SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10223 Thema: Bauliche und technische Vorbereitungsmaßnahmen für das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der ,Freien Presse' vom 19.07.2017 ist zu lesen: ,Vier der Innenressortchefs - Markus Ulbig (CDU, Sachsen) Holger Stahlknecht (CDU, Sachsen-Anhalt), Karl-Heinz Schröter (SPD, Brandenburg) und Andreas Geisel (SPD, Berlin) - unterzeichneten am Mittwoch in Leipzig einen Staatsvertrag für das sogenannte Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ). Es soll Ende 2019 in Leipzig in Betrieb gehen und die polizeiliche Kommunikationsüberwachung der fünf Länder bündeln.' (Quelle: https:/lwww.freiepresse.de/SACHSEN/lnnenminister-unterzeichnen- Staatsvertrag-zum-Abhoerzentrum-artikel9954898.php, zuletzt aufgerufen am 19.07.2017) Im Artikel der ,Freien Presse' ist zudem ein Foto des Gebäudes des zukünftigen Gemeinsamen Kompetenz - und Dienstleistungszentrums in Leipzig zu sehen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-B 2000/1/15/107- 2017136506 Dresden, A~ . August 2017 lertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de• www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www. smf. sachsen. de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMINISTERlUM DER FINANZEN Frage 1: Auf welchen konkreten Liegenschaften und in welchen Gebäuden in Leipzig und Dresden werden die zukünftigen Einrichtungen des GKDZ zur TKÜ untergebracht sein? Laut § 1 Absatz 3 des Staatsvertrages über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz - und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts ist der Sitz der vorgenannten Anstalt in Leipzig. Ein zweiter Standort soll sich in Dresden befinden. (vgl. auch Drs.-Nr. 6/10271 - Gesetzentwurf der Staatsregierung). Zudem wird es in Dresden einen Aufbaustab bis zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Anstalt geben. Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages ist nunmehr die Planung zur Umsetzung zu beauftragen. Erst nach Abschluss dieser Planung werden konkrete und abschließende Entscheidungen zur Unterbringung - insbesondere auch bezüglich der konkreten Gebäude - getroffen . Frage 2: Wann wurde mit den technischen, baulichen und organisatorischen Planungen zur Umsetzung eines GKDZ zur TKÜ begonnen und welche baulichen und technischen Vorbereitungsmaßnahmen für das GKDZ zur TKÜ sind bereits wann durchgeführt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Standorten, Planungsmaßnahmen und Vorbereitungsmaßnahmen!) Die Bedarfsanmeldung erfolgte am 23. Januar 2015 und ergänzend am 25. Januar 2017 durch das SMI. Das SMF hat sein haushaltsseitiges Einvernehmen am 2. Mai 2017 erklärt. Die Bedarfsanmeldung wurde am 12. Mai 2017 anerkannt. Derzeit befindet sich ein Planungsauftrag für die Standorte Leipzig und Dresden zur Erstellung einer Entscheidungsunterlage in Entwurfsqualität im Geschäftsgang. Dieser Planungsauftrag bildet die Grundlage für den Einstieg in die technischen und baulichen Planungen. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Weitere Aussagen über den Planungsstand können gegenwärtig noch nicht getroffen werden. Frage 3: Welche Einrichtungen welcher Behörden bzw. welcher Dienststellen befinden bzw. befanden sich bisher in den Gebäuden, die zur Nutzung durch das zukünftige GKDZ zur TKÜ bestimmt sind, und bis wann waren oder sind diese in Betrieb? (Bitte aufschlüsseln nach Standort!) Die Planungen zur Unterbringung des GKDZ sind noch nicht abgeschlossen. Die Beantwortung der Frage ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Auf die Ausführungen zur Frage 1 wird verwiesen. Frage 4: Welche technische Infrastruktur - Internetleitungen, Funksende- und Empfangsanlagen, Server - für das GKDZ zur TKÜ ist bereits vorhanden, welche muss neu beschafft werden? (Bitte aufschlüsseln nach Standorten , lnfrastrukturkomponentenl) Frage 5: Welche technischen Komponenten bzw. lnfrastrukturelemente der vorhandenen Technikzentrale der BOS-Sende-/Empfangsstelle sollen und können in das GKDZ zur TKÜ integriert bzw. durch dieses mitgenutzt werden? zusammenfassende Antwort zu den Fragen 4 und 5: Diese Fragen können derzeit nicht beantwortet werden. Die Planung der technischen Infrastruktur erfolgt im Rahmen der noch zu vergebenden Projektierung des TKÜ- Anlagensystems im Jahr 2018. Mit freundlichen Grüßen PI" eorg Unland Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-08-17T09:51:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes