STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Såchsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10236 Thema: Möglichkeit der Einflussnahme von Gefangenen in sächsischen Justizvollzugsanstalten bzw. in der JSA Regis-Breitingen auf die Sachgerechtigkeit von Stellungnahmen gegenüber den staatsanwaltschaften und Gerichten zur AusseEung von strafe zur Bewährung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: lm Zusammenhang mit der auf Antrag oder von Amts wegen vozunehmenden Prüfung der AusseEung von strafe bzw. strafresten zum zwecke der Bewährung ziehen die zuständigen Gerichte bzw. Staatsanwattschaften regelmäßig entsprechende Stellungnahmen der Justizvollzugsanstalten bei, in denen der betreffende Gefangene untergebracht ist." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: tÐI \Ht-¡lw FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1S00 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen. de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) '1040E-LKR-2161/17 Dresden, /l,August2917 Hausanschrlft: Såchsisches Staatsmlniste¡lum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6,7, I, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang für êlektronisch sign¡orte sowi€ fûr vêrschlüsselte elektron¡sche Dokumente nur über das Elêktron¡sche Gêrichts- und Verwaltungspostfach; nåhere lnformation€n unt€r wwwegvp.de Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN IqtTII\ftrJ w Frage 1: Auf welchem Weg werden im Freistaat Sachsen d¡e im Zuge der gerichtlichen Prüfung der StrafausseEung zur Bewährung beizuziehenden Stellungnahmen der Justizvollzugsanstalten angefordert und welche funktionale Ebene in den einzelnen Justizvollzugsanstalten ist für die Erarbeitung der Stellungnahme zuständig? Die Aufforderung zur Stellungnahme nach $$ 57, 57a SIGB bzw. S 88 JGG erfolgt postalisch , im Eilfall auch per Telefax, durch das zuständige Gericht oder die Staatsanwalþ schaft bzw. den Jugendrichter als Vollstreckungsleiter. Der für den Gefangenen zuständige Vollzugsabteilungsleiter erstellt sodann unter Beteiligung der Fachdienste, insbesondere des Sozialdienstes, die Stellungnahme. Frage 2: Erhalten Gefangene vor Einreichung der entsprechenden Stellungnahmen gegenüber Staatsanwaltschaften und Gerichten die durch die Justizvollzugsanstalten gefertigten , sie betreffenden Stellungnahmen zum Zwecke der Prüfung eventueller Einwände gegen die sachliche Richtigkeit der enthaltenen Darstellungen zuÍ Kenntnis, respektive haben die Gefangenen eine Möglichkeit, an der sachtichen Richtigkeit derartiger ggf. für die Entscheidung über die BewährungsausseEung maßgeblichen JVA-Stellungnahmen miEuwirken? Bereits im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Fortschreibung des Vollzugs- und Eingliederungsplans wird mit den Gefangenen die Möglichkeit der vorzeitig bedingten Haftentlassung thematisiert. Der Vollzugs- und Eingliederungsplan dient in der Regel sodann als Grundlage für die Stellungnahme gegenüber den Staatsanwaltschaften und Gerichten. Darüber hinaus erläutern Mitarbeiter des Sozialdienstes mit den Gefangenen den Verfahrensablauf , ihre sozialpädagogische Wertung und erfragen die notwendige Einwilligung, falls diese noch nicht bekannt ist. Nach Versenden der Stellungnahme wird den Gefangenen eine Kopie ausgehändigt. Sofern Gefangene inhaltlich mit der Stellungnahme nicht konform gehen, haben sie die Mög- Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I ffi¡-I N¡.iltw lichkeit, im Rahmen einer richterlichen Anhörung Einwände vozutragen bzw. sich vorab schriftlich an das Gericht zu wenden. Zudem können sich Gefangene mit ihren Anliegen auch unmittelbar an den zuständigen Vollzugsabteilungsleiter, den Sozialdienst oder einen anderen Bediensteten wenden. Soweit angezeigt, würde dann eine sachliche Korrektur seitens der Anstalt erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2017-08-18T12:35:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes