STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10225 Thema: Mögliche Beteiligung sächsischer Anhänger der extremen Rechten an Anti-G20- und anderen Aktionen im Hamburg Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Einem Bericht des SWR über die Proteste gegen den G20 -Gipfel in Hamburg zufolge sollen sich ,Rechtsradikale und Hooligans unter den Randalierern bei den G20 -Protesten befunden haben', unter anderem ,Personenkreise [...] aus Sachsen' (https://www.swr.de/swraktuell/ proteste -bei-g20-journalist-rechtsrad ikale-unterrandalierernNid=396/d id= 19916574/nid=396/1efq4t8/index.html). Das Nachrichtenportal Thüringen 24 berichtet darüber hinaus, dass das ,Antikapitalistische Kollektiv ' (AKK) nach Eigenangaben ,an den Protesten gegen den G20 -Gipfel in Hamburg teilgenommen' habe. Auch hätten die ,Jungen Nationaldemokraten ' (JN) eine ,Teilnahme an den Protesten' behauptet (http://www.thueringen24.de/welt/article211302087/Exklusiv-Neonazisgeben -Teilnahme-an-G20-Protesten-zu.html). Laut Morgenpost seien bei einer Demonstration in Hamburg tatsächlich Parolen skandiert worden, die auch in der rechten Szene üblich sind'. Zudem sollen sich mutmaßliche Anhänger der ,Hooligans gegen Salafisten` nach Hamburg begeben und sich ,bei den Krawallen auf dem Schulterblatt und dem Neuen Pferdemarkt unter die Randalierer gemischt haben' (http://www.mopo.de/27941982). Einer Schilderung des Blick nach rechts zufolge habe eine in Hamburg zu dieser Zeit tätige Neonazigruppe außerdem ,linke Kneipen und Treffpunkte mit Flaschen' angegriffen (https://www.bnr.de/artikel/aktuellemeldungen/linke-gegnerim -visier)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3105 Dresden,//A . August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerIG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist teilweise der Fall, da die Fragestellung insbesondere zur Anwesenheit, zu Aktivitäten und zu Ermittlungsverfahren im Zuständigkeitsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg liegen. Insofern wird von einer Beantwortung durch die Staatsregierung abgesehen. Frage 1: Welche Erkenntnisse waren der Staatsregierung im Vorfeld des G20 -Gipfels über Absichten welcher Strukturen der extremen Rechten in Sachsen bekannt, gegen den G20 -Gipfel zu mobilisieren und ggf. selbst nach Hamburg zu reisen? Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über eine tatsächliche Anwesenheit sächsischer Anhänger der extremen Rechten in Hamburg im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel bzw. den Anti-G20- Protesten? Frage 3: An welchen konkreten Aktivitäten haben sich sächsische Anhänger der extremen Rechten im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel bzw. den Anti-G20-Protesten in Hamburg beteiligt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Ermittlungsverfahren sind im Zusammenhang mit Aktivitäten im Sinne der Fragen 1 bis 3 anhängig? (Bitte aufschlüsseln nach Tatzeit und -ort, Straftatbestand , Zahl der Verdächtigen oder Beschuldigten, ggf. Zahl der Verletzten, Stand des Ermittlungsverfahrens, ggf. Zuordnung zum Phänomenbereich PMKrechts .) Es werden keine Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung bei der sächsischen Polizei geführt. Frage 5: Inwieweit befanden sich nach Kenntnis der Staatsregierung unter solchen Personen , die im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel bzw. den Anti-G20-Protesten in Hamburg von freiheitsentziehende Maßnahmen betroffen waren, wie viele Anhänger ,welcher, Strukturen der extremen Rechten in Sachsen? Der 1 entzi Sac se 2 tOägierung liegen keine Informationen über Personen vor, die von freiheitsen Maßnahmen betroffen waren und rechtsextremistischen Strukturen in zuzurechnen sind. taat herr Mit ffeuhdlichen Grüßen Markus Ulbi Seite 3 von 3 2017-08-15T09:05:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes