Identity Leak Checker" können Hinweise erlangt werden, ob und welche dienstlichen Zugangsdaten in gestohlenen Datenbeständen auftauchen. Damit kann die Landesverwaltung schnell reagieren und den Missbrauch dieser Daten durch Dritte minimieren . Die beschriebenen Schutzmaßnahmen wirken möglichen Cyberattacken auch im Zusammenhang mit den Bundestagswahlen entgegen. Frage 5: Welche Konsequenzen für zukünftige Wahlen zieht die Staatsregierung im Hinblick auf mögliche Cyberattacken? Es ist z» erwarten, dass sich die Angriffsmethoden bei Cyberattacken fortentwickeln. Daher • t es für die Sicherheit nicht nur von Wahlen, sondern für die Daten der Landesverwal ,ung insgesamt essentiell, auch künftig mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten . Au' s dieisem Grund werden die bestehenden Schutzmaßnahmen kontinuierlich auf ihre Wirksenkeit geprüft und bei Bedarf fortgeschrieben. 7, Mit freundlichen Grüßen ' - Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-08-01T12:22:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes