STAATSM1N1STEREJM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10229 Thema: Wirtschaftlichkeit und Kosten des Gemeinsamen Kompetenzund Dienstleistungszentrums (GKDZ) zur TKÜ — Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange in Drs. 6/9372 — Zugriff aus Polizeirevieren und Polizeidirektionen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einer Präsentation des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über das Kooperationsvorhaben GKDZ im Rahmen einer Informationsveranstaltung für die Datenschutzbeauftragten der teilnehmenden Länder ist auf Folie 8 zu lesen: ,Zugriff der polizeilichen Sachbearbeiter über Terminal -System vom eigenen Arbeitsplatz aus' (Quelle: https://cdn.netzpolitik. org/wp-upload/GKDZ_TKUE.pdf, zuletzt aufgerufen am 20.07.2017)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bei der unter der zitierten Internetquelle eingestellten Präsentation handelt es sich um eine unautorisierte, nicht aktuelle Veröffentlichung. Frage 1: Wie viele Dienststellen und Polizeireviere sollen einen Zugang über ein Terminal -System zu Daten des GKDZ zur TKÜ erhalten und wird dies über alle Dienstcomputer möglich sein? Frage 2: Soll die Zugriffsmöglichkeit auf einen konkret bestimmbaren Personenkreis von Beamtinnen und Beamten je Revier oder Polizeidirektion begrenzt werden? Freistaat SAC H S E N Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/30/1291 Dresden;/ 1,( August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie und über welche Dateninfrastruktur erfolgt die Verbindung zwischen dem „Arbeitsplatz des polizeilichen Sachbearbeiters" und dem Datenbestand des GKDZ zur TKÜ? Frage 4: Wie wird eine sichere Verbindung zwischen den Dienstrechnern der polizeilichen Sachbearbeiter und dem GKDZ zur TKÜ hergestellt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Diese Fragen können derzeit nicht beantwortet werden. Die Planung der technischen Infrastruktur erfolgt im Rahmen der noch zu vergebenden Projektierung (organisatorisch -technische Feinplanung) des TKÜ-Anlagensystems. Frage 5: Wie wird sichergestellt, dass Polizeibedienstete anderer Bundesländer und Mitarbeiter des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz sowie anderer Verfassungsschutzbehörden keinen Zugang zu den über das „Terminal -System" abrufbaren Daten sächsischer polizeilicher TKÜ-Maßnahmen haben werden? Das GKDZ realisiert gemäß Staatsvertrag ausschließlich polizeiliche TKÜ-Maßnahmen für die Trägerländer. Dabei erfolgt eine logische Trennung bei der Datenspeicherung nach L - dern. Dass Behörden und Einrichtungen anderer Länder sowie das Sächsische ndesamt für Verfassungsschutz nicht auf Daten aus sächsischen polizeilichen TKÜ- ßna men zugreifen können, wird durch noch zu konkretisierende technische und r ani atorische Maßnahmen sichergestellt. Auf die Antwort zu Frage 4 wird insoweit rwi sen. Mit f lichen Grüßen Maidkus Ulbig Seite 2 von 2 2017-08-15T08:33:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes