STAATSMINISTERIUM DER JUSTìZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01 097 Drêsd€n Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6110217 Thema: Selbstanzeigen von Asylbewerbern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es gibt keinen einheitlichen Tatbestand der die Fälle des ,,islamistischen Terrors " erfasst. Der Begritf des Terrorismus ist in den Tatbeständen des $ 129a und des S 129b Strafgesetzbuch (StGB) gesetzlich bestimmt. Unter dem Begriff des ,,islamistischen Terrors" werden für die Beantwortung der Kleinen Anfrage daher zum einen diejenigen Fälle gefasst, denen der Tatvorwurf der Unterstützung oder der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung (im Ausland) zugrunde liegt (129b i.V.m. $ 129a SIGB). Daneben werden dem ,,(islamistischen ) Terror" Straftaten gemäß $$ 89a, 89b, 89c und 91 StGB zugeordnet. Dies vorangestellt werden die Fragen wie folgt beantwortet. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10408-KLR-2126t17 Dresden, 7/( August 2017 Hausansch¡1ft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang i¡ber Einfahrt Hospitalstraße 7 .zugang für olsktronisch signierte sow¡B für varschlüsselte elêklron¡sche Dokumente nur übêr das Eleklronische Ger¡chls- und V€Mallungspostfach; nåh€re lnformationen unter M.egvp.de Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN nE-r-\Hl&rlw Frage ,l: Wie hat sich die Anzahl von Erm¡ttlungsverfahren wegen islamistischen Terrors bei den sächsischen Ermittlungsbehörden seit 2015 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren, Delikten und Staatsanwaltschaften aufschlüsseln) Frage 2: Wie hat sich die Anzahl von Ermittlungsverfahren, die aufgrund von Selbstanzeigen von Asylbewerbern, die sich bezichtigen, vor ihrer Flucht einer Terrorgruppe angehört zu haben, eingeleitet wurden, bei den sächsischen Ermittlungsbehörden seit 2015 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren, Staatsanwaltschaften und Herkunft der Asylbewerber aufschlüsseln) Frage 3: Welche Terrorgruppen wurden dabei von den Asylbewerbern konkret benannt? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2015, Terrorgruppen und Herkunft der Asylbewerber aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Zur Beantwortung der Fragen wird auf die tabellarische Übersicht in der Anlage verwie- Frage 4: Welche Ziele, die die Asylbewerber mit ihrer Selbstanzeige unmittelbar und mittelbar verfolgen, sind der Staatsregierung bekannt? Gesicherte Erkenntnisse, welche Ziele die Asylbewerber mit ihrer Selbstanzeige verfolgen , liegen der Staatsregierung nicht vor. sen Seite 2 von 3 STAÀTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Frage 5: Von wem wurden die Strafanzeigen bei den sächsischen Staatsanwaltschaften gestellt ? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2015, Anzeigenerstatter und Staatsanwaltschaften aufsch lüssel n) Zur Beantwortung der Frage wird auf die tabellarische Ubersicht in der Anlage (spalte 4) verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Übersicht Seite 3 von 3 Anlage zu Drs. 6/10217 Seite 1 von 2 Jahr Strafverfolgungsbehörde Anzahl der (Vor-)Ermittlungsverfahren/ Straftatbestand Art der Anzeigeerstattung (Fragen 2 und 5) Benannte Terrorgruppe (bei Vorliegen einer Selbstanzeige - Frage 3) Herkunft des Beschuldigten (bei Vorliegen einer Selbstanzeige - Fragen 2 und 3 2015 Staatsanwaltschaft Dresden 1 (§ 89a StGB) Einleitung von Amts wegen - - Landeskriminalamt Sachsen 1 (§ 129b StGB) Selbstbezichtigung Hizb Allah-Jihad Islami Iran 2016 Staatsanwaltschaft Leipzig 1 (§ 129b StGB) Anonyme Anzeigeerstattung - - Staatsanwaltschaft Dresden 3 (§ 129b StGB) 1 (§ 89a StGB) 1 (§ 89b StGB) Anzeige durch Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtung (1x) Anzeige durch andere Asylbewerber Einleitung von Amts wegen Einleitung von Amts wegen - - - - - - - - Staatsanwaltschaft Zwickau 1 (§ 89c StGB) Einleitung von Amts wegen (1x) - - 2017 Staatsanwaltschaft Dresden 7 (§ 129b StGB) 1 (§ 89a StGB) Anzeige durch andere Asylbewerber (2x) Vermisstenanzeige (1x) Selbstbezichtigung (4x) Einleitung von Amts wegen - - Islamischer Staat (2x) Al-Shabab (1x) Taliban (1x) - - - Libanon (1x) Türkei (1x) Somalia (1x) Afghanistan (1x) - Anlage zu Drs. 6/10217 Seite 2 von 2 Generalstaatsanwaltschaft Dresden 2 (§ 129b StGB) Einleitung von Amts wegen (1x) Selbstbezichtigung (1x) - Jabhat al-Nusra (1x) - Syrien (1x) Landeskriminalamt Sachsen 35 (§ 129b StGB) Selbstbezichtigung (31x) Einleitung von Amts wegen (4x) Islamischer Staat (4x) Taliban (11x) Lashkar-e-Taiba/ Jamaat-du-Dawa (5x) Al-Shabab (7x) Al-Quaida auf der arabischen Halbinsel (1x) Tharik-E Taliban Pakistan (2x) Jabhat al-Nusra (1x) - Syrien (1x) Türkei (1x) Pakistan (1x) Irak (1x) Afghanistan (9x) Pakistan (2x) Pakistan (5x) Somalia (7x) Libyen (1x) Pakistan (2 x) Tunesien (1x) - KA6-10217 KA6-10217_Anl 2017-08-17T10:31:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes