STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS |fir Zeichen Postfach 10 0910|01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.50-60/1021/2 Dresden, l&Jf Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1021 Thema: Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung zum Modellprojekt „Schule mit besonderem pädagogischen Profil/Gemeinschafts-schule“ Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann sind weitere Zwischenarbeitsstände bzw. der Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung zum Modellprojekt „Schule mit besonderem pädagogischen Profil/Gemeinschaftsschulen“ geplant? Entsprechend den Leitlinien und dem Rahmen für Gemeinschaftsschulen vom 15.07.2005 sichert das Sächsische Staatsministerium für Kultus die wissenschaftliche Begleitung der Schulversuche „Schule mit besonderem pädagogischen Profil/Gemeinschaftsschule“. Die wissenschaftliche Begleitung wurde der TU Dresden, Fakultät Erziehungswissenschaften, Herrn Prof. Dr. Melzer, übertragen. Die siebente Dokumentation „Fortführung des Zwischenarbeitsstandes -Ergebnisse der Untersuchungen in Kohorte II, Jahrgang B und III (Längsschnitt), Untersuchungswelle 2013/2014“ vom 12.11.2014 wurde am 27.11.2014 den beteiligten Schulen, der Schulaufsicht und den Schulträgern der Schulversuchsschulen vorgestellt und am 05.12.2014 auf dem Sächsischen Bildungsserver unter http://www.schule.sachsen.de/2405.htm veröffentlicht. Die bisherigen Dokumentationen sind an gleicher Stelle veröffentlicht. Weitere Dokumentationen zur wissenschaftlichen Begleitung sind für das Schuljahr 2014/2015 bis zum 31.08.2015 und für das Schuljahr 2015/2016 bis zum 31.08.2016 vorgesehen. Verkehrsverbindung; 0 . 4 Zu erreichen mit den Straßenbeite 1 von 3 bahnlinien 3,7,8 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium för Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die wissenschaftliche Begleitung wird mit Vorlage der Abschlussdokumentation zum 31.10.2016 beendet. Frage 2: Welche wesentlichen Ergebnisse des Schulversuchs haben die bisherigen Zwischenarbeitsstände aufgezeigt? Die bisherigen Ergebnisse belegen einige konzeptbezogene partielle, aber keine generellen Vorteile der Schulversuchsschulen gegenüber den Vergleichsschulen. Die Schulversuchsschulen werden von den Schülern häufig positiver bewertet als die Vergleichsschulen. Dabei ist der Abfall dieser Bewertung im Längsschnitt und auch im Querschnitt zumeist deutlicher als bei den Vergleichsschulen. Bei Schulversuchsschulen mit Unterrichtsangeboten auf gymnasialem oder erweitertem Anforderungsniveau sind für Schüler im Realschulbildungsgang die mittleren Schuljahresendnoten häufig schlechter ausgefallen als an den Vergleichsoberschulen und Oberschulen insgesamt. In den Ergebnissen kommen auch die besondere Stellung des Chemnitzer Schulmodells und der Nachbarschaftsschule Leipzig zum Tragen, welche sich durch ihre von den anderen Schulversuchsschulen abweichenden pädagogischen Konzepte (Aufnahme von Schülern bereits in Klassenstufe 1, Zusammenführung von Grund- und Oberschule, kein gymnasiales Anforderungsniveau) und eine bereits seit 1990 auch in der Öffentlichkeit bekannte engagierte und innovative pädagogische Arbeit sowie die Möglichkeit einer Schülerauswahl von den anderen untersuchten Schulen unterscheiden. Frage 3: Inwieweit wurden und werden die Ergebnisse des Schulversuchs bei der Weiterentwicklung des Regelschulsystems berücksichtigt? Durch Schulversuche sollen neue pädagogische und organisatorische Konzepte erprobt und damit Grundlagen für die Weiterentwicklung des Schulwesens geschaffen werden. Die durch die wissenschaftliche Begleitung der TU Dresden und das schulauf-sichtliche Begleitprogramm ermittelten Ergebnisse geben einerseits Hinweise für die Einwicklung der einzelnen Schulversuchsschule und werden andererseits in den Prozess der Weiterentwicklung der Oberschulen einbezogen. Von Beginn an wurden mit den Schulversuchsschulen und den Schulträgern Gespräche geführt, um Schwerpunkte der Weiterentwicklung zu kommunizieren. Mit der Änderung der Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen zum 01.08.2011 sind bereits Ergebnisse der Schulversuchsschulen berücksichtigt worden. Dazu gehören das Angebot der zweiten Fremdsprache ab Klassenstufe 6, die Variierung der abschlussbezogenen Differenzierung auf der Basis schuleigener Konzepte und die Angebote für besonders leistungsbereite Schüler. Damit können wesentliche Elemente der pädagogischen Konzepte der Schulversuchsschulen auch für Klassen außerhalb des Schulversuchs in der Regel weitergeführt werden. Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit wurden ebenfalls weiterentwickelt. Es besteht die Möglichkeit, von jeder Oberschule unter bestimmten Voraussetzungen nach jeder Klassenstufe an ein Gymnasium zu wechseln. Die Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung wurde dazu entsprechend angepasst. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Weitere Ergebnisse werden möglicherweise erst nach Abschluss der Schulversuche im Hinblick auf ihre Relevanz für die Regelpraxis zu diskutieren sein. Mit freundlichen Grüßen /. 4/ ,.v4 ^ .... Brunhild Kurth Seite 3 von 3