STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe!, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10219 Thema: Gewalt gegen Staatsdiener, Wachpersonal und Rettungskräfte Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Dresdner Neueste Nachrichten vom 03.07.2017 ist die Gewalt gegen Sanitäter innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 2011) von 52 auf 113 Fälle, gegen Politessen und Gerichtsvollzieher von 43 auf 86 Fälle, gegen Justizbeamten von 13 auf 45 Fälle, gegen privates Wachpersonal von 224 auf 634 Fälle und gegen Polizisten von 2106 auf 2905 Fälle gestiegen. Die meisten Gewalttaten würden sich in Leipzig und Dresden ereignen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen konnte als Tatmotiv politisch motivierte Kriminalität festgestellt werden? Von welchem politischen Spektrum ging die Gewalt aus? Frage 3: Soweit es sich um Gewalt gegen Polizisten im Rahmen von Demonstrationen handelte: Von welchem politischen Spektrum ging die Gewalt aus? Frage 4: Soweit es sich um Gewalt im Rahmen von Einsätzen in Flüchtlingsunterkünften handelte: Welche Nationalität und Religionszugehörigkeit hatten die Täter? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 3 und 4: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/30/123 Dresden, A zh August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerIGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die Daten aus der Vorbemerkung des Fragestellers wurden im Zusammenhang mit der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/9008 aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Freistaates Sachsen erhoben. Dabei handelt es sich um Daten zur Opferspezifik. Abgebildet wird in dieser Kleinen Anfrage insofern nicht die Anzahl der Straftaten, sondern die Anzahl der Opfer. In der PKS werden keine Angaben zur politischen Motivation eines Tatverdächtigen erfasst. In den Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität (PMK) wird dagegen die Opfereigenschaft „Amt/Beruf" nicht gespeichert. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern entweder alle Straftaten im Sinne der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/9008 der letzten fünf Jahre danach ausgewertet werden, ob und welche Straftat politisch motiviert war oder es müssten alle Gewaltdelikte der letzten fünf Jahre der PMK danach ausgewertet werden, ob die Opfer der Straftat Opfer im Sinne der Opferspezifik der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/9008 waren. Allein für das Jahr 2015 und nur für die Opferspezifik „Polizeibeamter" müssten für den ersten Fall 1.309 Fälle ausgewertet werden. Für den zweiten Fall müssten allein für das Jahr 2015 insgesamt 559 Fälle der PMK ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies für den ersten Fall über 654 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter über 16 Wochen mit dieser Auswertung befasst. Für den zweiten Fall wären dies fast 280 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter fast sieben Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Seite 2 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Mit welchem Konzept möchte die Staatsregierung der steigenden Gewalt begegnen ? Den nachfolgend aufgeführten Maßnahmen der Staatsregierung im Sinne der Fragestellung ist voranzustellen, dass bei tätlichen Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte künftig härtere Strafen gelten. Der Bundesrat billigte am 12. Mai 2017 einen vom Bundestag bereits am 27. April 2017 verabschiedeten Gesetzesbeschluss. (Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften BR-Drs. 339/17) Maßnahmen im Bereich der sächsischen Polizei: Aus- und Fortbildung: • Vermittlung aktueller Lageerkenntnisse zum Phänomenbereich Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Rahmen der Aus- und Fortbildung und Implementierung in praktische Handlungstrainings Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) wurde beauftragt, polizeiliche Einsätze und Ereignisse in Sachsen und anderen Bundesländern auszuwerten, die daraus für den Aus- und Fortbildungsprozess gewonnenen Erkenntnisse aufzubereiten und den anderen Bildungsträgern sowie den Dienststellen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind die Dienststellen gehalten, Ergebnisse eigener Einsatzauswertungen zeitnah in die in ihrer Zuständigkeit liegende dezentrale Fortbildung, insbesondere in das Polizeitraining, einfließen zu lassen. Das Polizeitraining als maßgeblicher Schwerpunkt der dezentralen Fortbildung besteht aus dem Training milderer Mittel und dem Schießtraining sowie der Integrierten Fortbildung als ganzheitliches Handlungs- und Verhaltenstraining in den Trainingsstützpunkten der Dienststellen. Fachtheoretische Zusammenhänge für das Entstehen von Gewalt auf der Basis aktueller Erkenntnisse werden in der Ausbildung an den Polizeifachschulen beim Präsidium der Bereitschaftspolizei sowie an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) unterrichtet . Praktische Handlungen des präventivabwehrenden Vorgehens bei der polizeilichen Eigensicherung werden insbesondere in der Ausbildung für die Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene (mittlerer Polizeivollzugsdienst), Fachrichtung Polizei, systematisch geübt und vertieft. Im Bachelor-Studium für die Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene (gehobener Polizeivollzugsdienst), Fachrichtung Polizei, werden die Rolle und Verantwortung der Führungskraft besonders in den Modulen „Rechts- und Handlungsgrundlagen schutzpolizeilicher Arbeit", „Personalführung und Kommunikation", „Führung und Einsatz in komplexen Lagen" und „Dienstsport, Schießen, studienbegleitende Trainings, Erwerb von Berechtigungen" verdeutlicht. Aktuelle Erkenntnisse, besonders aus den Auswertungen der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), fließen themen- und zielgruppenbezogen ein. • Modularer Aufbau der Aus- und Fortbildung Im Bachelor-Studium für die Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene, Fachrichtung Polizei, werden in den sechs Grundlagenmodulen fachtheoretische Lehrinhalte zu dem Phänomenbereich „Gewalt gegen Polizeibeamte" vermittelt. In den Folgemodulen wer- Seite 3 von 7 STAATSM1N1STER1 UM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN den diese auf spezielle Sachverhalte bezogen und somit fachwissenschaftlich konkretisiert . Während der gesamten Studiendauer finden praktische Übungen und Trainings, beispielsweise Schießtraining, Selbstverteidigung, Training zum Umgang mit Führungsund Einsatzmitteln (FEM), statt. Im Bereich der Fortbildung sind u. a. die Qualifizierung der Polizei-, Einsatz- und Schießtrainer sowie der Übungsleiter Sport modular aufgebaut. Diese besteht jeweils aus einem Grundmodul und verschiedenen Aufbaumodulen sowie einem eingeschlossenen Lizenzierungssystem. Damit soll die Erhaltung, Aktualisierung und themenspezifische Erweiterung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sichergestellt werden. • Anwendung spezieller Kommunikationsstrategien und sichere Handhabung von FEM als integraler Bestandteil der Aus- und Fortbildung Auch die Schulung von einsatzbezogenen Kommunikationsstrategien erfolgt im Rahmen verschiedener zentraler Fortbildungsveranstaltungen sowie innerhalb des Polizeitrainings . Das regelmäßige Training der Anwendung der FEM ist ein wesentlicher Bestandteil aller Elemente des Polizeitrainings. Die sächsische Polizei verfügt zudem über Kommunikationsteams. Mit deren Einsatz wird der Zweck verfolgt, polizeiliches Handeln im Rahmen von konfliktträchtigen Einsatzlagen , insbesondere bei Versammlungen und Besetzungen/Blockaden, transparent zu machen. Zielstellung ist die Deeskalation von Konflikten und das Vermeiden einer Solidarisierung mit gewaltbereiten Personen. Die Polizeibediensteten, die zunächst ein Auswahlverfahren durchlaufen haben, werden unter anderem in den Themenbereichen „Kommunikation", „Gruppendynamik" und „Deeskalationsstrategien" fortgebildet. Sie erfüllen diese Aufgabe freiwillig und im Nebenamt. Bei Einsatzmaßnahmen aus besonderen Anlässen, insbesondere Versammlungslagen, haben sich diese Teams bewährt. Ausrüstung: Der Freistaat Sachsen stellt seinen Bediensteten im Zusammenhang mit den jeweiligen Aufgaben verschiedene FEM sowie Körperschutzausstattung zur Verfügung. Insbesondere verfügen die Bediensteten über persönliche oder poolseitig vorgehaltene ballistische Schutzausrüstungen. Damit sollen sie u. a. in die Lage versetzt werden, Angriffe effektiv abzuwehren bzw. Einsätze mit möglichst geringem Gefährdungsrisiko für Leib und Leben zu bewältigen. Die Ausrüstung wird regelmäßig unter Berücksichtigung des Standes der Technik, von Gefährdungsanalysen sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewertet, erneuert und ergänzt. Mit Bezug auf die Ausstattung von Beamten des Polizeivollzugsdienstes mit persönlicher Schutzausrüstung sowie FEM sind verschiedene bundesweite Gremien, z. B. der Unterausschuss Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung (UA FEK), wie auch das Polizeitechnische Institut der Deutschen Hochschule der Polizei (PTI) unter dem Aspekt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, befasst. Im Ergebnis einer Arbeitsgruppe des UA FEK wurden beispielsweise Empfehlungen für die Einsatzausstattung und - bekleidung der Bereitschaftspolizeien des Bundes und der Länder erarbeitet. Das Sächsische Staatsministerium des Innern orientiert sich grundsätzlich an den resultierenden Empfehlungen für die Ausstattung. Seite 4 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Prüfung Einsatz von Body-Cams: Es ist vorgesehen, sogenannte Body-Cams, auch innerhalb der sächsischen Polizei, zunächst in den Polizeidirektionen Dresden und Leipzig, zu erproben. Die Geräte sollen vor allem an „gefährlichen" Orten bzw. „gefährdeten" Objekten (vgl. § 37 Absatz 2 in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen) eingesetzt werden. Ein wesentliches Ziel ist die Prävention bzw. Abschreckung potentieller Straftäter vor der Begehung von Straftaten, insbesondere vor gewalttätigen Übergriffen auf Polizeibeamte. Der Einsatz soll der Deeskalation in konfliktbehafteten Situationen und damit auch der Verbesserung der Eigensicherung dienen. Gleichzeitig soll der Einsatz der Beweissicherung und damit der Verbesserung der Strafverfolgung dienen. Schließlich ist es möglich, das polizeiliche Handeln zu überprüfen. Es ist beabsichtigt, die Geräte für die Dauer von einem Jahr zu testen, wobei der Testbeginn im III. Quartal dieses Jahres vorgesehen ist. Maßnahmen im Bereich des Rettungsdienstes: Voranzustellen ist, dass Übergriffe auf Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, darunter Rettungssanitäter, nur in Einzelfällen bekannt sind. Dabei handelt es sich in der Regel um Angriffe psychisch erkrankter, alkoholisierter oder z. B. unter Drogeneinfluss stehender Patienten. Von den Gemeinden als Träger der Feuerwehr, den Leistungserbringern im Rettungsdienst und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen werden für die Einsatzkräfte Verhaltensregeln aufgestellt und Fortbildungsmaßnahmen wie z. B. Deeskalationstrainings angeboten. Bei Bedarf werden präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalttaten gegen Einsatzkräfte, zuletzt die Erstellung eines PR-Films der Deutschen Feuerwehr -Gewerkschaft zum Thema „Mehr Respekt für Einsatzkräfte", unterstützt. Maßnahmen im Bereich der sächsischen Justiz: Aufgrund der unterschiedlichen Opfer- und Tätergruppen gibt es — für den Bereich der Justiz — kein zentrales Konzept der Staatsregierung, sondern verschiedene, auf bestimmte Bereiche spezifisch zugeschnittene Konzepte und Maßnahmen, um der angesprochenen Gewalt zu begegnen und Opfer zu unterstützen. Im Bereich der sächsischen Justiz sind in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden, um die Bediensteten der Justiz vor aggressiven Personen zu schützen und im Umgang mit problematischen Beteiligten zu unterstützen. Diese Maßnahmen lassen sich im Wesentlichen auf die „Sicherheitskonzeption für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen" zurückführen. Diese Sicherheitskonzeption wird flankiert von den „Empfehlungen zur baulich -technischen Sicherung von Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen". Die Sicherheitskonzeption sieht u. a. während der Öffnungszeiten durchgehende Einlasskontrollen an den größeren Justizstandorten und — neben anlassbedingten Kontrollen — stichprobenartige Einlasskontrollen an kleineren Standorten vor. Insbesondere im Wege der in der Sicherheitskonzeption verankerten Unterstützung der sächsischen Justizwachtmeister durch private Sicherheitskräfte konnten diese Kontrollen seit Ende Seite 5 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN des Jahres 2013 verdichtet werden. In baulicher Hinsicht werden die Einlasskontrollen unterstützt, indem die „Empfehlungen zur baulich -technischen Sicherung von Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen" im Rahmen ihres Anwendungsbereiches einen einheitlichen Haupteingang für die Justizgebäude vorsehen , während sämtliche Nebeneingänge verschlossen zu halten sind. Bei den Zugangskontrollen stehen den Kontrollkräften regelmäßig Tor- und Handsonden zur Verfügung . Die Einlasskontrollen schützen die Justizbediensteten, indem sie von vornherein verhindern, dass gefährliche Gegenstände — bis hin zu Schusswaffen — in die Justizgebäude gelangen. Das Begehen schwerer Gewalttaten gegen Bedienstete, Beteiligte und Besucher wird damit von vornherein erschwert. Nicht zuletzt stehen die Justizwachtmeister den Bediensteten der Gerichte und Staatsanwaltschaften auch außerhalb der Einlasskontrollen zur Verfügung, um bei Gewalt einzuschreiten oder die Entstehung einer solchen durch ihre in der Sicherheitskonzeption empfohlene Anwesenheit bei besonders konfliktträchtigen Terminen von vornherein zu unterbinden. Ferner sehen die Konzepte vor, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften verschiedene technische Alarmierungssysteme nutzen, um die Mitarbeiter vor Übergriffen zu schützen. In Umsetzung der Sicherheitskonzeption sind die Bediensteten der Justizwachtmeistereien , soweit ihre Teilnahme an entsprechenden Schulungen erfolgreich war und regelmäßig Wiederholungsschulungen absolviert wurden, mit den Hilfsmitteln Reizstoffsprühgerät und Teleskop -Einsatzstock ausgestattet. Dies dient sowohl dem effektiveren Einschreiten als auch dem Selbstschutz. Ferner wird gegenwärtig an einer deutlich breiteren Ausstattung der Bediensteten der Justizwachtmeistereien mit Schutzwesten gearbeitet, welche ebenfalls dem Eigenschutz dienen. Eine entsprechende Verankerung in der Sicherheitskonzeption, die regelmäßig aktualisiert und hierzu derzeit erneut evaluiert wird, ist vorgesehen. Den Justizbediensteten werden gemäß der Sicherheitskonzeption regelmäßig Deeskalationsschulungen angeboten. Dies trägt dazu bei, dass Konfliktsituationen von vornherein nicht die Schwelle einer Gewaltanwendung überschreiten. Besondere Konzepte für die Sicherheit der Gerichtsvollzieher existieren bislang nicht. Es sind aber verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Gerichtsvollzieher vorhanden. So haben Gerichtsvollzieher seit August 2014 die Möglichkeit, gemäß § 42a Sächsisches Justizgesetz vor Vollstreckungsmaßnahmen, die zu einem schwerwiegenden Eingriff beim Schuldner führen, bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle anzufragen, ob dort Erkenntnisse zur Gefährlichkeit oder Gewaltbereitschaft des Schuldners vorliegen. Bei einer Positivauskunft besteht die Möglichkeit, polizeiliche Unterstützung bei der Amtshandlung in Anspruch zu nehmen. Aber auch bei einer Negativauskunft erfolgt regelmäßig eine polizeiliche Unterstützung, sofern sie angefordert oder von der Polizei aufgrund einer anderweitigen Gefährdungseinschätzung für erforderlich gehalten wird. Zudem können die sächsischen Gerichtsvollzieher konfliktträchtige Termine, wie etwa die Abgabe der Vermögensauskunft eines als aggressiv eingeschätzten Schuldners, im Gebäude des Amtsgerichtes abhalten und die dortigen Sicherheitsvorkehrungen mitnutzen. Seit dem Jahr 2013 wurden zudem für alle Gerichtsvollzieher verpflichtend Schulungen zum Thema „Eigensicherung und Deeskalation " angeboten und durchgeführt. Freistaat SACHSEN Seite 6 von 7 STAATSMINISTERTUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Aktuell wird die Erstellung eines Sicherheitskonzepts für die Gerichtsvollzieher geprüft, um in diesem Bereich bereits ergriffene oder gegenwärtig erwogene Maßnahmen - wie die Einführung eines mobilen Alarmierungssystems für die Gerichtsvollzieher - zu bündeln . Maßnahmen des Landespräventionsrates: Der Landespräventionsrat unterstützt das Forschungsprojekt „Urbane Gewalt" des Instituts für Beratung, Begleitung und Bildung e. V., welches über das Bundesprogramm „Demokratie leben" des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Dabei geht es um Gewalterscheinungen und -entwicklungen im Kontext städtischer bzw. urbaner Räume, wobei sich der Fokus auch auf Gewalt gegen politische Akteure (Amts- und Mandatsträger), Polizeibeamte und Rettungskräfte richtet. Ziel d Pr jektes ist die Entwicklung von Handlungsempfehlungen zum Umgang mit städti cher bzw. urbaner Gewalt. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts sollen insbesond re ir Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention Berücksichtigung finden. Mit frtundlichen Grüßen v Markus Ulbig Seite 7 von 7 2017-08-17T12:26:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes