STAATSM1NISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10238 Thema: Soziologische Abhandlung über das Frauenbild im Islam durch den Pressesprecher der Leipziger Polizeidirektion Andreas Loepki — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/1 01 70 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/10170, welche die Presseinformation der Polizeidirektion Leipzig vom 10. Juli 2017 (,Artikel 3 und 4 Grundgesetz vs. Sure 4:349 enthält, ist zu lesen: ,Denn abgesehen vom allgemein rückständigen Frauenbild in weiten Gesellschaftsteilen des arabischen Sprachraums wendet ein Muslim die Gewalt gegen seine Ehefrau nicht zuletzt auf religiöser Basis an, auch wenn ihm der Koran hierbei kein schrankenloses Züchtigungsrecht einräumt. Sollten sich beispielsweise die Schilderungen der Syrerin bewahrheiten, hätte ihr Ehemann selbst diesen Bogen weit überspannt ."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen vollständigen Wortlaut hatte die in Bezug genommene Presseinformation der Polizeidirektion Leipzig vom 10. Juli 2017? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/10170 sowie auf Anlage 1 wird verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PB-1053/30/132 Dresden, 22. August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Handelt es sich bei der Darstellung durch den Pressesprecher der Polizeidirektion Leipzig Andreas Loepki in der in Bezug genommenen Presseinformation der Polizeidirektion Leipzig vom 10. Juli 2017 „Ein Muslim [wendet] die Gewalt gegen seine Ehefrau nicht zuletzt auf religiöser Basis an" um eine Bewertung? (Bitte mit Begründung!) Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Polizeidirektion Leipzig darüber vor, dass muslimische Männer auf religiöser Basis Gewalt gegen ihre Ehefrauen anwenden? Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Polizeidirektion Leipzig darüber vor, dass die in der in Bezug genommenen Presseinformation der Polizeidirektion Leipzig vom 10. Juli 2017 geschilderten Formen der Gewaltanwendung „den Bogen" des im Koran zulässigen Maßes an Gewalt gegenüber Ehefrauen „weit überspannt" hätten und welches Maß der Gewaltanwendung gegenüber Ehefrauen mit dem Koran vereinbar wäre? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Der Polizeidirektion Leipzig liegen die Erkenntnisse aus allgemein zugänglichen Quellen über die Koranexegese der Sure 4, Vers 34, und das daraus im Islam zum Teil abgeleitete Züchtigungsrecht des Ehemannes vor. Insofern wird beispielhaft auf die Internetseite https://de.wikipedia.org/wikiYSure_4:34 und die dort aufgeführten Belege und Literaturhinweise verwiesen. Ein Ausdruck vom 15. August 2017 ist der Anlage 2 beigefügt . Frage 5: Über welche wissenschaftlichen Qualifikationen bzw. beruflichen oder nebenberuflichen Weiterbildungsabschlüsse verfügt der Pressesprecher der Polizeidirektion Leipzig Andreas Loepki insbesondere hinsichtlich soziologischer und religiöser Betrachtungsgegenstände und durch wen wurde der Pressesprecher bei der Abhandlung in der in Bezug genommenen Presseinformation wissenschaftlich begleitet bzw. beraten? Der Pressesprecher der Polizeidirektion Leipzig wurde bei der Abfassung der vom Fragesteller in Bezug genommenen Presseinformation durch niemanden wissenschaftlich begleitet bzw. beraten. Darüber hinaus wird von einer Beantwortung abgesehen. Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter sowie gesetzliche Regelungen im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSUNISTEMM DES INNERN Mit der Frage werden Auskünfte zu Inhalten aus einer Personalakte begehrt. Der Auskunftserteilung steht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 33 SächsVerf) entgegen. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Bei ihrer Entscheidung hat die Staatsregierung das geschützte Recht des Beamten auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Die erforderliche Abwägung zwischen dem Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des betroffenen Beamten fällt zu Lasten des Fragestellers aus. Zunächst ist das vom Fragesteller selbst als Thema gewählte Verwaltungshandeln — die Presseinformation der Polizeidirektion Leipzig vom 10. Juli 2017 — ohne jede Einschränkung auch ohne die erfragten Informationen für ihn und den Sächsischen Landtag inhaltlich auswertbar. Darüber hinaus dienen Informationen über Bildungsabschlüsse eines Beamten der Beurteilung seiner Befähigung zur Ausübung bestimmter exekutiver Tätigkeiten. Mit der umfassenden Fragestellung über alle „wissenschaftlichen Qualifikationen bzw. beruflichen oder nebenberuflichen Weiterbildungsabschlüsse" begehrt der Fragesteller jedoch Informationen, die weit über das für diese Beurteilung erforderliche Maß im konkreten Fall — die Tätigkeit des Pressesprechers einer Polizeidirektion — hinausgehen und gleichzeitig und gerade dadurch besonders intensiv in die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Beamten eingreifen. Das gilt umso mehr als auch nebenberufliche Qualifikationen betroffen sind, die also keinen dienstlichen, sondern rein privaten Charakter haben. Der betroffene Beamte übt auch keine besonders herausgehobene Tätigkeit in der Staatsverwaltung aus, die ein besonderes öffentliches Interesse an seiner Person begründen und damit zu einem anderen Bewertungsmaßstab für die Vertraulichkeit einzelner personenbezogener Daten führen würde. Die Staatsregierung hat zudem eine Teilbeantwortung der Frage hinsichtlich der vom Fragesteller „insbesondere" erbetenen Informationen erwogen. Eine solche Teilantwort scheiterte jedoch daran, dass die Begriffe „soziologische und religiöse Betrachtungsgegenstände " in Bezug auf wissenschaftliche Qualifikationen und Weiterbildungsabschlüsse nicht hinreichend bestimmbar sind. Die aufgeführten Gründe gegen eine Beantwortung der Frage gelten auch für eine nichtöffentliche Sitzung des Landtages oder eines Ausschusses bzw. mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk. Darüber hinaus steht der Beantwortung § 115 Abs. 3 Sächsisches Beamtengesetz entgegen . Danach dürfen Auskünfte aus einer Personalakte an Dritte nur mit Einwilligung des Beamten erteilt werden, es sei denn die Abwehr einer erheblichen Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder der Schutz berechtigter, höherrangiger Interessen eines Dritten erfordert die Auskunftserteilung zwingend. Zwar handelt es sich bei dem parlamentarischen Fragerecht um ein berechtigtes Interesse Dritter im Sinne dieser Norm. Freistaat SACH SEN Seite 3 von 4 Die A Pers den, STAATSM1NISTER1UM DES INNERN wägung dieses Interesses mit dem Interesse an der Vertraulichkeit der in der alayte enthaltenen Informationen ergibt aber aus den oben aufgeführten Gründas Interesse des Abgeordneten hier nicht höher zu bewerten ist. Mit fgeurlidlichen Grüßen Markus Ulbi Anlagen: 2 Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10238 POLIZEIDIREKTION LEIPZIG Medieninformation Pressestelle Sperrfrist: Kriminatitätsqeschehen Stadtgebiet Leipzig Junge Frau im Krankenhaus Ort: Leipzig-Eutritzsch Zeit: 09.07.2017, 00:50 Uhr bis 04:30 Uhr Mitarbeiter einer Klinik meldeten sich gestern beim Polizeirevier Nord und teilten den Beamten mit, dass eine junge Frau (22) mit Schmerzen im Unterleib zur Untersuchung war. Nach ihren Angaben war sie mit Bekannten in einer Shisha-Bar in der Eisenbahnstraße und hatte dort zwei alkoholische Getränke zu sich genommen. Zwischenzeitlich befand sie sich auf Toilette. Nachdem sie dann länger nicht bei Bewusstsein war, erwachte sie mit geöffneter Hose und leichten Schmerzen. Da sie eine Sexualstraftat vermutete, rief sie ihre Mutter an, die sie ins Krankenhaus brachte. Nach den Untersuchungen konnte die 22- Jährige wieder nach Hause gehen. Die noch ausstehenden Ergebnisse werden den ermittelnden Kripobeamten übergeben. Zudem erstattete die junge Frau Anzeige wegen Diebstahls; ihr wurde die Bauchtasche samt einer zweistelligen Summe Bargeld, Ausweisen und Kosmetika gestohlen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. (Hö) Einbrecherin geschnappt Ort: Leipzig-Mockau, Turgenjewstraße Zeit: 09.07.2017, zwischen 09:30 Uhr und 09:45 Uhr Ein Zeuge wurde auf eine Frau aufmerksam, die sich auf einem Grundstück befand. Dort wollte sie gerade mit einem Werkzeug in der Hand ins Einfamilienhaus einbrechen. Doch der aufmerksame Leipziger vereitelte die Tat, hielt die Dame bis zum Eintreffen von Polizeibeamten fest. Die vorläufig Festgenommene (30) zeigte sich geständig und gab zu, bereits in einem der Nachbarhäuser gewesen zu sein. Dort hatte sie ein Garagentor aufgetreten, ein Werkzeug entwendet und war mit Hilfe dessen ins Eigenheim eingedrungen. Dort stahl sie ein Fernglas, Kreditkarten und Autoschlüssel und legte zudem noch einen Fernseher und eine Musikanlage zum Abtransport bereit. Da sie jedoch zum Autoschlüssel nicht den dazugehörigen Pkw fand, ließ sie die Seite 1 von 9 POLIZEI Sachsen Ihr/ -e Ansprechpartner/ -in Uwe Voigt Durchwahl Mobil +49 173 9618481 Telefon +49 341 966 42627 Telefax +49 341 966 43185 presse.pd-l@ polizei.sachsen.de* Leipzig, 10. Juli 2017 Hausanschrift: Polizeidirektion Leipzig Dimitroffsiraße 1 04107 Leipzig Telefon 0341 966-0 Telefax 0341 966-42286 www.polizei.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 2, 8, 9, 10, 11 und Buslinie 89 Behindertenparkplätze: 2 x Dimilroffstraße 1 POLIZEIDIREKTION LEI PZIG POLIZEI Sachsen großen Gegenstände zurück. Danach begab sie sich zu dem anderen Einfamilienhaus, wo sie schließlich auf dem Grundstück gestellt werden konnte. Nach ihren Angaben hatte sie die Taten begangen, um das Diebesgut zu veräußern und damit ihre Drogensucht zu finanzieren. Die Beamten fanden in ihrem Portmonee ein Tütchen mit betäubungsmittelverdächtiger Substanz; wie sich später herausstellte, handelte es sich dabei um Methamphetamine. Dies wurde sichergestellt. Die 30 -Jährige wurde dem Haftrichter vorgeführt; dieser erließ Haftbefehl. Sie wurde in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht. (Hö) Zwei Kellereinbrecher erwischt Ort: Leipzig-Probstheida, Trendelenburgstraße Zeit: 10.07.2017, 02:38 Uhr Ein Hausbewohner (50) rief nachts die Polizei und teilte mit, dass Einbrecher im Haus sind. Wenig später trafen Beamte ein und stellten fest, dass in zwei Häusern eingebrochen worden war. In einem Keller befanden sich zwei Täter. Während einer freiwillig die Tür öffnete und vorläufig festgenommen wurde, versteckte sich sein Komplize hinter Pappen, wohl in der Hoffnung, er würde nicht gefunden. Doch die Polizisten nahmen auch ihn kurzerhand vorläufig fest. Beide Männer (25, 26) hatten zehn Kellerboxen gewaltsam geöffnet und Diebesgut zum Abtransport bereitgelegt. Beim 25 -Jährigen fanden sie zwei Multitools mit Taschenmesserfunktion, die er griffbereit in seiner Gürteltasche mitführte. Gegen ihn wird wegen Diebstahls mit Waffen ermittelt. Die Höhe des Sachschadens wurde mit etwa 500 Euro angegeben. (Hö) Autolenker attackierte Motorradfahrer Ort: Leipzig -Zentrum, Gerberstraße/Tröndlinring/Pfaffendorfer Straße Zeit: 09.07.2017, gegen 17:30 Uhr Ein Motorradfahrer (56) beobachtete während seiner Fahrt auf der Eutritzscher Straße über die Gerberstraße in Richtung Tröndlinring einen vor ihm fahrenden SUV. Dessen Fahrer fuhr zweimal bei mindestens „Gelb". An der Berliner Straße - bei" Rot" - gab er dem Autofahrer zu verstehen, was er von seiner Fahrweise hält. Als die Ampel auf „Grün" schaltete, fuhren beide weiter. Plötzlich setzte sich der VW-Fahrer, der auf der Gerberstraße links vom Kradfahrer fuhr, schräg vor diesen, um ihn zu stoppen. Dieser musste eine Gefahrenbremsung einleiten, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Danach gelang es ihm weiterzufahren. Am Tröndlinring bog er nach rechts ab, musste dann an der Pfaffendorfer Straße jedoch verkehrsbedingt anhalten; der Tuareg hielt hinter ihm. Der Fahrer stieg aus, stieß den Motorradfahrer so stark gegen den Helm, dass er von seinem Fahrzeug stürzte und sich verletzte. An seiner Honda entstand ein Schaden in Höhe von ca. 500 Euro. Zeugen halfen dem Verletzten auf und riefen die Polizei. Einer der Zeugen (28) hinderte den Autofahrer (42) am Weiterfahren. Polizeibeamte prüften die Personalien des Mannes und stellten fest, dass dieser bereits am 07.06.2017 eine Anzeige wegen Nötigung erhalten hatte. Nun hat sich der 42 -Jährige erneut strafrechtlich zu verantworten: wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung. Dem Beschuldigten wurde sein Führerschein entzogen; seine Bekannte durfte mit seinem VW Tuareg weiterfahren. (Hö) Seite 2 von 9 POLIZEIDIREKTION LEIPZIG Bedroht! Ort: Leipzig, OT Sellerhausen-Stünz, Riesaer Straße Zeit: 08.07.2017, 08:55 Uhr POLIZEI Sachsen Ein 41 -jähriger iranischer Geschädigter stieg in eine Straßenbahn der Linie 7 in stadtauswärtige Richtung. Mit ihm stiegen zwei männliche Personen ein, die in der Straßenbahn sehr laut waren. Die beiden unbekannten Männer provozierten den 41- Jährigen, was ihm einfällt, die beiden überhaupt anzusprechen. Der 41 -Jährige rief seinen Freund an und sagte ihm, dass er „Stress" in der Straßenbahn hat. Er stieg an der Haltstelle Riesaer Straße/Theodor-Heuss-Straße aus. Sein Freund, ein 41 -jähriger Ukrainer, kam an die Haltestelle. Die beiden andern Männer stiegen ebenfalls aus. Als der Freund auf die zwei Männer zulief, sah er, wie einer der beiden Männer, einen pistolenähnlichen Gegenstand in seine Richtung hielt. In der anderen Hand hatte er ein Pfefferspray. Es erfolgte eine weitere verbale Auseinandersetzung zwischen den vier Personen. Auf der einen Seite der 41 -jährige Iraner und sein 41 -jähriger ukrainischer Freund. Auf der anderen Seite die beiden unbekannten Männer. Die beiden unbekannten Täter entfernten sich dann in stadtauswärtige Richtung, ohne das es zum Einsatz dieses pistolenähnlichen Gegenstandes oder Einsatz des Pfeffersprays gekommen war. Die Polizei wurde in der Zwischenzeit informiert. Anhand der guten Personenbeschreibung konnten die Beamten in der Döllingstraße die beiden Männer stellen. Es handelte sich dabei um einen 26 -jährigen Marokkaner und einen 27 -jährigen Libyer. Bei dem Libyer wurde ein Pfefferspray aufgefunden und sichergestellt. Der pistolenähnliche Gegenstand wurde nicht aufgefunden. Beide Personen hatten Betäubungsmittel zu sich genommen und waren alkoholisiert. Beide sind auch wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz schon in Erscheinung getreten. Nach den durchgeführten Identitätsfeststellungen und Fahndungsüberprüfungen wurde der 27 -jährige Libyer vor Ort entlassen. Der Marokkaner verhielt sich uneinsichtig, randalierte, widersetzte sich den polizeilichen Maßnahmen und versuchte, sich selbst zu verletzen, indem er mehrmals versuchte, mit den Kopf auf den Asphalt zu schlagen. Die Beamten konnten das unterbinden. Er wurde in Gewahrsam genommen. (Vo) Feiger Überfall Ort: Leipzig, OT Möckern, Faradaystraße Zeit: 09.07.2017, 10:50 Uhr Ein 80 -jähriger Rentner lief die Faradaystraße entlang. Am linken Handgelenk hatte er seine Handgelenktasche. Plötzlich und vollkommen unerwartet riss jemand von hinten an dieser Handgelenktasche. Der 80 -Jährige kam aus dem Gleichgewicht und wurde noch von hinten mit einem Tritt in die Kniekehle traktiert. Gestürzt war der Rentner aber nicht. Der unbekannte männliche Täter rannte mit der Handgelenktasche in Richtung Rousseaustraße/Clausewitzstraße davon. In der Handgelenktasche befanden sich seine Ersatzbrille sowie eine Kirchenkollekte mit einem hohen zweistelligen Bargeldbetrag. Der Stehlschaden wird mit ca. 450 Euro angegeben. Verletzt wurde der Rentner aber nicht. Zur Personenbeschreibung konnte er lediglich angeben, dass es ein männlicher Täter, der ca. 175 cm groß war und dunkle lange Hosen und einen Jacke trug. Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kripo, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666, zu melden. (Vo) Seite 3 von 9 POLIZEIDIREKTION LEIPZIG Einbruch in Sprachschule Ort: Leipzig -Zentrum, Rosentalgasse Zeit: 08.07.2017, 07:15 bis 09.07.2017, 11:25 Uhr ispyinZE1 sen Am Wochenende wurde eine Leipziger Sprachschule von unbekannten Tätern heimgesucht. Dabei verschafften sich die Ganoven durch das Aufhebeln der Zugangstür Zutritt zu den Räumlichkeiten der Sprachschule. Die Einbrecher wurden auf ihrer Suche nach Wertgegenständen im Büro des Leiters fündig und steckten sich zwei Laptops im mittleren dreistelligen Wert ein. Außerdem wurde durch deren rabiate Vorgehensweise ein Sachschaden in Höhe von 1.500 Euro verursacht. Hinweise auf mögliche Tatverdächtige gibt es bislang nicht, die Kriminalpolizei ermittelt in alle Richtungen. (stsu) Mutiger Ehemann stellt Täter nach räuberischem Diebstahl! Ort: Leipzig-Paunsdorf, Riesaer Straße Zeit: 09.07.2017, 11:30 Uhr Die 61 -jährige Geschädigte beabsichtigte, am Sonntagmittag am Geldautomaten Bargeld in Höhe von 800 Euro auf ihr Konto einzuzahlen. Aufgrund anderer Kunden und einer kurzen Wartezeit hielt sie das Geld griffbereit und sichtbar in ihrer Hand, bevor sie es kurz darauf in den Eingabeschacht des Automaten steckte. Plötzlich umgriff sie ein hinter ihr stehender Mann und entnahm das Geld aus dem Eingabeschacht. Natürlich wollte er mit seinem Diebesgut schnell entkommen. Aber geistesgegenwärtig und blitzschnell drehte sich die Geschädigte herum und versuchte, dem Dieb das Geld wieder aus der Hand zu reißen. Daraufhin schlug der Täter die Dame mit der Faust so ins Gesicht, dass sie durch die Wucht des Schlages zu Boden fiel und ihre Brille durch die Bankfiliale flog. Der Ganove bekam nach der unerwarteten Gegenwehr prompt flinke Füße und rannte aus der Filiale. In dem Moment hatte er aber nicht mit der Schnelligkeit der 61 -Jährigen und mit dem Ehemann des Opfers gerechnet. Denn der Ehegatte wartete schon die ganze Zeit in seinem Auto auf seine Frau. Als diese ihm zurief, dass sie bestohlen wurde, zögerte er nicht und verfolgte den flüchtigen 35 -jährigen mit seinem Auto. Der Ehemann des Opfers konnte den Dieb auch tatsächlich einholen. Denn er stoppte, sprang blitzschnell aus seinem Auto und schaffte es dabei,. den Täter am Handgelenk zu greifen und festzuhalten. Bis zum Eintreffen der Polizei hielt er den Täter fest. Anschließend wurde bei dem Ganoven auch das entwendete Bargeld aufgefunden und konnte der Dame wieder übergeben werden. Letztendlich wurde der Beschuldigte dem Haftrichter vorgeführt, dieser erließ Haftbefehl und der 35 -Jährige wurde in die JVA Leipzig eingeliefert. (stsu) Seite 4 von 9 POLIZEIDIREKTION LEIPZIG Radfahrer mit Betäubungsmittel erwischt Ort: Leipzig-Kleinzschocher, Antonienstraße Zeit: 09.07.2017, 07:35 Uhr POLIZEI Sachsen Zwei Radfahrer zogen Sonntagfrüh die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife auf sich. Aufgrund ihrer etwas fraglichen Fahrweise wurden der 17- und 18 -Jährige in Höhe der Antonienstraße in Kleinzschocher gestoppt und einer Kontrolle unterzogen. Nach erfolgter Identitätsfeststellung konnten bei den beiden Radfahrern insgesamt acht Cliptütchen mit betäubungsnnittelverdächtigen Substanzen festgestellt werden. Nachfolgend musste einer der beiden jungen Herren auch zu Fuß gehen, da das von ihm genutzte Fahrrad nicht ihm gehörte. (stsu) Schnelles Aus für Dieseldieb Ort: Leipzig-Großzschocher Zeit: 09.07.2017, 17:34 Uhr Während einer Polizeistreife am späten Sonntagnachmittag wurde im Bereich Großzschocher eine Rangelei zwischen zwei männliche Personen an einem Zaun festgestellt. Doch was war Auslöser für diese Auseinandersetzung? Schnell konnten das die Beamten in Erfahrung bringen. Einer der beiden Männer hatte kurz zuvor den Tankdeckel eines Lkw aufgebrochen und versuchte, mittels einer Vorrichtung aus dem Tank des Lkw Dieselkraftstoff in seinen mitgebrachten Kanister zu füllen. Als jedoch das Vorhaben des 45 -jährigen Täters durch einen Mann bemerkt wurde, versuchte er vom Tatort zu flüchten, was ihm jedoch offensichtlich nicht gelang. Gegen den Beschuldigten wird jetzt wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls ermittelt. (stsu) Landkreis Leipzig Artikel 3 und 4 Grundgesetz vs. Sure 4:34 Ort: Zuständigkeitsbereich der PD Leipzig und andernorts in Deutschland Zeit: wohl tagtäglich Eine Anwohnerin (67) bemerkte gestern Nachmittag eine augenscheinlich dem arabischen Raum entstammende Frau, welche Angst zu haben schien und versuchte, sich hinter parkenden Autos zu verstecken. Daraufhin bot sie ihr Einlass auf das eigenen Grundstück. Trotz der bestehenden Sprachbarriere konnte die Syrerin (30) durch Gesten vermitteln, von ihrem Mann geschlagen worden und vor ihm auf der Flucht zu sein. Wie sich bei der späteren Anzeigenerstattung im Beisein eines Dolmetschers herausstellte, ist das kinderlose Ehepaar seit November 2016 in Deutschland, war zunächst in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und bewohnt nunmehr eine Wohnung. Seit etwa fünf Jahren, also schon in Syrien, würde ihr Ehemann (35) sie grundlos und im teilweise wöchentlichen Rhythmus schlagen. Die Schläge führe er dabei mit der flachen Hand, der Faust und auch unter Benutzung von Gegenständen (Stöcke u. a.) gegen das Gesicht, den Bauch und den Rücken aus, wodurch er ihr auf der Flucht nach Deutschland sogar die Schulter gebrochen hätte. Seite 5 von 9 POLIZEIDIREKTION LEIPZIG POLIZEI Sachsen Ferner würde er in seiner Rage mitunter auch mit Gegenständen (z. B. Tassen) nach ihr werfen. Der Grund ihrer Flucht sei eine Ohrfeige vom Vortag und die Furcht um weitere Gewalt gewesen. Aufgrund ihrer Aussagen wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen Körperverletzung eingeleitet. Allerdings wird die größere Hilfestellung wohl darin bestehen, ihr beratende Personen vermittelt zu haben, die ihren kurzfristigen (sichere Bleibe fern ihres Mannes) und mittelfristigen Wunsch (Scheidung) begleiten. Nein, dies ist keine Vorverurteilung des Ehemannes; die Ermittlungen werden objektiv, also auch in entlastender Hinsicht geführt. Und ja, auch nicht wenige im hiesigen Kulturkreis aufgewachsene Männer neigen dazu, ihre Partnerinnen zu schlagen und zu misshandeln. Doch so vergleichbar die schlagenden Handlungen und körperlichseelischen Folgen für die geschädigten Frauen sind oder so gleich der statistische Vermerk über häusliche Gewalt gesetzt wird, bleiben markante Unterschiede der Taten bestehen. Denn abgesehen vom allgemein rückständigen Frauenbild in weiten Gesellschaftsteilen des arabischen Sprachraums wendet ein Muslim die Gewalt gegen seine Ehefrau nicht zuletzt auf religiöser Basis an, auch wenn ihm der Koran hierbei kein schrankenloses Züchtigungsrecht einräumt. Sollten sich beispielsweise die Schilderungen der Syrerin bewahrheiten, hätte ihr Ehemann selbst diesen Bogen weit überspannt. Insgesamt offenbart sich hier wohl eine der Herausforderungen nachhaltiger Integrationsarbeit, denn ein über Jahrhunderte geprägtes, gelebtes, erfahrenes und in der Religion verankertes Frauenbild geht auf der Suche nach einem sicheren und besseren Leben nicht irgendwo auf dem Balkan verloren und es wird auch nicht bei der Überfahrt ins Mittelmeer geworfen. Es reist mit, wird fortgelebt und wird sich nicht binnen Monaten westlich -europäischen Standards anpassen. Angesichts einer Frauenrechtsbewegung, die trotz aller hochgelobten westlichen Aufklärung hierzulande bereits seit der Französischen Revolution für gleiche Rechte kämpfen muss, wäre eine solche Erwartung schlicht naiv. Da Frauen aus fremden Kulturkreisen die Gewalt zudem womöglich als gerechtfertigte Normalität erleben und die Dunkelziffern mithin nochmals höher ausfallen dürfte, sind und bleiben ein offenes Ansprechen und Gegensteuern — inklusive einer gezielten Ermutigung und Hilfestellung für betroffene Frauen — zwingend notwendig. (Loe) Fahrkartenautomat gesprengt! Ort: Frohburg, Bahnhofstraße, VVolfslückenweg, Eisenbahnstraße Zeit: 08.07.2017 1149 Uhr bis 08:07:2017 16:05 Uhr Am Freitag wurde am Frohburger Bahnhof ein Fahrkartenautomat der Deutschen Bahn mittels Pyrotechnik aufgesprengt. Zu den Tätern ist bislang nichts bekannt. Erbeuten konnten die unbekannten Tatverdächtigen auch nichts, da die im Fahrkartenautomaten befindlichen Geldkassetten von der Detonation vollkommen unberührt blieben. Trotzdem beläuft sich der entstandene Sachschaden auf schätzungsweise 25.000 Euro. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die Kriminalpolizei. (stsu) Seite 6 von 9 POLIZEIDIREKTION LEIPZIG Landkreis Nordsachsen Ärgerlich! Ort: Schkeuditz, OT Dölzig, B 186 Zeit: 08.07.2017, 19:00 Uhr POLIZEI Sachsen Ein 73 -jähriger Rentner begab sich zum Elster -Saale -Kanal an der Unterführung B 186, um seine regelmäßigen Runden zu schwimmen. Er legte seine Sachen am Ufer, direkt am Wassereinstieg, ab. Als er ca. 200 Meter vom Ufer entfernt war, bemerkte er eine ihm unbekannte männliche Person mit einem Hund, der sich an seinen Sachen zu „schaffen" machte. Der Rentner rief noch von Weitem. Aber die männliche Person reagierte nicht darauf. Der Rentner schwamm umgehend zum Ufer zurück. Dabei musste er feststellen, dass seine Hose und der Rucksack entwendet wurden. Er lief den Damm nach oben und sah, dass sein grüner Skoda „Yeti" nicht mehr am Ort stand. Der unbekannte Täter hatte mit dem vorgefundenen Originalschlüssel das Fahrzeug entwendet. Der Stehlschaden beläuft sich auf ca. 30.000 Euro. Die ersten geführten Ermittlungen durch die Beamten im Zusammenwirken mit dem Geschädigten, ergaben eine erste „heiße" Spur. Die Ermittlungen dazu dauern an. (Vo) Fahrzeug entwendet Ort: Schkeuditz, OT Kursdorf, Terminalring Zeit: 05.07.2017, 11:00 Uhr — 09.07.2017, 23:30 Uhr Unbekannter Täter entwendete auf bisher unbekannte Art und Weise den auf einen Parkplatz gesichert abgestellten schwarzen Audi A 4 des 34 -jährigen Halters in einem Zeitwert von ca. 15.000 Euro. Die Sonderkommission „Kfz" des Landeskriminalamtes Sachsen hat die Ermittlungen aufgenommen. (Vo) Zeugen gesucht! Ort: Delitzsch, Eisenbahnstraße Zeit: 09.07.2017, 04:50 Uhr Ein 17 -jähriger Afghane schlief in einem Zug von Leipzig in Richtung Delitzsch ein und verpasste den Ausstieg. Als er erwachte, war er in Bitterfeld. Mi dem nächsten Zug fuhr er bis Delitzsch zurück. Nach seinen Angaben war dann der Akku des Handys leer, so dass er nicht mehr die Erzieher in seiner Unterkunft erreichen konnte. Er entschied sich, auf einer Parkbank des Unteren Bahnhofes zu nächtigen. Plötzlich kam eine ihm unbekannte Person auf ihn zu und schlug ihn sofort in das Gesicht und forderte die Herausgabe seines Handys und der Geldbörse. Aus Angst vor weiteren Schlägen übergab der 17 -Jährige Handy und Geldbörse, in der sich ein mittlerer zweistelliger Bargeldbetrag befand. Der Geschädigte erlitt Hämatome. Er begab sich anschließend zu Fuß in seine Einrichtung in Reibitz. Erst hier wurde durch die Verantwortlichen die Polizei informiert. Die Kooperation des 17 -Jährigen mit den Beamten ließ aber zu wünschen übrig. Eine Personenbeschreibung konnte er nicht gegenüber den Beamten angeben. Seine Verletzungen wollte er nicht behandeln lassen. Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt oder den unbekannten Tätern geben können, werden gebeten, Seite 7 von 9 POLIZEIDIREKTION LEIPZIG POL1ZE1 Sachsen sich beim Polizeirevier Delitzsch, Hallesche Straße 58 in 04509 Delitzsch, Tel. (034202) 66-100 zu melden.(Vo) Verkehrsqeschehen Stadtgebiet Leipzig Radfahrer verletzt Ort: Leipzig-VViederitzsch, Delitzscher Landstraße, Höhe Grundstück Nr. 44 Zeit: 11.06.2017, gegen 16:30 Uhr Ein Rennradfahrer (23) befuhr am Sonntag, 11.06.2017, gg. 16:30 Uhr, die Delitzscher Landstraße in Richtung Delitzsch. Nach der Ampelkreuzung Messeallee kam ihm auf dem Radweg ein Fahrradfahrer entgegen und stieß mit ihm zusammen. Der junge Mann stürzte und verletzte sich erheblich; er hatte Schmerzen an der rechten Hand, an der Schulter und im Gesicht. Da der Verursacher einfach weiterfahren wollte, forderte er ihn auf, stehen zu bleiben und hielt ihn noch fest, als er nicht reagierte. Doch der andere bedrohte den Verletzten mit Gestik und Mimik. Er ließ los und der andere verschwand. Der 23 -Jährige machte zwei Autofahrer auf sich aufmerksam; einer fuhr ihn in eine Klinik. Dort musste die rechte Hand — am Zeigefinger wurde ein Bruch mit Knochenabsplitterungen diagnostiziert — eingegipst werden. Zudem erlitt er noch Abschürfungen. Am Rennrad entstand ein Schaden in Höhe von ca. 1.000 Euro. Folgende Personenbeschreibung liegt vor: - 20 bis 40 Jahre alt, 1,75 m bis 1,85 m groß, korpulent - kurze braune Haare - sprach gebrochen englisch. Dieser Fahrradfahrer war mit zwei weiteren Radlern unterwegs; einer fuhr unmittelbar hinter ihm, der andere auf der anderen Straßenseite. Zu diesem Unfall sucht die Polizei Zeugen. Wer hat Beobachtungen gemacht, wer kann Hinweise zum geflüchteten Fahrradfahrer und/oder dessen Aufenthaltsort geben? Zeugen wenden sich bitte an die Verkehrspolizeiinspektion Leipzig, Verkehrsunfalldienst, Schongauerstraße 13, Tel. (0341) 255-2851 (tagsüber) sonst 255-2910. (Hö) 62 -jährige Radfahrerin nach Sturz verstorben Ort: Leipzig, Karl-Heine-Straße/Helmholtzstraße Zeit: 09.07.2017, 19:35 Uhr Am Sonntagabend kam es auf der Karl -Heine -Straße zu einem tragischen Unglück. Eine 62 -jährige Radfahrerin befuhr mit ihrem Rad den Radweg der Karl -Heine -Straße in westlicher Richtung. Vor der Helmholtzstraße wurde sie liegend von mehreren Ersthelfern aufgefunden. In der weiteren Folge konnte der Notarzt nur noch den Tod Seite 8 von 9 POLIZEIDIREKTION LEIPZIG POLIZEISachsen der 62 -jährigen feststellen. Zur Feststellung einer möglichen Todesursache wurde der Leichnam der Frau in die Rechtsmedizin Leipzig gebracht. Was ursächlich für den Sturz der Radfahrerin war, kann momentan noch nicht gesagt werden. Noch am Abend wurde der Unfallanalytiker der DEKRA zur Unfallstelle berufen und führte erste Untersuchungsmaßnahmen durch. Eine genauere Analyse des Fahrrads soll in den folgenden Tagen durchgeführt werden und Aufschluss über eine mögliche Unfallursache bringen. (stsu) Landkreis Leipzig Radfahrerin schwer verletzt Ort: Grimma, Vorwerkstraße Zeit: 08.07.2017, 07:30 Uhr Eine Fahrradfahrerin (32) war auf der Bonhoefferstraße in Richtung Vorwerkstraße unterwegs. Dort beachtete sie die Vorfahrt einer Suzuki-Fahrerin (25) nicht. Beide Fahrzeuge stießen zusammen. Beim Unfall wurde die Radlerin schwer verletzt und stationär in einem Krankenhaus aufgenommen. Da die Beamten bei der Verunglückten Betäubungsmitteln fanden, wurde die Blutentnahme angeordnet und durchgeführt. An Pkw und Rad entstand ein Schaden in Höhe von ca. 4.000 Euro. Gegen die 32 -Jährige wird wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. (Hö) Mitteleitplanke stoppt stark alkoholisierten Autofahrer Ort: BAB 14, Richtung Dresden Zeit: 09.07.2017, 20:38 Uhr Am Sonntagabend befuhr ein 53 -jähriger mit seinem weißen Peugeot die BAB 14 in Richtung Dresden. Dabei kam er zwischen der Anschlussstelle Klinga und der Rastanlage Muldental nach links von der Fahrbahn ab. Er stieß mit seinem Peugeot gegen die Mitteleitplanke, wo er dann nachfolgend auch zum Stehen kam. Der Fahrzeugführer wurde bei dem Unfall nicht verletzt. Auch andere Verkehrsteilnehmer kamen dabei glücklicherweise nicht zu Schaden. Nachdem die Polizeibeamten an der Unfallstelle eintrafen, die Zeugen nach dem Unfallhergang befragten und folglich auch mit dem Unfallverursacher Rücksprache nahmen, bemerkten sie einen intensiven Alkoholgeruch bei dem 53 -Jährigen. Nachdem dieser in Begleitung der Beamten zu seinem Pkw lief, um seine Dokumente zu holen, stellten die Beamten auch noch mehrere leere Bierflaschen im Inneren seines Pkw fest. In der weiteren Folge wurde mit dem Peugeotfahrer ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 2,96 Promille ergab. Folglich musste der Beschuldigte mit auf das Autobahnpolizeirevier, dort erwartete ihn nicht nur eine Blutentnahme, sondern er musste auch seinen Führerschein abgeben. Der durch den 53 -Jährigen verursachte Gesamtsachschaden beläuft sich auf schätzungsweise 6.000 Euro. (stsu) Seite 9 von 9 Sure 4:34 — Wilupedia berte 1 von 4 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/10238 Sure 4:34 Sure 4:34 ist ein Koranvers in Sure 4, der in der traditionellen islamischen Koranexegese als Beleg für die Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau in der Ehe betrachtet wird. Seit den 1980er Jahren spielt der Vers eine zentrale Rolle in den islamisch -feministischen Bemühungen um eine geschlechtergerechte Koraninterpretation. Traditionell werden aus dem Vers eine Gehorsamspflicht der Frau gegenüber ihrem Ehemann und das Recht des Mannes, sie im Falle der Aufsässigkeit zu züchtigen, abgeleitet. Die islamisch -feministische Koranexegese bezweifelt, dass dies der ursprüngliche Sinn des Koranverses ist, und schlägt alternative Interpretationen vor. Inhaltsverzeichnis • 1 Deutsche Übersetzungen und arabischer Wortlaut • 2 Traditionelle Auslegung • 3 Feministische Exegese • 4 Literatur • 5 Belege Deutsche Übersetzungen und arabischer Wortlaut In der deutschen Koranübersetzung von Rudi Paret, die sich an der traditionellen Exegese orientiert, lautet der Vers wie folgt (die arabischen Schlüsselbegriffe sind an den entsprechenden Stellen hinzugefügt): „Die Männer stehen über den Frauen (ar-rigälu qauwämün alä n-nisä), weil Gott sie (von Natur aus vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen (als Morgengabe für die Frauen?) gemacht haben. Und die rechtschaffenen Frauen sind (Gott) demütig ergeben und geben acht auf das, was (den Außenstehenden) verborgen ist, weil Gott (darauf) acht gibt (d.h. weil Gott darum besorgt ist, dass es nicht an die Öffentlichkeit kommt). Und wenn ihr fürchtet, dass (irgendwelche) Frauen sich auflehnen (nuhiz), dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie (wa-riribü-hunna)! Wenn Sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie! Gott ist erhaben und groß." Hartmut Bobzin übersetzt den Vers etwas anders, was sich besonders beim ersten Ausdruck bemerkbar macht: „Die Männer stehen für die Frauen ein (ar-rig älu qauwämün 'alä n-nisä), deshalb, weil Gott den einen von ihnen den Vorzug vor den anderen gewährte und weil sie etwas von ihrem Vermögen aufgewendet haben. Die frommen Frauen sind demütig ergeben, hüten das Verborgene, weil auch Gott es hütet. Die aber, deren Widerspenstigkeit (nuifiz) ihr befürchtet, die ermahnt, haltet euch fern von ihnen auf dem Lager, und schlagt sie (wadribü -hunna). Wenn sie euch gehorchen, dann unternehmt nichts weiter gegen sie. Gott ist hoch erhaben und groß" https://de.wikipedia.org/wiki/Sure_4:34 15.08.2017 Seite 2 von 4Sure 4:34 — Wikipedia Der arabische Wortlaut des Verses kann hier (http://www.corpuscoranicum.de/index/index/sure/4/vers/34) eingesehen werden. Traditionelle Auslegung Allgemein verstanden muslimische Gelehrte den Anfang von Sure 4:34 als eine Legitimation der Autorität der Männer über die Frauen in der Ehe.[11 Schon bei den frühesten Exegeten findet sich der Hinweis auf den Offenbarungsanlass auf diesen Vers.121 Demnach wurde der Vers geoffenbart, als ein Mann seine Frau ohrfeigte, die Sache vor Mohammed gebracht wurde und dieser daraufhin als Schiedsrichter bei dem Mann das Gesetz der Wiedervergeltung vollstrecken wollte. In einigen Versionen dieses Hadith wird noch ergänzt, dass Mohammed die Offenbarung des Verses mit den folgenden Worten kommentierte: „Ich wollte eine Sache, und Gott wollte eine andere.431 At-Tabari erklärt, dass dasjenige, durch das Gott die Männer gegenüber den Frauen ausgezeichnet hat, deren Aufwendungen in Form der Brautgabe und der Unterhaltszahlungen sind.14lExegeten späterer Generationen wie zum Beispiel Ibn al-`Arabi al-Ma`äfiri erwähnen meist die "mangelhafte Vernunft" der Frauen als Erklärung dafür, warum Männern ihnen gegenüber Autorität erteilt wurde. [5] `Abd al-`Aziz Äl asch-Schaich, stellvertretender Justizminister in Saudi-Arabien und oberster Religionspolizist des Landes, leitete aus Sure 4:34 ab, dass Frauen einer totalen Kontrolle unterstellt werden müssen. Alles andere sei ein „Verbrechen gegen den Islam".161 Feministische Exegese Schon in den 1980er Jahren beschäftigte sich die marokkanische Frauenrechtlerin Fatima Mernissi mit diesem Vers. Sie wies daraufhin, dass es keine Überlieferung gibt, wonach der Prophet selbst jemals gegen eine seiner Frauen die Hand erhoben hätte, und stellte die Vermutung an, dass die Erlaubnis des Propheten zur Anwendung von Gewalt gegenüber Frauen unter dem Einfluss von `Umar ibn al-Chattab (umstrittener zweiter Kalif des Islam, 634-644) zustande gekommen sei, der für seine frauenfeindliche Haltung bekannt sei.171 Anfang der 1990er Jahre befasste sich die amerikanisch -muslimische Frauenrechtlerin Amina Wadud mit dem ersten Teil des Verses. Sie wies die Auffassung zurück, dass sich aus dem arabischen Ausdruck qauwämün alä zwingend ergebe, dass der Koran den Mann höher stelle als die Frau. Vielmehr deute dieser Ausdruck auf eine Verpflichtung der Männer hin, während der Zeit, in der ihre Ehefrauen durch Schwangerschaft und Stillen an der eigenen Arbeit gehindert sind, diese finanziell zu unterstützen, und zwar weil die Männer in dieser Zeit über die größere Finanzkraft verfügen.[8] Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die englische Koranübersetzung von Marmaduke Pickthall, in dem der Ausdruck mit qauwämün alä mit „in charge of" übersetzt wird.191 Auch die neue Koranübersetzung von Hartmut Bobzin greift diese Interpretation des Verses auf Hier wird der betreffende Passus mit: „Die Männer stehen für die Frauen ein" übersetzt. Um die Aufforderung zum Schlagen der Frauen zu entschärfen, wurden auch neue Übersetzungen für den Ausdruck wa-dribü-hunna vorgeschlagen. Einige gehen dahin, dies als einen „Klaps auf den Po" zu interpretieren, andere verweisen darauf, dass das betreffende Verb daraba im Koran auch mehrfach in der Bedeutung „ein Beispiel prägen" (z. B. Sure 16:76) vorkomme und entsprechend auch hier diese Bedeutung zugrunde gelegt werden könne.rm Die iranisch -amerikanische Autorin httns•//de wikinedia om/wiki/gure 414 15.08.2017 Sure 4:34 - Wikipedia Seite 3 von 4 Laleh Bakhtiar übersetzte den Ausdruck mit „then, go away from them", meinte also, dass der Vers den Männern als letztes Mittel im Ehestreit nicht anempfehle, ihre Frauen zu schlagen, sondern sich von ihnen zu entfernen. Literatur • Kecia Ah: Sexual Ethics & Islam. Feminist Refleetions on Qur'an, Hadith, and Jurisprudence. Oxford 2006. S. 117-126. • Rabha Al-Zeera: "Violence Against Women in Qur'an 4:34: A Sacred Ordinance?" in Ednan Aslan (ed.): Muslima theology: the voices of muslim women theologians.Lang, Frankfurt am Main [u.a.], 2013. S. 217-230. • Margot Badran: Feminism and the Qur'an, in Jane Damen McAuliffe (ed.) Encyclopaedia of the Qur'an. Bd. II. Leiden 2002. S. 199-203. • Laleh Bakhtiar: The Sublime Ouran: The misinterpretation of Chapter 4 Verse 34, in: European Journal of Women's Studies, 18, 2011, S. 431-439. • Karen Bauer: `TraditionaV Exegesis of 0 4:34, in: Comparative Islamic Studies, 2, 2006, S. 129-142. Digitalisat (https://de.scribd.com/document/32128465/Traditional-Exegeses-of-Q-4- 34) • Muhammad El-Arabawy Hashem: Wife Beating: Modern Readings of the Our 'än (4:34), in: Journal of the Faculty of Languages and Translation, Al-Azhar University, 3, 2012, S. 6-50. • Manuela Mahn: Disciplining Wives: A historical reading of Our 'än 4:34, in Studia Islamica, 97, 2003, S. 5-40. • Zentrum für Islamische Frauenforschung und -förderung (Hrsg.): Ein einziges Wort und seine große Wirkung - Eine hermeneutische Betrachtungsweise zum Qur'an Sure 4, Vers 34, mit Blick auf das Geschlechterverhältnis im Islam. Köln 2005. Belege 1. Bauer: "`Traditional' Exegesis of Q 4:34". 2006, S. 129. 2. Bauer: "Traditional' Exegesis of Q 4:34". 2006, S. 130. 3. Vgl. at-Tabari: üämi al-bayän 'an äy al-qur'än ad Sure 4:34. 4. Bauer: "Traditional' Exegesis of Q 4:34". 2006, S. 131. 5. Bauer: "Traditional' Exegesis of Q 4:34". 2006, S. 132. 6. Sie legen sich mit dem König an (http://bazonline.ch/ausland/asien-und-ozeanien/sie-legensich -mit-dem-koenig-an/story/31291201), Basler Zeitung, 27. September 2016 7. Vgl. Memissi: Der politische Harem. Mohammed und die Frauen. Freiburg 1992. S. 208. 8. Vgl. Badran 202f. 9. Vgl. dazu Charles Kurzman (ed.): Liberal Islam. A Sourcebook. Oxford 1998. S. 137. 10. Vgl. Ah i 122 und Asma Barlas: Believing Women in Islam. Unreading Patriarchal Interpretations of the Qur'an. Austin 2002. S. 188. Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title-Sure_4:34&oldid=166886340" • Diese Seite wurde zuletzt am 1. Juli 2017 um 16:52 Uhr bearbeitet. • Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike" verfügbar; Informationen zu den Urhebern und zum Lizenzstatus eingebundener Mediendateien (etwa Bilder oder Videos) können im Regelfall durch Anklicken dieser abgerufen werden. Möglicherweise unterliegen die Inhalte jeweils zusätzlichen Bedingungen. Durch die Nutzung httnc•//de wikinerlia nra/wilci/Curp LI.•1[1. 15 nR 7 Sure 4:34 — Wikipedia Seite 4 von 4 dieser Website erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie einverstanden. Wikipedia® ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation Inc. httns7//cle_wikinedia_nrcdwi1ci/Sure 414 15.0g.2017 2017-08-22T10:50:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes