SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Junge Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10237 Thema: Erzieher*innen - Ausbildung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMl NlSTERIUM FÜR KULTUS namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Erzieher*innen wurden von 2011 bis 2017 an den staatlichen und privaten Berufsschulen in Sachsen ausgebildet (bitte nach Landkreisen und kreisfreie Städte aufschlüsseln) und übernommen ? In Sachsen werden staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher an den Fachschulen, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik ausgebildet . Die Angaben zu den Schülerzahlen für die Schuljahre 2011/2012 bis 2016/2017 sind der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu entnehmen. In Sachsen gibt es keine Verbleibstudie in Bezug auf die Übernahme von Absolventen der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, in entsprechende Einrichtungen . Frage 2: Wie viele Bewerber*innen gibt es für das kommende Ausbildungsjahr 2017/18 in Sachsen (bitte nach Landkreisen und kreisfreie Städte aufschlüsseln) Die Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern für die Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik wird in Sachsen statistisch nicht erfasst. Frage 3: Wie hoch ist der Bedarf an Erzieher*innen in den kommunalen und privaten Kindertageseinrichtungen in Sachsen für die Jahre 2017/18 (bitte nach Landkreisen und kreisfreie Städte aufschlüsseln) bis 2020? Das Ergebnis einer Abfrage zum Bedarf von pädagogischem und Leitungspersonal sowie davon staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern in Seite 1 von 3 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/10/20 Dresden ,,tf). August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Mail-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mai l.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Kindertageseinrichtungen bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten ist in der Anlage 2 dargestellt. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus geht von der nachfolgend dargestellten Entwicklung des Personalbedarfs in Kindertageseinrichtungen in Sachsen für den Zeitraum 2017 bis 2020 aus. Es handelt sich um eine Prognose bezogen auf den gesamten Freistaat Sachsen, die insbesondere die Personalschlüsselverbesserungen von 2015 und 2016 im Kindergarten als auch die von 2017 und 2018 in der Krippe sowie die Sechste regionalisierte Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen berücksichtigt . Die Angaben erfolgen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) bezogen auf eine 40-h- Arbeitswoche. Seit 2012 sind rund 80 % des pädagogischen und Leitungspersonals in Kindertageseinrichtungen staatlich anerkannte Erzieherinnen bzw. Erzieher. Bei Fortschreibung des Anteils von 80 % ergibt sich der dargestellte Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern in VZÄ: Jahr 2017 2018 2019 2020 Personalbedarf (pädagogisches und Lei- 26.486 28.188 29.932 30.602 tungspersonal) in VZÄ Bedarf an staatlich anerkannten Erzieherinnen 21 .189 22.550 23.946 24.482 bzw. Erziehern in VZÄ Frage 4: Wie erfolgt die Evaluierung der Erzieherausbildung an staatlichen und privaten Fachschulen? Die Evaluation des Lehrplans Erzieherin/Erzieher ging einher mit der stärkeren Ausrichtung der Ausbildung an dem „Kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erziehern/Erzieherinnen an Fachschulen/Fachakademien". Insbesondere die Arbeitsergebnisse der länderübergreifenden Arbeitsgruppe „Lehrplan für die Fachschule , Fachrichtung Sozialpädagogik" wurden in die Arbeit der sächsischen Lehrplankommission einbezogen. Gleichzeitig war auf neue Herausforderungen im Tätigkeitsfeld, z. B. die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, zu reagieren . Dementsprechend wurde der sächsische Lehrplan, als Grundlage für die Erzieherausbildung , bereits evaluiert und trat überarbeitet zum Schuljahr 2016/2017 in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde auch die Übereinstimmung von Lehrplan und Berufsfeld sowie die Übereinstimmung von Ausbildung und Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt überprüft und angepasst. Die Durchführung der einheitlichen schriftlichen Abschlussprüfungen wird ebenso regelmäßig evaluiert und bildet zugleich einen Maßstab für die Qualitätssicherung der Erzieherausbildung. Dies gilt gleichermaßen für Schulen in öffentlicher und Schulen in freier Trägerschaft. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIU M FÜR KULTUS SSACHsEN Frage 5: Welche quantitativen und qualitativen Anforderungen an die Erzieher *innen-Ausbildung müssen in Sachsen umgesetzt werden? Bundeseinheitliche Regelungen zu quantitativen und qualitativen Anforderungen an die Erzieherausbildung enthält die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz) , die in der Schulordnung Fachschule sowie im Sächsischen Lehrplan Erzieherin/Erzieher umgesetzt wird . Der Lehrplan der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik setzt die quantitativen Vorgaben der Rahmenvereinbarung über Fachschulen in Form einer sächsischen Stundentafel um. Die Stundentafel weist die Zahl der Ausbildungsstunden für den berufsübergreifenden und den berufsbezogenen Bereich , den Wahlpflichtbereich, den Wahlbereich sowie für die berufspraktische Ausbildung aus. Voraussetzungen zur Aufnahme und Zulassung in diesen Bildungsgang werden in der Schulordnung Fachschule geregelt. Qualitative Anforderungen an die Ausbildung sind ebenfalls im Lehrplan festgeschrieben . Die Lernfelder des Lehrplanes bestehen aus Zielformulierungen und Mindestinhalten . Die ausgewiesenen Ziele und Inhalte sind verbindlich . Die Zielformulierungen innerhalb der Lernfelder beschreiben berufliche Handlungskompetenzen von Erzieherinnen und Erziehern am Ende der Ausbildung . Durch das Sächsische Bildungsinstitut wurde ergänzend zum Lehrplan ein Leitfaden zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen erarbeitet. Dieser wurde zum 1. August 2017 durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus freigegeben. Damit wird sowohl den Lehrkräften der Fachschule als auch den Fachkräften der Einrichtungen, in denen die Fachschülerinnen und Fachschüler ihre berufspraktische Ausbildung absolvieren , ein Orientierungsrahmen gegeben, um den vielfältigen Anforderungen des komplexen sozialpädagogischen Handelns gerecht zu werden . Mit freundlichen Grüßen 4/L Brunhild Kurth Seite 3 von 3 Anlage 1 zur Drs. 6/10237 Schüler 2016/2017 2015/2016 2014/2015 2013/2014 2012/2013 2011/2012 öffentlich Bautzen 261 252 243 237 249 259 öffentlich Görlitz 90 78 104 116 128 125 öffentlich Chemnitz, Stadt 72 71 71 92 95 90 öffentlich Erzgebirgskreis 122 120 126 129 132 136 öffentlich Mittelsachsen 137 116 104 73 50 27 öffentlich Dresden, Stadt 180 209 223 256 225 245 öffentlich Meißen 154 159 168 157 161 163 öffentlich Leipzig, Stadt 169 177 161 157 155 160 öffentlich Leipzig 88 90 98 109 88 69 öffentlich Nordsachsen 146 163 144 124 101 115 öffentlich Vogtlandkreis 76 78 78 78 79 77 öffentlich Zwickau 112 127 121 116 110 117 frei Bautzen 122 127 109 91 49 38 frei Görlitz 226 238 243 278 284 298 frei Chemnitz, Stadt 762 796 796 793 836 859 frei Erzgebirgskreis 212 244 252 284 261 230 frei Mittelsachsen 61 83 108 119 124 128 frei Dresden, Stadt 1635 1681 1731 1730 1598 1246 frei Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 65 73 77 78 90 89 frei Leipzig, Stadt 1370 1385 1326 1411 1386 1296 frei Leipzig 133 127 128 139 140 144 frei Nordsachsen 205 232 268 301 285 245 frei Vogtlandkreis 138 136 139 134 127 124 frei Zwickau 408 466 487 574 657 695 Summe: 6944 7228 7305 7576 7410 6975 Trägerschaft Kreisfrei Stadt bzw. Landkreis Anzahl der Schüler/innen in der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Fachschulen im Freistaat Sachsen vom Schuljahr 2011/12 bis 2016/17 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Anlage 2 zur Drs.6/10237 Ist-Stand und Bedarf an pädagogischem und Leitungspersonal (in VZÄ) in Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen 2018 2019 2020 2018 2019 2020 50 Chemnitz2 750 k. A. 95 40 k. A. k. A. k. A. LK Bautzen Leipzig4 3.840 494 386 Dresden3 2.500 300 125 k. A. k. A.311 1 Angaben gerundet 3 nur kommunale Einrichtungen 7 Annahme von 10 %-Steigerung/Jahr LK Erzgebirgskreis 1.915 k. A. 553 185 7180 11 59 153 23 1.840 k. A. 1.064 1.115 58 2 nur kommunale Einrichtungen; Ist-Stand Ende 2017 4 Berechnungsgrundlage Bevölkerungsprognose u. Schätzung der Bedarfsquoten 2017 Ist-Stand bis Jahresende 193 200 20 2.125 250 105 40 15 670 k. A. k. A. k. A. k. A.30 225 221 2017 bis Jahresende 3.491 449 363 pädagogisches und Leitungspersonal in VZÄ1 davon staatlich anerkannte Erzieher/innen in VZÄ1 Krf.Stadt/Landkreis - Fehlmeldung - 48 - Fehlmeldung - k. A. 53 28 1.025 k. A. 80 69 27 157 173 - Fehlmeldung - 143 516 10 LK Sächs. Schweiz- Osterzgebirge LK Vogtlandkreis LK Görlitz5 Ist-Stand k. A.33 87 106 120 26 94 168 25 204 1.300 130 143 16 108 5 Rückmeldungen von 76 Einrichtungen von insgesamt 225 Einrichtungen 6 Rückmeldungen von 22 Kommunen von insges. 32 8 Rückmeldung von 3 Kommunen fehlt 53 87 48 51 1 123LK Leipzig6 LK Meißen7 LK Mittelsachsen LK Nordsachsen8 1.529 1.171 44LK Zwickau k. A. k. A. k. A. k. A. KA6-10237 KA6-10237-Anlage1 KA6-10237-Anlage2 2017-08-18T08:30:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes