STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10231 Thema: Richtlinie zur Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL gebundener Mietwohnraum RL gMW) vom 22. November 2016 — Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange in Drs. 6/10140 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf die Frage 5 ,Darf, wie im Erlass beschrieben, die KdU- Höchstgrenze im jeweils betreffenden Gebiet keinesfalls um mehr als 5 % unterschritten werden (Seite 1, letzter Absatz)?' der Kleinen Anfrage in Drs. 6/10140 antwortete die Staatsregierung wie folgt: ,Mit Hilfe der Fördermittel des Freistaates Sachsen darf die (mit den Fördermitteln reduzierte) anfängliche Miete den KdU-Höchstsatz keinesfalls um mehr als 5 % unterschreiten (Ziffer IV. 3. a. Satz 1 der RL gMW). Die Gemeinde darf jedoch (gegebenenfalls mit einer Zusatzförderung aus eigenen Haushaltsmitteln) mit dem Eigentümer der geförderten Wohnung eine niedrigere anfängliche Miete vereinbaren (Ziffer IV. 3. a. Satz 2 und 3 der RL gMW).' In V. 4. Satz 2 heißt es: ,Der Zuschuss reduziert sich um den Betrag, um den der in der jeweiligen Gemeinde geltende Höchstsatz der Kosten der Unterkunft (nettokalt) um mehr als 5 Prozent unterschritten wird." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-1053/26/21 fiDresden, . August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Reduziert sich also der Zuschuss auch, wenn die anfängliche Miete die KdU- Höchstgrenze aufgrund zusätzlicher Förderung durch die Gemeinde um mehr als 5%Unterschreitet? Nein, er gandeszuschuss reduziert sich nur, wenn aufgrund des Landeszuschusses die 5 PI Gienze überschritten wird. Mit frbunillichen Grüßen Ulbig Seite 2 von 2 2017-08-10T08:50:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes