STAATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ SÀCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospilalstraße 7 | 01097 DresdÊn Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6110213 Thema: Drogenhändler Anklagen, Verurteilungen, Struktur Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Begriff des ,,Drogenhändlers" ist gesetzlich nicht definiert. Ausgehend vom Wortlaut des $ 29 Absatz 1 Nummer 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) versteht die Staatsregierung für die Beantwortung der Kleinen Anfrage darunter das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Hierbei handelt es sich aber um nur eine Alternative des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln, die durch $ 29 Absatz 1 Nummer 1 BIMG mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert wird. Nach $ 29 Absatz 1 Nummer 1 BtMG wird daneben auch bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10408-KLR-2127t17 Dresden, rll August 2017 Hausanschrlfr: Sächslsches Staatsmi nlsterium de¡ Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz,sachsen.de/smj Verkehrsverblnd ung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang tiber Einfahrt Hospitalstraße 7 .zugang tür eleklronisch signi€rtê sowie für verschlüsselle elektronischo Dokum €nte nur über das Elêklronische Gerichts- und VeNaltungspostfach; nähere lnformalionen unter M.egvp.de Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN FEIIW w Frage l: Wie viele Drogenhändler wurden wegen Verstoß gegen $ 29 Absatr I Nr.l BtMG im Jahr 2016 angeklagt und verurteilt? (Bitte aufschlüsseln nach Zahl der Anklagen und Verurte¡lungen fi,ir die aus Anlage I zu $ I AbsaÞ I BIMG ers¡chtl¡chen e¡nzelnen Drogen unter Einbeziehung von Mehrfachnennungen , soweit ein Drogenhändler mehrere Drogen zum Kauf angeboten hat) Frage 2: Wie viele dieser Drogenhändler sind dem Klein-, Zwischen- und Großhandel zuzuordnen gewesen? (Hilfsweise, kann Handel in ger¡nger, ,,mittlerer" und nicht geringer Menge angegeben werden.) Frage 3: Wie viele Drogenhändler wurden 2016 zu Geldstrafen, Bewährungsstrafen und Freiheitsstrafen veru rteilt? (Bitte nach gehandelter Droge sowie nach Anzahl der Verurteilungen zu Geld-, Bewäh ru ngs- u nd F rei heitsstrafen aufsch I üssel n) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 bis 3 Die Ausführungen in der Vorbemerkung vorangestellt, werden die Fragen aus Gründen der Zumutbarkeit nicht beantwortet. lm Jahr 2016 wurde durch die sächsischen Staatsanwaltschaften gegen 2.239 Beschuldigte in 2.095 Verfahren, denen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz zugrunde lagen, Anklage erhoben. Bei diesen Verfahren handelt es sich um solche, die in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit dem Sachgebietsschlüssel 60 (Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz , für die das Gesetz Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorsieht) bzw. dem Sachgebietsschlüssel 61 (sonstige Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz) gekennzeichnet wurden. Straftaten nach $ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG werden mit dem Sachgebietsschlüssel 61 erfasst, es sei denn, Gegenstand des Ermittlungsverfahrens sind im Seite 2 von 4 STAATSMINISTERìUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Ð\HñrJr-ìvJ\=)Y Schwerpunkt auch Straftaten, die dem Sachgebietsschlüssel 60 zuzuordnen sind, dann erfolgt die Erfassung in diesem Sachgebiet. Eine darüber h¡nausgehende Auswertung nach den mit der Kleinen Anfrage erfragten Kriterien ,,Drogenhändler", ,,Art der einzelnen Drogen" und Zuordnung zum ,,Klein-, Zwischenund Großhandel" ist nicht möglich. Bei den sächsischen Staatsanwaltschaften erfolgt keine statistische Kennzeichnung danach, ob es sich bei den Angeklagten um ,,Drogenhändler" handelt. Auch hinsichtlich der Art der Betäubungsmittel und der Zuordnung zum ,,Klein-, Zwischen- und Großhandel" erfolgt keine statistische Erfassung. Bei den sächsischen Gerichten wurden im Jahr 2016 815 Verfahren mit dem Sachgebietsschlüssel 60 und 2.004 Verfahren mit dem Sachgebietsschlüssel 61 erledigt. Eine darüber hinausgehende Auswertung nach den mit der Kleinen Anfrage erfragten Kriterien ist auch den sächsischen Gerichten ohne unverhältnismäßigen Aufwand nicht möglich. lnsbesondere können auch bei den sächsischen Gerichten aus den Sachgebietsschlüsseln 60 und 61 nicht jene Verfahren herausgefiltert werden, in denen die Tatbestandsalternative des Handelstreibens mit Betäubungsmitteln gegenständlich ist. Auch liegt keinerlei statistische Erfassung über die Art der Drogen vor, die Gegenstand der entsprechenden Verfahren sind. Eine vollständige Beantwortung der Fragen würde, soweit nach der Anzahl von Anklagen und der Zuordnung zum ,,Klein-, Zwischen- und Großhandel" gefragt wird, daher die händische Auswertung von 2.095 Ermittlungsverfahren bei den sächsischen Staatsanwaltschaften erfordern. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu ber[¡cksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 2.095 Verfahren anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 130 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Se¡te 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ÐNS¡J w Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur Beantwortung der Fragen erforderliche Auñruand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Soweit mit der Kleinen Anfrage nach Verurteilungen von ,,Drogenhändlern" (zu Geldstrafen, Bewährungsstrafen und Freiheitsstrafen) gefragt wird, wäre die händische Auswertung von 2.819 Verfahrensakten bei den sächsischen Gerichten erforderlich. Auch insoweit wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen erforderlich. Der für die händische Auswertung erforderliche Zeitaufwand für insgesamt 2.819 Verfahrensakten wird unter Berücksichtigung des bereits dargelegten Maßstabes auf mindestens 176 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Dies ist aus den bereits dargelegten Gründen unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2017-08-17T10:30:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes