STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10211 Thema: Taxifahrten von Asylbewerbern zu Behörden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Asylbewerber konnten laut MDR Bericht über geraume Zeit Taxifahrten , teils auch über mehrere dutzend Kilometer zum BAMF Chemnitz mit teils hohen Kosten in Anspruch nehmen, was auch vom Bund der Steuerzahler gerügt wurde. Die Fahrten hätte es nur in begründeten Ausnahmefällen geben dürfen. Von der zuständigen Behörde wurde versprochen, dass eine Nachbesserung in dieser Hinsicht erfolgt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kosten sind durch Taxifahrten von Asylbewerbern im Jahr 2016 und im 1. Halbjahr 2017 entstanden? (Bitte monatlich aufschlüsseln und Durchschnittspreis je Fahrt angeben) Die durch Taxifahrten von Asylbewerbern im Jahr 2016 und im ersten Halbjahr 2017 entstandenen Kosten sind der Anlage zu entnehmen. Die dort befindliche Tabelle weist im Block 1 (oberer Teil) die auf Veranlassung der Landesdirektion Sachsen durchgeführten Taxifahrten aus. Dargestellt ist in der Spalte 2 die Gesamtsumme der monatlichen Buchungen der erstatteten Leistungen und in dem folgenden Spaltenblock die den einzelnen Monaten der tatsächlichen Leistungserbringung bzw. -abrechnung zuzuordnenden Kosten. Wegen dieser Systematik sind in der Darstellung nach Monaten auch die Monate September bis Dezember 2015 enthalten, da die hier entstandenen Kosten teilweise erst 2016 zur Auszahlung gebucht wurden . Die Zahlen für die Monate Mai und Juni 2017 können wegen der nachlaufenden Rechnungstellung der Vormonate noch nicht abschließend benannt werden. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/31 /21 DresdenA 0. August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN e FreistaatSACHSEN Im Block 2 (unterer Teil) sind ferner die Kosten für Krankentransporte und weitere unabweisbare Fahrten dargestellt. Erfasst sind hier die Monate, in dem die Kosten verbucht wurden. Diese Fahrten wurden durch die Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen mit Taxiunternehmen vereinbart. Der Durchschnittspreis pro Fahrt kann nicht mitgeteilt werden, da die Landesdirektion Sachsen einzelne Fahrten statistisch nicht erfasst. Frage 2: Welche Maßnahmen wurden seitens der Staatsregierung getroffen, um eine Reduzierung der Taxifahrten zu erreichen? (Bitte Benennung konkreter Maßnahmen mit Beschluss- und Umsetzungsdatum) Die Landesdirektion Sachsen hat sich intensiv damit beschäftigt, eine Reduzierung der Taxifahrten zu erreichen und somit auch entsprechende Beförderungskosten zu senken . Im Ergebnis wurde eine Arbeitsanleitung erstellt, welche seit dem 17. Mai 2016 Gültigkeit hat (überarbeitet am 6. Juli 2016) und gegenüber den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen auf restriktivere Maßstäbe bei der Beauftragung von Taxifahrten abzielt. Die Arbeitsanleitung regelt u. a. nochmals und nachdrücklich den Vorrang der Nutzung des ÖPNV sowie Fallgruppen von konkreten Anlässen für die Beauftragung von Taxi-fahrten und wie in der jeweiligen Fallgruppe konkret durch die Beteiligten vorzugehen ist (insbesondere ist zur Nachvollziehbarkeit ein Taxiberechtigungsschein eingeführt worden). Die Arbeitsanleitung ist zwingend durch die Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen und die Taxifahrten beauftragenden Stellen der Landesdirektion Sachsen zu beachten. Dies wurde mehrfach kommuniziert (auch unter Androhung der Konsequenzen bei Nichtbeachtung) und durch regelmäßige Prüfungen nachgehalten. So wurde in den Folgemonaten nach der Einführung der Arbeitsanleitung strikt überprüft, ob für die Bestellung eines Taxis im Einzelfall auch eine stichhaltige Begründung vorlag. Dadurch konnte auch der Rückgang der monatlichen Taxikosten dokumentiert werden. Diese Verfahrensweise hat sich als effektiv erwiesen, sodass Taxifahrten deutlich reduziert werden konnten. Weitere Maßnahmen waren daher bzw. sind weiterhin nicht erforderlich. Frage 3: Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen die Taxifahrten? Als Rechtsgrundlage für die Gewährung von Taxifahrten (Krankenfahrten und Behördenfahrten ) ist § 6 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz heranzuziehen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Wie vigle Rechtsstreitigkeiten wegen der Taxifahrten sind derzeit anhängig und wie ville sind rechtskräftig abgeschlossen? Derzlit istfrein Rechtsstreit anhängig. Der einzige Rechtsstreit ist rechtskräftig abgeschlat .senf Mit *undichen Grüßen üs Ulbig Anlage Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Landesdirektion Sachsen - Anlage zur Ort.-Nr. 6/10211 Stand: 28.07.2017 Angaben in Euro mtl. Buchungen 2016-2017 Zeitraum der LeistungserbrIngung 1. TaxIkasten - Gruppe 1 (auf Veranlassung LOS) Sep 151 Okt 151 Nun 151 Dez 151 Jan 161 Feb 161 Mn 161 Apr 161 Mai 161 Jun 161 Jul 161 Aug 161 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 entsprechend Kostenentstehung Feb 17 Mn 17 Apr 17 Mal 17 Jun 17 Jan 16 65.260,83 28.166,68 37.094,15 Feb 16 55.385,34 1.571,40 1.571,40 2.410,30 20.884,10 28.220,44 727,70 Mn 16 29.988,10 322,30 17.462,05 10.640,55 1.563,20 Apr 16 98.347,18 41,60 83.760,64 14.544,94 Mal 16 119.419,69 125,30 50,85 12.805,28 21.111,37 70.712,94 14.595,05 18,90 Jun 16 21.479,90 5.956,20 851,80 1.41/82 1.534,80 11.724,28 10116 21.304,75 3.164,05 12.350,20 5.704,90 85,60 Aug 16 5.756,30 270,72 420,60 3.291,83 1.492,50 280,65 Sep 16 260,30 64,30 196,00 Okt 16 38.498,94 6.289,51 6.105,95 14.934,43 11.169,05 Nov 16 4.931,23 181,00 35,63 1.217,20 3.476,70 20,70 Dez 16 43.268,93 11911,42 13753,86 10432,98 7170,67 Jan 17 7.550,28 -25,30 1.155,60 6644,78 269,60 105,60 Feb 17 5.592,14 5.592,14 Mn 17 2.139,70 2139,70 Apr 17 2.437,42 /116,42 321,00 Mal 17 2.832,12 151,50 977,89 1702,73 Jun 17 1.121,47 1.097,77 23,70 Summe 1 525.574,62 1.571,40 1.571,40 30.702,28 58.351,40 64.485,57 117.247,76 88.269,53 37.829,85 25.669,58 30.073,74 16.512,53 11.645,70 11.645,70 7.191,37 6.044,78 5.861,74 4.513,22 1.298,89 1.702,73 1.097,77 23,70 0,00 2. Krankentransporte mit Taxi ( Gruppe 2) und unabweisbare Fahrten (Gruppe]) • nach Buchungsmonat Jan 16 keine Daten vorhanden Feb 16 keine Daten vorhanden Mn 16 44.361,02 44.361,02 Apr 16 23.005,67 23.005,67 Mal 16 17.727,22 17.727,22 Jun 16 15.166,83 15.166,83 Jul 16 2.654,38 2.654,38 Aug 16 5.776,76 5.776,76 Sep 16 4.701,53 4.701,53 Okt 16 2.103,40 2.103,40 Nov 16 1.795,50 1.795,50 Dez 16 4.017,02 4.017,02 Jan 17 2.451,83 2451,83 Feb 17 3.204,82 1204,82 Mm 17 2.254,60 2254,60 Apr 17 2.560,95 2.560,95 Mal 17 3.662,26 1662,26 Jun 17 3.743,58 3.743,58 Summe 2 139.187,37 44.361,02 23.005,67 17.727,22 15.166,83 2.654,38 5.776,76 4.701,53 2.103,40 1.795,50 4.017,02 2.451,63 3.204,82 2.254,60 2360,95 3.662,26 3.793,58 3. Taxikasten gesamt 664.761,99 1.571,40 1.571,40 30.702,28 58.351,40 64.485,57 117.247,76 132.630,55 60.835,52 43.396,80 45.240,57 19.166,91 17.422,46 16.347,23 9.294,77 7.840,28 9.878,76 6.965,05 4.503,71 3.957,33 3.658,72 3.685,96 3.743,58 • medizinisch indizierte Taxifahrten oder sonstige unabweisbare Fälle (Gruppe 2 und 3 der Arbeitsanleitung Taxifahrten der LDS vom 17.05.2016) Taxikosten gesamt 2016 543.787,18 Taxikosten geturnt 26.514,35 1. Halbjahr 2017 2017-08-11T14:36:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes