STAATSM INISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCH ERSCIIUTZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10228 Thema: Pflanzenverkauf Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche phytosanitären und hygienischen rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten, wenn in Verkaufsstellen für Lebensmittel bzw. in Lebensmittelmärkten auch Topfpflanzen (Gewürz- und Zimmerpflanzen , Balkon- und Gartenpflanzen, Bäume und Sträucher) verkauft werden? "Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind", gemäß Artikel 3 der Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen , Behandeln und lnverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene -Verordnung- LMHV) vom 21 . Juni 2016. Darüber hinaus sind keine spezifischen hygienerechtlichen Bestimmungen für den Verkaufsbereich des Lebensmitteleinzelhandels zu beachten. Ebenso sind keine expliziten phytosanitären Bestimmungen in Verkaufsstellen bzw. Lebensmittelmärkten beim Verkauf von Topfpflanzen (Gewürz- und Zimmerpflanzen, Balkon- und Gartenpflanzen, Bäume und Sträucher) zu beachten. Mit freundlichen Grüßen Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141 .51-17/683 Dresden, ;f. August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www sms sachsen de 2017-08-11T07:49:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes